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kein_lohn_unter10

ALG II

Darf man als Hartzer nicht mehr verreisen?; in Forum: Information; Zitat: Zitat von Robinson Man muss doch seinen gesundheitsbedingten Mehrbedarf nicht regelmäßig einklagen oder bin ich jetzt etwas unrealistisch? Da bin ich jetzt nicht wirklich informiert, lasse mich gern aufklären. ...
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Alt 10.08.2007, 22:57   #126
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Zitat:
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Man muss doch seinen gesundheitsbedingten Mehrbedarf nicht regelmäßig einklagen oder bin ich jetzt etwas unrealistisch? Da bin ich jetzt nicht wirklich informiert, lasse mich gern aufklären. Lies dich bitte durch die Schwerbehindertenbereiche von Foren, was einige der Kollegen anzetteln... Ich selbst brauche keinen aber ich weiß von vielen dies nciht bekommen! Zumindest nicht ohne Klage...
Wenn jemand eine Brille oder Zannersatz benötigt, die aus dem ALGII nicht beglichen werden kann, bekommt er das doch von der Krankenkasse als soziale Härtefallregelung bezahlt oder auch von der ARG als Zuschuss zum ALGII. In diesen Fällen wird die Verantwortung oft wie ein Ping-Pong-Ball hin und her verschoben... Und wo bleibt am Ende der Mensch?
Wenn z.B. eine Brille beidseitig 12 dpt., Spezialglas, 400€ kostet, dann ist doch klar, dass das nicht von 331€ bezahlbar ist und arbeitsfähig/vermittlungsfähig soll der Betreffende doch sein.
(Dafür weiß ich auch keinen Paragraphen, aber es gibt sicher welche, wo auch von Unterstützung gesprochen wird).

- oder meintest du etwas anderes ?



Einen direkten "Arbeitsvermittler" als solchen gibt es in der ARG gar nicht, möglicherweise gibt es welche auf dem Arbeits-Amt (für ALGI) und ob dieser Begriff für einen Fallmanager zutrifft, kann ich nicht schlüssig beurteilen.
Ja,

ich habe in den letzen paar Monaten vieles gelernt, das nun überhaupt nicht in mein Berufsbild passt, allerdings bezweifle ich nicht, dass es mir irgendwann zugute kommen wird... Ich hatte relativ wenig Probleme hier - bis vor kurzem, aber ich komme so weit damit klar...

Ich weiß von vielen, wo es nicht so sauber abläuft...

Dopamin
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Schon Sokrates sagte: Ich weiß, dass ich nichts weiß... Er soll ein gelehrter Mann gewesen sein... Deswegen lasse ich mich korrigieren.
Solo le pido a Dios que hartz IV no me sea indiferente, es un monstro grande y pisa fuerte ,toda la pobre inocencia de la gente (frei nach Outlandish)
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Alt 10.08.2007, 23:14   #127
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Reden Mir geht der HUT hoch...

Zitat:
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Dopamin, endlich mal einer der hier anfängt zu denken.
Stell Dir mal vor - manche Hart4ler können das - wenn sie nicht gerade hunger haben...
Praxis:
Im Schnitt ca. 170-200 Kunden. Vor Einführung der neuen Sozialgesetze waren es auch nicht mehr.
Ein Grund für die Einführung dieser Gesetze war übrigens (angeblich, wer weiß, ob es wahr ist), dass ein SB deutlich weniger Kunden haben sollte - das hat sich nicht realisiert, hier jedenfalls nicht.
Das darf ich auch sicher mal als Fakt so sagen.
komisch nur das sich die KUNDEN eher fühlen wie Vieh auf dem Weg zur Schlachtbank - es wäre wünschenswert wenn.....
20-25% sind chronisch "krank"; die bringen allenfalls eine Verlängerung auf den Postweg. Mit denen muss man sich dann nicht beschäftigen und vermittelbar sind sie ja auch nicht, weil sie ja krank sind.
...wenn auch SBs mal "menschlich"wären und verstehen, warum dieses System manche Menschen "krank"macht.

