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ALG II

Darf man als Hartzer nicht mehr verreisen?; in Forum: Information; ich frage mich wie lange wir uns noch von der Arge an die Kette legen lassen wollen? langsam reicht es. lg hartzhasser...
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Alt 10.08.2007, 19:03   #101
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ich frage mich wie lange wir uns noch von der Arge an die Kette legen lassen wollen? langsam reicht es.


lg hartzhasser
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ich will Arbeit
und nicht Hartzen.
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Alt 10.08.2007, 19:05   #102
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Benutzerbild von Martin Behrsing
 
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Zitat:
Zitat von Robinson Beitrag anzeigen
Für die Ausgestaltung der EGV gibt es große Freiräume, auch die EAO kann hier entsprechend konkretisiert und ergänzt werden. Daher ist auch eine Quellanangabe nicht möglich, da die Behörde selbst kreativ sein kann, solange die Gesetze nicht verletzt werden.

@ Arwen: Bitte beim Zitieren nicht den Originaltext entstellen
Aber: Es kommt nicht auf die Geschwindigkeit des Autos an, sondern darauf, dass der Arbeitslose die Ortsgrenze nicht ohne Genehmigung überschreiten darf. Formal gesehen, nicht für 5 min und nicht für 100m.
Ich hatte das vorhin wohl missverständlich ausgedrückt, also nochmal:
Bei größeren Entfernungen dürfte die Einhaltung der Anwesenheitspflicht technisch schwierig zu erfüllen sein, formell verletzt ist sie aber bereits schon - entfernungsunabhängig - beim Überschreiten der Ortsgrenze ohne Genehmigung.

Aber letztlich: man kann das doch alles regulär mit seinem Sachbearbeiter/Fallmanager absprechen. Der wird nichts dagegen haben, wenn mal jemand mit dem Bus in die Kreisstadt zum Baumarkt fährt oder einen Familienausflug am Wochenende macht, nur wissen muss er es.
ich habe den starken Eindruck, dass Du dringend fnoch etwas Nachhilfe benötigst. Habe selten soviel Blah, Blah aus dem holen Bauh gehört. Gerne kannst Du bei mir zu einem Sonderpreis einen Intensivkurs in Sozial- und Verwaltungsrecht haben. Ebenso gilt das ganze auch für die Verfahren und Teile des BGB. Danach werden Deine Antworten wahrscheinlich etwas fundierter sein. Solange bitten wir Dich, dass Du bitte sehr genau überlegst, bvor Du schreibst. Am besten überprüfst Du deine Sachen zwei bis dreimal. Dann kommt nicht soviel Unsinn dabei heraus.
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Martin

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Alt 10.08.2007, 19:09   #103
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Für Stadtteilgrenzen gilt das nicht; insofern sind diejenigen, die in etwa in Hamburg wohnen denjenigen, die in Posemuckel wohnen natürlich im Vorteil, da ihr Bewegungsraum nunmal größer ist, das ist mir auch klar; aber die Vorschriften (EAO u.a.) kommen ja nun auch nicht von mir.

Wie das Beispiel mit der Brücke, oder um ein anderes zu nennen, wie es etwa im Düsseldorf-Duisburger Raum konkret durchgesetzt wird, wo alles fließend und undefiniert zusammenhängt, das würde ich selber gern mal wissen.
Robinson ist offline  
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Alt 10.08.2007, 19:10   #104
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Dann erkundige Dich mal und poste dann!
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Alt 10.08.2007, 19:15   #105
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Wieso Herr Behrsing jetzt das BGB in die Diskussion bringt, ist mir unklar - ich hatte hier keine Vorschrift daraus erwähnt, die Bemerkung kann sich hier nur auf allgemeines Vertragsrecht beziehen, ist hier aber als Argument dennoch "an den Haaren beigezogen".

Im Übrigen brauche ich da keine Nachhilfe, da ich als Dipl.-BW ausgiebig Gelegenheit hatte, u.a. Zivil- und Verwaltungsrecht schon während des Studiums kennen zu lernen.
Nur die SGB gab es in der aktuellen Form damals noch nicht.

So, und jetzt gehe ich mal ins Wochenende.

Geändert von Robinson (10.08.2007 um 19:18 Uhr).
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Alt 10.08.2007, 19:16   #106
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Benutzerbild von Martin Behrsing
 
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Zitat:
Zitat von Robinson Beitrag anzeigen
Wieso Herr Behrsing jetzt das BGB in die Diskussion bringt, ist mir unklar - ich hatte hier zumindest keine Vorschrift daraus erwähnt.

Im Übrigen brauche ich da keine Nachhilfe, da ich als Dipl.-BW ausgiebig Gelegenheit hatte, u.a. Zivil- und Verwaltungsrecht schon während des Studiums kennen zu lernen.
Nur die SGB gab es in der aktuellen Form damals noch nicht.
Ach ja?
Hätte ich eigentlich mehr erwartet
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Gruß aus dem Rheinland

Martin

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Alt 10.08.2007, 19:25   #107
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Ausrufezeichen Herr, schmeiß Hirn ra!

