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| Tags: bekommt, dauert, erstattet, lange, man |
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| | #1 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 20.06.2007
Beiträge: 46
| Ich muss hier mal wieder etwas loswerden. Ich hatte am 26.7.2007 in Berlin und am 14.9.2007 in Bielefeld ein Vorstellungsgespräch. In beiden Fällen musste ich die Reisekosten vorschießen, Berlin und zurück (nach Mannheim) 150 €, Bielefeld hin und zurück auch etwa 150 €. In beiden Fällen habe ich schon wenige Tage nach der Rückkehr einen Erstattungsantrag gestellt, samt Bescheinigung vom Arbeitgeber, dass ich mich vorgestellt habe, und den Bahntickets. Bis heute habe ich aber von der ARGE keine Rückerstattung bekommen, ebensowenig eine Benachrichtigung darüber. Ich habe bereits mehrmals mit meinem Sachbearbeiter gesprochen, aber der meinte, die Kostenrückerstattung bearbeite nicht er, sondern eine Finanzabteilung der ARGE. Er könne mir da leider auch nicht weiterhelfen. Wann bekomme ich denn nun das Geld zurück? Zumal ich die einen 150 € selbst geliehen hatte von meinem Schwiegervater, und der fragt mich ständig, wo denn das Geld bleibt. Sauerei sowas, das mit der ARGE! |
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| | #2 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 24.03.2007
Beiträge: 19
| Hallo, irre ich mich oder muss man die Reisekostenerstattung nicht vor der Fahrt beantragen? Ich habe mir jedenfalls neulich so einen Antrag bei meiner Arge geholt und habe mir das Erscheinen von meinem (vielleicht) neuen Arbeitgeber bescheinigen lassen per Unterschrift und Firmenstempel. Ansonsten kann man so mit 4 bis 6 Wochen Bearbeitungszeit rechnen. |
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| | #3 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 24.09.2007
Beiträge: 839
| Hallo Raziel, Zitat:
Um Näheres zu erfahren, rate ich Dir erstmal, Dich mit der Leistungsabteilung Deiner ARGE (nicht mit Deinem Sachbearbeiter) in Verbindung zu setzen. Das würde ich nicht mündlich tun, denn Belege und rechtsfähige Bescheide sind allemal sicherer. Also setze ein Schreiben mit einer Anfrage zum Bearbeitungsstand Deines Antrags auf und setze für eine Rückantwort eine 7-Tage-Frist (bis spätestens....). Füge im Adressfeld ein "EILT" ein und setze unter ARGE ORT das Wort - Leistungsabteilung -. Ich vermute, dass sich Dein SB um die Antwort zu Deinem Antrag etwas herumdrücken wollte, normalerweise hätte er locker in der Leistungsabteilung nachfragen können - Telefone gibts ja dort. Ich drück' Dir die Daumen und wünsche Dir RECHT viel Erf Hartzbeat | |
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| | #4 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 26.11.2005
Beiträge: 430
| Also meines Wissens nach muss man die Fahrtkostenerstattung vorher(!) beantragen. Teilweise bekommt man dann direkt die Fahrkarten von der Arge zugeschickt. Die Antwort Deines Sachbearbeiters ist meiner Ansicht nach an Dreistigkeit kaum zu überbieten. Natürlich wird das nicht von ihm, sondern von der Leistungsabteilung bearbeitet. Aber er ist Dein persönlicher Ansprechpartner bei der Arge. Also entweder erkundigt er sich auf Deine Nachfrage hin selbst schnell per Telefon in der Leistungsabteilung nach dem Bearbeitungsstand, oder er soll Dir gefälligst die Kontaktdaten (Name, Zimmer-Nr, Tel.-Nr.) Deines zuständigen Sachbearbeiters in der Leistungsabteilung ohne extra Aufforderung übergeben. Eine bodenlose Frechheit ist das! Erinnere ihn mal gelegentlich an seine Beratungspflichten (nach §11 SGB XII und Rechtssprechung des BSG (siehe auch: http://www.ra-kotz.de/beratungspflichten.htm)).
