Erwerbslosen Forum Deutschland (Forum)

 
kein_lohn_unter10

ALG II

Darf man als Hartzer nicht mehr verreisen?; in Forum: Information; Meine Freundin und ich sind für die nächste Woche eingeladen zur Hochzeit meiner Mutter. Danach für zwei Wochen zur Hochzeit der Schwester meiner Freundin. Meine Freundin rief nun eben bei ...
Zurück   Erwerbslosen Forum Deutschland (Forum) > Information > ALG II

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren



Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen
Tags: , , , ,

Antwort

 

LinkBack Themen-Optionen Ansicht
Alt 12.07.2007, 11:34   #1
Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 20.06.2007
Beiträge: 46
Unglücklich Darf man als Hartzer nicht mehr verreisen?

Meine Freundin und ich sind für die nächste Woche eingeladen zur Hochzeit meiner Mutter. Danach für zwei Wochen zur Hochzeit der Schwester meiner Freundin. Meine Freundin rief nun eben bei ihrer Sachbearbeiterin an und sagte einen Termin für Montag ab, den sie eigentlich mit ihrer Sachbearbeiterin ausgemacht hatte. Bei diesem Termin ging es um Unterstützung für einen Umzug.

Dann aber der Hammer: Meiner Freundin wird für 2 Wochen das Geld gestrichen.

Als Begründung meinte die Sachbearbeiterin, dass dies eine neue Regelung "von oben" sei: Arbeitslose dürfen nicht mehr verreisen, sie haben ständig wohnanwesend zu sein und sich zu bewerben.

Meine Mutter konnte das nicht glauben.
Raziel ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 12.07.2007, 11:41   #2
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 26.04.2006
Beiträge: 2.826
Standard

Zitat:
Zitat von Raziel Beitrag anzeigen
Meine Freundin und ich sind für die nächste Woche eingeladen zur Hochzeit meiner Mutter. Danach für zwei Wochen zur Hochzeit der Schwester meiner Freundin. Meine Freundin rief nun eben bei ihrer Sachbearbeiterin an und sagte einen Termin für Montag ab, den sie eigentlich mit ihrer Sachbearbeiterin ausgemacht hatte. Bei diesem Termin ging es um Unterstützung für einen Umzug.

Dann aber der Hammer: Meiner Freundin wird für 2 Wochen das Geld gestrichen.

Als Begründung meinte die Sachbearbeiterin, dass dies eine neue Regelung "von oben" sei: Arbeitslose dürfen nicht mehr verreisen, sie haben ständig wohnanwesend zu sein und sich zu bewerben.

Meine Mutter konnte das nicht glauben.
Die Sachbearbeiterin soll die gesetzliche Grundlage dafür nennen. So steht das nämlich nicht im Gesetz. In jedem Jahr stehen auch ALG II Beziehern Zeiten zu, für die Ortsabwesenheit beantragt werden kann. Diese muß auch genehmigt werden, wenn die Sachbearbeiterin nicht glaubhaft machen kann, daß gerade in dieser Zeit ein Arbeitsplatz plötzlich verfügbar wäre und daher dringend Ortsanwesenheit notwendig.

Eine Zahlungseinstellung aus diesem Grund wäre NUR dann möglich, wenn die Ortsabwesenheit ohne Beantragung sozusagen "heimlich" erfolgen würde.

Ein klärendes Gespräch mit dem/der Vorgesetzten bzw. dem Leiter der ARGE wäre wohl zu empfehlen.

Ein grundsätzliches Reiseverbot wäre verfassungswidrig!

Neue Regelungen von "oben" gibt es nicht. Entweder es steht im Gesetz oder es steht nicht im Gesetz. Leider neigen manche ARGEn zu kreativen Eigenmächtigkeiten und schaffen sich mittels Durchführungsrichtlinien quasi eigene Gesetze. Diese sind aber vor keinem Gericht durchsetzbar und absolut rechtswidrig!
__________________
Demokratie ist ein wertvolles Geschenk, das jeden Tag erneut verteidigt werden muß!
Tom_ ist gerade online  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 12.07.2007, 11:44   #3
Ludwigsburg
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Zitat von Raziel Beitrag anzeigen
Meine Freundin und ich sind für die nächste Woche eingeladen zur Hochzeit meiner Mutter. Danach für zwei Wochen zur Hochzeit der Schwester meiner Freundin. Meine Freundin rief nun eben bei ihrer Sachbearbeiterin an und sagte einen Termin für Montag ab, den sie eigentlich mit ihrer Sachbearbeiterin ausgemacht hatte. Bei diesem Termin ging es um Unterstützung für einen Umzug.

