Erwerbslosen Forum Deutschland (Forum)

 
kein_lohn_unter10

ALG II

Wie lange dauert es, bis man Vorstellungsgespräch-Reisekosten erstattet bekommt?; in Forum: Information; Ich muss hier mal wieder etwas loswerden. Ich hatte am 26.7.2007 in Berlin und am 14.9.2007 in Bielefeld ein Vorstellungsgespräch. In beiden Fällen musste ich die Reisekosten vorschießen, Berlin und ...
Zurück   Erwerbslosen Forum Deutschland (Forum) > Information > ALG II

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren



Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen
Tags: , , , ,

Antwort

 

LinkBack Themen-Optionen Ansicht
Alt 03.11.2007, 10:30   #1
Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 20.06.2007
Beiträge: 46
Unglücklich Wie lange dauert es, bis man Vorstellungsgespräch-Reisekosten erstattet bekommt?

Ich muss hier mal wieder etwas loswerden. Ich hatte am 26.7.2007 in Berlin und am 14.9.2007 in Bielefeld ein Vorstellungsgespräch. In beiden Fällen musste ich die Reisekosten vorschießen, Berlin und zurück (nach Mannheim) 150 €, Bielefeld hin und zurück auch etwa 150 €. In beiden Fällen habe ich schon wenige Tage nach der Rückkehr einen Erstattungsantrag gestellt, samt Bescheinigung vom Arbeitgeber, dass ich mich vorgestellt habe, und den Bahntickets.

Bis heute habe ich aber von der ARGE keine Rückerstattung bekommen, ebensowenig eine Benachrichtigung darüber.

Ich habe bereits mehrmals mit meinem Sachbearbeiter gesprochen, aber der meinte, die Kostenrückerstattung bearbeite nicht er, sondern eine Finanzabteilung der ARGE. Er könne mir da leider auch nicht weiterhelfen.

Wann bekomme ich denn nun das Geld zurück? Zumal ich die einen 150 € selbst geliehen hatte von meinem Schwiegervater, und der fragt mich ständig, wo denn das Geld bleibt. Sauerei sowas, das mit der ARGE!
Raziel ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 03.11.2007, 12:01   #2
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 24.03.2007
Beiträge: 19
Standard

Hallo,
irre ich mich oder muss man die Reisekostenerstattung nicht vor der Fahrt beantragen?
Ich habe mir jedenfalls neulich so einen Antrag bei meiner Arge geholt und habe mir das Erscheinen von meinem (vielleicht) neuen Arbeitgeber bescheinigen lassen per Unterschrift und Firmenstempel.
Ansonsten kann man so mit 4 bis 6 Wochen Bearbeitungszeit rechnen.
henninghb ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 03.11.2007, 13:15   #3
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Benutzerbild von Hartzbeat
 
Registriert seit: 24.09.2007
Beiträge: 839
Standard

Hallo Raziel,
Zitat:
[...]Ich habe bereits mehrmals mit meinem Sachbearbeiter gesprochen, aber der meinte, die Kostenrückerstattung bearbeite nicht er, sondern eine Finanzabteilung der ARGE. Er könne mir da leider auch nicht weiterhelfen.
[...]Wann bekomme ich denn nun das Geld zurück?
Wie Dir bereits henning mitgeteilt hat, ist es normalerweise üblich, den Antrag auf Fahrtkostenerstattung vor Antritt der Reise zu stellen, es kann daher gut eintreten, dass die Leistungsabteilung der ARGE Dir den Antrag ablehnt.

Um Näheres zu erfahren, rate ich Dir erstmal, Dich mit der Leistungsabteilung Deiner ARGE (nicht mit Deinem Sachbearbeiter) in Verbindung zu setzen. Das würde ich nicht mündlich tun, denn Belege und rechtsfähige Bescheide sind allemal sicherer. Also setze ein Schreiben mit einer Anfrage zum Bearbeitungsstand Deines Antrags auf und setze für eine Rückantwort eine 7-Tage-Frist (bis spätestens....). Füge im Adressfeld ein "EILT" ein und setze unter ARGE ORT das Wort - Leistungsabteilung -.

Ich vermute, dass sich Dein SB um die Antwort zu Deinem Antrag etwas herumdrücken wollte, normalerweise hätte er locker in der Leistungsabteilung nachfragen können - Telefone gibts ja dort.

