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ALG II

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Alt 15.08.2007, 10:18   #1
Redaktion
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Benutzerbild von Martin Behrsing
 
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Standard ALG II: Amtliche Berechnung bildet realen Bedarf nur begrenzt ab

Hans Boeckler Stiftung Regelsatz ALG II

Regelsatz ALG II: Amtliche Berechnung bildet realen Bedarf nur begrenzt ab -
Forscherin: Aktuelle Diskussion berührt nur Teil des Problems

Rainer Jung, Abt. Öffentlichkeitsarbeit - Hans-Böckler-Stiftung - 10.08.2007

Wenn der Eckeregelsatz für die Grundsicherung regelmäßig parallel zur Inflationsentwicklung erhöht würde, wäre das ein Fortschritt für Millionen Empfängerinnen und Empfänger von Sozialleistungen. Eine derartige "Dynamisierung" würde die Defizite der Methode, nach der das Existenzminimum berechnet wird, aber nicht grundsätzlich beheben. Darauf weist die Wirtschaftswissenschaftlerin Dr. Irene Becker von der Universität Frankfurt hin. "Die aktuelle Diskussion vor dem Hintergrund der gestiegenen Preise für Milchprodukte berührt nur einen Teil der Problematik."

Im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung hatte die Armutsforscherin bereits vor der letzten regulären Anpassung im vergangenen Jahr das gesetzlich vorgeschriebene "Statistik-Modell" durchgerechnet. Zentrales Ergebnis der Studie:

Dass sich 2006 faktisch kein rechnerischer Anpassungsbedarf ergab, hängt wesentlich mit der gesetzlich festgelegten Methode zur Bestimmung des Existenzminimums zusammen. Diese wird dem realen Bedarf der Betroffenen nur begrenzt gerecht, zeigt die Untersuchung der Wissenschaftlerin.

Der Eckregelsatz ist das für Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter, Sozialhilfe, Steuerfreibeträge und Pfändungsfreigrenze maßgebliche Existenzminimum - ohne Berücksichtigung der Wohnkosten. Seine Höhe wird in fünfjährigem Abstand anhand der Daten der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) ermittelt. Für die Berechnung maßgebliche Bezugsgröße sind die Konsumausgaben einer definierten Bevölkerungsgruppe: des unteren Fünftels der nach dem Einkommen sortierten westdeutschen Einpersonenhaushalte ohne Sozialhilfebezieher. An ihnen ist das Wirtschaftswachstum der vergangenen Jahre aber beinahe spurlos vorbeigegangen, zeigt die Analyse. Die Einkommensverteilung hat sich "zu Lasten des untersten Segments verschoben, so dass die betroffenen Bevölkerungsgruppen ihre Konsumausgaben entsprechend anpassen – in Teilbereichen also real reduzieren - mussten". Das erkläre zu einem wesentlichen Teil, warum sich rechnerisch kein höherer Eckregelsatz ergibt, so Dr. Becker - trotz Teuerungsraten von zuletzt knapp zwei Prozent.

Außerdem sei fraglich, warum mit den Alleinstehenden eine Referenzgruppe gewählt werde, die überdurchschnittlich von Armut betroffen sei. Hätte man beispielsweise bei der Anpassung im vergangenen Jahr das unterste Einkommens-Fünftel unter den Paaren ohne Kinder als Bezugspunkt genommen, hätte sich ein höherer Regelsatz von etwa 390 Euro ergeben.

Darüber hinaus weist die Forscherin auf mehrere Posten hin, für die bei den amtlichen Berechnungen des Bedarfs unrealistisch niedrige Werte angesetzt werden. So wurde beispielsweise die Praxisgebühr nicht berücksichtigt. Zu niedrig bemessen sei auch der Etat für Fahrten mit dem öffentlichen Nahverkehr, kritisiert Dr. Becker. Das gelte insbesondere für Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II, die bei der Stellensuche mobil sein müssen, aber auch für Kinder für eine sinnvolle Freizeitgestaltung.

Weitere Informationen:
http://www.boeckler.de/cps/rde/xchg/hbs/hs.xsl/320_88382.html - PM mit Ansprechpartnern

URL dieser Pressemitteilung: http://idw-online.de/pages/de/news221500

Regelsatz ALG II: Amtliche Berechnung bildet realen Bedarf nur begrenzt ab -
Forscherin: Aktuelle Diskussion berührt nur Teil des Problems
Rainer Jung, Abt. Öffentlichkeitsarbeit
Hans-Böckler-Stiftung 10.08.2007

10.08.2007 http://idw-online.de/pages/de/news?print=1&id=221500
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Martin

