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| | #176 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 02.04.2007 Ort: Niedersachsen
Beiträge: 61
| Könnt ihr mir Bitte eure Texte zur Ortsabwesenheit via PN schicken? Mich würde interessieren ob das nur bei meinem Bescheid sich so liest als wenn ich bis aufs Wochenende das Haus nicht mehr verlassen darf. Danke |
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| | #177 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 30.08.2006 Ort: Stuttgart
Beiträge: 1.873
| Das steht überall so drauf.
__________________ Heinz Ich entscheide, ob der Stein auf meinem Weg mir zum Stolper-, oder Baustein wird! |
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| | #178 | |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 17.06.2006
Beiträge: 52
| Zitat:
schön geschrieben. ich wollte mich schon dazu hinreißen lassen das wort mit A und dem ende mit Loch zu schreiben. | |
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| | #179 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 26.11.2006 Ort: Rhein-Neckar
Beiträge: 1.145
| Zitat:
Sag mal Du Oberknaller -was willst du eigentlich von mir :-). Ich habe in den 8 Monaten HartzIV exakt 183 Bewerbungen verfaßt und abgeschickt. Ich weiß nicht wie alt du bist, aber so wie du schreibst, habe ich den Eindruck daß du weniger Lebensjahre hast, Und im übrigen würdest du gar nichts in meine EGV schreiben, selbst wenn du bei der ARGE angestellt wärst. Da würdest du dir aber gewaltig die Finger verbrennen. Denn du bist nichts weiter als ein Maulheld,wenn du jemandem von hier real gegenüberstehst- würdest du zu stottern anfangen. Außerdem ist meine EGV erfüllt: alles zu tun um meinen Lebensunterhalt selber zu bestreiten. Und dieses Ziel ist erreicht und damit jede EGV gegenstandslos geworden. Also laß die erwachsenen Menschen hier einfach in Ruhe und tob dich im Kindergarten aus. | |
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| | #180 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 26.11.2006 Ort: Rhein-Neckar
Beiträge: 1.145
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| | #181 |
| Forumnutzer Registriert seit: 30.08.2006
Beiträge: 200
| Ich würde nicht stottern, sondern mit sowas wie dir gar nicht reden. Kommunikation mit Personen wie dir läuft ausschließlich schriftlich in Form von Bescheiden. |
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| | #182 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 26.11.2006 Ort: Rhein-Neckar
Beiträge: 1.145
| Zitat:
Übrigens, solltest du dir Sprüche: "so was wie du" klemmen, ich bin ein Mensch und kein Gegenstand. Auch ich spreche dir nicht ab ein Mensch zu sein, sicher, einer der aus meiner Sicht ein unangenehmer Mensch ist. Aber das werde ich aus deiner Sicht auch sein. Jeder Mensch hat Anspruch drauf, von seinem Gegenüber diesen minimalen Respekt zu bekommen, den ein Mensch vor jedem Menschen haben sollte. Ich weiß daß du ein Mensch bist der zu den Hohegraden gehören will, aber das wirste du niemals Aber schön daß du mal endlich deine Maske fallen lassen hast und ich für einen Augenblick in dein Innerstes schauen konnte. Du bist ein armer Mensch, aber das weißt du im Grunde. Lieber Gruß Hexe | |
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| | #183 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.183
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| | #184 | |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 20.06.2007
Beiträge: 46
| Zitat:
Naja, ist eigentlich ganz gut in meinem Sinne gelaufen. :D | |
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| | #185 | |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 23.10.2007
Beiträge: 61
| Zitat:
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| | #186 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 21.12.2007
Beiträge: 5