__________________ Der übliche Schwachsinn für die klagewütigen Juristen: Meine Posts stellen meine persönliche Meinung dar und erheben keinerlei Anspruch auf Richtigkeit. Sie stellen erst recht keine Rechtsberatung dar. Geändert von heuschrecke (03.11.2007 um 14:03 Uhr). |
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| | #5 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 24.09.2007
Beiträge: 839
| @ all, ja die ARGE hält sich über die Form der Antragstellung recht bedeckt, dennoch heißt es hier eindeutig, dass sie nur vorab Reisekosten gewährt. Auszug aus der Dienstanweisung 45f "Leistungen an Arbeitnehmer zur Unterstützung der Beratung und Vermittlung (UBV) gem. §§ 45 – 47 SGB III in Verbindung mit der Anordnung UBV SGB III § 45 Pauschalierung von Reisekosten Zitat:
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| | #6 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 20.06.2007
Beiträge: 46
| Eigentlich wollte ich ja auch einen Vorschuss haben. Aber mein Sachbearbeiter meinte, es gäbe zwei Möglichkeiten: entweder der Leistungsempfänger (ich) legt das Geld aus und bekommt es dann erstattet, oder die ARGE stellt einen Fahrschein aus. Bei beiden Vorstellungsgesprächen war die Zeit bis zum Vorstellungsgespräch ziemlich knapp (wenige Tage), da ich die Gesprächstermine immer per email abgesprochen habe mit dem Arbeitgeber. Beim ersten Bewerbungsgespräch war dann auch die Zeit so knapp, dass meine Sachbearbeiterin damals zu mir meinte, innerhalb von zwei Tagen könne die ARGE mir das Geld für die Fahrtkosten nicht geben, so dass ich vorschießen müsse. Im zweiten Bewerbungsfall war es ähnlich. |
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| | #7 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 24.09.2007
Beiträge: 839
| @ Raziel, das hast Du sicher nicht schriftlich gekriegt, wie ich vermute. Hast Du telefoniert - und darüber von Deinem (überaus falsch beratenden) SB erfahren? Wenn ja, fertige Dir eine Gesprächsnotiz (sieh unten im Anhang) zu Besuchen und Telefonaten an. Versuche Uhrzeit und Datum exakt zu rekonstruieren. Setze Deine Anfrage an die Leistungsabteilung auf und warte bis der Bescheid kommt. Ist der abgelehnt, dann kopiere die Gesprächsnotizen und gehe dagegen in Widerspruch. Begründe diesen mit dem sehr guten Hinweis, den Dir bereits Heuschrecke gemacht hat: Zitat:
Warte aber den Bescheid ab... | |
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| | #8 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 26.11.2005
Beiträge: 430
| Naja, also Dein(e) SB ist schon ziemlich komisch. Du hast jetzt die Beweislast. Oder hat er(sie) Dir schriftlich gegeben, dass die Arge die Fahrtkosten in voller Höhe hinterher artstattet. Sicherlich nicht. Und wie er(sie) inzwischen schon eingeräumt hat ist er(sie) dafür auch garnicht zuständig.
__________________ Der übliche Schwachsinn für die klagewütigen Juristen: Meine Posts stellen meine persönliche Meinung dar und erheben keinerlei Anspruch auf Richtigkeit. Sie stellen erst recht keine Rechtsberatung dar. |
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| | #9 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 20.06.2007
Beiträge: 46
| Ich habe jetzt am 7. Dezember wieder ein Vorstellungsgespräch. Soll ich diesmal Vorschuss verlangen vom Arbeitsamt? |
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| | #10 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 24.09.2007
Beiträge: 839
| @ Raziel, Zitat:
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| | #11 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 23.10.2007
Beiträge: 61
| Also ich will Dir deine Illusion nicht rauben, aber bei meinem Mann war das so: Er mußte zu einem Vorstellungsgespräch ganz im Süden Deutschlands. Benzinkosten etwa 250 Euro, denn wir wohnen im Norden. Das war Anfang Februar. Ende August bekamen wir 130 Euro davon ENDLICH erstattet. DER REST war angeblich der EIGENANTEIL der uns zumutbar war. Soviel zu den "Ansparungen, die wir treffen müssen". Die werden dann eben nicht für Schulbücher ausgegeben, sondern uns als Eigenanteile berechnet! Verbrecher die! |
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| | #12 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 07.06.2007 Ort: NRW
Beiträge: 784
| Bekommt man nicht pro Jahr nur Bewerbungskosten in Höhe von 260 Euro erstattet, oder gilt dieser Betrag nur für Telefonate und schriftliche Bewerbungen. |
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| | #13 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 24.09.2007
Beiträge: 839
| @ ft60user, Zitat:
Oder warum Anträge auf Mobilitätshilfe? Und Anträge auf Trennungsbeihilfe? etc. etc. Für 5 EURO pro "Bewerbung in Deinem Sinne" haste gerade mal das Porto und die Lichtbilder verpulvert - wie sollste dann zum Arbeitgeber kommen? Gruß von Hartzbeat | |
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