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Alt 15.08.2007, 11:11   #2
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Beiträge: 2.938
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und wenn hundert forscher nachweisen, dass der regelsatz hinten und vorne nicht reicht, werden die politiker trotzdem in ihrem realitätsverlust verharren wie die drei affen ...
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Bin in Zukunft nicht mehr so oft online.
ofra ist offline  
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Alt 15.08.2007, 13:11   #3
Redaktion
 
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Ort: Bremen
Beiträge: 3.364
Standard

Zitat:
Zitat von ofra Beitrag anzeigen
und wenn hundert forscher nachweisen, dass der regelsatz hinten und vorne nicht reicht, werden die politiker trotzdem in ihrem realitätsverlust verharren wie die drei affen ...
Ja, weil sie auch nicht eingestehen wollen, dass sie uns bei der Einführung des menschenverachtenden Hartz IV um 30 Pr0zent betrogen haben!
Eine Erhöhung des ALG II beträfe ja auch die sogenannten Aufstocker und deswegen wollen viele Volkszertreter (Vorsicht: Ironie) das ALG II lieber noch kürzen anstatt es endlich zu erhöhen!
Kaleika
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Alt 10.06.2008, 20:42   #4
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Beiträge: 2
Standard AW: ALG II: Amtliche Berechnung bildet realen Bedarf nur begrenzt ab

Eigentlich eher eine Frage:

Wie ist denn das Überhaupt mit den Regelsätzen, gibt es ein Gesetz, das sagt, xx Euro muss ein Mensch im Leben haben? Es geht nämlich um meine (türkischen und schlecht deutsch sprechenden) Eltern.

Mein Vater hat nach Abzug von Unterhalt und Miete 322,34 Euro von einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen übrig und Mutter 250 € ?!!!!????

Geht das? Ein Widerspuch hat überhaupt nichts gebracht, was macht man in einem solchen Fall, kann man etwas machen?
Zaniah ist offline  
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Alt 10.06.2008, 21:20   #5
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Ort: Franggn
Beiträge: 2.676
Standard AW: ALG II: Amtliche Berechnung bildet realen Bedarf nur begrenzt ab

Zitat:
Zitat von Zaniah Beitrag anzeigen
Eigentlich eher eine Frage:

Wie ist denn das Überhaupt mit den Regelsätzen, gibt es ein Gesetz, das sagt, xx Euro muss ein Mensch im Leben haben? Es geht nämlich um meine (türkischen und schlecht deutsch sprechenden) Eltern.

Mein Vater hat nach Abzug von Unterhalt und Miete 322,34 Euro von einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen übrig und Mutter 250 € ?!!!!????

Geht das? Ein Widerspuch hat überhaupt nichts gebracht, was macht man in einem solchen Fall, kann man etwas machen?
Die Regelsätze werden "statistisch ermittelt", d. h. da wird ein "Warenkorb" erstellt und die Preise dafür werden als "Durchschnittswert" genommen. Wenn die realen Preise z. B. für Brot in der eigenen Region höher sind, Pech gehabt. Genauso wie die Preise, die zur "Regelsatzermittlung" schon einige Jahre alt sind.
Sancho ist offline  
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Alt 11.06.2008, 07:58   #6
Redaktion
 
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Ort: Bonndeshauptstadt
Beiträge: 4.812
Standard AW: ALG II: Amtliche Berechnung bildet realen Bedarf nur begrenzt ab

Zaniah,

zu deiner zweiten Frage empfehle ich unbedingt zur Überprüfung mit dem Rententräger in Verbindung setzten

Normalerweise ist hier die Kommune/Stadt i.d. Pflicht.

Sonst bitte Rubrik Rente benutzen andere wissen sicher mehr.
__________________
Dem Deutschen Volke

Runtergeknechtet zur bitteren Armut und Hungerlöhnen durch die Menschenverachtende Politik der früheren RotGrünen- und heutigen großen Koalition,die sehr gerne alle paar Monate die Daumenschrauben fester anzieht

Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar.
wolliohne ist offline  
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Alt 11.06.2008, 08:23   #7
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Benutzerbild von FrankyBoy
 
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Ort: Ruhrgebiet
Beiträge: 940
Standard AW: ALG II: Amtliche Berechnung bildet realen Bedarf nur begrenzt ab

Die amtlichen Berechnungen bilden den realen Bedarf eigentlich überhaupt nich ab!

Wie schlecht geübte Taschenspieler, machen sich unsere Bananenbieger über das bischen Geld her, was der Einzelne noch erhält, um es real, effektiv immer niedriger zu drücken.

Warenkorb – Wikipedia

Das dass ein Knieschuss ist, belegen ja schon die dramatischen Steigerungen der Partientenzahlen in psychatrischen Praxen und Krankenhäusern.

Warum muss man bei Neurologen so lange auf einen Termin warten?

