Erwerbslosen Forum Deutschland (Forum)

 
kein_lohn_unter10

ALG II

Neue durchführungshinweise zu § 11 SGB II der BA; in Forum: Information; Neue Durchführungshinweise aus dem Inhalt: Angemessener Zeitraum (11.12) Die Anrechnung der einmaligen Einnahme soll auch bei erheblichen Beträgen einen Zeitraum von zwölf Monaten nicht überschreiten. Der nicht verbrauchte Anteil der ...
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Alt 02.01.2008, 21:47   #1
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Benutzerbild von Martin Behrsing
 
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Standard Neue durchführungshinweise zu § 11 SGB II der BA

Neue Durchführungshinweise

aus dem Inhalt:

Angemessener Zeitraum (11.12)

Die Anrechnung der einmaligen Einnahme soll auch bei erheblichen Beträgen einen Zeitraum von zwölf Monaten nicht überschreiten. Der nicht verbrauchte Anteil der einmaligen Einnahme ist danach im Rahmen der Vermögensprüfung zu berücksichtigen.

1.3 Einkommen aus selbständiger Tätigkeit,
Gewerbebetrieb sowie Land- und Forstwirtschaft
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Alt 02.01.2008, 23:19   #2
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Benutzerbild von Mario Nette
 
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Das irritiert mich:
Zitat:
§ 3
[...]
(2) Zur Berechnung des Einkommens sind von den Betriebseinnahmen die im Bewilligungszeitraum tatsächlich geleisteten notwendigen Ausga-ben mit Ausnahme der nach § 11 Abs. 2 des Zweiten Buches Sozialge-setzbuch abzusetzenden Beträge ohne Rücksicht auf steuerrechtliche Vorschriften abzusetzen. Abweichend von Satz 1 können bei Benutzung eines privaten Kraftfahrzeugs für ausschließlich betriebliche Fahrten 0,10 Euro für jeden gefahrenen Kilometer abgesetzt werden.
Steht auch noch mal unter 11.21:
Zitat:
(2) Betriebseinnahmen sind alle aus selbständiger Arbeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft erzielten Einnahmen, die im Bewilligungszeitraum tatsächlich zufließen. Steuerrechtliche Regelungen finden keine Anwendung mehr.
Mario Nette
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Alt 03.01.2008, 07:13   #3
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Benutzerbild von Anselm Querolant
 
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Standard

Zitat:
Zitat von Mario Nette Beitrag anzeigen
Das irritiert mich:Steht auch noch mal unter 11.21:

Mario Nette
Dagegen muss man klagen, das Steuerrecht für Selbstständige Aufstocker ausschließen zu wollen grenzt zumindest an Geschäftsschädigung, damit kommt man fast mit Sicherheit nicht mehr aus dem Tief.

Btw. Herr Behrsing hat in #1 nichts Steuerrechtliches zitiert.

Gruß, Anselm
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Wir brauchen ein Gesetz das als Konsequenz für neoliberale Gier zwingend Armut verordnet, anstatt diese Gier mit Mitteln des Steuerzahlers auch noch zu stützen und zu fördern!

Meine Beiträge sind Meinungsäußerungen, also keinesfalls Rechtsberatung oder als solche zu verstehen, für Rechtsberatung sind Anwälte da.
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Alt 03.01.2008, 08:24   #4
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Benutzerbild von Martin Behrsing
 
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Ort: Bonn
Beiträge: 11.387
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ich kann ja fast nur noch raten die Selbstständigkeit aufzugeben. Ich weiß nicht welche "Idioten" sich so etwas ausgedacht haben. Allein mit Laienverstand sollte doch klar sein, dass so etwas nicht funktionieren kann.
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Martin