150 Leute rufen nicht täglich an; die meisten sehen das ja ohnehin locker und es werden auch nicht alle gleichzeitig krank und in den seltensten Fällen hat jemand ein Vorstellungsgespräch aus eigener Initiative und wenn, wäre es doch begrüßenswert.
Pruuuuuust... ey wenn ich an den SCHROTT denke, der von der Arbeitsvernichtungsanstalt kommt, hätt ich immernoch keinen JOB - ohne meine EIGENINITIATIVE
Wieso kommst du darauf, dass die Hauptaufgabe eines Sachbearbeiters die Vermittlung ist? Wer etwa SB für die Ermittlung und Gewährung von Leistungen ist, dem obliegt nicht die Vermittlung sondern die Sicherstellung der Erhaltung der zustehenden Leistungen und ein Fallmanager bekommt auch nicht täglich Besuch von potentiellen Arbeitgebern.
aus der Erfahrung der hier anwesenden Hilfebedürftigen gewinnt man eher den Eindruck die Hauptaufgabe bestünde aus Leistungsverweigerung,Ablehnung und Rechtsverweigerung - zu 100 % Verstoß gegen die Info und Beratungspflicht !!!
Diese Sichtweise ist einfach nicht realistisch:
Um die Vermittlung auf Arbeitsstellen muss sich der Betreffende zunächst mit Eigenbemühungen kümmern und darin enthält er auch finanzielle Unterstützung.
Andere Stellen, etwa auf MAE-Basis, können auch von keinem SB einfach so geschaffen werden (wie sich das manche Kunden so vorstellen), das liegt einfach nicht in der Zuständigkeit und Kompetenz des SB/Fallmanagers. Der kann nur das vermitteln, was
naja in Sachen Kompetenz haben wir hier eigene Ansichten...
a) andere an Stellen schaffen, MAE zB vorzugsweise im öffentlichen Dienst bei städtischen Betrieben
b) ihm auch bekanntgegeben wird; es gibt sicher zahlreiche zu besetzende Stellen, aber diese werden oft nicht über die ARG besetzt, die erfährt es nicht einmal, weil sie von Arbeitgebern gar nicht informiert wird nach dem Motto "Wenn wir eine qualifizierte Stelle besetzen müssen, haben wir dafür genug Bewerbungen und fragen bestimmt nicht bei der ARG nach."
ich sage ja - was an Vermittlungsvorschlägen von der ARGE kommt ist nur Schrott - oder aber ein EuroJobs die anderen Familienvätern die Arbeit und somit die Existenz rauben...

Mein Job ist es ja nicht, da ich eher für die EDV zuständig bin, aber man unterhält sich ja doch; es gibt durchaus Kunden, die auch von sich aus nach einer Arbeitsgelegenheit nachfragen und der Fallmanager muss das fast immer mit Bedauern abschlägig beantworten, weil er einfach keine offenen Stellen hat, die zum Profil des Betreffenden passen.
Hmmm Minister... das kann doch jeder IDIOT...
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Der OPTIMIST glaubt, das wir in der BESTEN aller denkbar möglichen Welten leben -
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Alt 10.08.2007, 23:29   #128
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Zitat:
Zitat von Robinson Beitrag anzeigen
Man muss doch seinen gesundheitsbedingten Mehrbedarf nicht regelmäßig einklagen oder bin ich jetzt etwas unrealistisch? Da bin ich jetzt nicht wirklich informiert, lasse mich gern aufklären.
Wenn jemand eine Brille oder Zannersatz benötigt, die aus dem ALGII nicht beglichen werden kann, bekommt er das doch von der Krankenkasse als soziale Härtefallregelung bezahlt oder auch von der ARG als Zuschuss zum ALGII.
Wenn z.B. eine Brille beidseitig 12 dpt., Spezialglas, 400€ kostet, dann ist doch klar, dass das nicht von 331€ bezahlbar ist und arbeitsfähig/vermittlungsfähig soll der Betreffende doch sein.
(Dafür weiß ich auch keinen Paragraphen, aber es gibt sicher welche, wo auch von Unterstützung gesprochen wird).

- oder meintest du etwas anderes ?