Der zweite Knieschuss sind die rückläufigen Einzelhandelsumsätze; man wird praktisch genötigt mariniertes Gammelfleisch zu futtern wenn man mal Fleisch futtern möchte etc.

Mercer-Studie zum Einzelhandel in Deutschland

Unterm Strich bedeutet es, dass alles in Allem eine massive Verschlechterung der Lebensqualität für den Großteil der Bevölkerung gegeben hat - ich sehe da nicht mehr länger tatenlos zu - versprochen.
__________________
It`s not a toy it`s FrankyBoy
Unser Steuerrecht: Etwa 96.000
Verwaltungsvorschriften, ca. 5000 Anleitungen und rund 100 Stamgesetze, wer braucht so eine Sch... ausser die Großkonzernlobby? Ich könnte.. und die Volksverräter reden von Globalisierung... wir haben mehr Steuergesetze als alle anderen zusammen!

Geändert von FrankyBoy (11.06.2008 um 08:30 Uhr). Grund: Rechtschreibung
FrankyBoy ist offline  
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Alt 15.07.2008, 10:16   #8
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Beiträge: 13
Standard AW: ALG II: Amtliche Berechnung bildet realen Bedarf nur begrenzt ab

Zitat:
Zitat von Zaniah Beitrag anzeigen
Eigentlich eher eine Frage:

... gibt es ein Gesetz, das sagt, xx Euro muss ein Mensch im Leben haben? ...
Ja, gibt es! Es ist zwar kein Gesetz im eigentlichen Sinne, aber ein Artikel unsere Verfassung (GG) - und damit "mehr" als nur ein Gesetz!

Und zwar: "Die Würde des Menschen ist unantastbar"

Das heißt: Ein Mensch muss soviel Euro haben, dass hierdurch gewährleistet ist, dass seine Würde erhalten bleibt.

Wieviel das ist, steht ja im Regelsatz! Richter haben entschieden, dass mit diesem Regelsatz gewährleistet ist, dass sie erhalten bleibt!

Tja...Richter sind prinzipiell nur ihrem eigenen Gewissen unterworfen!...

"Dabei soll er als neutrale Person unparteiisch Gerechtigkeit gegen jedermann üben." (aus wikipedia)

Wenn Du also mal wieder ein Schulbuch nicht bezahlen kannst....ruf ihn einfach mal an und frag ihn, ob das "gerecht" ist...
__________________
Hast du was, bist du was!
eloy ist offline  
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Alt 15.07.2008, 10:50   #9
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Benutzerbild von Bruno1st
 
Registriert seit: 21.12.2005
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Standard AW: ALG II: Amtliche Berechnung bildet realen Bedarf nur begrenzt ab

Zitat:
Zitat von eloy Beitrag anzeigen
Ja, gibt es! Es ist zwar kein Gesetz im eigentlichen Sinne, aber ein Artikel unsere Verfassung (GG) - und damit "mehr" als nur ein Gesetz!

Und zwar: "Die Würde des Menschen ist unantastbar"

bitte komplett - wirkt besser : GG Art. 1. "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist die Verpflichtung aller staatlichen Gewalt" und da gehört auch der FM/SB dazu.

Das heißt: Ein Mensch muss soviel Euro haben, dass hierdurch gewährleistet ist, dass seine Würde erhalten bleibt.

Wieviel das ist, steht ja im Regelsatz! Richter haben entschieden, dass mit diesem Regelsatz gewährleistet ist, dass sie erhalten bleibt!

es gibt aber auch Richter, die den geringeren Satz für Asylbewerber für ausreichend halten - sonst wären die Sanktionen ja bereits versuchter Mord.

Tja...Richter sind prinzipiell nur ihrem eigenen Gewissen unterworfen!...

"Dabei soll er als neutrale Person unparteiisch Gerechtigkeit gegen jedermann üben." (aus wikipedia)

Wenn Du also mal wieder ein Schulbuch nicht bezahlen kannst....ruf ihn einfach mal an und frag ihn, ob das "gerecht" ist...
nicht anrufen, das geht bei denen links rein und rechts raus - SCHREIBEN und Antrag stellen, Widerspruch, Klage, das volle Programm und dazwischen an den Meineid (Artikel 1) erinnern.
__________________
viele grüße bruno (human being uLtd.)
Politik/Bürokratie : Wir machen alles, außer ehrlich!
über € 25.000 Schaden an ALG-II durch meine ARGE und über € 12.000 durch die FM - Großer showdown auf meiner Webseite - Typisch Politiker/Beamter... - ÜBERFÜHRT ! Mal sehen, wie es mit diesem eher christlichen Politiker und Beamten nun weitergeht * Bitte Webseite weitergeben - danke
* "Politik lügt, ARGE betrügt, Bürokratie mordet" * Die Würde des Menschen war unantastbar! vor HartzIV *
Bruno1st ist offline  
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