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ALG II

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Alt 20.01.2008, 21:38   #1
BG4
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Forumnutzer
 
Registriert seit: 21.07.2007
Beiträge: 48
Standard Ab wieviel Std. Teilzeit?

Hallo
Hab mal ne kurze Frage. Ab wievielen Stunden Minimum wird eine Arbeit als Teilzeitstelle von der ARGE akzeptiert? Da ich Kinder habe und keine Betreuungsmöglichkeit muss ich sehen, dass ich eine Stelle antrete wo ich nicht Vollzeit arbeiten muss. Möchte halt das Minimum machen, aber trotzdem "in Ruhe gelassen" werden. Hab mal was von 15 Std. gehört. Stimmt das?
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Alt 20.01.2008, 21:55   #2
angel6364
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Zitat von BG4 Beitrag anzeigen
Hallo
Hab mal ne kurze Frage. Ab wievielen Stunden Minimum wird eine Arbeit als Teilzeitstelle von der ARGE akzeptiert? Da ich Kinder habe und keine Betreuungsmöglichkeit muss ich sehen, dass ich eine Stelle antrete wo ich nicht Vollzeit arbeiten muss. Möchte halt das Minimum machen, aber trotzdem "in Ruhe gelassen" werden. Hab mal was von 15 Std. gehört. Stimmt das?
Meines Wissens gibt es da keine feste Grenze. In Ruhe werden sie Dich erst lassen, wenn sie keinen Cent mehr zuzahlen müssen.
Du kannst aber durchaus damit argumentieren, daß Du aufgrund fehlender Betreuungsmöglichkeiten nur zu bestimmten Zeiten arbeiten kannst. Sonst wäre ja die ordentliche Erziehung der Kinder nicht gewährleistet.

Ich würde mir aber schon zeitig die Unterstützung der Kinderärzte sichern. Atteste oder gar weitergehende Gutachten über die Notwendigkeit, Deine Kinder zu betreuen wirst Du immer wieder brauchen. Perverserweise ist das Wohlbefinden und die gesunde Entwicklung der Kinder der Arge sch...egal.
Sie akzeptieren das nur mit ständigen Gutachten.

Bei mir klappt das im Moment ganz gut, ich arbeite vormittags. Der nächste "Gesprächstermin" kommt unfehlbar, aber es wird wieder im Sinne meiner Tochter verlaufen - mit Unterstützung.

Viele Grüße, und nicht locker lassen. (Das Aufenthaltsbestimmungsrecht über die Kinder hast immer noch Du. Und wenn was schiefläuft, rate mal, wer dann die volle Verantwortung dafür trägt...)
angel
 
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Alt 20.01.2008, 23:38   #3
BG4
Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 21.07.2007
Beiträge: 48
Standard

Danke. Naja, zum Glück ist unsere ARGE sehr kooperativ und lässt die Leute dann auch mal in Ruhe. Der SB sagte auch zu einer Bekannten, auch wenn sie nur 400 euro Job habe, ist das doch erstmal schon gut. Sie würden nur sehen wollen, dass man was tut. Wieviel sei da egal.
BG4 ist offline  
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Alt 20.01.2008, 23:59   #4
angel6364
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Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Zitat von BG4 Beitrag anzeigen
Danke. Naja, zum Glück ist unsere ARGE sehr kooperativ und lässt die Leute dann auch mal in Ruhe. Der SB sagte auch zu einer Bekannten, auch wenn sie nur 400 euro Job habe, ist das doch erstmal schon gut. Sie würden nur sehen wollen, dass man was tut. Wieviel sei da egal.
Freu Dich über jeden Tag, an dem Du in Ruhe gelassen wirst.
Aber erschrecke nicht, wenn irgendwann ein "Vorschlag" zur Vollzeitarbeit mit Rechtsmittelbelehrung kommt. Dann wehr Dich, um der Kinder willen.

Viele Grüße,
angel
 
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Alt 21.01.2008, 12:45   #5
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Forumnutzer
 
Registriert seit: 16.03.2007
Ort: Delmenhorst
Beiträge: 76
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hallo,
mir wurde von meiner sb gesagt,das ich nicht Vollzeit arbeiten brauche,weil ich noch 2 Kinder unter 15 Jahre habe und die Betreut werden müssen.
Das heisst ich brauch mich auch´nur auf Teilzeitstellen zu bewerben,mit
einer wöchentlichen Arbeitszeit von max.20 Stunden.
Lg
Jean
__________________
Gesundhait ist ein Glück ,das einem jederzeit genommen werden kann!!!!

R.v. Weizäcker
Jean r-d ist offline  
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Alt 21.01.2008, 17:53   #6
angel6364
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Beiträge: n/a
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Zitat:
Zitat von Jean r-d Beitrag anzeigen
hallo,
mir wurde von meiner sb gesagt,das ich nicht Vollzeit arbeiten brauche,weil ich noch 2 Kinder unter 15 Jahre habe und die Betreut werden müssen.
Das heisst ich brauch mich auch´nur auf Teilzeitstellen zu bewerben,mit
einer wöchentlichen Arbeitszeit von max.20 Stunden.
Lg
Jean
Da kannst Du Dich glücklich schätzen.
Freu Dich drüber und: hast Du das schriftlich? Wenn nein, kalkuliere jederzeit ein Ende der paradiesischen Zustände ein. Aber dagegen kann man dann ja was unternehmen.

Ich finde es aber sehr schön, daß es noch SBs mit gesundem Menschenverstand gibt.

Viele Grüße,
angel
 
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Alt 21.01.2008, 18:18   #7
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Benutzerbild von biddy
 
Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 2.691
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Wenigstens gibt's noch SBs, die das, was im Merkblatt 18 (Frauen und Beruf) steht, ernst nehmen, auch wenn es angeblich nur für Leistungen nach SGB III und Aufstocker (AlgII) gilt. Für mich gibt's aber nicht solche ("Berufsrückkehrerinnen") und solche (Arbeitslosengeld-II-Empfänger sind keine Berufsrückkehrer, wenn es denn mal klappt mit dem Job?) Erziehende!

Zitat:
Aufsichtsbedürftig sind Kinder unter 15 Jahren, d.h.
am 15. Geburtstag endet die Aufsichtsbedürftigkeit.
Merkblatt:
http://www.arbeitsagentur.de/zentral...auen-Beruf.pdf
__________________
LG biddy
biddy ist gerade online  
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