Erwerbslosen Forum Deutschland (Forum)

 
kein_lohn_unter10

ALG II

Darf man als Hartzer nicht mehr verreisen?; in Forum: Information; Zitat: Zitat von Nimschö Ich kann ja nur staunen: Also, wenn ich zu den Zeiten, in denen ich tatsächlich mal volles ALG II bekam 645 Eur hatte dann gingen da ...
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Alt 06.08.2007, 13:18   #76
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Zitat:
Zitat von Nimschö Beitrag anzeigen
Ich kann ja nur staunen:
Also, wenn ich zu den Zeiten, in denen ich tatsächlich mal volles ALG II bekam 645 Eur hatte dann gingen da ab:
355 für Wohnung, Strom, Heizung
50 fürn Busticket
70 für Telefon, Handy, Internet
30 für Katzenfutter und Streu
25 für diverse Versicherungen und Kontozinsen(weiß garnicht, wann das Konto das letzte Mal im Haben war... :( )

...bleiben ca: 110 EUR für Essen, Trinken, Zigaretten, Körperpflege und alles was sonst noch so anfällt. Also, ich sehe da keinen Platz für Ersparnisse für so nen Tinnef wie ne Urlaubsreise. Selbst WENN Ersparnisse möglich wären, würd ich eher mal nen neuen Kühlschrank, einen Gasherd( lebe von nem E-2-Platten-Kocher) oder sonstwas Überlebenswichtiges investieren...
Hartz IV empfinde ich als tagtäglichen Kampf um die Existenz und davon kann man einfach keinen Urlaub machen.

LG
datt Nimschö
Was Du vergissst, ist, dass Pflegegeld nicht angerechnet wird.
__________________
Viele Grüße aus Hannover
Kerstin_K ist offline  
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Alt 06.08.2007, 13:22   #77
Redaktion
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Benutzerbild von Martin Behrsing
 
Registriert seit: 16.06.2005
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Beiträge: 11.554
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Zitat:
Zitat von Nimschö Beitrag anzeigen
Ich kann ja nur staunen:
Also, wenn ich zu den Zeiten, in denen ich tatsächlich mal volles ALG II bekam 645 Eur hatte dann gingen da ab:
355 für Wohnung, Strom, Heizung
50 fürn Busticket
70 für Telefon, Handy, Internet
30 für Katzenfutter und Streu
25 für diverse Versicherungen und Kontozinsen(weiß garnicht, wann das Konto das letzte Mal im Haben war... :( )

...bleiben ca: 110 EUR für Essen, Trinken, Zigaretten, Körperpflege und alles was sonst noch so anfällt. Also, ich sehe da keinen Platz für Ersparnisse für so nen Tinnef wie ne Urlaubsreise. Selbst WENN Ersparnisse möglich wären, würd ich eher mal nen neuen Kühlschrank, einen Gasherd( lebe von nem E-2-Platten-Kocher) oder sonstwas Überlebenswichtiges investieren...
Hartz IV empfinde ich als tagtäglichen Kampf um die Existenz und davon kann man einfach keinen Urlaub machen.

LG
datt Nimschö
Bei diesem Satz hättest Du Anspruch auf Wohngeld gehabt. Nun ist es aber auch so, dass die meisten sehr viel höhere ALHI hatten. Von daher nützt deine rechnung wenig - Außer, Du willst hier Moralin verbreiten. Dies geht im Spiegel-Forum aber dann besser
__________________
Gruß aus dem Rheinland

Martin

Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland
Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06

Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen
entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung.

Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland
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Alt 06.08.2007, 13:23   #78
Ferengi
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Cool

Es gibt auch Mitfahrzentralen und den Europa Bus, da kommt man auch günstig bei wech...

http://www.touring.de/
http://www.mitfahrzentrale.de/
http://www.ab9euro.de/de/Fahrpreise/

...oder wer Zeit und ein wenig Kohle über hat, kann auch günstig auf Frachtschiffen mitreisen, wenn man sich ein bischen nützlich macht....und das Essen ist oft besser als in jedem 5***** Restaurant.....

Geändert von Ferengi (06.08.2007 um 15:21 Uhr).
 
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Alt 06.08.2007, 13:29   #79
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Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.183
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Zitat:
Zitat von Martin Behrsing Beitrag anzeigen
Bei diesem Satz hättest Du Anspruch auf Wohngeld gehabt. Nun ist es aber auch so, dass die meisten sehr viel höhere ALHI hatten. Von daher nützt deine rechnung wenig - Außer, Du willst hier Moralin verbreiten. Dies geht im Spiegel-Forum aber dann besser

Bitte wie?