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Alt 03.01.2008, 08:58   #5
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Beiträge: 205
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Es drängt sich mir der Eindruck auf, wir (die sog. "Unterschicht") SOLL gar nicht hochkommen mit einem Gewerbe. Hatte es versucht und schon mit den alten Regelungen/Bürokratie war es eine Tortur. Habs jetzt runtergefahren auf Taschengeldbasis, heisst: Ich bleib unter 100€ und meld irgendwann ganz ab.
Kenne einige Leute, auch den Bruder meiner Freundin, der entnervt aufgegeben hat.
So kann keine Konkurrenz zu den "Grossen" entstehen und ich denke, das kommt den Grossfirmen usw. auch sehr zupass.
Vielleicht sollen wir ja bei der Tafel einkaufende, im Dunkeln und Kalten zuhause hockende Nichtstuer werden, jederzeit abholbereit für Arbeitseinsätze oder "KZ". Während durch Inflation unser eh schon geringes Geld (347€) noch weniger wird und so mancher anfängt, an den Fussnägeln zu kauen.
Zitat Gerhard Scheit und von nem Bischof: Der Staat unterscheidet sich von einer Verbrecherbande nur durch seine Gesetze.

Geändert von mogador (03.01.2008 um 09:01 Uhr).
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Alt 03.01.2008, 08:59   #6
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Beiträge: 369
Standard Vielleicht ist das mal wieder vorsätzlich...

Zitat:
Zitat von Martin Behrsing Beitrag anzeigen
ich kann ja fast nur noch raten die Selbstständigkeit aufzugeben. Ich weiß nicht welche "Idioten" sich so etwas ausgedacht haben. Allein mit Laienverstand sollte doch klar sein, dass so etwas nicht funktionieren kann.

...weil wir nicht (mehr) selbst-ständig sein sollen?
LG
Tinka ist offline  
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Alt 03.01.2008, 09:02   #7
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Beiträge: 205
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@tinka
Du hasts mir von der Zunge geholt.
Hörig sollen wir werden oder halt kriminell.
Die Internierungslager sind schon vorbereitet.

Geh ma halt Daubenfüddern im Park.... oder SB's überfallen wegen 52,77€ (Ironie).

Geändert von mogador (03.01.2008 um 09:06 Uhr).
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Alt 18.01.2008, 23:14   #8
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Beiträge: 1
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ich finds recht so... warum sollen selbstständige... doppelte vorteile genießen... erst bei der arge einen schon mit steuerbevorteilten gewinn gelder beziehen und dann am jahresende beim fikus jeden steuervorteil nochmal durchdrücken.

ich kann mich an zeiten erinnern, dass selbstständige beim sozialamt grad mal gar keinen anspruch hatten.

und wenn man als selbstständiger der mal locker über die 40 arbeitsstunden pro woche hinaus kommt noch nicht mal seinen bedarf decken kann, weiss ich nicht was da noch die selbstständigkeit bringt.

wenn ein selbstständiger bei 50std/woche nur einen gewinn von 300 euro bringt, mein ich mal das der jenige mit einem 400 euro job bei 20std weitaus besser bedient ist.

beim arbeitslosengeld II handelt es sich um den grundbedarf und der sozialenabsicherung und nicht zur finanzierung seiner selbstständigkeit... dafür gibt es kredite bei der bank...

das eine flaute in der selbstständigkeit passieren kann ist ja heute kein geheimnis mehr.. und dann ist es okay wenn man einen nachweisbaren engpass hat... und wegen einer kurzen flaute nicht gleich seine selbstständigkeit aufgeben will, weil es baldig wieder aufwärts geht.

bei der ermessenfrage, wird es viele klagen geben und die gerichte werden entscheiden, da warscheinlich ein/e bearbeiter/in aus der arge sich nicht in einem handwerksbetrieb hinein denken kann um zu entscheiden, ob die ausgabe notwendig war oder wirtschaftlich unnötig, aber das ist aufgabe der gerichte.

Wie oben schon erwähnt, endlich hat das bmas reagiert, hat mich sowieso die ganze zeit schon gestört wie die vorherige reglung war.
passt_scho ist offline  
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Alt 18.01.2008, 23:33   #9
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Daumen runter Die guten ins Töpfchen, die ....

Hallo passt_scho

ob ich Dich bei uns willkommen heißen will, muss ich mir noch stark überlegen.

Ich glaube im Forum der BLÖDzeitung bist Du mit Deinen Stammtischparolen besser aufgehoben. Von der Materie Selbstständigkeit und Gewinnermittlung hast DU, wie man lesen kann, nämlich keinen blassen Schimmer.

