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ALG II

Antwort: Kleine Anfrage zu Sanktionen im SGB II und Sperrzeiten im SGB III; in Forum: Information; die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zu Sanktionen im SGB II und Sperrzeiten im SGB III zum Nachlesen...
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Alt 06.03.2008, 18:00   #1
Redaktion
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Benutzerbild von Martin Behrsing
 
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Standard Antwort: Kleine Anfrage zu Sanktionen im SGB II und Sperrzeiten im SGB III

die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zu Sanktionen im SGB II und Sperrzeiten im SGB III zum Nachlesen
Angehängte Dateien
Dateityp: pdf 1608284.pdf (78,4 KB, 45x aufgerufen)
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Martin

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Alt 06.03.2008, 18:35   #2
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Beiträge: 232
Standard

Wie genau kann man u.a. logisch erklären das es da zb. heißt es seien Klagen 61 000 ?? erhoben und erledigt 62 000?? Diese Ungereimtheiten ziehen sich wie ein roter Faden durch.
Ansonsten strotzt das Ganze vor "wissen wir nicht genau" und "ist uns nicht bekannt" sowie "wurde noch nicht erhoben" und "führte zu keinerlei Wohnungslosigkeit oder Einbußen", schön auch das "soweit uns bekannt ist".

Insgesamt eine Verharmlosung vom Feinsten, eine Arroganz größten Ausmaßes.
Was ich herauslese ist unterm Strich nur folgendes:
- es ist uns wurscht was genau da passiert
- wenn etwas passiert seid ihr selber schuld, denn ohne sehr triftigen Grund wird nicht abgestraft
- Vereinbarungen sind zu unterschreiben = Sch... auf die Grundrechte und den freien Willen bei Vertragsunterzeichnung
- ihr seid lästig

So, und nun möchte ich mal wissen wann genau der nächste logische Schritt folgt, - der Entzug des Wahlrechts für Arbeitssuchende. Oder wie genau darf ich mir dann die Wahlversprechen im nächsten Jahr vorstellen ?

Über eine Erhöhung des grenzdebil willkürlich angesetzten Regelsatzes wollte man, so man den Politikern zuhörte, bereits Anfang 2007 nachdenken, - bei der Erhöhungsankündigung der MWSt nämlich in 2006.
Passiert ist WAS ???
Als Nächstes wurde politisch von Ende 2007 geschwafelt, - nachdem "man dann gesehen hat wie und OB sich der überhaupt bei Arbeitslosen und ihrer Lebenssituation auswirkt".
Passiert ist WAS ???
Anfang diesen Jahres säuselte man dann von Ende 2008.
Wollen wir mal eine Wette eingehen ??

ICH wette, - es kommt gaaaaaanz knapp zur Bundestagswahl so ein Betrag von 30-50 € rum, dafür haben dann alle auch die entsprechenden Parteien zu wählen. Und nach der Wahl ???

The them proc....
Die Arbeitslosen werden verschaukelt das es nur so kracht.
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Alt 06.03.2008, 18:48   #3
Redaktion
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Benutzerbild von Martin Behrsing
 
Registriert seit: 16.06.2005
Ort: Bonn
Beiträge: 11.554
Standard

Das mit den Zahlen ist schon in Orndung. Id.R. dauert es ja lange, bis bei den SGs entschieden wird. Und da gibt es immer ein Überhang aus dem vergangen Jahr. Deshalb kommen derartige Zahlen zustande. Solche Erhebungen kann man eigentlich erst nach 2-5 Jahren machen, bis denn ein Verfahen wirklich abgeschlossen ist (z.B. Bundessozialgericht).
Aber ansonsten gibt es da viele Ungereimtheiten. Deshalb ja auch gestern die Pressemeldung
pr-sozial - Sanktionen bei Hartz IV und ALG I sind zum großen Teil unberechtigt
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Martin

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Alt 05.08.2008, 00:36   #4
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Beiträge: 20
Standard AW: Antwort: Kleine Anfrage zu Sanktionen im SGB II und Sperrzeiten im SGB III

Zitat:
Zitat von Kleeblatt Beitrag anzeigen
Wie genau kann man u.a. logisch erklären das es da zb. heißt es seien Klagen 61 000 ?? erhoben und erledigt 62 000?? Diese Ungereimtheiten ziehen sich wie ein roter Faden durch.
Ansonsten strotzt das Ganze vor "wissen wir nicht genau" und "ist uns nicht bekannt" sowie "wurde noch nicht erhoben" und "führte zu keinerlei Wohnungslosigkeit oder Einbußen", schön auch das "soweit uns bekannt ist".