Einen direkten "Arbeitsvermittler" als solchen gibt es in der ARG gar nicht, möglicherweise gibt es welche auf dem Arbeits-Amt (für ALGI) und ob dieser Begriff für einen Fallmanager zutrifft, kann ich nicht schlüssig beurteilen.
Man könnt den Eindruck gewinnen, das die Sachbearbeiter für jeden nicht genehmigten Euro 30 cent Prämie bekommen...
Was Dir logisch erscheint - ist merkwürdigerweise zu 99,9 % den Damen und Herren der AGRE nicht einleuchtend.
Sei es Verwehrung von leistungen bei Insulinpflichtigen Diabetikern - wie aktuell gerade wieder ein Fall hier im Forum zu finden ist....
...die Reparatur eines fahrzeugs, das benötigt wird um den Arbeitsort zu erreichen...und nicht aus dem Regelsatz bestritten werden kann...
...die Gewährung eines Darlehens um etwa ein fahrzeug zu erwerben UM eine Arbeit aufnehmen zu können und unendlich vile Fälle mehr...
..die allesamt abgelehnt wurden
Nicht zu vergessen der Zwang wegen Senkung KdU - in eine TEURERE Wohnung umziehen zu MÜSSEN - aber gleichzeitig verweigerung von Kaution,Renovierungshilfe..etc..
DENKEN - ja WIR können das - WIR schon !!!
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Alt 10.08.2007, 23:39   #129
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Hallo Robinson,

kurz, knapp und zum Thema beisteuernd:

Zitat:
Erreichbarkeit/Urlaub
Ab dem 1. August 2006 besteht für Arbeitslosengeld II-Empfänger die grundsätzliche Pflicht, an Werktagen unter ihrer angegeben Adresse erreichbar zu sein.
Einem (auswärtigen) Urlaub im In- oder Ausland kann für insgesamt drei Wochen im Jahr genehmigt werden. Der Urlaubswunsch muss etwa eine Woche vor der geplanten Reise eingereicht werden. Eine Zustimmung hängt davon ab, ob für den geplanten Zeitraum konkrete Eingliederungsaktivitäten oder Vermittlungsvorschläge vorliegen. Nach Beendigung des Urlaubs besteht in der Regel eine unverzügliche Meldepflicht beim zuständigen Träger der Grundsicherung. Wer sich ohne Zustimmung von seinem Wohnort entfernt, muss damit rechnen, dass die Leistungen gestrichen und auch zurückgefordert werden. Das Gleiche gilt, wenn keine oder eine verspätete Rückmeldung erfolgt oder die maximale Urlaubsdauer von drei Wochen überschritten wird.
Das Thema wurde in diesem Forum schon ausreichend gewürdigt. Gibt es neue Erkenntnisse oder woher nimmst Du Dein Wissen, wenn Du uns erzählst, dass alles noch doller ist?
roxy_music ist offline  
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Alt 10.08.2007, 23:45   #130
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Vielleicht sollten wir die Diskussion in einem anderen neuen Diskussionszwig fortsetzen, wir haben uns inzwischen völlig vom eigentlichen Thema "Verreisen" entfernt.
Eventuell kann der Moderator die letzten Beiträge in einen neuen Zweig verschieben...

@Roxy

Ich habe nichts deiner Darstellung Widersprechendes gesagt, außer, dass der gemeinte Zustand eben nicht "Urlaub" sondern "Ortsabwesenheit" heißt, vgl. #88 - 1. Teil.

Wikipedia: "Urlaub ist die Zeit, die ein arbeitsfähiger Arbeitnehmer, Beamter oder auch Selbstständiger von seinem Arbeitsplatz berechtigt fernbleibt , obwohl nach Tages- und Wochenzeit eigentlich Arbeitsleistungen zu erbringen wären. Die beiden erstgenannten Personengruppen benötigen hierfür die Genehmigung ihres Arbeitgebers bzw. Dienstherrn; dieser kann oder muss wegen gesetzlicher Grundlagen den Urlaub unter Fortzahlung wie unter Wegfall der Bezüge gewähren."

Jetzt kannst du mich gern Krümelkacker, Wortklauber, kleinkarierter "sonstwas" nennen ;-)

Geändert von Robinson (10.08.2007 um 23:51 Uhr).
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Alt 10.08.2007, 23:53   #131
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Zitat:
Urlaub ist die Zeit, die ein arbeitsfähiger Arbeitnehmer, Beamter oder auch Selbstständiger von seinem Arbeitsplatz berechtigt fernbleibt ,
Aber der gemeine Hartzer ist zwar arbeitsfähig (mind. 3 Stunden), aber kein Arbeitnehmer. Und einen Arbeitsplatz hat er auch nicht.