Ich drück' Dir die Daumen
und wünsche Dir RECHT viel Erflg
Hartzbeat
Hartzbeat ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 03.11.2007, 14:01   #4
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Benutzerbild von heuschrecke
 
Registriert seit: 26.11.2005
Beiträge: 430
Standard

Also meines Wissens nach muss man die Fahrtkostenerstattung vorher(!) beantragen. Teilweise bekommt man dann direkt die Fahrkarten von der Arge zugeschickt.

Die Antwort Deines Sachbearbeiters ist meiner Ansicht nach an Dreistigkeit kaum zu überbieten. Natürlich wird das nicht von ihm, sondern von der Leistungsabteilung bearbeitet. Aber er ist Dein persönlicher Ansprechpartner bei der Arge. Also entweder erkundigt er sich auf Deine Nachfrage hin selbst schnell per Telefon in der Leistungsabteilung nach dem Bearbeitungsstand, oder er soll Dir gefälligst die Kontaktdaten (Name, Zimmer-Nr, Tel.-Nr.) Deines zuständigen Sachbearbeiters in der Leistungsabteilung ohne extra Aufforderung übergeben. Eine bodenlose Frechheit ist das!

Erinnere ihn mal gelegentlich an seine Beratungspflichten (nach §11 SGB XII und Rechtssprechung des BSG (siehe auch: http://www.ra-kotz.de/beratungspflichten.htm)).
__________________
Der übliche Schwachsinn für die klagewütigen Juristen: Meine Posts stellen meine persönliche Meinung dar und erheben keinerlei Anspruch auf Richtigkeit. Sie stellen erst recht keine Rechtsberatung dar.

Geändert von heuschrecke (03.11.2007 um 14:03 Uhr).
heuschrecke ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 03.11.2007, 14:31   #5
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Benutzerbild von Hartzbeat
 
Registriert seit: 24.09.2007
Beiträge: 839
Ausrufezeichen Dienstanweisung 45f - Reisekostenerstattung

@ all,
ja die ARGE hält sich über die Form der Antragstellung recht bedeckt, dennoch heißt es hier eindeutig, dass sie nur vorab Reisekosten gewährt.

Auszug aus der Dienstanweisung 45f "Leistungen an Arbeitnehmer zur Unterstützung der Beratung und Vermittlung (UBV) gem. §§ 45 – 47 SGB III in Verbindung mit der Anordnung UBV

SGB III § 45 Pauschalierung von Reisekosten
Zitat:
Vorstellungsreisekosten anlässlich der Selbstsuche eines Arbeits- oder Ausbildungsplatzes können übernommen werden, wenn die örtlich zuständige Agentur für Arbeit ihnen vorher dem Grund nach zugestimmt hat. Das gleiche gilt für notwendige Reisekosten nach § 309 Abs. 4....[...] (siehe Seite 2)

(1) Für Zeiten intensivierter Betreuung bzw. verstärkter Eigenbemühungen (z.B. im Zusammenhang mit Eingliederungsvereinbarungen gem. § 35 Abs. 4 SGB III oder auch der Einschaltung Dritter) können Reisekosten für den Nahbereich für einen Zeitraum von bis zu einem Monat im Voraus pauschaliert erbracht werden, wenn in diesem Zusammenhang mit einer entsprechend hohen Zahl von Fahrten zu rechnen ist.
Die Pauschale soll sich nach den Kosten für Wochen- oder Monatskarten des öffentlichen Nahverkehrs – unabhängig vom tatsächlich benutzten Verkehrsmittel - bestimmen. Es steht im Ermessen des Arbeitsamtes, ob von dieser Form der Pauschalierung im Einzelfall Gebrauch gemacht wird.

(2) Bei Pauschalierung nach Absatz 1 ist die Antragstellerin/der Antragsteller zu verpflichten, die durchgeführten Fahrten nachzuweisen. Ob eine Pauschalierung für einen weiteren Zeitraum von bis zu einem Monat erfolgen kann, ist jeweils vom Umfang der durchgeführten und nachgewiesenen Fahrten im vorherigen Monat abhängig zu machen. Eine Rückforderung bereits geleisteter Pauschalen ist nicht vorzunehmen.

