Erwerbslosen Forum Deutschland (Forum)

 
kein_lohn_unter10

ALG II

Anrechnung von Vollkost im bei stationären Aufenthalt nach der neuen Rechtslage; in Forum: Information; Zitat: Gibt ja auch schon Urteile bei denen der aktuellste Stand nach Verordnung berücksichtigt ist. Und es wurden die Kürzung für rechtswidrig erklärt. Das Gesetz gäbe eine Kürzung nicht her ...
Zurück   Erwerbslosen Forum Deutschland (Forum) > Information > ALG II

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren



Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen
Tags: , , , , ,

Antwort

 

LinkBack Themen-Optionen Ansicht
Alt 10.04.2008, 08:16   #26
Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 13.11.2007
Beiträge: 42
Standard AW: Anrechnung von Vollkost im bei stationären Aufenthalt nach der neuen Rechtslage

Zitat:
Gibt ja auch schon Urteile bei denen der aktuellste Stand nach Verordnung berücksichtigt ist. Und es wurden die Kürzung für rechtswidrig erklärt. Das Gesetz gäbe eine Kürzung nicht her
Es wäre auch wirklich Irrsinn. Verstoß gegen den Datenschutz fällt mir auch ein, denke Ich nochmal an die Bescheinigung des KH, was Ich tatsächlich verzehrt habe. Oder ob Ich was verzehrt habe. Und dann erzähle mir mal bitte, wie man Sondenernährung oder Infusionen über den ZVK als Einkommen anrechnen möchte.

Über dies noch, was es bitte die ARGE angeht, weshalb ich im KH war...


xxxxIn diesem Sinne-wirlich sprachlos bin, denke ich über dieses Absurde Gesetz nach...
sunlight ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 10.04.2008, 09:09   #27
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Benutzerbild von biddy
 
Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 2.691
Standard AW: Anrechnung von Vollkost im bei stationären Aufenthalt nach der neuen Rechtslage

@sunlight

Zitat:
Wenn der frischoperierte zum Beispiel 10 Tage liegen muss und 83 Euro abgezogen kriegt,
10 Tage * 4,05 € = 40,50 Euro --> Bagatellgrenze von 83 Euro nicht überschritten --> kein Abzug.

Quelle: http://www.arbeitsagentur.de/zentral...-Einkommen.pdf
(ab PDF-Seite 29)


Nach der Geburt wirst Du höchstwahrscheinlich auch nicht 21 Tage in der Klinik verbringen.
__________________
LG biddy
biddy ist gerade online  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 10.04.2008, 09:49   #28
Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 13.11.2007
Beiträge: 42
Standard AW: Anrechnung von Vollkost im bei stationären Aufenthalt nach der neuen Rechtslage

Zitat:
10 Tage * 4,05 € = 40,50 Euro --> Bagatellgrenze von 83 Euro nicht überschritten --> kein Abzug.
Trotzdem ist immer noch der eigenanteil da. Und dann ist immer noch die Frage, wie das bei Nahrungskarenz funktionieren soll. 4.05 am Tag, wenn ich nur Glucose und etwas Kochsalz über den ZVK bekomme? Oder Anstronauten kost über die Magensonde? Was ist im Falle einer Magenerkrankung mit Tee und Zwieback? Das kostet keine 4.05...

Für mich irrsinn..diese ganze Diskussion..unwürdig..wenn du weißt, was ich meine...

Geändert von sunlight (10.04.2008 um 09:54 Uhr).
sunlight ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 10.04.2008, 10:22   #29
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Benutzerbild von WurzelZwerg
 
Registriert seit: 17.02.2008
Ort: Remscheid
Beiträge: 495
Standard AW: Anrechnung von Vollkost im bei stationären Aufenthalt nach der neuen Rechtslage

Also bei dem was ich jetzt mit bekommen habe, ist es also Ratsam, wenn man in der letzten Woche eines Monats solch eine Maßnahme antritt, damit einem das nicht auf den laufenden Monat komplett angerechnet wird.
Gut zu wissen, und danke nochmals.
Andererseits weiß ich durch die SG Entscheide ja, das es nicht Rechtens ist was die ARGEn da abziehen.
Auch wenn man deswegen dann wieder jede Menge Papierkram zu bewältigen hat weiß man doch, die ARGEn werden wieder unterliegen.
So oder so, weil Vollverpflegung keine Sachleistung ist.
__________________
Gruß aus dem Bergischen Land