Dann aber der Hammer: Meiner Freundin wird für 2 Wochen das Geld gestrichen.

Als Begründung meinte die Sachbearbeiterin, dass dies eine neue Regelung "von oben" sei: Arbeitslose dürfen nicht mehr verreisen, sie haben ständig wohnanwesend zu sein und sich zu bewerben.

Meine Mutter konnte das nicht glauben.
Das hätten die wohl gern :-)

Ich würde jetzt persönlich hingehen (warum ruft ihr auch immer an - am Telefon kann man alles behaupten!) und bei der Widerspruchsstelle einen Widerspruch gegen den "mündlichen Bescheid" zu Protokoll geben...
und mich sofort an den Vorgesetzten und das Kundenreaktionsmanagement wenden.

Eine Ortsabwesenheit muß mit dem SB abgesprochen werden, ja... es ist eine rmessensentscheidung, ja - aber nur wenn der SB einen Guten grund hat, warum er die Ortsabwesenheit nicht gestatten kann, und man dann trotzdem "abhaut" darf sanktioniert werden.

Was gabs denn für einen Grund für den Termin in der nächsten Woche?
Habt ihr den nur abgesagt oder was habt ihr genau gesagt?
 
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 12.07.2007, 12:00   #4
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 09.04.2007
Ort: NRW
Beiträge: 1.919
Standard

Es stehen dir im Jahr 21 Kalendertage Urlaub zur Verfügung.
Wenn dein Fallmanager/Sachbearbeiter aber eine Arbeitsstelle für dich hat, kann er dich aus verständlichen Gründen nicht in den Urlaub entlassen.
Die Begründung "Das ist eine neue Regelung von oben" ist schlichtweg falsch! Es ist sogar so, dass diese SB ihrer Informationspflicht nicht nachkam.Iim Prinzip ist damit auch die EGV hinfällig.
__________________
[B][COLOR=red]Ein Aufsichtsratposten ist das höchste Parteiamt, das die Wirtschaft ihren Politikern verleiht.[/COLOR][/B]
[SIZE=1](aus "Der Privatdemokrat" [FONT=Times New Roman]©Elmar Kupke)[/FONT][/SIZE]

[FONT=Times New Roman]Von mir kann man garantiert [B]keine Rechtsberatung[/B] erwarten![/FONT]
Borgi ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 12.07.2007, 12:01   #5
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.183
Standard

Zitat:
Bei diesem Termin ging es um Unterstützung für einen Umzug.
Nun zumindest ist es unglücklich gelaufen, der Termin ist ja wohl zu Eurem Nutzen anberaumt und nun habt Ihr keine Ortsabwesenheit beantragt sondern einfach den Termin abgesagt und dabei auch noch erwähnt wegzufahren, und da hat die SB eben etwas überreagiert, ich würde versuchen das zu klären, aber es ist trotzdem eine Ermessensentscheidung der SB und wenn sie meint der Umzug müsse jetzt geklärt werden, dann gibt es sicher Probleme
Arania ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 12.07.2007, 12:05   #6
Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 20.06.2007
Beiträge: 46
Standard

Zitat:
Zitat von Ludwigsburg Beitrag anzeigen
Das hätten die wohl gern :-)

Ich würde jetzt persönlich hingehen (warum ruft ihr auch immer an - am Telefon kann man alles behaupten!) und bei der Widerspruchsstelle einen Widerspruch gegen den "mündlichen Bescheid" zu Protokoll geben...
und mich sofort an den Vorgesetzten und das Kundenreaktionsmanagement wenden.

Eine Ortsabwesenheit muß mit dem SB abgesprochen werden, ja... es ist eine rmessensentscheidung, ja - aber nur wenn der SB einen Guten grund hat, warum er die Ortsabwesenheit nicht gestatten kann, und man dann trotzdem "abhaut" darf sanktioniert werden.

