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| | #1 |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 11.387
| Neue Durchführungshinweise aus dem Inhalt: Angemessener Zeitraum (11.12) Die Anrechnung der einmaligen Einnahme soll auch bei erheblichen Beträgen einen Zeitraum von zwölf Monaten nicht überschreiten. Der nicht verbrauchte Anteil der einmaligen Einnahme ist danach im Rahmen der Vermögensprüfung zu berücksichtigen. 1.3 Einkommen aus selbständiger Tätigkeit, Gewerbebetrieb sowie Land- und Forstwirtschaft
__________________ Gruß aus dem Rheinland Martin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland Geändert von Curt The Cat (19.01.2008 um 16:29 Uhr). |
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| | #2 | ||
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.12.2007 Ort: Philadelphia (bei Storkow/Mark)
Beiträge: 3.928
| Das irritiert mich: Zitat:
Zitat:
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| | #3 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 17.01.2006 Ort: Der wilde Süden
Beiträge: 1.564
| Dagegen muss man klagen, das Steuerrecht für Selbstständige Aufstocker ausschließen zu wollen grenzt zumindest an Geschäftsschädigung, damit kommt man fast mit Sicherheit nicht mehr aus dem Tief. Btw. Herr Behrsing hat in #1 nichts Steuerrechtliches zitiert. Gruß, Anselm
__________________ -- Wir brauchen ein Gesetz das als Konsequenz für neoliberale Gier zwingend Armut verordnet, anstatt diese Gier mit Mitteln des Steuerzahlers auch noch zu stützen und zu fördern! Meine Beiträge sind Meinungsäußerungen, also keinesfalls Rechtsberatung oder als solche zu verstehen, für Rechtsberatung sind Anwälte da. |
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| | #4 |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 11.387
| ich kann ja fast nur noch raten die Selbstständigkeit aufzugeben. Ich weiß nicht welche "Idioten" sich so etwas ausgedacht haben. Allein mit Laienverstand sollte doch klar sein, dass so etwas nicht funktionieren kann.
__________________ Gruß aus dem Rheinland Martin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland |
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| | #5 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.03.2007
Beiträge: 205
| Es drängt sich mir der Eindruck auf, wir (die sog. "Unterschicht") SOLL gar nicht hochkommen mit einem Gewerbe. Hatte es versucht und schon mit den alten Regelungen/Bürokratie war es eine Tortur. Habs jetzt runtergefahren auf Taschengeldbasis, heisst: Ich bleib unter 100€ und meld irgendwann ganz ab. Kenne einige Leute, auch den Bruder meiner Freundin, der entnervt aufgegeben hat. So kann keine Konkurrenz zu den "Grossen" entstehen und ich denke, das kommt den Grossfirmen usw. auch sehr zupass. Vielleicht sollen wir ja bei der Tafel einkaufende, im Dunkeln und Kalten zuhause hockende Nichtstuer werden, jederzeit abholbereit für Arbeitseinsätze oder "KZ". Während durch Inflation unser eh schon geringes Geld (347€) noch weniger wird und so mancher anfängt, an den Fussnägeln zu kauen. Zitat Gerhard Scheit und von nem Bischof: Der Staat unterscheidet sich von einer Verbrecherbande nur durch seine Gesetze. Geändert von mogador (03.01.2008 um 09:01 Uhr). |
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| | #6 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.11.2007
Beiträge: 369
| Zitat:
...weil wir nicht (mehr) selbst-ständig sein sollen? LG | |
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| | #7 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.03.2007
Beiträge: 205
| @tinka Du hasts mir von der Zunge geholt. Hörig sollen wir werden oder halt kriminell. Die Internierungslager sind schon vorbereitet. Geh ma halt Daubenfüddern im Park.... oder SB's überfallen wegen 52,77€ (Ironie). Geändert von mogador (03.01.2008 um 09:06 Uhr). |
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| | #8 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 18.01.2008
Beiträge: 1
| ich finds recht so... warum sollen selbstständige... doppelte vorteile genießen... erst bei der arge einen schon mit steuerbevorteilten gewinn gelder beziehen und dann am jahresende beim fikus jeden steuervorteil nochmal durchdrücken. ich kann mich an zeiten erinnern, dass selbstständige beim sozialamt grad mal gar keinen anspruch hatten. und wenn man als selbstständiger der mal locker über die 40 arbeitsstunden pro woche hinaus kommt noch nicht mal seinen bedarf decken kann, weiss ich nicht was da noch die selbstständigkeit bringt. wenn ein selbstständiger bei 50std/woche nur einen gewinn von 300 euro bringt, mein ich mal das der jenige mit einem 400 euro job bei 20std weitaus besser bedient ist. beim arbeitslosengeld II handelt es sich um den grundbedarf und der sozialenabsicherung und nicht zur finanzierung seiner selbstständigkeit... dafür gibt es kredite bei der bank... das eine flaute in der selbstständigkeit passieren kann ist ja heute kein geheimnis mehr.. und dann ist es okay wenn man einen nachweisbaren engpass hat... und wegen einer kurzen flaute nicht gleich seine selbstständigkeit aufgeben will, weil es baldig wieder aufwärts geht. bei der ermessenfrage, wird es viele klagen geben und die gerichte werden entscheiden, da warscheinlich ein/e bearbeiter/in aus der arge sich nicht in einem handwerksbetrieb hinein denken kann um zu entscheiden, ob die ausgabe notwendig war oder wirtschaftlich unnötig, aber das ist aufgabe der gerichte. Wie oben schon erwähnt, endlich hat das bmas reagiert, hat mich sowieso die ganze zeit schon gestört wie die vorherige reglung war. |