Nun, der BWL-studierte Herr von der einsamen Insel scheint m.E. SGB II mit dem Asylbewerber-Leistungsgesetz zu verwechseln, wo für Asylbewerber zwar keine Stallpflicht, wie für uns Harz IV-Opfer, aber eine Ortspräsenz gilt.
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Heinz

Ich entscheide, ob der Stein auf meinem Weg mir zum Stolper-, oder Baustein wird!

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Alt 10.08.2007, 20:06   #108
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Zitat:
Zitat von Robinson Beitrag anzeigen
...

Im Übrigen brauche ich da keine Nachhilfe, da ich als Dipl.-BW ausgiebig Gelegenheit hatte, u.a. Zivil- und Verwaltungsrecht schon während des Studiums kennen zu lernen.
Nur die SGB gab es in der aktuellen Form damals noch nicht.

So, und jetzt gehe ich mal ins Wochenende.
Dein Wochenende solltest Du dringendst für Fortbildung nutzen, lies und verstehe dazu nicht nur "die SGBs", sondern dazu auch bereits ergangene Urteile, die so manches für "Verwaltungsrechtler" missverständliche präzisieren.. Schon Deine Wortwahl in verschiedenen Beiträgen hier im Thread zeigt dass Du nur mit "Hörensagen" aufwartest. Sachbezogene Aufklärung und Tenor aus dazu relevanten Urteilen: Ein Erwerbsloser kann gehen wohin immer er will, solange er in der Lage ist, auf Post von der ArgGe so Zeitnah zu reagieren und gegebenenfalls rechtzeitig persönlich zu erscheinen, oder sonstwo Termingerecht vorstellig zu werden, wie es nötig ist. (Was "nötig" ist ergibt sich aus dem Inhalt der Post von der ArGe, also den genannten Terminen.).

OT. Dein Slang und die Zeichensetzung in einigen Beiträgen kommen mir ungemein bekannt vor; Herr "Dipl.-Betriebswirt"

Gruß und ein schönes Wochenende, Anselm
__________________
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Wir brauchen ein Gesetz das als Konsequenz für neoliberale Gier zwingend Armut verordnet, anstatt diese Gier mit Mitteln des Steuerzahlers auch noch zu stützen und zu fördern!

Meine Beiträge sind Meinungsäußerungen, also keinesfalls Rechtsberatung oder als solche zu verstehen, für Rechtsberatung sind Anwälte da.
Anselm Querolant ist offline  
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Alt 10.08.2007, 20:07   #109
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selten so ein quatsch gelesen...
der herr von der insel hat absolut null ahnung - weg mit dem troll!
Hetman ist gerade online  
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Alt 10.08.2007, 20:35   #110
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Guten Abend Robinson,

Du schreibst u.a folgendes:

Zitat:
Zitat von Robinson Beitrag anzeigen
Für persönliche Besorgungen am Ort wird praktisch eine Unterbrechung der Anwesenheitspflicht von 1h gewährt, die Uhrzeit kann sich der Arbeitslose selbst wählen. D.h. aber, dass der SB, wenn der Arbeitslose z.B. nicht ans Telefon geht oder die Tür nicht öffnet, nach ca. 1h einen zweiten Versuch unternimmt und dann sollte er aber in seinem eigenen Interesse da sein.
Längere Termine, etwa beim Arzt, sind mit dem Fallmanager vorher abzusprechen.
Wo bitte ist dies beschrieben, festgelegt oder nachzulesen?
roxy_music ist offline  
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Alt 10.08.2007, 20:44   #111
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Zitat:
Längere Termine, etwa beim Arzt, sind mit dem Fallmanager vorher abzusprechen.
Wenn ich das schon lese: Hat schon mal jemand vorraussehen können wie lange sein Arzt-Termin dauert, hat da jemand eine Glaskugel in petto?
Arania ist offline  
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Alt 10.08.2007, 20:48   #112
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Zitat:
Zitat von Arania Beitrag anzeigen
Wenn ich das schon lese: Hat schon mal jemand vorraussehen können wie lange sein Arzt-Termin dauert, hat da jemand eine Glaskugel in petto?
Wir warten doch nicht umsonst auf die Antwort von Robinson, der uns sicherlich mit Fug und Recht, aber insbesondere mit den Durchführungshinweisen der BfA (die WIR noch nicht kennen) erhellen wird.

Nun denn Robinson, wir warten.
roxy_music ist offline  
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Alt 10.08.2007, 21:27   #113
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1. Auch ein ALGII-Empfänger sollte die Möglichkeit haben muss, zu üblichen Öffnungszeiten von Geschäften persönlichen Dingen nachzugehen.