| Hallo, ich habe mich nun reiflich ins Thema eingelsen, möchte aber nun noch Eure Meinung hören. Ich bin seit Oktober 2007 Arbeitslos und erhalte seit dem ALG2. Im November hatte ich meinen ersten Termin beim Jobvermittler. Nun fahre ich im Januar in den Urlaub. Dieser Urlaub wurde bereits Anfang des Jahres mündlich gebucht von meiner Mutter, im Oktober kam die schriftliche Bestätigung. Bezahlt wurde der Urlaub ebenfalls von meiner Mutter, der Urlaub ist also ein Geschenk an mich. Ich möchte den Urlaub nun also bei meinem Jobvermittler anmelden und muss dazu persönlich vorsprechen. Was ist aber nun, wenn der Vermittler den Urlaubswunsch ablehnt, habe ich dann noch Chancen den Urlaub trotzdem wahr zu nehmen? Z.b. durch freiwilligen Verzicht auf Leistungen während der Zeit des Urlaubs (10 Tage)?! Wurde der Urlaub schon einmal bei jemadem abgelehnt? Ich möchte den Urlaub unbedingt wahr nehmen, habe mich das ganze Jahr darauf gefreut. Die Feiertage sind für mich nun erstmal nicht sehr erfreulich, da mich diese Sache sehr beschäftigt. Ich hoffe Ihr könnt mir weiter helfen. Gruß PS Bin 25 Jahre alt |
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| | #187 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 30.08.2006 Ort: Stuttgart
Beiträge: 1.873
| Manche SB reagieren allergisch auf das Wort Urlaub, denn wir Hartz IV-Opfer haben keinen Urlaub. Wir können, wenn nicht mit einer Vermittlung zu rechnen ist, auf Antrag eine Ortsabwesenheit von jährlich bis zu 21 Tagen beantragen,- und diese KANN uns genehmigt werden. Wenn Deine Mutter pflege-, oder aufsichtsbedürftig und niemand anderes aufzutreiben wäre, dann wäre die Chance m.E. relativ groß, die Ortsabwesenheit genehmigt zu bekommen. Aber so? So wird der SB, so fürchte ich, erstmal damit kommen, warum Du das nicht schon am Anfang, im Oktober angemeldet hättest,- und vielleicht wird er auch damit kommen, ob nicht, wenn Deine Mutter Dir schon die Reise zahlt, sie auch noch die restliche Unterhaltsverpflichtung für Dich übernehmen könne. Heinz
__________________ Heinz Ich entscheide, ob der Stein auf meinem Weg mir zum Stolper-, oder Baustein wird! |
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| | #188 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.183
| Letzeres: Mit im Oktober schon anmelden, das geht ja gar nicht, der Antrag kann frühestens 1 Woche vor Antritt gestellt werden, da man ja nicht auf Monate im voraus Ortsabwesenheit bewilligen kann, da gar nicht ersichtlich sein kann, was da noch alles an Massnahmen möglich wäre. Also beantragen und möglichst nicht schon dabei sagen das man den Urlaub schon lange geplant hat, wer den bezahlt ist eigentlich auch uninteressant, der kann ja erspart sein ALG II -Bezug ist doch erst ab Oktober |
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| | #189 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 21.12.2007
Beiträge: 5
| Ich möchte mich ja erst jetzt zum Urlaub melden und nicht im Oktober. |
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| | #190 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 30.08.2006 Ort: Stuttgart
Beiträge: 1.873
| ...sondern von zu genehmigender Ortsabwesenheit aus persönlichen Gründen. Heinz
__________________ Heinz Ich entscheide, ob der Stein auf meinem Weg mir zum Stolper-, oder Baustein wird! |
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| | #191 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 21.12.2007
Beiträge: 5
| Aber was habe ich für Optionen falls der Sachbearbeiter mir den Urlaub verweigert? |
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| | #192 |
| Gast
Beiträge: n/a
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| | #193 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 20.08.2006 Ort: Köln
Beiträge: 2.271
| Hallo siod, ich stell' Dir noch mal einen Auszug aus Hinweisen der BA zum § 15 SGB II ein: Zitat:
__________________ Falls Freiheit überhaupt irgend etwas bedeutet, dann bedeutet sie das Recht darauf, den Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen. George Orwell | |
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