Es gibt nur einen echten Zwerg,
und dat Avatar waggelt

micha
WurzelZwerg ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 10.04.2008, 12:58   #30
Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 13.11.2007
Beiträge: 42
Standard AW: Anrechnung von Vollkost im bei stationären Aufenthalt nach der neuen Rechtslage

Zitat:
Andererseits weiß ich durch die SG Entscheide ja, das es nicht Rechtens ist was die ARGEn da abziehen.
Auch wenn man deswegen dann wieder jede Menge Papierkram zu bewältigen hat weiß man doch, die ARGEn werden wieder unterliegen.
So oder so, weil Vollverpflegung keine Sachleistung ist.
Wenn Ich nochmals meinen Senf dazu geben darf:

Meines Erachtens finde ich diese ganze Diskussion, diesen ganzen Gesetzesbeschluss und den darus resultierenden Papierkram einfach nur erbärmlich. Genauso erbärmlich wie Sarrazins Speiseplan für Hartz 4 Empfänger. Es zeugt nämlich von mangeldem Anstand, dem hartz 4 empfänger jeden Bissen vorzurechnen. Die Hatz auf den Hartz 4 Empfänger, der leider ins Krankenhaus muß. Die Hatz auf jeden Bissen, die Ihm zugute kommen. Am besten rechnen wir Ihm den jeden Bissen centgenau aus, damit dieser unverschämte Schmarotzer nicht mehr bekommt, als Ihm zusteht. Denn wie lange eine Liegedauer ist, und ein daraus resultierender Bagatellbedarf, ist vollkommen unrelevant, denn es gibt einen Datenschutz. Wenn ich wegen Magenkrebs ins KH muss und folglich zum Beispiel 4 Wochen nur intravenös ernährt werde, vielleicht mal eine Tasse Tee, so geht das die Arge nichts an. So nackig muß sich kein Mensch machen. Und dem Hartz 4 Empfänger für 4 Wochen Liegedauer gleich 83 Euro abzuziehen, ob wohl er nur Glucose und Kochsalz bekommen hat, ist an Erbärmlichkeit nicht zu überbieten. Ironie an: Der unverschämte Hartz 4 Empfänger geht nur ins Krankenhaus, um sich zu bereichern, sich einen finanziellen Vorteil zu verschaffen.Ironie aus.
Hinzu kommt der Eigenanteil von 10 Euro am Tag, die der Hartz 4 Empfänger zu berappen hat.

Ironie an: Hoffentlich stehen diese unverschämten Hartz Schmarotzer auch ja morgen bei Ihrer Arge auf der Matte und geben an, das sie vergangenen Sonntag ein Festmahl bei Ihrer Mama bekommen haben. Alle konnten sich richtig satt essen. Somit hat die Arge 1 Tag Essen eingespart!!!!! Und nicht hier sich auf Kosten der Allgemeinheit bereichern! Und für euren Geburtstag und die eurer Kinder gebt Ihr bitte an, das Oma und Opa, die Taufpaten, Onkels und Tanten euch mindestens Geschenke von 50 euro pro Person machen, damit der Staat nicht mehr als nötig bezahlt! Und nicht mal hier eben einen Wunsch erfüllen! Ihr seid arbeitslos, somit habt ihr das recht auf ein menschenwürdiges Dasein verwirkt. Und redet euch bitte nicht raus, ihr habt Sachgeschenke bekommen, in diesem Fall lasst ihr euch sofort den Kassenbon aushändigen, und tauscht das Geschenk gegen Bargeld um, davon könnt Ihr leben! Der Gesetzgeber hat alles zum Leben notwendige im Regelsatz fetsgelegt, Extratouren stehen euch nicht zu. Das gleiche gilt für Zuwendungen an eure Kinder. Im Regelsatz ist ein monatlicher Fixbetrag enthalten für Kleidung und Schuhe, den könnt Ihr sparen und könnt zur Kleiderkammer gehen, da braucht nicht die Oma daher zu gehen, und dem kind was zum Anziehen kaufen! Das kannst du umtauschen und Ihn Bargeld umsetzen, dann brauchst du der Allgemeinheit nicht auf der Tasche liegen!

