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| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 20.06.2007
Beiträge: 46
| Meine Freundin und ich sind für die nächste Woche eingeladen zur Hochzeit meiner Mutter. Danach für zwei Wochen zur Hochzeit der Schwester meiner Freundin. Meine Freundin rief nun eben bei ihrer Sachbearbeiterin an und sagte einen Termin für Montag ab, den sie eigentlich mit ihrer Sachbearbeiterin ausgemacht hatte. Bei diesem Termin ging es um Unterstützung für einen Umzug. Dann aber der Hammer: Meiner Freundin wird für 2 Wochen das Geld gestrichen. Als Begründung meinte die Sachbearbeiterin, dass dies eine neue Regelung "von oben" sei: Arbeitslose dürfen nicht mehr verreisen, sie haben ständig wohnanwesend zu sein und sich zu bewerben. Meine Mutter konnte das nicht glauben. |
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| | #2 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 26.04.2006
Beiträge: 2.826
| Zitat:
Eine Zahlungseinstellung aus diesem Grund wäre NUR dann möglich, wenn die Ortsabwesenheit ohne Beantragung sozusagen "heimlich" erfolgen würde. Ein klärendes Gespräch mit dem/der Vorgesetzten bzw. dem Leiter der ARGE wäre wohl zu empfehlen. Ein grundsätzliches Reiseverbot wäre verfassungswidrig! Neue Regelungen von "oben" gibt es nicht. Entweder es steht im Gesetz oder es steht nicht im Gesetz. Leider neigen manche ARGEn zu kreativen Eigenmächtigkeiten und schaffen sich mittels Durchführungsrichtlinien quasi eigene Gesetze. Diese sind aber vor keinem Gericht durchsetzbar und absolut rechtswidrig!
__________________ Demokratie ist ein wertvolles Geschenk, das jeden Tag erneut verteidigt werden muß! | |
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| | #3 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Ich würde jetzt persönlich hingehen (warum ruft ihr auch immer an - am Telefon kann man alles behaupten!) und bei der Widerspruchsstelle einen Widerspruch gegen den "mündlichen Bescheid" zu Protokoll geben... und mich sofort an den Vorgesetzten und das Kundenreaktionsmanagement wenden. Eine Ortsabwesenheit muß mit dem SB abgesprochen werden, ja... es ist eine rmessensentscheidung, ja - aber nur wenn der SB einen Guten grund hat, warum er die Ortsabwesenheit nicht gestatten kann, und man dann trotzdem "abhaut" darf sanktioniert werden. Was gabs denn für einen Grund für den Termin in der nächsten Woche? Habt ihr den nur abgesagt oder was habt ihr genau gesagt? | |
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| | #4 |
| Erfahrener Benutzer Registriert seit: 09.04.2007 Ort: NRW
Beiträge: 1.919
| Es stehen dir im Jahr 21 Kalendertage Urlaub zur Verfügung. Wenn dein Fallmanager/Sachbearbeiter aber eine Arbeitsstelle für dich hat, kann er dich aus verständlichen Gründen nicht in den Urlaub entlassen. Die Begründung "Das ist eine neue Regelung von oben" ist schlichtweg falsch! Es ist sogar so, dass diese SB ihrer Informationspflicht nicht nachkam.Iim Prinzip ist damit auch die EGV hinfällig.
__________________ [B][COLOR=red]Ein Aufsichtsratposten ist das höchste Parteiamt, das die Wirtschaft ihren Politikern verleiht.[/COLOR][/B] [SIZE=1](aus "Der Privatdemokrat" [FONT=Times New Roman]©Elmar Kupke)[/FONT][/SIZE] [FONT=Times New Roman]Von mir kann man garantiert [B]keine Rechtsberatung[/B] erwarten![/FONT] |
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| | #5 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.183
| Zitat:
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| | #6 | |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 20.06.2007
Beiträge: 46
| Zitat:
Nachtrag: Meine Freundin sprach soeben mit ihrem Rechtsanwalt. Und der meinte, dass die Aussage der Sachbearbeiterin stimmen würde: Arbeitslose dürfen in diesem Jahr keinen Urlaub beantragen. Dieses Gesetz gäbe es angeblich schon seit 3 Monaten. Komisch, davon habe ich noch gar nichts gehört. | |
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| | #7 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.183
| Von dem Gesetz habe ich noch nichts gehört, aber der Umzug ist leider ein triftiger Grund die Ortsabwesenheit erst mal bis zur Klärung zu verweigern |
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| | #8 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 26.11.2006 Ort: Rhein-Neckar
Beiträge: 1.145
| Was ist das denn für ein Rechtsanwalt, wenn es so eine Gesetz gäbe, hätten das hier schon einige gewußt. Habt ihr den Rechtsanwalt beauftragt? Denn der wäre definitiv haftbar für einen falschen Rat. Lieber Gruß Hexe |
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| | #9 |
| Erfahrener Benutzer Registriert seit: 09.04.2007 Ort: NRW
Beiträge: 1.919
| Ich hatte in diesem Monat eine Gruppenveranstaltung. Da gab es diese Aussage - wie sie vom Rechtsanwalt kam - nicht! Es gibt keine neue Regelung was den Urlaub betrifft, zumal die aktuelle Regelung eh schon menschenverachtend ist! Den Anwalt sollte deine Freundin wechseln.
