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| Tags: einkommen, werten |
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| | #1 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 18.07.2006 Ort: hamburg
Beiträge: 2.958
| folgender fall: in einem mehrfamilienhaus tritt ein wasserschaden auf. mehrere mieter und eigentümer helfen zusammen, um das wasser aus dem keller zu beseitigen. der schaden wird der versicherung gemeldet. nach einigen wochen zahlt die versicherung einen gewissen betrag (höhe ist nicht bekannt). die helfer, die beim aufräumen teilgenommen haben, erhalten eine finanzielle anerkennung aus dem betrag, den die versicherung gezahlt hat. es ist nicht ersichtlich, wie dieser betrag pro helfer ermittelt wurde. es wurden weder arbeitsstunden gemessen noch die höhe eines "stundenlohnes" vereinbart. ist nun das geld, das der einzelne beteiligte bekommt, aus sicht des ALG-II-bezuges als einmaliges einkommen zu werten? das geld wurde jedem betroffenen von der hausverwaltung aufs konto überwiesen. wie erklärt man das nun bei der arge? jeder helfer hat freiwillig geholfen, auch aus persönlichem interesse heraus, um sein eigentum vor dem wasser zu schützen. es gab keinen plan, wer hilft und wer nicht.
__________________ Bin in Zukunft nicht mehr so oft online. |
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| | #2 |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 11.554
| es ist einmaliges Einkommen und wird daher in die Berechnung mit einbezogen.
__________________ Gruß aus dem Rheinland Martin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland |
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| | #3 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 23.10.2007
Beiträge: 11
| Guten Morgen Martin, sehe ich das richtig? Wenn mir jemand das Auto kaputt fährt und deren Versicherung zahlt. Muss ich die Entschädigung der Arge melden diese berechnet diese als Einkommen und ich kann mein Auto nicht in Ordung bringen lassen.Kann doch nicht sein,oder? |
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| | #4 |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 11.554
| nö, hier geht es um den Arbeitseinsatz. Keiner hätte das ja machen brauchen, weil die Versicherung auch einen Handwerksbetrieb hätte bezahlen können. Es geht nicht um den Schaden an sich.
__________________ Gruß aus dem Rheinland Martin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland |
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| | #5 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 18.07.2006 Ort: hamburg
Beiträge: 2.958
| Zitat:
es wurde seitens der hausverwaltung nicht offen gelegt, wieviel die versicherung genau bezahlt hat.
__________________ Bin in Zukunft nicht mehr so oft online. | |
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| | #6 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 29.01.2006
Beiträge: 8
| Heißt das im Umkehrschluss, dass Schadenszahlungen, egal in welcher Höhe, nicht der ARGE gemeldet werden müssen? |
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| | #7 |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 11.554
| Grundsätzlich muss jede Einnahme gemeldet werden. Die darf nur nicht angerechnet werden. Es sei denn, man zweckentfremdet das Geld.
__________________ Gruß aus dem Rheinland Martin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland |
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| | #8 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 07.01.2008
Beiträge: 507
| Zitat:
Handelt es sich um reine Wiederherstellungskosten - also Reparaturen - dann dürfte das meistens zutreffen. Wobei man auch hier differenzieren muss: Der Kraftfahrtversicherer setzt bei manchen Reparaturen auch einen Abzug neu für alt an - wenn sehr alte Teile durch neue ersetzt werden und der Geschädigte bzw. dessen Auto einen Wertgewinn durch eine Reparatur erhalten. Sind es Entschädigungen anderer Art, kommt es darauf an, um was es sich handelt. --------- Der Versicherer rechnet bei Eigenleistungen bzw. Tätigkeiten, die ohne Fachfirma bzw. Rechnung durchgeführt werden, fiktive Stundenzahlen mit einem Helferlohn (nagelt mich nicht fest, aber es sind ca. 10 EUR/h) ab. Es handelt sich bei der o.g. Zahlung also um eine Art Lohn, die als Einkommen zu zählen ist. | |
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| | #9 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 07.01.2008
Beiträge: 507
| Zitat:
http://www.elo-forum.org/allgemeine-...wendungen.html | |
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| | #10 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 29.01.2006
Beiträge: 8
| Danke. Und die Höhe ist egal? Beispiel: Durch einen Wasserschaden im eigenen Haus bezahlt die Versicherung 20.000 EUR aus. Geändert von Cornelia (07.02.2008 um 10:41 Uhr). |
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| | #11 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 07.01.2008
Beiträge: 507
| Die Versicherungsgesellschaft sendet hierzu eigentlich immer eine Aufstellung über die geleisteten Zahlungen. Meist wird hier aufgrund vorhandener Rechnung reguliert, die man beim Versicherer einreicht. Erstattet werden bei einem Leitungswasserschaden z.B. folgende Kosten: - Kosten der Trocknung - Freilegung des beschädigten Rohres - Wiederherstellungskosten - Reparaturen an Immobilienteilen, d.h. am Mauerwerk selbst und allem, was fest mit diesem verbunden ist, wie z.B. der Laminatfußboden, Türen etc. Eigentlich sind das alles Wiederherstellungskosten. Sonderfall ist, wie oben bereits geschildert, eine Zahlung von Löhnen für Eigenleistungen bzw. Nachbarschaftshilfen. ------------- Bezieht sich deine Frage noch auf den geschilderten Fall oder stellst du ihn fiktiv? |
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| | #12 | |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 29.01.2006
Beiträge: 8
| Zitat:
Gilt gleichen auch, wenn es um eine Versicherungsleistung wegen einem Wasserschaden in der Gartenlaube handelt? | |
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| | #13 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 10.01.2007
Beiträge: 1.457
| Was für ein Schaden reguliert wird, ist erst einmal egal. Wenn man den "Wiederaufbau" in Eigenregie durchführt und die tatsächliche Ersparnis mit dem bereits vorhandenen Vermögen die Grenzen überschreitet, freut sich das Amt. Vorher kann nichts angerechnet werden. Kann aber kaum passieren. Die Versicherer geizen und die Ausgaben bestimmt man selbst. |
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| | #14 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 07.01.2008
Beiträge: 507
| Zitat:
Hat man Sachen nicht repariert bzw. günstiger als Handwerksfirmen durch Eigenleistungen repariert, entsteht ja ein Guthaben und man stellt sich wieder besser als vorher und hat einen Vermögenszuwachs bzw. ein Einkommen. ----------- Das Gartenhaus gehört zum selbst genutzten Objekt dazu. Warum sollten für dieses andere Regeln gelten? Nachzuprüfen ist aber der Versicherungsschutz - gerade in älteren Policen müssen Nebengebäude etc. häufig extra mit eingeschlossen werden oder wurden gerne mal vergessen mitzuversichern. | |
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| | #15 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 07.01.2008
Beiträge: 507
| Zitat:
Wenn der Typ vom Amt sich auskennt, prüft er die Rechnungen genau und wird bemerken, ob man statt Standardfliesen nun ein neues Marmorbad eingebaut hat ;) | |
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