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| Tags: anrechnung, aufenthalt, neuen, rechtslage, stationaeren, vollkost |
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| | #1 |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 11.554
| Anrechnung von Vollkost im bei stationären Aufenthalt nach der neuen Rechtslage von Harald Thomé Um dazu im Kurzdurchlauf eine Position abzugeben: ja es lohnt sich meiner Meinung nach weiterhin gegen die Anrechnung von Vollkost im stationären Bereich vorzugehen. Im Prinzip hat sich durch die neue Rechtslage nichts geändert. Es gibt weiterhin keine abweichende Bedarfsfestsetzung (§ 3 Abs. 3 SGB II) und das Krankenhausessen hat keinen veräußerbaren Marktwert. Eine Bedarfsreduktion oder Anrechnung als Einkommen ist daher nach alter und neuer Rechtslage (durch die neue ALG II-Vo) nicht zulässig. Auch die explizite Erwähnung der Vollverpflegung in stationären Einrichtungen in § 2 Abs. 5 ALG II –Vo (neue Fassung) ändert daran auch nichts. Nach § 13 Nr. 2 SGB II ist das Ministerium befugt durch Vo zu bestimmen „welche weiteren Einnahmen nicht zu berücksichtigen sind und wie das Einkommen im Einzelnen zu berechnen ist“ (§ 13 Nr. 1 SGB II) „und welche Pauschbeträge für die vom Einkommen abzusetzenden Beträge zu berücksichtigen sind“ (§ 13 Nr. 2 SGB II). Eine Befugnis zu bestimmen, welche Einkünfte anrechenbar sind gibt es nicht. Daher greift der Ansatz der ALG II -Vo am materiellen Recht ins Leere. Zudem würde durch die Überschrift die Vollverpflegung im Krankenhaus zu Einkommen aus „nichtselbstständiger Arbeit“ (Überschrift § 2 ALG II-VO). Wenn man dieser Argumentation folgt, wären auch die 100 EUR Grundfreibetrag (§ 11 Abs. 2 S. 2 SGB II) und der Erwerbstätigenfreibetrag abzusetzen und es dürfte dann fast gar nichts mehr behördlicherseits als einkommensanrechenbar sein. Ich will damit deutlich machen, das meiner Einschätzung nach, dass Arbeitsministerium mit seiner Position in der neuen ALG II-Vo nicht durchkommen wird und das die neue ALG II-Vo nichts an der bisherigen Rechtssprechungslage ändert. Folglich halte ich Widersprüche und Klagen gegen die Anrechnung der Vollkost bei stationären Einrichtungen weiterhin für sinnvoll. Baldig wird es dazu auch eine umfangreichere Veröffentlichung, angedacht ist auch mit Musterwiderspruch, auf der Tacheleswebseite geben.
__________________ Gruß aus dem Rheinland Martin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland |
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| | #2 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 29.01.2007 Ort: Kiel
Beiträge: 2.059
| Zitat:
Dopamin
__________________ Schon Sokrates sagte: Ich weiß, dass ich nichts weiß... Er soll ein gelehrter Mann gewesen sein... Deswegen lasse ich mich korrigieren. Solo le pido a Dios que hartz IV no me sea indiferente, es un monstro grande y pisa fuerte ,toda la pobre inocencia de la gente (frei nach Outlandish) | |
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| | #3 |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 11.554
| Deine Antwort erschließt sich mir nicht.
__________________ Gruß aus dem Rheinland Martin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland |
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| | #4 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.183
| Dopamin, Du hast bereits genügend Antworten zu dem Thema, Du musst diesen Thread nicht auch noch zerpflücken Niemand hat behauptet das man nicht klagen soll, wenn eine Anrechnung statfindet, aber es muss auch jeder wissen das er erst mal mit weniger Geld auskommen muss, nur das hat man Dir gesagt |
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| | #5 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
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| | #6 |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 11.554
| ich werde heute nachmittag auch mit einem Musterwiderspruch beginnen. Habe mir umfangreichen Stoff dazu besorgt.