Was gabs denn für einen Grund für den Termin in der nächsten Woche?
Habt ihr den nur abgesagt oder was habt ihr genau gesagt?
Also meine Freundin will in eine günstigere Wohnung umziehen und hat daher von sich aus (!) mit ihrer Sachbearbeiterin einen Termin für die Unterstützung beantragt. Leider haben wir nun festgestellt, dass die Fahrt zu meiner Mutter nur am Wochenende gemacht werden kann (Wochenend-Ticket) und dass wir daher schon am Wochenende fahren müssen, wenn wir denn rechtzeitig bei der Hochzeit sein wollen. Daher musste sie den Termin absagen.

Nachtrag: Meine Freundin sprach soeben mit ihrem Rechtsanwalt. Und der meinte, dass die Aussage der Sachbearbeiterin stimmen würde: Arbeitslose dürfen in diesem Jahr keinen Urlaub beantragen. Dieses Gesetz gäbe es angeblich schon seit 3 Monaten.

Komisch, davon habe ich noch gar nichts gehört.
Raziel ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 12.07.2007, 12:06   #7
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.183
Standard

Von dem Gesetz habe ich noch nichts gehört, aber der Umzug ist leider ein triftiger Grund die Ortsabwesenheit erst mal bis zur Klärung zu verweigern
Arania ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 12.07.2007, 12:10   #8
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 26.11.2006
Ort: Rhein-Neckar
Beiträge: 1.145
Standard

Was ist das denn für ein Rechtsanwalt, wenn es so eine Gesetz gäbe, hätten das hier schon einige gewußt.
Habt ihr den Rechtsanwalt beauftragt?
Denn der wäre definitiv haftbar für einen falschen Rat.
Lieber Gruß
Hexe
Hexe45 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 12.07.2007, 12:15   #9
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 09.04.2007
Ort: NRW
Beiträge: 1.919
Standard

Ich hatte in diesem Monat eine Gruppenveranstaltung. Da gab es diese Aussage - wie sie vom Rechtsanwalt kam - nicht!
Es gibt keine neue Regelung was den Urlaub betrifft, zumal die aktuelle Regelung eh schon menschenverachtend ist!
Den Anwalt sollte deine Freundin wechseln.
__________________
[B][COLOR=red]Ein Aufsichtsratposten ist das höchste Parteiamt, das die Wirtschaft ihren Politikern verleiht.[/COLOR][/B]
[SIZE=1](aus "Der Privatdemokrat" [FONT=Times New Roman]©Elmar Kupke)[/FONT][/SIZE]

[FONT=Times New Roman]Von mir kann man garantiert [B]keine Rechtsberatung[/B] erwarten![/FONT]
Borgi ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 12.07.2007, 12:15   #10
Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 20.06.2007
Beiträge: 46
Standard

Zitat:
Zitat von Arania Beitrag anzeigen
Von dem Gesetz habe ich noch nichts gehört, aber der Umzug ist leider ein triftiger Grund die Ortsabwesenheit erst mal bis zur Klärung zu verweigern
Ich habe soeben mit der Arbeitslosenhilfe in Mannheim telefoniert, und die meinten auch, dass seit August letzten Jahres Arbeitslose keinen Urlaub nehmen dürfen - es sei denn, man beantragt Ortsabwesenheit aus persönlichen Gründen.
Raziel ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 12.07.2007, 12:54   #11
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 26.11.2006
Ort: Rhein-Neckar
Beiträge: 1.145
Standard

Da hat dir die Arbeitslosenhilfe aber was falsches erzählt.
Und das entsetzt mich noch mehr,und es kann schon mal gar nicht sein, daß es seit August letzten Jahres so ist.
Ich habe mit einer Rechtsanwältin telefoniert und die meinte das ist Unsinn.
Aber wenn jetzt schon Arbeitsloseninitiativen so einen Unsinn erzählen, wird das noch zum Gewohnheitsrecht.
Die war richtig angenervt und meinte, sie hofft dann auch, das die Initiative dir dann auch das Gesetz genannt hat, daß dies besagt.
Es sei denn du beziehst seit weiniger als 6Mon HartzIV, da soll Urlaub dann nur in Ausnahmefällen gewährt werden.
Allerdings wäre dann die Hochzeit ein wichtiger Grund.
Lieber Gruß
Hexe