Und wehe(!) die Oma lässt sich keinen Kassenbon geben von der Eisdiele über die Kugel Eis, die sie Ihrem Enkel gekauft hat! Diese 70 cent muß schliesschlich die Arge weniger auszahlen, und die Allgemeinheit wird nicht so belastet mit dem Schmarotzer Hartz 4 Empfänger!Und rechnet das mal hoch auf 10000 Hartz 4 Empfänger! Der arme Steuerzahler!.....Ironie aus



Kopfschüttelnde Grüßle

In diesem Sinne...mir fällt nichts mehr ein...

Geändert von sunlight (10.04.2008 um 13:05 Uhr).
sunlight ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 20.06.2008, 15:07   #31
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 15.10.2007
Ort: Sachsen
Beiträge: 159
Standard AW: Anrechnung von Vollkost im bei stationären Aufenthalt nach der neuen Rechtslage

Hab ich gerade gefunden


Kassel/Wittenberg/ Berlin (LiZ). Das Bundessozialgericht hält die Kürzung der Regelleistung bei Hartz-IV- Beziehern, die sich im Krankenhaus aufhalten, für rechtswidrig. Das geht aus der Kasseler Entscheidung vom 18.06.2008 hervor (Aktenzeichen: B 14 AS 22/07 R ). "Das Bundessozialgericht stützt damit die Kritik der LINKEN an der entsprechenden Regelung in der ALG-II-Verordnung", so Jörg Schindler (DIE LINKE), Mitglied im Gesundheits- und Sozialausschuss des Wittenberger Kreistages. "Wir erinnern uns: Vor einigen Monaten hatten die Bundestagsfraktionen mit Ausnahme der LINKEN diesen Passus erneut beschlossen. Das Urteil des BSG ist daher eine schallende Ohrfeige für jene, die damals meinten, kranke Hartz-IV-Bezieher verdienten sich durch kostenlose Verpflegung im Krankenhaus quasi etwas hinzu."
Es sei davon auszugehen, dass seit 2005 über Jahre hinweg Menschen rechtswidrig Leistungen gekürzt wurden. "Auch wenn für die Regelleistungen die Bundesagentur zuständig ist, kann der Landkreis dennoch etwas für soziale Verbesserungen im Sinne der Menschen tun: Gemäß §§ 13, 14 SGB I ist die ARGE verpflichtet, Leistungsempfänger über ihre Rechte und Pflichten zu beraten", sagte Schindler.

Im vorliegenden Fall könnten Betroffene, die rechtswidrig eine Kürzung ihrer Regelleistung hingenommen haben, einen Überprüfungsantrag gemäß § 44 SGB X stellen. Nach Ansicht des LINKE- Kommunalpolitikers wäre es das Mindeste, dass die ARGE diese Leistungsempfänger schriftlich über diese Möglichkeit informiert. "Die Linksfraktion wird dieses Anliegen im nächsten Sozialausschuss thematisieren", kündigte Schindler an.

Union und SPD hätten sich
Blamage ersparen können


"Diese Blamage hätten sich Union und SPD ersparen können", kommentiert Katja Kipping das Kasseler Urteil. "Das Bundessozialgericht hat rückwirkend bis 2007 zu einer Klage eines Betroffenen beschlossen: Die Anrechnung der Verpflegung bei einem stationärem Aufenthalt auf die Regelleistungen bei Hartz IV und die damit verbundene Kürzungen der Regelleistungen an die Betroffenen entbehren einer rechtlichen Grundlage."




