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| Tags: anrechnung, aufenthalt, neuen, rechtslage, stationaeren, vollkost |
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| | #26 | |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.11.2007
Beiträge: 42
| Zitat:
Über dies noch, was es bitte die ARGE angeht, weshalb ich im KH war... xxxxIn diesem Sinne-wirlich sprachlos bin, denke ich über dieses Absurde Gesetz nach... | |
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| | #27 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 2.691
| @sunlight Zitat:
Quelle: http://www.arbeitsagentur.de/zentral...-Einkommen.pdf (ab PDF-Seite 29) Nach der Geburt wirst Du höchstwahrscheinlich auch nicht 21 Tage in der Klinik verbringen.
__________________ LG biddy | |
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| | #28 | |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.11.2007
Beiträge: 42
| Zitat:
Für mich irrsinn..diese ganze Diskussion..unwürdig..wenn du weißt, was ich meine... Geändert von sunlight (10.04.2008 um 09:54 Uhr). | |
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| | #29 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 17.02.2008 Ort: Remscheid
Beiträge: 495
| Also bei dem was ich jetzt mit bekommen habe, ist es also Ratsam, wenn man in der letzten Woche eines Monats solch eine Maßnahme antritt, damit einem das nicht auf den laufenden Monat komplett angerechnet wird. Gut zu wissen, und danke nochmals. Andererseits weiß ich durch die SG Entscheide ja, das es nicht Rechtens ist was die ARGEn da abziehen. Auch wenn man deswegen dann wieder jede Menge Papierkram zu bewältigen hat weiß man doch, die ARGEn werden wieder unterliegen. So oder so, weil Vollverpflegung keine Sachleistung ist.
__________________ Gruß aus dem Bergischen Land Es gibt nur einen echten Zwerg, und dat Avatar waggelt micha |
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| | #30 | |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.11.2007
Beiträge: 42
| Zitat:
Meines Erachtens finde ich diese ganze Diskussion, diesen ganzen Gesetzesbeschluss und den darus resultierenden Papierkram einfach nur erbärmlich. Genauso erbärmlich wie Sarrazins Speiseplan für Hartz 4 Empfänger. Es zeugt nämlich von mangeldem Anstand, dem hartz 4 empfänger jeden Bissen vorzurechnen. Die Hatz auf den Hartz 4 Empfänger, der leider ins Krankenhaus muß. Die Hatz auf jeden Bissen, die Ihm zugute kommen. Am besten rechnen wir Ihm den jeden Bissen centgenau aus, damit dieser unverschämte Schmarotzer nicht mehr bekommt, als Ihm zusteht. Denn wie lange eine Liegedauer ist, und ein daraus resultierender Bagatellbedarf, ist vollkommen unrelevant, denn es gibt einen Datenschutz. Wenn ich wegen Magenkrebs ins KH muss und folglich zum Beispiel 4 Wochen nur intravenös ernährt werde, vielleicht mal eine Tasse Tee, so geht das die Arge nichts an. So nackig muß sich kein Mensch machen. Und dem Hartz 4 Empfänger für 4 Wochen Liegedauer gleich 83 Euro abzuziehen, ob wohl er nur Glucose und Kochsalz bekommen hat, ist an Erbärmlichkeit nicht zu überbieten. Ironie an: Der unverschämte Hartz 4 Empfänger geht nur ins Krankenhaus, um sich zu bereichern, sich einen finanziellen Vorteil zu verschaffen.Ironie aus. Hinzu kommt der Eigenanteil von 10 Euro am Tag, die der Hartz 4 Empfänger zu berappen hat. Ironie an: Hoffentlich stehen diese unverschämten Hartz Schmarotzer auch ja morgen bei Ihrer Arge auf der Matte und geben an, das sie vergangenen Sonntag ein Festmahl bei Ihrer Mama bekommen haben. Alle konnten sich richtig satt essen. Somit hat die Arge 1 Tag Essen eingespart!!!!! Und nicht hier sich auf Kosten der Allgemeinheit bereichern! Und für euren Geburtstag und die eurer Kinder gebt Ihr bitte an, das Oma und Opa, die Taufpaten, Onkels und Tanten euch mindestens Geschenke von 50 euro pro Person machen, damit der Staat nicht mehr als nötig bezahlt! Und nicht mal hier eben einen Wunsch erfüllen! Ihr seid arbeitslos, somit habt ihr das recht auf ein menschenwürdiges Dasein verwirkt. Und redet euch bitte nicht raus, ihr habt Sachgeschenke bekommen, in diesem Fall lasst ihr euch sofort den Kassenbon aushändigen, und tauscht das Geschenk gegen Bargeld um, davon könnt Ihr leben! Der Gesetzgeber hat alles zum Leben notwendige im Regelsatz fetsgelegt, Extratouren stehen euch nicht zu. Das gleiche gilt für Zuwendungen an eure Kinder. Im Regelsatz ist ein monatlicher Fixbetrag enthalten für Kleidung und Schuhe, den könnt Ihr sparen und könnt zur Kleiderkammer gehen, da braucht nicht die Oma daher zu gehen, und dem kind was zum Anziehen kaufen! Das kannst du umtauschen und Ihn Bargeld umsetzen, dann brauchst du der Allgemeinheit nicht auf der Tasche liegen! Und wehe(!) die Oma lässt sich keinen Kassenbon geben von der Eisdiele über die Kugel Eis, die sie Ihrem Enkel gekauft hat! Diese 70 cent muß schliesschlich die Arge weniger auszahlen, und die Allgemeinheit wird nicht so belastet mit dem Schmarotzer Hartz 4 Empfänger!Und rechnet das mal hoch auf 10000 Hartz 4 Empfänger! Der arme Steuerzahler!.....Ironie aus Kopfschüttelnde Grüßle In diesem Sinne...mir fällt nichts mehr ein... Geändert von sunlight (10.04.2008 um 13:05 Uhr). | |