Er schreibt doch das man sich keinen Urlaub erlauben kann von dem ALG II
Falsch verstanden?
Arania ist offline  
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Alt 06.08.2007, 15:09   #80
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Benutzerbild von Nimschö
 
Registriert seit: 06.08.2007
Ort: NRW
Beiträge: 831
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Zitat:
Zitat von Martin Behrsing Beitrag anzeigen
Bei diesem Satz hättest Du Anspruch auf Wohngeld gehabt.
Erzähl mir mehr... *Dollarzeichen in den Augen kreisen laß* ;)

Das hörte sich jetzt an, als könnte ich tatsächlich Wohngeld beantragen, mit den Kröten, die ich da habe?

Ne, mit der Urlaubsgeschichte: Da reagier ich immer ziemlich "hektisch" drauf, ganz simpel aus dem Grunde, weil ich noch NIE in meiner ganzen Zeit seit ich aus der Schule bin im Urlaub war...
Klar, da war ma nen Zeltwochenende mit freundin und Bier, aber mal echt 2 Wochen weg udn Hotel war NIE drin... Da wird ganz simpel Neid bei mir mitschwingen... :(
__________________
Folgende Punkte gelten für ALLE meine Aussagen in diesem Forum:
-ich gebe hier grundsätzlich nur meine durchs Grundgesetz geschützte Meinung preis.
-ich biete keinerlei Rechtsberatung, sondern nur meine gewährfreien Erfahrungen und Meinungen.
-ich lasse mir von NIEMANDEM den Mund verbieten, bin aber gerne bereit mit jedem über meine Aussagen offen und ehrlich zu diskutieren.
Nimschö ist offline  
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Alt 06.08.2007, 17:33   #81
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Benutzerbild von Sally38
 
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Beiträge: 145
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Zitat:
Zitat von Ludwigsburg Beitrag anzeigen
Eine Ortsabwesenheit muß mit dem SB abgesprochen werden, ja... es ist eine rmessensentscheidung, ja - aber nur wenn der SB einen Guten grund hat, warum er die Ortsabwesenheit nicht gestatten kann, und man dann trotzdem "abhaut" darf sanktioniert werden.
muss man auch zum sb gehen und sich ne genehmigung holen,wenn man nur in eine ca.30 km entfernte grossstadt fährt,weil man z.b einen arzt aufsuchen muss?
Sally38 ist offline  
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Alt 06.08.2007, 17:35   #82
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Registriert seit: 05.09.2005
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nein
Arania ist offline  
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Alt 06.08.2007, 17:39   #83
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Ort: NRW
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Mal eine andere Frage:
kann ich den nicht genommenen "Urlaub" ins nächste Jahr mit reinnehmen?
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[FONT=Times New Roman]Von mir kann man garantiert [B]keine Rechtsberatung[/B] erwarten![/FONT]
Borgi ist offline  
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Alt 06.08.2007, 18:05   #84
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Benutzerbild von Nimschö
 
Registriert seit: 06.08.2007
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...und wie ist das mit Urlaubsgeld?
*kicher*

Spaß beiseite:
Also, man kann sich als H-IV-Leidender im Grunde nach Belieben bewegen, man sollte eben nur späääätestens alle 2 Tage mal in den Briefkasten gucken.
D.h. man kann auch mal easy nen Wochenende abwesend sein, merkt ja eh keiner und wo kein Kläger da kein Richter...

Auch wenn diverse SBs es gerne so hätten, man ist erwerbslos und nicht interniert...
Aber da kommen wir auch noch irgendwann hin
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Nimschö ist offline  
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Alt 06.08.2007, 18:08   #85
Zap
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Registriert seit: 23.05.2007
Ort: Freigericht
Beiträge: 554
Blinzeln

Zitat:
Zitat von Nimschö Beitrag anzeigen
...und wie ist das mit Urlaubsgeld?
*kicher*

Spaß beiseite:
Also, man kann sich als H-IV-Leidender im Grunde nach Belieben bewegen, man sollte eben nur späääätestens alle 2 Tage mal in den Briefkasten gucken.
D.h. man kann auch mal easy nen Wochenende abwesend sein, merkt ja eh keiner und wo kein Kläger da kein Richter...