So jetzt werde ich mal versuchen diese Initiative zu erreichen.
Hexe45 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 12.07.2007, 13:10   #12
Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 20.06.2007
Beiträge: 46
Böse

Also ich habe eben mit meiner Sachbearbeiterin gesprochen - und die meinte, dass es seit dem 1.1.2005 im SGB II geregelt ist, dass man zwar 3 Wochen in den Urlaub gehen darf, man aber für den Zeitraum der Ortsanwesenheit keinen Leistungsanspruch hat. Punkt 1.

Punkt 2: Die Geschäftsleitung der ARGE Mannheim hat dieses Gesetz noch einmal verschärft und für Mannheim die Sonderregelung eingeführt, dass als Begründung für Ortsabwesenheit ohne Kürzung nur noch der Sterbefall gilt. Wenn also meine Mutter jetzt verstorben wäre, dürfte ich ohne Kürzung zu ihrer Beerdigung fahren.

Klasse, oder?
Raziel ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 12.07.2007, 13:14   #13
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Benutzerbild von Rounddancer
 
Registriert seit: 30.08.2006
Ort: Stuttgart
Beiträge: 1.874
Ausrufezeichen Dann beantragt man eben "Ortsabwesenheit..."

Nun, in der Tat kennt die Vorschrift das Wort Urlaub NICHT, sondern verwendet dafür die Formulierung "Ortsabwesenheit aus persönlichen Gründen",- in der Praxis macht das keinen Unterschied,- man beantragt nur eben statt bis zu 21 Tagen Urlaub eben bis zu 21 Tage "Ortsabwesenheit aus persönlichen Gründen". Damit ist dann den Prinzipienreitern unter den Sachbearbeitern genüge getan. Aber es gibt zum Glück auch Sachbearbeiter, die des gesunden Menschenverstandes mächtig sind, und die dann auch wissen, was gemeint ist, wenn der Betroffene/Kunde dazu "Urlaub" sagt.

Außer den bis zu 21 Tagen "Ortsabwesenheit aus persönlichen Gründen" kennt die Vorschrift auch noch bis zu 21 Tage "Ortsabwesenheit aus Gründen der Ausübung eines Ehrenamtes",- und auch noch bis zu 21 Tage "Ortsabwesenheit wegen Kur/Rehabilitationsmaßnahme",- wobei letztere auch bei Begründung um eine weitere Woche verlängert werden kann.

Heinz
__________________
Heinz

Ich entscheide, ob der Stein auf meinem Weg mir zum Stolper-, oder Baustein wird!

Rounddancer ist gerade online  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 12.07.2007, 13:19   #14
Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 20.06.2007
Beiträge: 46
Standard

Wie gesagt: In Mannheim darf man nur noch ortsabwesend ohne Kürzung sein, wenn es einen Todesfall gibt. Nur dies darf noch als Begründung herhalten.

Die Sachbearbeiterin geht übrigens heute in den Urlaub.
Raziel ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 12.07.2007, 13:21   #15
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Benutzerbild von Dopamin
 
Registriert seit: 29.01.2007
Ort: Kiel
Beiträge: 2.059
Standard

Zitat:
Zitat von Raziel Beitrag anzeigen
Also ich habe eben mit meiner Sachbearbeiterin gesprochen - und die meinte, dass es seit dem 1.1.2005 im SGB II geregelt ist, dass man zwar 3 Wochen in den Urlaub gehen darf, man aber für den Zeitraum der Ortsanwesenheit keinen Leistungsanspruch hat. Punkt 1.

Punkt 2: Die Geschäftsleitung der ARGE Mannheim hat dieses Gesetz noch einmal verschärft und für Mannheim die Sonderregelung eingeführt, dass als Begründung für Ortsabwesenheit ohne Kürzung nur noch der Sterbefall gilt. Wenn also meine Mutter jetzt verstorben wäre, dürfte ich ohne Kürzung zu ihrer Beerdigung fahren.