Werden da nicht Äpfel mit Birnen verglichen ?

Uups, hab gerade gesehen, dass du Ortabwesenheit und Urlaub unterschieden hast, sorry.

Geändert von Vater Flodder (10.08.2007 um 23:56 Uhr).
Vater Flodder ist offline  
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Alt 10.08.2007, 23:53   #132
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Und was ist das hier oder hast Du das nicht geschrieben?

Zitat:
Zitat von Robinson Beitrag anzeigen

Natürlich muss man sich auch einen Tagesausflug von 30km genehmigen lassen, denn unerlaubtes Entfernen vom Wohnort verstößt gegen die sogenannte Anwesenheitspflicht, welche besagt, dass der ALGII-Empfänger von ca. 7 Uhr bis ca. 19 Uhr am Wohnort, d.h. konkret "zuhause" erreichbar sein muss, u.a. durch Post, Telefon oder persönliche Besuche von MA der ARG, da immer ein Arbeitsangebot denkbar ist.
Außerdem muss gewährleistet sein, dass der Arbeitslose innerhalb max. 2 Stunden das Amt aufsuchen kann, falls dies nötig sein sollte.

Für persönliche Besorgungen am Ort wird praktisch eine Unterbrechung der Anwesenheitspflicht von 1h gewährt, die Uhrzeit kann sich der Arbeitslose selbst wählen. D.h. aber, dass der SB, wenn der Arbeitslose z.B. nicht ans Telefon geht oder die Tür nicht öffnet, nach ca. 1h einen zweiten Versuch unternimmt und dann sollte er aber in seinem eigenen Interesse da sein.
Längere Termine, etwa beim Arzt, sind mit dem Fallmanager vorher abzusprechen.

Wenn er 30km weit weg ist, kann er der Anwesenheitspflicht kaum nachkommen.

Prinzipiell gilt alles das auch am Wochenende; private Arbeitsvermittler rufen auch gern mal sonnabends an und wenn der Arbeitslose angeben muss, am Sonntagnachmittag in einen Unfall
in einem anderen Ort verwickelt gewesen zu sein, ohne den Ausflug mit seinem SB abgesprochen zu haben, macht sich das auch nicht gut.
roxy_music ist offline  
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Alt 11.08.2007, 00:09
Robinson
Dieser Beitrag wurde von Rüdiger_V gelöscht. Grund: doppelt
Alt 11.08.2007, 00:10   #133
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@ Roxy

richtig bemerkt.


Gemeint mit meinem ersten Beitrag gestern abend habe ich aber im Wesentlichen das in #88 im 1.Teil beschriebene.

Das andere von dir zitierte ist zwar quantitativ wesentlich länger, hatte aber einen geringeren Stellenwert für mich.
Dass die Leser das anders beurteilen sehe ich aber ein, da sie das Nachfolgende persönlich mehr betrifft als die theoretischen Definitionen im 1.Teil.

Hätte ich gewusst, dass sich daraus eine lange Diskussion ergibt, hätte ich darauf verzichtet.


@ Vadder Flodder

Zitat:
Zitat von Vater Flodder Beitrag anzeigen
Aber der gemeine Hartzer ist zwar arbeitsfähig (mind. 3 Stunden), aber kein Arbeitnehmer.
Das verstehe ich nicht - ein Arbeitnehmer ist nicht 3 Stunden arbeitsfähig?
-
Gerade weil er keinen Arbeitsplatz hat, kann er nicht in Urlaub gehen - siehe Wikipedia-Definition.

Geändert von Robinson (11.08.2007 um 00:17 Uhr).
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Alt 11.08.2007, 00:38   #134
Ferengi
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Beiträge: n/a
Standard Arbeitslosengeld II - In den Urlaub - auch mit Hartz IV

Zitat:
Nicht einmal die Arbeitsagentur bestreitet, dass Hartz IV-Epmpfänger ein Anrecht auf Urlaub haben. Dennoch sollten einige Dinge beachtet werden - sonst drohen empfindliche Kürzungen.