Auch wenn diverse SBs es gerne so hätten, man ist erwerbslos und nicht interniert...
Aber da kommen wir auch noch irgendwann hin


"Lachend in die Kreissäge...".......YES......;--))))))))
Zap ist offline  
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Alt 06.08.2007, 19:30   #86
Ludwigsburg
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Beiträge: n/a
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Zitat:
Zitat von Nimschö Beitrag anzeigen
Erzähl mir mehr... *Dollarzeichen in den Augen kreisen laß* ;)

Das hörte sich jetzt an, als könnte ich tatsächlich Wohngeld beantragen, mit den Kröten, die ich da habe?

(
Nein, wer ALG II erhält, wird kein Wohngeld bekommen.
 
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Alt 06.08.2007, 19:37   #87
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Benutzerbild von Nimschö
 
Registriert seit: 06.08.2007
Ort: NRW
Beiträge: 831
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Zitat:
Zitat von Ludwigsburg Beitrag anzeigen
Nein, wer ALG II erhält, wird kein Wohngeld bekommen.
Schadööööö...
__________________
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-ich gebe hier grundsätzlich nur meine durchs Grundgesetz geschützte Meinung preis.
-ich biete keinerlei Rechtsberatung, sondern nur meine gewährfreien Erfahrungen und Meinungen.
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Nimschö ist offline  
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Alt 10.08.2007, 18:20   #88
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Registriert seit: 30.08.2006
Beiträge: 200
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Ein ALGII-Empfänger kann keinen Urlaub beantragen, da Urlaub definitionsgemäß der Wiederherstellung der Arbeitskraft dient und somit ein Arbeitsverhältnis voraussetzt.
Urlaub ist auch im SGBII nicht definiert.

Was ihr offenbar meint, ist die Genehmigung der Ortsabwesenheit aus privaten Gründen nach SGBII für max. 21 Kalendertage im Jahr.

---

Natürlich muss man sich auch einen Tagesausflug von 30km genehmigen lassen, denn unerlaubtes Entfernen vom Wohnort verstößt gegen die sogenannte Anwesenheitspflicht, welche besagt, dass der ALGII-Empfänger von ca. 7 Uhr bis ca. 19 Uhr am Wohnort, d.h. konkret "zuhause" erreichbar sein muss, u.a. durch Post, Telefon oder persönliche Besuche von MA der ARG, da immer ein Arbeitsangebot denkbar ist.
Außerdem muss gewährleistet sein, dass der Arbeitslose innerhalb max. 2 Stunden das Amt aufsuchen kann, falls dies nötig sein sollte.

Für persönliche Besorgungen am Ort wird praktisch eine Unterbrechung der Anwesenheitspflicht von 1h gewährt, die Uhrzeit kann sich der Arbeitslose selbst wählen. D.h. aber, dass der SB, wenn der Arbeitslose z.B. nicht ans Telefon geht oder die Tür nicht öffnet, nach ca. 1h einen zweiten Versuch unternimmt und dann sollte er aber in seinem eigenen Interesse da sein.
Längere Termine, etwa beim Arzt, sind mit dem Fallmanager vorher abzusprechen.

Wenn er 30km weit weg ist, kann er der Anwesenheitspflicht kaum nachkommen.

Prinzipiell gilt alles das auch am Wochenende; private Arbeitsvermittler rufen auch gern mal sonnabends an und wenn der Arbeitslose angeben muss, am Sonntagnachmittag in einen Unfall
in einem anderen Ort verwickelt gewesen zu sein, ohne den Ausflug mit seinem SB abgesprochen zu haben, macht sich das auch nicht gut.

Die Pflicht zur ständigen Erreichbarkeit ist in der EGV fixiert, also vom Arbeitslosen unterschrieben.

Geändert von Robinson (10.08.2007 um 18:31 Uhr).
Robinson ist offline  
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Alt 10.08.2007, 18:25   #89
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Benutzerbild von gelibeh
 
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Zitat:
dass der ALGII-Empfänger von ca. 7 Uhr bis ca. 19 Uhr am Wohnort, d.h. konkret "zuhause" erreichbar sein muss, u.a. durch Post, Telefon oder persönliche Besuche von MA der ARG, da immer ein Arbeitsangebot denkbar ist.
Äh, wo steht das denn? In der EAO steht das so nicht.
__________________
meine Beiträge basieren auf meinen persönlichen Erfahrungen und sind keine Rechtsberatung
----------
Es gibt kein "Besser" oder "Schlechter",
nur Unterschiede. Diese müssen respektiert werden, egal ob es sich um die Hautfarbe, die Lebensweise oder eine Idee handelt. (Indianische Weisheit Kote Kotah, Chumash)
gelibeh ist offline  
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Alt 10.08.2007, 18:25   #90
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Benutzerbild von Arwen
 
