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Erwerbslosen Forum Deutschland (Forum) > Information > ALG II > Einstellung der Zahlung nach Arbeitsaufnahme, wie läuft das ab?

ALG II

Einstellung der Zahlung nach Arbeitsaufnahme, wie läuft das ab?; in Forum: Information; Hallo, ihr Leidensgnossen, bekomme seit März 2007 Alg2 und habe es immer pünktlich bekommen, worüber ich auch froh war. Das ist aber nicht mein Problem. Fange am 16.07.2007 an zu ...

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Alt 13.07.2007, 22:17   #1
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Registriert seit: 23.04.2007
Beiträge: 8
Standard Einstellung der Zahlung nach Arbeitsaufnahme, wie läuft das ab?

Hallo, ihr Leidensgnossen,

bekomme seit März 2007 Alg2 und habe es immer pünktlich bekommen, worüber ich auch froh war. Das ist aber nicht mein Problem.

Fange am 16.07.2007 an zu arbeiten, habe am Anfang des Monats mein Geld bekommen. Alg2 bekommt man ja im Voraus für den laufenden Monat. Jetzt ist meine Frage, ob ich, oder wann ich, eine Rückzahlung des zuviel gezahlten Betrages an die ARGE leisten muss?

Könnt Ihr mir eine Antwort geben?

Gruss
Bambie23
Bambie23 ist offline  
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Alt 13.07.2007, 22:22   #2
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Registriert seit: 20.08.2006
Ort: Köln
Beiträge: 1.687
Standard

Hallo

Bitte Deinen Arbeitgeber darum, Dein erstes Gehalt erst zum 1. des Folgemonats zu zahlen, dann musst Du kein AlgII zurückzahlen.

Es gilt das Zuflussprinzip, d.h. wenn im Monat Juli - z.B. am 31. - Dein Gehalt auf Deinem Konto eintrifft, muss Du das AlgII für Juli zurückzahlen; wenn es erst ab 1. August eintrifft, nicht.


Gruß, Arwen
__________________


Falls Freiheit überhaupt irgend etwas bedeutet,
dann bedeutet sie das Recht darauf, den Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen.
George Orwell
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Alt 14.07.2007, 18:31   #3
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 23.04.2007
Beiträge: 8
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Hallo, Arwen,

danke für die schnelle Antwort.

Ich fange ja erst im Juli an zu arbeiten und würde dann mein erstes Gehalt so gegen 15. August bekommen.

Hab ich das richtig verstanden, dass ich deswegen, weil ich erst nächsten Monat meine 1. Gehalt bekommen würde, Alg2 nicht zurückzahlen brauche?

Gruss
Bambie23
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Alt 14.07.2007, 19:02   #4
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Registriert seit: 20.08.2006
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Genau so ist es - Dein Juli-AlgII bleibt Dir.

Falls das AlgII dann für die August-Miete etc. nicht reicht, kannst Du Übergangsbeihilfe beantragen - sie wird ausschließlich als Darlehen gewährt.

Gruß von Arwen


Ergänzung: Mobilitätshilfe und Übergangsbeihilfe SGB III § 53 und §54
__________________


Falls Freiheit überhaupt irgend etwas bedeutet,
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George Orwell

Geändert von Arwen (14.07.2007 um 19:09 Uhr) Grund: Ergänzung
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Alt 14.07.2007, 23:29   #5
Ludwigsburg
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Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Zitat von Bambie23 Beitrag anzeigen

Hab ich das richtig verstanden, dass ich deswegen, weil ich erst nächsten Monat meine 1. Gehalt bekommen würde, Alg2 nicht zurückzahlen brauche?

Gruss
Bambie23
JA
 
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