"Hartz-IV"-Empfänger müssen im Prinzip jederzeit erreichbar sein, damit sie auf Job- oder Weiterbildungsangebote reagieren können. Nur für drei Wochen im Jahr gilt dies nicht: Nach vorheriger Abmeldung bei der Arbeitsagentur beziehungsweise der Arge dürfen sich Arbeitslose während dieser Zeit auch außerhalb ihres Wohnortes oder im Ausland aufhalten. Einzelheiten regelt die so genannte Erreichbarkeits-Anordnung (EAO).


Einhalten der Meldepflichten wichtig

Wer länger als drei Wochen weg bleiben will, kann dies nach vorheriger Abmeldung tun. Er bekommt dann für drei Wochen Arbeitslosengeld II (ALG II) und für die übrige Zeit der Abwesenheit keine Leistung mehr. Wer länger als sechs Wochen weg bleibt, erhält auch während der ersten drei Wochen kein Geld.

Einen Urlaubsanspruch haben ALG-II-Empfänger ausdrücklich nicht. So kann der Antrag beispielsweise zurück gewiesen werden, wenn während der geplanten Ortsabwesenheit die Vermittlung in einen 1-Euro-Job möglich ist. Die Ausführungsbestimmungen der Arbeitsagentur schließen zudem eine Beurlaubung ausdrücklich aus, wenn während der geplanten Abwesenheit am Wohnort kurzfristig ein Saisonjob frei werden könnte. Als Beispiele nennt die Arbeitsagentur Aushilfstätigkeiten in Hotels und Gaststätten oder auch auf Messen.
Quelle: http://www.stern.de/wirtschaft/immob...html?id=589291

 
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Alt 11.08.2007, 13:00   #135
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Ja, ja die "Medien", auch der Stern gehört überwiegend zu "den Medien".

Was sagen Urteile?

Zitat:
Sozialgericht Bayreuth S 5 AS 608/05

Nach Sinn und Zweck des SGB II wird man für die Frage des gewöhnlichen Aufenthaltes zwar in erster Linie an den tatsächlichen Aufenthalt anknüpfen müssen, da einerseits das Recht der Grundsicherung für Arbeitssuchende die Leistungsberechtigung - anders als das SGB III \226 nicht von der Frage der Verfügbarkeit abhängig macht,
andererseits der erwerbsfähige Hilfsbedürftige für die Leistungsträger in berechenbarer Weise erreichbar sein
muss, um eine Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu gewährleisten.

Der Begriff gewöhnlicher Aufenthalt ist jedoch nicht mit dem Begriff "ständige Anwesenheit" gleichzusetzen, da
lediglich eine Abwesenheit von längerer Dauer, mit der Absicht nicht mehr an den bisherigen Ort des gewöhnlichen
Aufenthaltes zurückzukehren und der Verlagerung des Schwerpunktes der Lebensbeziehungen dazu führt, dass
ein bisheriger gewöhnlicher Aufenthalt beendet und ein neuer Ort des gewöhnlichen Aufenthaltes begründet wird.

Ein gewöhnlicher Aufenthalt wird daher nicht durch einen absehbar vorübergehenden und überschaubaren
Aufenthalt im Ausland unterbrochen (vgl. Urteil des Bundessozialgerichtes vom 28.07.67; Az: 4 RJ 411/66; BSGE
27, 88, 89), insbesondere dann nicht, wenn dem Leistungsträger die Dauer und die Umstände des
Auslandsaufenthaltes - wie im Falle des Klägers - bekannt sind und die Eingliederung in den Arbeitsmarkt nicht
gefährdet oder unverhältnismäßig erschwert wird.
Weiteres hier.
http://www.herbertmasslau.de/pageID_3643887.html

und hier.
http://www.elo-forum.org/archive/pre...keit-t295.html

Muss man nicht alles nochmal durchkauen.

PS. Per Handy bin ich immer und fast weltweit erreicbar.

Gruß, Anselm
__________________
--
Wir brauchen ein Gesetz das als Konsequenz für neoliberale Gier zwingend Armut verordnet, anstatt diese Gier mit Mitteln des Steuerzahlers auch noch zu stützen und zu fördern!