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- es ist uns wurscht was genau da passiert
- wenn etwas passiert seid ihr selber schuld, denn ohne sehr triftigen Grund wird nicht abgestraft
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- ihr seid lästig

So, und nun möchte ich mal wissen wann genau der nächste logische Schritt folgt, - der Entzug des Wahlrechts für Arbeitssuchende. Oder wie genau darf ich mir dann die Wahlversprechen im nächsten Jahr vorstellen ?

Über eine Erhöhung des grenzdebil willkürlich angesetzten Regelsatzes wollte man, so man den Politikern zuhörte, bereits Anfang 2007 nachdenken, - bei der Erhöhungsankündigung der MWSt nämlich in 2006.
Passiert ist WAS ???
Als Nächstes wurde politisch von Ende 2007 geschwafelt, - nachdem "man dann gesehen hat wie und OB sich der überhaupt bei Arbeitslosen und ihrer Lebenssituation auswirkt".
Passiert ist WAS ???
Anfang diesen Jahres säuselte man dann von Ende 2008.
Wollen wir mal eine Wette eingehen ??

ICH wette, - es kommt gaaaaaanz knapp zur Bundestagswahl so ein Betrag von 30-50 € rum, dafür haben dann alle auch die entsprechenden Parteien zu wählen. Und nach der Wahl ???

The them proc....
Die Arbeitslosen werden verschaukelt das es nur so kracht.

So wird es kommen!!!

Sobald der Export-Weltmeister auf Platz 3 gelandet ist, und es allen an den Geldbeutel geht, werden noch einige Ihre sanftmütigkeit verlieren, in Betriebe darf schon vermittelt werden! Jahrelang wird in TV Shows von Hartz Gegnern schon gequatscht, geändert hat sich viel, aber nur zum Gegenteil!! Konkrete Schritte wird es nie geben, soweit wie die es jetzt schon getrieben haben wird es nur einen Schritt geben, und der heißt, ohne wenn und aber in einen Job. Der Vermittlungsvorschlag wird ersatzlos gestrichen. Dafür kommen dann die Zumutbarkeitsstufen 1-5!!! So dass niemand in eine Spedition landet, der Vorher nur Bleistifte angespitzt hat, oder in der EDV landet obwohl er Maus und Tastatur nicht unterscheiden kann!! Somit ist dann auch §10 SGB II , nicht mehr zur Anwendung relevant, besonders Punkt 1 und 2!! Mitwirkungspflicht findet nur noch in Form von Leistung am Arbeitsplatz statt, und Widerspruch kann nur noch eingelegt werden wenn der Arbeitgeber gegen Sicherheitvorschriften verstößt, und Leib oder Leben dadurch gefährdet sind!! Sanktionen werden nicht mehr durch kürzungen der Gelder geahndet, sondern Verstöße werden Innerbetrieblich durch Mehrarbeit, in Form von Überstunden, oder Feiertags und Wochenendarbeit ihre Anwendung finden! Z.B. wer sich nicht wäscht und rasiert, zeigt öffentlich ein Desinteresse an seinem Arbeitsplatz, und wird mit 3 Stunden sanktioniert!! Asozialesverhalten!!!!! Private Arbeitsvermittlung, ABM, MAE, werden Ersatzlos aus dem Programm genommen! Eingliederungshilfe kann auf Antrag gewährt werden, wenn es mit dem Partner zuhause nicht mehr richtig funktioniert.
ALGohol ist offline  
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Alt 05.08.2008, 08:08   #5
Redaktion
 
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Beiträge: 4.915
Standard AW: Antwort: Kleine Anfrage zu Sanktionen im SGB II und Sperrzeiten im SGB III

PDF funktioniert nicht mehr.
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Runtergeknechtet zur bitteren Armut und Hungerlöhnen durch die Menschenverachtende Politik der früheren RotGrünen- und heutigen großen Koalition,die sehr gerne alle paar Monate die Daumenschrauben fester anzieht

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wolliohne ist offline  
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Alt 20.08.2008, 03:51   #6
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Registriert seit: 24.11.2007
Ort: Ampelborn (Paderborn)
Beiträge: 74
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Zitat:
Zitat von wolliohne Beitrag anzeigen
PDF funktioniert nicht mehr.
Ja leider, sind nur 43 Bytes, hätte mich brennend interessiert.
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Gruß
ash007
ash007 ist offline  
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Alt 20.08.2008, 05:28   #7
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Benutzerbild von Ralf Hagelstein
 
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Ort: Hamburg
Beiträge: 989
Standard AW: Antwort: Kleine Anfrage zu Sanktionen im SGB II und Sperrzeiten im SGB III

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/082/1608284.pdf
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"Zynisch ist nicht der Satiriker, sondern die Gesellschaft." Gabriella Lorenz

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