Das wäre zwar noch kein Hindernis, hier mitzutun, aber Hetze brauchen wir nun wirklich nicht.

Naja, Deinen dollen Tipp mit Kredit von der Bank und so kannste aus aktuellem Anlass ja mal direkt an Nokia weitergeben.

Geändert von gerda52 (19.01.2008 um 13:16 Uhr). Grund: ergänzt
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Alt 19.01.2008, 13:08   #10
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Benutzerbild von Anselm Querolant
 
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Zitat:
Zitat von passt_scho Beitrag anzeigen
ich finds recht so... warum sollen selbstständige... doppelte vorteile genießen... erst bei der arge einen schon mit steuerbevorteilten gewinn gelder beziehen und dann am jahresende beim fikus jeden steuervorteil nochmal durchdrücken.

ich kann mich an zeiten erinnern, dass selbstständige beim sozialamt grad mal gar keinen anspruch hatten.
Du musst ja "Steinalt" sein, auch vor HartzIV hatten Selbstständige Anspruch auf das soziokulturelle Existenzminimum (Sozialhilfe) wenn ihr Einkommen nicht ausreichte.

Zitat:
Zitat von passt_scho Beitrag anzeigen
und wenn man als selbstständiger der mal locker über die 40 arbeitsstunden pro woche hinaus kommt noch nicht mal seinen bedarf decken kann, weiss ich nicht was da noch die selbstständigkeit bringt.
Du weißt scheinbar so vieles nicht, da hilft es auch nicht Dir hierbei auf die Sprünge zu helfen.

Zitat:
Zitat von passt_scho Beitrag anzeigen
wenn ein selbstständiger bei 50std/woche nur einen gewinn von 300 euro bringt, mein ich mal das der jenige mit einem 400 euro job bei 20std weitaus besser bedient ist.
Falsch.
Bei einem Gewinn von 300 Euro als Selbstständiger hat dieser dem Staat weit mehr an Steuermitteln eingebracht/erwirtschaftet als dies jemand mit einem 400 Euro Job je könnte.

Nun, was verlange ich von jemandem dem Neid und Kleingeistig so deutlich aus jedem Satz platzten dass er zumindest wirtschaftlich denkt.

Zitat:
Zitat von passt_scho Beitrag anzeigen
beim arbeitslosengeld II handelt es sich um den grundbedarf und der sozialenabsicherung und nicht zur finanzierung seiner selbstständigkeit... dafür gibt es kredite bei der bank...
Wieder falsch mein "Gudster"

ich zitiere hierzu das Gesetz.
SGB II Grundsicherung für Arbeitsuchende
Zitat:
Zitat von SGB II § 1 Aufgabe und Ziel der Grundsicherung für Arbeitsuchende
(1) Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll die Eigenverantwortung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und Personen, die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, stärken und dazu beitragen, dass sie ihren Lebensunterhalt unabhängig von der Grundsicherung aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können. Sie soll erwerbsfähige Hilfebedürftige bei der Aufnahme oder Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit unterstützen und den Lebensunterhalt sichern, soweit sie ihn nicht auf andere Weise bestreiten können.
Wer also nicht über Jahre 0 Euro UMSATZ macht ist nach dem Gesetz zu unterstützen, oder es ist ihm/ihr eine nachhaltige bessere Möglichkeit aufzuzeigen, die mehr als nur "Annahmen" vermittelt, man könne damit längerfristig ohne ALGII auskommen.

Zitat:
Zitat von passt_scho Beitrag anzeigen
...
Wie oben schon erwähnt, endlich hat das bmas reagiert, hat mich sowieso die ganze zeit schon gestört wie die vorherige reglung war.
Die Gerichte werden reagieren, ich glaube aber nicht in dem Sinne wie es Dir vorschwebt.
Ziel von ALGII ist es nicht mittels vorgeschobener Sparsamkeit Arbeitslosigkeit zu zementieren. Dass Du auch von wirtschaftlichem Denken keinen Schimmer haben kannst zeigt was ich Dir als 3. Antworten musste.