__________________ Gruß aus dem Rheinland Martin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland |
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| | #7 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 20.01.2008 Ort: 94032 Passau
Beiträge: 37
| Schönen guten morgen. Geht es nicht doch noch einfacher? Denn bei einem stationären Aufenthalt im Krankenhaus muß doch auch ein ALG II-Empfänger 10,-€ pro Tag zahlen. Wenn dem ALG II-Empfänger die Regelleistung gekürzt wird kann er doch mit den 10,-€ täglich aufrechnen. Denn die 10,-€ übernimmt ja die Arbeitsagentur nicht und auch nicht die Krankenkasse (vorerst). Sonst hätte er ja eine Doppelbelastung. Wahrscheinlich müßte man auch in diesem Fall klagen,aber ich würds auf jeden Fall tun. Und zur Sicherheit die angegebenen Punkte von Dir mit einbringen. Oder liege ich da total falsch? Danke für die hilfreichen Tips. Viele Grüße Gabsi |
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| | #8 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 01.10.2006
Beiträge: 303
| Das kommt aber darauf an...wenn Du z.B. in einer Reha bist, die über die Rentenversicherung läuft bist Du bei ALGII automatisch von der Zuzahlung befreit...so ist es zumindest bei mir... |
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| | #9 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 19.11.2007 Ort: Niederrhein
Beiträge: 185
| Zitat:
Ich war 29 Tage (OP) im Krankenhaus. Weder habe ich eine Rechnung über die 10 Euro pro Tag bekommen, noch auch nur ansatzweise Forderungen von der ARGE. Nicht das ich mich beschweren will lg mm | |
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| | #10 |
| Gast
Beiträge: n/a
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| | #11 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 20.01.2008 Ort: 94032 Passau
Beiträge: 37
| Hallo Ragnaroek. Hab eben Deine Antwort gelesen,mit der Reha.Dies scheint aber auch von Bundesland zu Bundesland oder von den ARGEN verschieden gesehen werden. Denn ich war 2007 auch in einer offenen Reha,d.h. ich bin immer nach Haus gefahren.Mein Sachbearbeiter fragte mich ob ich ganztags,also voll in der Reha bin und Mittagessen bekomm,weil ich dann weniger ALG II erhalte durch Anrechnung des Essens.Doch dadurch daß ich immer nach Hause fahren konnte ist dies garnicht in Ansatz gekommen.Die Reha bekam ich von der RV,also hätte er mich garnicht fragen könn/dürfen?! Oder sind die Sachbearbeiter nicht darüber informiert daß man in diesen Fällen davon befreit ist? Wäre schon gut zu wissen obs die Regel ist,daß man bei einer Reha von der RV immer befreit ist.Gibts da Urteile o.Ä.? Danke nochmal,und LG gabsi |
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| | #12 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 20.06.2005 Ort: Hamburg
Beiträge: 1.259
| so ganz genau weiß ich nicht, was Du meinst gabsi. Wenn ich das richtig verstehe, bekommt man bei einer Reha durch die Rentenversicherung Übergangsgeld. Bei ALGII-Empfängern in Höhe des ALGIIs. Die Arge geht also in Vorleistung und bekommt das Geld von der Rentenversicherung zurück. Dann dürfen die nichts kürzen. Wäre ja auch noch schöner, wenn die sich einen Teil des Übergangsgeld einsacken würden. Das ist in den Sozialgesetzbüchern so geregelt. Zitat:
__________________ meine Beiträge basieren auf meinen persönlichen Erfahrungen und sind keine Rechtsberatung ---------- Es gibt kein "Besser" oder "Schlechter", nur Unterschiede. Diese müssen respektiert werden, egal ob es sich um die Hautfarbe, die Lebensweise oder eine Idee handelt. (Indianische Weisheit Kote Kotah, Chumash) Geändert von gelibeh (30.01.2008 um 10:38 Uhr). Grund: Ergänzung | |
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| | #13 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 20.01.2008 Ort: 94032 Passau
Beiträge: 37
| Danke gelibeh. Hast mich schon richtig verstanden. LG gabsi |
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| | #14 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 26.06.2007
Beiträge: 105
| Also ich habe im Januar 2007 auch mein Essensgeld an die Arge zurückgeben müssen weil ich ja im KH verpflegt wurde. Die 10 Euro Tagesgebühr durfte ich auch bezahlen, wenn ich diese auch später als chronisch Kranker von der KK zurückbekam. Andere würden das ja nicht zurückbekommen. Heute habe ich erfahren dass das gar nicht rechtens ist. Ich habe vom Sozialpsychologischen Dienst so ein Gerichtsurteil bekommen. "Vollverpflegung während eines stationären Rehaverfahrens stellt kein Einkommen i.S.d. SGB II dar. Urteil des Sozialgerichts Osnabrück vom 20.Juni 2007 -S 24 AS 189/07 Nichtamtlicher Leitsatz: Die während eines stationären Aufenthaltes gewährte Vollverpflegung kann weder bedarfsmindernd noch als Einkommen berücksichtigt werden. Hinweis: Die Leitsätze dienen nur zur Orientierung und stellen keine amtlichen Leitsätze dar. Entscheidung im Volltext: L 24 AS189/07 - SGB II - Verpflegung bei Reha-Aufenthalt" Habe ich jetzt noch eine Chance das Essensgeld zurückzubekommen? Grüße! Sebastian |
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| | #15 |
| Gast
Beiträge: n/a
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| | #16 |
| Gast
Beiträge: n/a
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