Meine Beiträge sind Meinungsäußerungen, also keinesfalls Rechtsberatung oder als solche zu verstehen, für Rechtsberatung sind Anwälte da.
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Alt 11.08.2007, 13:01   #136
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Beitrag

Zitat:
Zitat von Robinson Beitrag anzeigen
@ Roxy

richtig bemerkt.


Gemeint mit meinem ersten Beitrag gestern abend habe ich aber im Wesentlichen das in #88 im 1.Teil beschriebene.

Das andere von dir zitierte ist zwar quantitativ wesentlich länger, hatte aber einen geringeren Stellenwert für mich.
Dass die Leser das anders beurteilen sehe ich aber ein, da sie das Nachfolgende persönlich mehr betrifft als die theoretischen Definitionen im 1.Teil.
eigentlich betrifft es uns nicht direkt...es fragt mich nur in wieweit es DICH betrifft/berührt... warum sollen Hartz4 empfänger 24 Stunden am Tag in ihren Wohnungen hausen ? sind Hartz4-Bezieher KEINE Menschen ?
wovor hat der Staat mehr Angst ? davor das einer für 2,00 € schwarz arbeitet ? oder davor, das die Hartz4 Empfänger anfangen sich zu organisieren ?



Hätte ich gewusst, dass sich daraus eine lange Diskussion ergibt, hätte ich darauf verzichtet.
schade - ich hatte gehofft Du kannst Dich unseren Argumenten öffnen....abgesehen davon wäre es völlig unpraktikabel eine Regelung durchzusetzen, die die Abwesenheit von mehr als 59 Minuten bestraft.
Nicht zuletzt wird Freiheitsberaubung im STGB mit Freiheitsentzug bestraft!

Wir brauchen endlich Mitarbeiter in der ARGE, die logisch denkend manche Richtlinien hinterfragen.


@ Vadder Flodder

Das verstehe ich nicht - ein Arbeitnehmer ist nicht 3 Stunden arbeitsfähig?
-
Gerade weil er keinen Arbeitsplatz hat, kann er nicht in Urlaub gehen - siehe Wikipedia-Definition.

Vadder Flodder meinte damit - und JEDER hier hat den Satz verstanden, das ein Arbeitsloser KEIN Arbeitnehmer ist, weil er KEINEN Arbeitsplatz hat.
Jemand der ALG2 bezieht und NICHT Grundsicherung ist zwar mindestens 3 Std. am Tag arbeitsfähig tut dies jedoch im GEGENSATZ zum Arbeitnehmer leider nicht.
Slebstverständlich darf ein ALG2-Bezieher in den Urlaub gehen oder fahren...
allerdings stellt sich für mind. 90% von uns diese Frage nicht, da kein Geld dafür da ist.
die übrigen 10% sind noch nicht so lang dabei und haben daher noch ein paar Euro auf dem Konto - die möchten gerne in den Urlaub, um sich 2 Wochen lag geistig von der Last ARGE freimachen zu können.
Sicher wäre es ärgerlich wenn in der Zeit ein Arbeitsplatz reinflattert...
doch seine wir realistisch - wie wahrscheinlich ist das ? und selbst wenn freuen sich die anderen 90 Hartzer, die daheim blieben und sich nun dort bewerben können.
Wirtschaftlicher Schaden für Münte und Co ? ist gleich null !!


Es ist auch nicht die Erfüllung - ob mit oder ohne Job im Lohndumping - ein Leben lang von Hartz4 abhängig zu sein ...und immer wieder aufs neue um Leistung betrogen zu werden.
WIR wollen diese Leistung nicht - wir wollen eine Bezahlung, von der wir LEBEN können.
Idealerweise mit der Möglichekeit auch etwas Rücklagen schaffen zu können, um notwendige Anschaffungen und Reparaturen realisieren zu können.
Doch wie soll das gehen von 700 € ?
Und die von uns, die keinen Job haben / finden - helfen uns...
...weil wir sonst beginnen würden uns gegenseitig zu unterbieten.

wenn in meinem Job morgen einer kommt und meinem Boss sagt er macht den Job für 5 € ---macht er ihn...
bis einer kommt der sagt er macht ihn für 4....
DAS ist DEUTSCHLAND - DA muss was geschehen !!
Sklaven hatten wenigstens Kost und Logis...wir haben nichtmal mehr das!