Für ein Entgegenkommen, hier Lockerung der Anwesenheitspflicht, braucht es doch kein separates Gesetz und keinen Durchführungshinweis - im Gegenteil, hier wird das manchmal nicht ganz konkret formulierte SGB großzügig und an der Praxis orientiert ausgelegt; aber ich werde es am Montag vielleicht mal ansprechen, vielleicht sollte man das einmal überdenken, da diese Regelung auf euer aller Unverständnis stößt.

Es kriegt ja auch niemand automatisch eine Kürzung des ALG, wenn er mal 3 Stunden weg ist, weil meistens Umstände eintreten, die der Betreffende weder vorhersehen konnte noch zu verantworten hat. Aber eine plausible und nachprüfbare Erklärung ist schon nötig.

2. Wenn jemand auf dem Amt anruft um zu erklären, dass er zum Arzt müsse und es länger dauern könne, dann ist er für diesen Tag von der Anwesenheitspflicht entbunden, wenn er eine Bescheinigung vorlegt, unabhängig, ob er sich schlecht fühlt oder einen Routinetermin wahrnimmt (beim ZA z.B.)

Da braucht man keine Kristallkugel, sondern gesundes Denkvermögen: Es weiß nämlich keiner, wie lange man da trotz Termin im Wartezimmer sitzen muss. Und wenn er wirklich krank ist, ist er auch nicht vermittelbar; kein SB zwingt jemanden, mit Fieber oder Zahnschmerzen zu einem Vorstellungstermin zu gehen.
Außerdem ist der SB kein Unmensch.

Geändert von Robinson (10.08.2007 um 21:39 Uhr).
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Alt 10.08.2007, 21:29   #114
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Ich habe von meinem SB solche Verordnungen noch nicht erzählt bekommen, ich möchte jetzt die dazugehörigen Paragraphen von Dir wissen
Arania ist offline  
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Alt 10.08.2007, 21:31   #115
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Zitat:
Zitat von Arania Beitrag anzeigen
Ich habe von meinem SB solche Verordnungen noch nicht erzählt bekommen, ich möchte jetzt die dazugehörigen Paragraphen von Dir wissen
dito
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Alt 10.08.2007, 21:36   #116
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Falls Freiheit überhaupt irgend etwas bedeutet,
dann bedeutet sie das Recht darauf, den Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen.
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Alt 10.08.2007, 21:38   #117
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Also wenn ich jeden Tag meinen SB angerufen hätte um ihm mitzuteilen was ich den Tag über so ausser zu Haus zu tun gedenke und wann ich wieder erreichbar gewesen wäre, hätte er für mich wahrscheinlich eine amtsärztliche Überprüfung meines Geisteszustandes angeordnet
Arania ist offline  
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Alt 10.08.2007, 21:47   #118
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Zitat:
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1. Auch ein ALGII-Empfänger sollte die Möglichkeit haben muss, zu üblichen Öffnungszeiten von Geschäften persönlichen Dingen nachzugehen.

Für ein Entgegenkommen, hier Lockerung der Anwesenheitspflicht, braucht es doch kein separates Gesetz und keinen Durchführungshinweis - im Gegenteil, hier wird das manchmal nicht ganz konkret formulierte SGB großzügig und an der Praxis orientiert ausgelegt; aber ich werde es am Montag vielleicht mal ansprechen, vielleicht sollte man das einmal überdenken, da diese Regelung auf euer aller Unverständnis stößt.

2. Wenn jemand auf demAmt anruft um zu erklären, dass er zum Arzt müsse und es länger dauern könne, dann ist er für diesen Tag von der Anwesenheitspflicht entbunden, wenn er eine Bescheinigung vorlegt, unabhängig, ob er sich schlecht fühlt oder einen Routinetermin wahrnimmt (beim ZA z.B.)

Da braucht man keine Kristallkugel, sondern gesundes Denkvermögen: Es weiß nämlich keiner, wie lange man da trotz Termin im Wartezimmer sitzen muss. Und wenn er wirklich krank ist, ist er auch nicht vermittelbar; kein SB zwingt jemanden, mit Fieber zu einem Vorstellungstermin zu gehen.
Außerdem ist der SB kein Unmensch.
SO,

Dopamin hat mal wieder angefangen zu denken, also VORSICHT PRAXISTEST:

Wie viele "Kunden" hat so ein Durchschnitts SB (ausser definitiv ZU VIELE) 150? 200?250? 300? Im besten Fall, meine ich waren das 150...

Stellt euch das mal vor (VORSICHT PHANTASIE!!!) 150 Menschen die ihrem SB schreiben, ihn kurz anrufen (*hust*) oder anmailen wegen Arztbesuch, Vorstellungsgespräch oder, wie vorgeschlagen EINKAUFEN was durchaus länger als eine Stunde dauern kann...

Wie lange würde es eurer Meinung nach dauern, bis dieser Mensch nervlich auf dem Zahnfleisch daherkommt: Telefon, Postfach, und der Stapel Eingangspost, der ihn fordert und WIEVIEL Zeit bl