__________________ [B][COLOR=red]Ein Aufsichtsratposten ist das höchste Parteiamt, das die Wirtschaft ihren Politikern verleiht.[/COLOR][/B] [SIZE=1](aus "Der Privatdemokrat" [FONT=Times New Roman]©Elmar Kupke)[/FONT][/SIZE] [FONT=Times New Roman]Von mir kann man garantiert [B]keine Rechtsberatung[/B] erwarten![/FONT] |
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| | #10 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 20.06.2007
Beiträge: 46
| Ich habe soeben mit der Arbeitslosenhilfe in Mannheim telefoniert, und die meinten auch, dass seit August letzten Jahres Arbeitslose keinen Urlaub nehmen dürfen - es sei denn, man beantragt Ortsabwesenheit aus persönlichen Gründen. |
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| | #11 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 26.11.2006 Ort: Rhein-Neckar
Beiträge: 1.145
| Da hat dir die Arbeitslosenhilfe aber was falsches erzählt. Und das entsetzt mich noch mehr,und es kann schon mal gar nicht sein, daß es seit August letzten Jahres so ist. Ich habe mit einer Rechtsanwältin telefoniert und die meinte das ist Unsinn. Aber wenn jetzt schon Arbeitsloseninitiativen so einen Unsinn erzählen, wird das noch zum Gewohnheitsrecht. Die war richtig angenervt und meinte, sie hofft dann auch, das die Initiative dir dann auch das Gesetz genannt hat, daß dies besagt. Es sei denn du beziehst seit weiniger als 6Mon HartzIV, da soll Urlaub dann nur in Ausnahmefällen gewährt werden. Allerdings wäre dann die Hochzeit ein wichtiger Grund. Lieber Gruß Hexe So jetzt werde ich mal versuchen diese Initiative zu erreichen. |
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| | #12 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 20.06.2007
Beiträge: 46
| Also ich habe eben mit meiner Sachbearbeiterin gesprochen - und die meinte, dass es seit dem 1.1.2005 im SGB II geregelt ist, dass man zwar 3 Wochen in den Urlaub gehen darf, man aber für den Zeitraum der Ortsanwesenheit keinen Leistungsanspruch hat. Punkt 1. Punkt 2: Die Geschäftsleitung der ARGE Mannheim hat dieses Gesetz noch einmal verschärft und für Mannheim die Sonderregelung eingeführt, dass als Begründung für Ortsabwesenheit ohne Kürzung nur noch der Sterbefall gilt. Wenn also meine Mutter jetzt verstorben wäre, dürfte ich ohne Kürzung zu ihrer Beerdigung fahren. Klasse, oder? |
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| | #13 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 30.08.2006 Ort: Stuttgart
Beiträge: 1.874
| Nun, in der Tat kennt die Vorschrift das Wort Urlaub NICHT, sondern verwendet dafür die Formulierung "Ortsabwesenheit aus persönlichen Gründen",- in der Praxis macht das keinen Unterschied,- man beantragt nur eben statt bis zu 21 Tagen Urlaub eben bis zu 21 Tage "Ortsabwesenheit aus persönlichen Gründen". Damit ist dann den Prinzipienreitern unter den Sachbearbeitern genüge getan. Aber es gibt zum Glück auch Sachbearbeiter, die des gesunden Menschenverstandes mächtig sind, und die dann auch wissen, was gemeint ist, wenn der Betroffene/Kunde dazu "Urlaub" sagt. Außer den bis zu 21 Tagen "Ortsabwesenheit aus persönlichen Gründen" kennt die Vorschrift auch noch bis zu 21 Tage "Ortsabwesenheit aus Gründen der Ausübung eines Ehrenamtes",- und auch noch bis zu 21 Tage "Ortsabwesenheit wegen Kur/Rehabilitationsmaßnahme",- wobei letztere auch bei Begründung um eine weitere Woche verlängert werden kann. Heinz
__________________ Heinz Ich entscheide, ob der Stein auf meinem Weg mir zum Stolper-, oder Baustein wird! |
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| | #14 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 20.06.2007
Beiträge: 46
| Wie gesagt: In Mannheim darf man nur noch ortsabwesend ohne Kürzung sein, wenn es einen Todesfall gibt. Nur dies darf noch als Begründung herhalten. Die Sachbearbeiterin geht übrigens heute in den Urlaub. |
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| | #15 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 29.01.2007 Ort: Kiel
Beiträge: 2.059
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__________________ Schon Sokrates sagte: Ich weiß, dass ich nichts weiß... Er soll ein gelehrter Mann gewesen sein... Deswegen lasse ich mich korrigieren. Solo le pido a Dios que hartz IV no me sea indiferente, es un monstro grande y pisa fuerte ,toda la pobre inocencia de la gente (frei nach Outlandish) | |
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| | #16 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
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| | #17 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 26.11.2006 Ort: Rhein-Neckar
Beiträge: 1.145
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| | #18 |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 11.554
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