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| | #9 |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 21.03.2007 Ort: NRW
Beiträge: 3.217
| Hallo passt_scho ob ich Dich bei uns willkommen heißen will, muss ich mir noch stark überlegen. Ich glaube im Forum der BLÖDzeitung bist Du mit Deinen Stammtischparolen besser aufgehoben. Von der Materie Selbstständigkeit und Gewinnermittlung hast DU, wie man lesen kann, nämlich keinen blassen Schimmer. Das wäre zwar noch kein Hindernis, hier mitzutun, aber Hetze brauchen wir nun wirklich nicht. Naja, Deinen dollen Tipp mit Kredit von der Bank und so kannste aus aktuellem Anlass ja mal direkt an Nokia weitergeben. Geändert von gerda52 (19.01.2008 um 13:16 Uhr). Grund: ergänzt |
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| | #10 | ||||||
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 17.01.2006 Ort: Der wilde Süden
Beiträge: 1.564
| Zitat:
Zitat:
Zitat:
Bei einem Gewinn von 300 Euro als Selbstständiger hat dieser dem Staat weit mehr an Steuermitteln eingebracht/erwirtschaftet als dies jemand mit einem 400 Euro Job je könnte. Nun, was verlange ich von jemandem dem Neid und Kleingeistig so deutlich aus jedem Satz platzten dass er zumindest wirtschaftlich denkt. Zitat:
ich zitiere hierzu das Gesetz. SGB II Grundsicherung für Arbeitsuchende Zitat:
Zitat:
Ziel von ALGII ist es nicht mittels vorgeschobener Sparsamkeit Arbeitslosigkeit zu zementieren. Dass Du auch von wirtschaftlichem Denken keinen Schimmer haben kannst zeigt was ich Dir als 3. Antworten musste. Gruß, Anselm
__________________ -- Wir brauchen ein Gesetz das als Konsequenz für neoliberale Gier zwingend Armut verordnet, anstatt diese Gier mit Mitteln des Steuerzahlers auch noch zu stützen und zu fördern! Meine Beiträge sind Meinungsäußerungen, also keinesfalls Rechtsberatung oder als solche zu verstehen, für Rechtsberatung sind Anwälte da. | ||||||
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| | #11 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.12.2005
Beiträge: 301
| Hallo, ein Selbständiger bringt seinen privaten Wagen ins Betriebsvermögen ein und damit erübrigt sich doch die Geschichte oder ? |
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| | #12 |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 11.387
| Wer macht denn so einen betriebswirtschaftlichen Unsinn?
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| | #13 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 19.07.2005
Beiträge: 194
| Einige scheinen hier überhaupt keine Ahnung zu haben, weder von Betriebswirtschaft, von Steuergesetzen und von ALG II-Gesetzen. Der neue Erlass beschert allen einen irren Verwaltungsaufwand, denn die Erfassung aller realen Betriebskosten ist sowohl für den Selbständigen als auch für die ARGE in der Prüfung eine immense Mehrarbeit, die völlig ineffektiv ausfallen wird. Den SB, der alle Ausgabenbelege eines Betriebes prüfen müsste, möchte ich noch was anderes arbeiten sehen... haha. Die Verwaltungskosten würden enorm steigen und die Ersparnis bei der ARGE wird gleich Null sein. (Die Finanzämter haben aus langjähriger Erfahrung für bestimmte Ausgaben Pauschalen eingesetzt, um dieser aufwendigen Prüfung zu entgehen). Grundsätzlich dürfte diese Bestimmung richterlich keine Zustimmung finden, denn weder die Konformität der Gesetze noch die Gleichbehandlung ist hier gewährleistet. Das können sich nur völlig "ahnungslose" Verwalter ausgedacht haben, die ihre Legitimation aus der Vermehrung der Verwaltungsarbeit ziehen. Na gut, ... jeder SB auch ein Steuerprüfer!? |
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| | #14 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 09.10.2007 Ort: Thüringen
Beiträge: 397
| Die Begründung für das Ganze ist haarsträubend. Es solle eine Vereinfachung sein. Schließlich wird das komplizierte Steuerrecht außer Acht gelassen und stattdessen werden ganz einfach die tatsächlichen Einnahmen den Ausgaben gegenüber gestellt. Die Theorie kann manchmal so schön sein. Mal im Ernst. Ich überlege wirklich den ganzen Sch**ß hinzuschmeißen. Wegen ein paar EURO zusätzlich so einen Aufwand betreiben. Muss ich mir das antun?
__________________ Papa in Elternzeit, und wenn Mama frei hat ein wenig selbstständig tätig. |
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| | #15 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.04.2007 Ort: Berlin
Beiträge: 1.828
| Im Bereich Existenzgründung haben wir ja , wenn ich das richtig sehe, schon zwei,drei Fälle, wo Selbständige nun - ich glaub sogar per EGV - für die Prüfung ihrer Einnahmen-Überschussrechnung an eine im Auftrag des JobCenters arbeitende Unternehmensberatung verwiesen wurden. Unglaublich, wofür dann plötzlich Geld da ist. Insgesamt denke ich auch: man ist überhaupt nicht interessiert an aufstockenden Selbständigen, denn wir stehen doch bei den Massen- Schachergeschäften der Argen mit uns Erwerbslosen und den Beschäftigungsträger nur im Weg.
__________________ Gruß! ethos07 (bin mal wieder nicht online bis gegen Ende Monat) Ich bin kein Jurist und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder. |
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| | #16 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 09.10.2007 Ort: Thüringen
Beiträge: 397
| Zitat:
Mich lassen die nur wegen der Elternzeit in Ruhe.
__________________ Papa in Elternzeit, und wenn Mama frei hat ein wenig selbstständig tätig. | |
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