In diesem Sinne - betrachte doch mal die Rückseite der Medaille...
schönes Wochenende noch...
...welches wir wieder zuhause verbringen - weil selbst ne Fahrkarte oder Eintitt zum Schwimmbad NICHT drin ist.
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Alt 11.08.2007, 14:41   #137
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"Schade - ich hatte gehofft Du kannst Dich unseren Argumenten öffnen..."

Das darf ich wahrscheinlich über eine gewisse Schwelle gar nicht, ohne gewaltigen Ärger zu bekommen; ich möchte das besser nicht ausreizen.

"Sicher wäre es ärgerlich wenn in der Zeit ein Arbeitsplatz reinflattert..."
Nicht Pauschalbewertungen äußern, mancher ALGII-Empfänger würde es auch erfreut zur Kenntnis nehmen. Urlaub kann man immer noch machen.


Im Übrigen hast du die Funktionsweise des Kapitalismus' sehr anschaulich beschrieben - aber habt ihr 1989 wirklich an das Schlaraffenland geglaubt, das euch Helmut Kohl immer versprochen hat?
Die Menschen haben genau das bekommen, wofür sie demonstriert haben: Kapitalismus mit all seinen negativen Erscheinungsbildern.

Was war das Argument? Reisefreiheit? Ja, man konnte nicht nach Sizilien oder Frankreich fahren...Heute aber auch nicht, da reichts für einen ALGII-Bezieher, wie du auch schon indirekt festgestellt hast, nicht mal zum Camping an der Ostsee.
Es spielt daher für ihn gar keine Rolle, ob da irgendwo eine Mauer steht - nur gehts ihm wesentlich bescheidener als früher.

>"wenn in meinem Job morgen einer kommt und meinem Boss sagt er macht den Job für 5 € ---macht er ihn...
bis einer kommt der sagt er macht ihn für 4....
DAS ist DEUTSCHLAND - DA muss was geschehen !!
Sklaven hatten wenigstens Kost und Logis...wir haben nichtmal mehr das!"

Das klingt fast wie bei der PDS, in einem öffentlichen Forum wäre ich zurückhaltender.

Geändert von Robinson (11.08.2007 um 14:47 Uhr).
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Alt 11.08.2007, 14:55   #138
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Im Übrigen hast du die Funktionsweise des Kapitalismus' sehr anschaulich beschrieben - aber habt ihr 1989 wirklich an das Schlaraffenland geglaubt, das euch Helmut Kohl immer versprochen hat?
Die Menschen haben genau das bekommen, wofür sie demonstriert haben: Kapitalismus mit all seinen negativen Erscheinungsbildern.

Was war das Argument? Reisefreiheit? Ja, man konnte nicht nach Sizilien oder Frankreich fahren...Heute aber auch nicht, da reichts für einen ALGII-Bezieher, wie du auch schon indirekt festgestellt hast, nicht mal zum Camping an der Ostsee.
Es spielt daher für ihn gar keine Rolle, ob da irgendwo eine Mauer steht - nur gehts ihm wesentlich bescheidener als früher.

>"wenn in meinem Job morgen einer kommt und meinem Boss sagt er macht den Job für 5 € ---macht er ihn...
bis einer kommt der sagt er macht ihn für 4....
DAS ist DEUTSCHLAND - DA muss was geschehen !!
Sklaven hatten wenigstens Kost und Logis...wir haben nichtmal mehr das!"

Das klingt fast wie bei der PDS, in einem öffentlichen Forum wäre ich zurückhaltender.
ich bin WESSI... nicht stolz drauf - aber WESSI !
und was heisst klingt wie bei der PDS ?
1. denken viele so - und die PDS/Linke nutzt das für die Wählergunst - NICHT andersrum !
2. ist das nunmal eine Tatsache die ich oft erlebt habe.
3. zeigt man mit Fingern auf uns weil wir dem Saat auf der Tasche liegen würden - dem Staat, der den Reichen stets mehr gibt und es den Armen nimmt.
Das ist eine wissenschaftliche Tatsache - kannst DU auch hier im Forum nachlesen.
ICH arbeite VOLLZEIT - und verdiene zuwenig um zu leben -und ich bin einer von fast 5 MIO. denen es so geht...TENDENZ steil ansteigend !
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Alt 11.08.2007, 15:08   #139
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