Klasse, oder?
Ja sachtmal - hat RLP(?) schon seine eigenen Gesetze???

Ich weiß wird Terminsache sein, ABER sehe da keine Chance auf Einigung ohne Klage.

Abkaspern mit dem Umfeld mit wem man Darlehensverträge schließen könnte um die "bezugsfreie" Zeit zu brücken und KLAGEN!!!! Keine Deals!!

SO geht das nicht!!!

Steigt der Mannheimer Ini auffe Füße (aber bitte mit §§ - da helfen bestimmt der eine oder andere Mitforist) und schaut bei tacheles nach einem Sozialrechtler (in DER Ini würde ich dann nciht fragen, ob die einen guten kennen) und VORHER erkundigen wie das mit der Beratungshilfe (bzw. Prozesskostenhilfe) aussieht, WAS ihr tun müsst etc.

Viel Erfolg und starke Nerven

Dopamin

__________________
Schon Sokrates sagte: Ich weiß, dass ich nichts weiß... Er soll ein gelehrter Mann gewesen sein... Deswegen lasse ich mich korrigieren.
Solo le pido a Dios que hartz IV no me sea indiferente, es un monstro grande y pisa fuerte ,toda la pobre inocencia de la gente (frei nach Outlandish)
Dopamin ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 12.07.2007, 13:56   #16
Ludwigsburg
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Zitat von Raziel Beitrag anzeigen
Also meine Freundin will in eine günstigere Wohnung umziehen und hat daher von sich aus (!) mit ihrer Sachbearbeiterin einen Termin für die Unterstützung beantragt.

Dann kann man den doch verlegen..

Leider haben wir nun festgestellt, dass die Fahrt zu meiner Mutter nur am Wochenende gemacht werden kann (Wochenend-Ticket) und dass wir daher schon am Wochenende fahren müssen, wenn wir denn rechtzeitig bei der Hochzeit sein wollen. Daher musste sie den Termin absagen.

Nachtrag: Meine Freundin sprach soeben mit ihrem Rechtsanwalt. Und der meinte,

ja, ich hab auch schon die Meinung eines angeblichen Fachanwalts für Sozialrecht Anwaltes eingeholt, der meinte, die ARGE würde es richtig handhaben, auch Kinder mit ausreichend eigenem Einkommen in der BG zu belassen: nachdem ich meine Kinder rausgeholt hatte hab ich ihn dann über die Rechtslage und meinen Erfolg informiert...

dass die Aussage der Sachbearbeiterin stimmen würde: Arbeitslose dürfen in diesem Jahr keinen Urlaub beantragen. Dieses Gesetz gäbe es angeblich schon seit 3 Monaten.

Blödsinn: dann laß dir dieses Gesetz mal zeigen, oder besser: kopieren - und hier einstellen!

Komisch, davon habe ich noch gar nichts gehört.
Traurig, wie dreist da behauptet wird!
 
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 12.07.2007, 14:00   #17
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 26.11.2006
Ort: Rhein-Neckar
Beiträge: 1.145
Standard

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Punkt 2: Die Geschäftsleitung der ARGE Mannheim hat dieses Gesetz noch einmal verschärft und für Mannheim die Sonderregelung eingeführt, dass als Begründung für Ortsabwesenheit ohne Kürzung nur noch der Sterbefall gilt. Wenn also meine Mutter jetzt verstorben wäre, dürfte ich ohne Kürzung zu ihrer Beerdigung fahren.
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------




Was ist denn das jetzt für ein Unsinn, das die Stadt Mannheim schon Gestze macht, ich denke mal das wäre ja schon fast etwas für eine Anfrage seitens des Forums.
Wenn das deine SB behauptet hat, stellt das schon eine Straftat dar, aber das müßte dir doch klar sein, das eine Arge keine Gesetze macht.
LG
Hexe

Geändert von Hexe45 (12.07.2007 um 14:03 Uhr).
Hexe45 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 12.07.2007, 14:17   #18
Redaktion
Forumnutzer
 
Benutzerbild von Martin Behrsing
 
Registriert seit: 16.06.2005
Ort: Bonn
Beiträge: 11.554
Standard