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| | #31 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 15.10.2007 Ort: Sachsen
Beiträge: 159
| Hab ich gerade gefunden Kassel/Wittenberg/ Berlin (LiZ). Das Bundessozialgericht hält die Kürzung der Regelleistung bei Hartz-IV- Beziehern, die sich im Krankenhaus aufhalten, für rechtswidrig. Das geht aus der Kasseler Entscheidung vom 18.06.2008 hervor (Aktenzeichen: B 14 AS 22/07 R ). "Das Bundessozialgericht stützt damit die Kritik der LINKEN an der entsprechenden Regelung in der ALG-II-Verordnung", so Jörg Schindler (DIE LINKE), Mitglied im Gesundheits- und Sozialausschuss des Wittenberger Kreistages. "Wir erinnern uns: Vor einigen Monaten hatten die Bundestagsfraktionen mit Ausnahme der LINKEN diesen Passus erneut beschlossen. Das Urteil des BSG ist daher eine schallende Ohrfeige für jene, die damals meinten, kranke Hartz-IV-Bezieher verdienten sich durch kostenlose Verpflegung im Krankenhaus quasi etwas hinzu." Es sei davon auszugehen, dass seit 2005 über Jahre hinweg Menschen rechtswidrig Leistungen gekürzt wurden. "Auch wenn für die Regelleistungen die Bundesagentur zuständig ist, kann der Landkreis dennoch etwas für soziale Verbesserungen im Sinne der Menschen tun: Gemäß §§ 13, 14 SGB I ist die ARGE verpflichtet, Leistungsempfänger über ihre Rechte und Pflichten zu beraten", sagte Schindler. Im vorliegenden Fall könnten Betroffene, die rechtswidrig eine Kürzung ihrer Regelleistung hingenommen haben, einen Überprüfungsantrag gemäß § 44 SGB X stellen. Nach Ansicht des LINKE- Kommunalpolitikers wäre es das Mindeste, dass die ARGE diese Leistungsempfänger schriftlich über diese Möglichkeit informiert. "Die Linksfraktion wird dieses Anliegen im nächsten Sozialausschuss thematisieren", kündigte Schindler an. Union und SPD hätten sich Blamage ersparen können "Diese Blamage hätten sich Union und SPD ersparen können", kommentiert Katja Kipping das Kasseler Urteil. "Das Bundessozialgericht hat rückwirkend bis 2007 zu einer Klage eines Betroffenen beschlossen: Die Anrechnung der Verpflegung bei einem stationärem Aufenthalt auf die Regelleistungen bei Hartz IV und die damit verbundene Kürzungen der Regelleistungen an die Betroffenen entbehren einer rechtlichen Grundlage." "Das Urteil des Bundessozialgerichts zeigt zudem, dass ein Satz immer noch gilt: Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt. Klagen gegen Hartz IV sind offensichtlich ein möglicher Weg, die herrschende Willkür der großen Koalition zu begrenzen", so die sozialpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag. |
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| | #32 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 19.06.2005
Beiträge: 20
| Und so reagieren die ARGEN darauf -laut Torgauer Zeitung: Zitat Der Erwerbslosen- und Sozialverein Tacheles ruft in der Reaktion auf das Urteil Bezieher von Arbeitslosengeld II auf, bei einer Kürzung der Leistungen aufgrund eines Krankenhausaufenthalts sofort Widerspruch einzulegen. Bei Altfällen könne die Leistung über einen Überprüfungsantrag zurückgefordert werden. "Das Urteil selbst ist noch keine Entscheidungsgrundlage für die ARGE, denn es stimmt nicht mit den vom Gesetzgeber festgelegten Regelungen und Richtlinien überein", sagt dagegen Volkmar Beier, Pressesprecher der ARGE Oschatz-Torgau. Es handele sich um ein Einzelfallurteil, ohne generelle Rechtsbindung. Zunächst werde der Gesetzgeber die Urteilsbegründung abwarten und danach die Auswirkungen auf ähnliche Fallgestaltungen prüfen, so Beier. Für das Jahr 2008 liege eine entsprechende Verordnung vor. Auch diese werde sicher einer Prüfung unterzogen werden. "Insofern bitten wir die Kunden, von Anfragen abzusehen." Zitat Ende. |
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| | #33 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Man muß ja nicht jeder Bitte nachkommen... |
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| | #34 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 29.01.2007 Ort: Kiel
Beiträge: 2.059
| Nööö, ich habe als Ergänzumg zu meinem Seit Weihnachten in der Akte schlummernden Widerspruch die Pressemitteilung des Bundessozialgerichts ausgedruckt mit dem Kommentar "... ich gehe davon aus, dass ich nach dieser Entscheidung keine weitere, unnötige Klage anstrengen muss." ![]() Wäre doch erst Klage II... Dopamin
__________________ Schon Sokrates sagte: Ich weiß, dass ich nichts weiß... Er soll ein gelehrter Mann gewesen sein... Deswegen lasse ich mich korrigieren. Solo le pido a Dios que hartz IV no me sea indiferente, es un monstro grande y pisa fuerte ,toda la pobre inocencia de la gente (frei nach Outlandish) |
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