A 5.1 Bei pauschalierter Erstattung von Reisekosten für den Nahbereich können erforderlichenfalls zusätzlich Kosten für Einzelfahrten erstattet werden, die darüber hinaus entstehen. Bei Benutzung eines Kraftfahrzeuges ist GA 46.22 anzuwenden.

A 5.2 Die Anzahl der durchgeführten Fahrten ist vom Antragsteller glaubhaft zu machen (z. B. Auflistung der Arbeitgeber, bei denen eine Vorstellung stattgefunden hat; Kopien der Bewerbungsschreiben sind nicht erforderlich)....(siehe Seite 5)
@ Raziel: Hier könnte sich evt. eine Möglichkeit eröffnen, wenn die ARGE Deiner Reise zugestimmt bzw. Dich sogar dorthin geschickt hat. Muss jedoch anhand von Vermittlungsvorschlag etc. belegt werden und bedeutet ein wenig Kampf + Papierkrieg.
Angehängte Dateien
Dateityp: pdf DA-45f-Leistungen-an-Arbeitnehmer-zur-UBV.pdf (30,0 KB, 35x aufgerufen)
Hartzbeat ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 03.11.2007, 14:57   #6
Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 20.06.2007
Beiträge: 46
Standard

Eigentlich wollte ich ja auch einen Vorschuss haben. Aber mein Sachbearbeiter meinte, es gäbe zwei Möglichkeiten: entweder der Leistungsempfänger (ich) legt das Geld aus und bekommt es dann erstattet, oder die ARGE stellt einen Fahrschein aus.

Bei beiden Vorstellungsgesprächen war die Zeit bis zum Vorstellungsgespräch ziemlich knapp (wenige Tage), da ich die Gesprächstermine immer per email abgesprochen habe mit dem Arbeitgeber. Beim ersten Bewerbungsgespräch war dann auch die Zeit so knapp, dass meine Sachbearbeiterin damals zu mir meinte, innerhalb von zwei Tagen könne die ARGE mir das Geld für die Fahrtkosten nicht geben, so dass ich vorschießen müsse. Im zweiten Bewerbungsfall war es ähnlich.
Raziel ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 03.11.2007, 15:09   #7
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Benutzerbild von Hartzbeat
 
Registriert seit: 24.09.2007
Beiträge: 839
Standard

@ Raziel,
das hast Du sicher nicht schriftlich gekriegt, wie ich vermute. Hast Du telefoniert - und darüber von Deinem (überaus falsch beratenden) SB erfahren? Wenn ja, fertige Dir eine Gesprächsnotiz (sieh unten im Anhang) zu Besuchen und Telefonaten an. Versuche Uhrzeit und Datum exakt zu rekonstruieren.
Setze Deine Anfrage an die Leistungsabteilung auf und warte bis der Bescheid kommt. Ist der abgelehnt, dann kopiere die Gesprächsnotizen und gehe dagegen in Widerspruch. Begründe diesen mit dem sehr guten Hinweis, den Dir bereits Heuschrecke gemacht hat:
Zitat:
....Beratungspflichten (nach §11 SGB XII und Rechtssprechung des BSG (siehe auch: http://www.ra-kotz.de/beratungspflichten.htm)
und weise auf darauf hin, dass Dein SB seiner Beratungspflicht hinsichtlich der Form und Modalitäten einer Antragstellung auf Erstattung der Fahrtkosten nicht und zudem in irreführender Weise nachgekommen ist.

Warte aber den Bescheid ab...
Angehängte Dateien
Dateityp: pdf Gesprächsnotiz.pdf (11,6 KB, 52x aufgerufen)
Hartzbeat ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 03.11.2007, 15:10   #8
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Benutzerbild von heuschrecke
 
Registriert seit: 26.11.2005
Beiträge: 430
Standard

Naja, also Dein(e) SB ist schon ziemlich komisch. Du hast jetzt die Beweislast. Oder hat er(sie) Dir schriftlich gegeben, dass die Arge die Fahrtkosten in voller Höhe hinterher artstattet. Sicherlich nicht. Und wie er(sie) inzwischen schon eingeräumt hat ist er(sie) dafür auch garnicht zuständig.
__________________
Der übliche Schwachsinn für die klagewütigen Juristen: Meine Posts stellen meine persönliche Meinung dar und erheben keinerlei Anspruch auf Richtigkeit. Sie stellen erst recht keine Rechtsberatung dar.
heuschrecke ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 07.11.2007, 14:31   #9
Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 20.06.2007
Beiträge: 46
Standard