Gruß, Anselm
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Alt 28.02.2008, 20:22   #11
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Standard Na ja

Hallo,

ein Selbständiger bringt seinen privaten Wagen ins Betriebsvermögen ein und damit erübrigt sich doch die Geschichte oder ?
michaelulbricht ist offline  
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Alt 28.02.2008, 20:29   #12
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Zitat:
Zitat von michaelulbricht Beitrag anzeigen
Hallo,

ein Selbständiger bringt seinen privaten Wagen ins Betriebsvermögen ein und damit erübrigt sich doch die Geschichte oder ?
Wer macht denn so einen betriebswirtschaftlichen Unsinn?
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Alt 28.02.2008, 22:56   #13
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Einige scheinen hier überhaupt keine Ahnung zu haben, weder von Betriebswirtschaft, von Steuergesetzen und von ALG II-Gesetzen.

Der neue Erlass beschert allen einen irren Verwaltungsaufwand, denn die Erfassung aller realen Betriebskosten ist sowohl für den Selbständigen als auch für die ARGE in der Prüfung eine immense Mehrarbeit, die völlig ineffektiv ausfallen wird. Den SB, der alle Ausgabenbelege eines Betriebes prüfen müsste, möchte ich noch was anderes arbeiten sehen... haha.
Die Verwaltungskosten würden enorm steigen und die Ersparnis bei der ARGE wird gleich Null sein. (Die Finanzämter haben aus langjähriger Erfahrung für bestimmte Ausgaben Pauschalen eingesetzt, um dieser aufwendigen Prüfung zu entgehen).

Grundsätzlich dürfte diese Bestimmung richterlich keine Zustimmung finden, denn weder die Konformität der Gesetze noch die Gleichbehandlung ist hier gewährleistet.
Das können sich nur völlig "ahnungslose" Verwalter ausgedacht haben, die ihre Legitimation aus der Vermehrung der Verwaltungsarbeit ziehen.
Na gut, ... jeder SB auch ein Steuerprüfer!?
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Alt 28.02.2008, 23:47   #14
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Die Begründung für das Ganze ist haarsträubend. Es solle eine Vereinfachung sein. Schließlich wird das komplizierte Steuerrecht außer Acht gelassen und stattdessen werden ganz einfach die tatsächlichen Einnahmen den Ausgaben gegenüber gestellt. Die Theorie kann manchmal so schön sein.

Mal im Ernst. Ich überlege wirklich den ganzen Sch**ß hinzuschmeißen. Wegen ein paar EURO zusätzlich so einen Aufwand betreiben. Muss ich mir das antun?
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Alt 29.02.2008, 00:54   #15
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Im Bereich Existenzgründung haben wir ja , wenn ich das richtig sehe, schon zwei,drei Fälle, wo Selbständige nun - ich glaub sogar per EGV - für die Prüfung ihrer Einnahmen-Überschussrechnung an eine im Auftrag des JobCenters arbeitende Unternehmensberatung verwiesen wurden.
Unglaublich, wofür dann plötzlich Geld da ist.

Insgesamt denke ich auch: man ist überhaupt nicht interessiert an aufstockenden Selbständigen, denn wir stehen doch bei den Massen- Schachergeschäften der Argen mit uns Erwerbslosen und den Beschäftigungsträger nur im Weg.
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Gruß! ethos07

(bin mal wieder nicht online bis gegen Ende Monat)

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Alt 29.02.2008, 00:58   #16
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Zitat:
Zitat von ethos07 Beitrag anzeigen
Im Bereich Existenzgründung haben wir ja , wenn ich das richtig sehe, schon zwei,drei Fälle, wo Selbständige nun - ich glaub sogar per EGV - für die Prüfung ihrer Einnahmen-Überschussrechnung an eine im Auftrag des JobCenters arbeitende Unternehmensberatung verwiesen wurden.
Unglaublich, wofür dann plötzlich Geld da ist.
Das mit der Unternehmensberatung kann ich bestätigen. Mein Kollege hat das schon zweimal durch.
Mich lassen die nur wegen der Elternzeit in Ruhe.
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