"Das Urteil des Bundessozialgerichts zeigt zudem, dass ein Satz immer noch gilt: Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt. Klagen gegen Hartz IV sind offensichtlich ein möglicher Weg, die herrschende Willkür der großen Koalition zu begrenzen", so die sozialpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag.

kleinram ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 30.06.2008, 10:25   #32
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 19.06.2005
Beiträge: 20
Standard AW: Anrechnung von Vollkost im bei stationären Aufenthalt nach der neuen Rechtslage

Und so reagieren die ARGEN darauf -laut Torgauer Zeitung:
Zitat

Der Erwerbslosen- und Sozialverein Tacheles ruft in der Reaktion auf das Urteil Bezieher von Arbeitslosengeld II auf, bei einer Kürzung der Leistungen aufgrund eines Krankenhausaufenthalts sofort Widerspruch einzulegen. Bei Altfällen könne die Leistung über einen Überprüfungsantrag zurückgefordert werden.

"Das Urteil selbst ist noch keine Entscheidungsgrundlage für die ARGE, denn es stimmt nicht mit den vom Gesetzgeber festgelegten Regelungen und Richtlinien überein", sagt dagegen Volkmar Beier, Pressesprecher der ARGE Oschatz-Torgau. Es handele sich um ein Einzelfallurteil, ohne generelle Rechtsbindung. Zunächst werde der Gesetzgeber die Urteilsbegründung abwarten und danach die Auswirkungen auf ähnliche Fallgestaltungen prüfen, so Beier. Für das Jahr 2008 liege eine entsprechende Verordnung vor. Auch diese werde sicher einer Prüfung unterzogen werden. "Insofern bitten wir die Kunden, von Anfragen abzusehen."


Zitat Ende.
odin ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 30.06.2008, 10:34   #33
Ludwigsburg
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Anrechnung von Vollkost im bei stationären Aufenthalt nach der neuen Rechtslage

Man muß ja nicht jeder Bitte nachkommen...
 
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 02.07.2008, 01:00   #34
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Benutzerbild von Dopamin
 
Registriert seit: 29.01.2007
Ort: Kiel
Beiträge: 2.059
Standard AW: Anrechnung von Vollkost im bei stationären Aufenthalt nach der neuen Rechtslage

Zitat:
Zitat von Ludwigsburg Beitrag anzeigen
Man muß ja nicht jeder Bitte nachkommen...
Nööö,

ich habe als Ergänzumg zu meinem Seit Weihnachten in der Akte schlummernden Widerspruch die Pressemitteilung des Bundessozialgerichts ausgedruckt mit dem Kommentar "... ich gehe davon aus, dass ich nach dieser Entscheidung keine weitere, unnötige Klage anstrengen muss."

Wäre doch erst Klage II...

Dopamin
__________________
Schon Sokrates sagte: Ich weiß, dass ich nichts weiß... Er soll ein gelehrter Mann gewesen sein... Deswegen lasse ich mich korrigieren.
Solo le pido a Dios que hartz IV no me sea indiferente, es un monstro grande y pisa fuerte ,toda la pobre inocencia de la gente (frei nach Outlandish)
Dopamin ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Themen-Optionen
Ansicht

Forenberechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist aus.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an
Gehe zu

Ähnliche Themen

Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
LSG NRW - Keine Kürzung bei stationären Aufenthalt LSG NRW: L 20 AS 2/07 Martin Behrsing ... Allgemeine Entscheidungen

0 26.05.2008 10:40
Anrechnung des neuen Kinderbetreuungszuschlag im BAföG im SGB II Martin Behrsing Bedarfs- / Haushaltsgem. / Familie 1 15.05.2008 10:32
SG Gotha S 26 AS 748/06 keine Kürzung bei stationären Aufenthalt Martin Behrsing ... Allgemeine Entscheidungen

0 07.03.2007 12:25
keine kürzung bei stationären aufenthalt muttl ALG II 1 14.08.2006 12:31
Kleine Anfrage Regelsatzkürzung bei stationären Aufenthalt Martin Behrsing ALG II 2 22.06.2006 19:53


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 17:08 Uhr.




Powered by vBulletin® Version 3.7.4 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2008, Jelsoft Enterprises Ltd.
SEO by vBSEO 3.2.0
Template-Modifikationen durch TMS

Beiträge dürfen unter Angabe der URL ausdrücklich überall veröffentlicht werden.
Infos müssen allen Menschen zugänglich gemacht werden.
Dies gilt jedoch nicht für den Bereich Off-Topic des Erwerbslosen Forum Deutschland