Ich habe jetzt am 7. Dezember wieder ein Vorstellungsgespräch. Soll ich diesmal Vorschuss verlangen vom Arbeitsamt?
Raziel ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 07.11.2007, 15:13   #10
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Benutzerbild von Hartzbeat
 
Registriert seit: 24.09.2007
Beiträge: 839
Standard

@ Raziel,
Zitat:
Soll ich diesmal Vorschuss verlangen vom Arbeitsamt?
Natürlich! Lege der ARGE das Schreiben der Firma mit dem Vorstellungstermin vor und teile Deiner SB mit, dass Du die Fahrtkosten hin und zurück nicht bestreiten kannst und somit einen Antrag auf Erstattung der Fahrtkosten zu stellen wünscht. Sie hat dafür ein Formular, das Du zuhause ausfüllen und kopieren kannst. Lege ein Anschreiben dazu und bitte um Bearbeitung Deines Antrages. Setze im Anschreiben eine Frist von 10 Tagen zur Entscheidung, nicht dass die sich ewig Zeit lassen. Fertige Kopien vom Anschreiben und vom Antrag an. Gib' Anschreibenkopie und den Antrag (mit Eingangsstempel auf der Kopie)bei der ARGE umgehend ab.
Hartzbeat ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 07.11.2007, 16:58   #11
Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 23.10.2007
Beiträge: 61
Standard

Also ich will Dir deine Illusion nicht rauben, aber bei meinem Mann war das so: Er mußte zu einem Vorstellungsgespräch ganz im Süden Deutschlands. Benzinkosten etwa 250 Euro, denn wir wohnen im Norden.

Das war Anfang Februar. Ende August bekamen wir 130 Euro davon ENDLICH erstattet. DER REST war angeblich der EIGENANTEIL der uns zumutbar war. Soviel zu den "Ansparungen, die wir treffen müssen". Die werden dann eben nicht für Schulbücher ausgegeben, sondern uns als Eigenanteile berechnet!

Verbrecher die!
Mutterfür4 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 08.11.2007, 13:21   #12
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 07.06.2007
Ort: NRW
Beiträge: 784
Standard

Bekommt man nicht pro Jahr nur Bewerbungskosten in Höhe von 260 Euro erstattet, oder gilt dieser Betrag nur für Telefonate und schriftliche Bewerbungen.
redfly ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 08.11.2007, 15:27   #13
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Benutzerbild von Hartzbeat
 
Registriert seit: 24.09.2007
Beiträge: 839
Standard

@ ft60user,
Zitat:
Bekommt man nicht pro Jahr nur Bewerbungskosten in Höhe von 260 Euro erstattet, oder gilt dieser Betrag nur für Telefonate und schriftliche Bewerbungen.
Überleg' mal, warum es dann noch Änträge auf Erstattung von Fahrtkosten zum Vorstellungespräch gibt?
Oder warum Anträge auf Mobilitätshilfe?
Und Anträge auf Trennungsbeihilfe? etc. etc.

Für 5 EURO pro "Bewerbung in Deinem Sinne" haste gerade mal das Porto und die Lichtbilder verpulvert - wie sollste dann zum Arbeitgeber kommen?

Gruß von Hartzbeat
Hartzbeat ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Themen-Optionen
Ansicht

Forenberechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist aus.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an
Gehe zu

Ähnliche Themen

Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Reisekosten Vorstellungsgespräch blinky Allgemeine Fragen 11 14.05.2008 21:39
durch die Arge nicht krankenversichert, bekommt man Beiträge erstattet? Kleines ALG II 9 18.03.2008 12:03
Es dauert zu lange... Rückzahlung EvaSch ALG II 5 24.11.2007 00:04
Wie lange dauert ein Sanktionsbescheid? SaraBlank ALG II 18 10.08.2007 21:45
Reisekosten für Vorstellungsgespräch Sommer 06 ALG II 5 10.10.2006 19:50


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 16:34 Uhr.




Powered by vBulletin® Version 3.7.4 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2008, Jelsoft Enterprises Ltd.
SEO by vBSEO 3.2.0
Template-Modifikationen durch TMS

Beiträge dürfen unter Angabe der