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Zitat:
Zitat von Robinson Beitrag anzeigen
Natürlich muss man sich auch einen Tagesausflug von 30km genehmigen lassen, denn unerlaubtes Entfernen vom Wohnort verstößt gegen die sogenannte Anwesenheitspflicht, welche besagt, dass der ALGII-Empfänger von ca. 7 Uhr bis ca. 19 Uhr am Wohnort, d.h. konkret "zuhause" erreichbar sein muss, u.a. durch Post, Telefon oder persönliche Besuche von MA der ARG, da immer ein Arbeitsangebot denkbar ist.
Außerdem muss gewährleistet sein, dass der Arbeitslose innerhalb max. 2 Stunden das Amt aufsuchen kann, falls dies nötig sein sollte.

Für persönliche Besorgungen am Ort wird praktisch eine Unterbrechung der Anwesenheitspflicht von 1h gewährt, die Uhrzeit kann sich der Arbeitslose selbst wählen. D.h. aber, dass der SB, wenn der Arbeitslose z.B. nicht ans Telefon geht oder die Tür nicht öffnet, nach ca. 1h einen zweiten Versuch unternimmt und dann sollte er aber in seinem eigenen Interesse da sein.
Längere Termine, etwa beim Arzt, sind mit dem Fallmanager vorher abzusprechen.



Wenn er 30km weit weg ist, kann er dem aber kaum nachkommen. *lol* Ich schaff' 100km in einer Stunde - wenn mir jemand ein Auto leiht

Die Pflicht zur ständigen Erreichbarkeit ist in der EGV fixiert, also vom Arbeitslosen unterschrieben.


Dazu hätte ich gerne mal eine Quellenangabe. Danke.


Gruß, Arwen
__________________


Falls Freiheit überhaupt irgend etwas bedeutet,
dann bedeutet sie das Recht darauf, den Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen.
George Orwell
Arwen ist offline  
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Alt 10.08.2007, 18:30   #91
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Benutzerbild von Rüdiger_V
 
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Zitat:
Anwesenheitspflicht, welche besagt, dass der ALGII-Empfänger von ca. 7 Uhr bis ca. 19 Uhr am Wohnort, d.h. konkret "zuhause" erreichbar sein muss, u.a. durch Post, Telefon oder persönliche Besuche von MA der ARG, da immer ein Arbeitsangebot denkbar ist.
Robinson, wo hast du denn das her? Niemand ist verpflichtet, telefonisch erreichbar zu sein, geschweige den, unangemeldeten Besuch eines Arge-Mitarbeiters zu empfangen.

Es besteht nur die Pflicht, werktäglich seinen Briefkasten zu lehren.
__________________
Gruß
Rüdiger
Rüdiger_V ist offline  
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Alt 10.08.2007, 18:35   #92
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Für die Ausgestaltung der EGV gibt es große Freiräume, auch die EAO kann hier entsprechend konkretisiert und ergänzt werden. Daher ist auch eine Quellanangabe nicht möglich, da die Behörde selbst kreativ sein kann, solange die Gesetze nicht verletzt werden.

@ Arwen: Bitte beim Zitieren nicht den Originaltext entstellen
Aber: Es kommt nicht auf die Geschwindigkeit des Autos an, sondern darauf, dass der Arbeitslose die Ortsgrenze nicht ohne Genehmigung überschreiten darf. Formal gesehen, nicht für 5 min und nicht für 100m.
Ich hatte das vorhin wohl missverständlich ausgedrückt, also nochmal:
Bei größeren Entfernungen dürfte die Einhaltung der Anwesenheitspflicht technisch schwierig zu erfüllen sein, formell verletzt ist sie aber bereits schon - entfernungsunabhängig - beim Überschreiten der Ortsgrenze ohne Genehmigung.

Aber letztlich: man kann das doch alles regulär mit seinem Sachbearbeiter/Fallmanager absprechen. Der wird nichts dagegen haben, wenn mal jemand mit dem Bus in die Kreisstadt zum Baumarkt fährt oder einen Familienausflug am Wochenende macht, nur wissen muss er es.

Geändert von Robinson (10.08.2007 um 18:41 Uhr).
Robinson ist offline  
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