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| | #76 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.06.2006 Ort: Hannover
Beiträge: 1.716
| Zitat:
__________________ Viele Grüße aus Hannover | |
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| | #77 | |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 11.554
| Zitat:
__________________ Gruß aus dem Rheinland Martin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland | |
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| | #78 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Es gibt auch Mitfahrzentralen und den Europa Bus, da kommt man auch günstig bei wech... http://www.touring.de/ http://www.mitfahrzentrale.de/ http://www.ab9euro.de/de/Fahrpreise/ ...oder wer Zeit und ein wenig Kohle über hat, kann auch günstig auf Frachtschiffen mitreisen, wenn man sich ein bischen nützlich macht....und das Essen ist oft besser als in jedem 5***** Restaurant..... Geändert von Ferengi (06.08.2007 um 15:21 Uhr). |
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| | #79 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.183
| Zitat:
Bitte wie? Er schreibt doch das man sich keinen Urlaub erlauben kann von dem ALG II Falsch verstanden? | |
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| | #80 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.08.2007 Ort: NRW
Beiträge: 831
| Erzähl mir mehr... *Dollarzeichen in den Augen kreisen laß* ;) Das hörte sich jetzt an, als könnte ich tatsächlich Wohngeld beantragen, mit den Kröten, die ich da habe? Ne, mit der Urlaubsgeschichte: Da reagier ich immer ziemlich "hektisch" drauf, ganz simpel aus dem Grunde, weil ich noch NIE in meiner ganzen Zeit seit ich aus der Schule bin im Urlaub war... Klar, da war ma nen Zeltwochenende mit freundin und Bier, aber mal echt 2 Wochen weg udn Hotel war NIE drin... Da wird ganz simpel Neid bei mir mitschwingen... :(
__________________ Folgende Punkte gelten für ALLE meine Aussagen in diesem Forum: -ich gebe hier grundsätzlich nur meine durchs Grundgesetz geschützte Meinung preis. -ich biete keinerlei Rechtsberatung, sondern nur meine gewährfreien Erfahrungen und Meinungen. -ich lasse mir von NIEMANDEM den Mund verbieten, bin aber gerne bereit mit jedem über meine Aussagen offen und ehrlich zu diskutieren. |
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| | #81 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 04.08.2007
Beiträge: 145
| muss man auch zum sb gehen und sich ne genehmigung holen,wenn man nur in eine ca.30 km entfernte grossstadt fährt,weil man z.b einen arzt aufsuchen muss? |
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| | #82 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.183
| nein |
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| | #83 |
| Erfahrener Benutzer Registriert seit: 09.04.2007 Ort: NRW
Beiträge: 1.919
| Mal eine andere Frage: kann ich den nicht genommenen "Urlaub" ins nächste Jahr mit reinnehmen?
__________________ [B][COLOR=red]Ein Aufsichtsratposten ist das höchste Parteiamt, das die Wirtschaft ihren Politikern verleiht.[/COLOR][/B] [SIZE=1](aus "Der Privatdemokrat" [FONT=Times New Roman]©Elmar Kupke)[/FONT][/SIZE] [FONT=Times New Roman]Von mir kann man garantiert [B]keine Rechtsberatung[/B] erwarten![/FONT] |
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| | #84 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.08.2007 Ort: NRW
Beiträge: 831
| *kicher* Spaß beiseite: Also, man kann sich als H-IV-Leidender im Grunde nach Belieben bewegen, man sollte eben nur späääätestens alle 2 Tage mal in den Briefkasten gucken. D.h. man kann auch mal easy nen Wochenende abwesend sein, merkt ja eh keiner und wo kein Kläger da kein Richter... Auch wenn diverse SBs es gerne so hätten, man ist erwerbslos und nicht interniert... Aber da kommen wir auch noch irgendwann hin
__________________ Folgende Punkte gelten für ALLE meine Aussagen in diesem Forum: -ich gebe hier grundsätzlich nur meine durchs Grundgesetz geschützte Meinung preis. -ich biete keinerlei Rechtsberatung, sondern nur meine gewährfreien Erfahrungen und Meinungen. -ich lasse mir von NIEMANDEM den Mund verbieten, bin aber gerne bereit mit jedem über meine Aussagen offen und ehrlich zu diskutieren. |
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| | #85 | |
| Forumnutzer Registriert seit: 23.05.2007 Ort: Freigericht
Beiträge: 554
| Zitat:
"Lachend in die Kreissäge...".......YES......;--)))))))) | |
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| | #86 |
| Gast
Beiträge: n/a
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| | #87 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.08.2007 Ort: NRW
Beiträge: 831
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__________________ Folgende Punkte gelten für ALLE meine Aussagen in diesem Forum: -ich gebe hier grundsätzlich nur meine durchs Grundgesetz geschützte Meinung preis. -ich biete keinerlei Rechtsberatung, sondern nur meine gewährfreien Erfahrungen und Meinungen. -ich lasse mir von NIEMANDEM den Mund verbieten, bin aber gerne bereit mit jedem über meine Aussagen offen und ehrlich zu diskutieren. |
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| | #88 |
| Forumnutzer Registriert seit: 30.08.2006
Beiträge: 200
| Ein ALGII-Empfänger kann keinen Urlaub beantragen, da Urlaub definitionsgemäß der Wiederherstellung der Arbeitskraft dient und somit ein Arbeitsverhältnis voraussetzt. Urlaub ist auch im SGBII nicht definiert. Was ihr offenbar meint, ist die Genehmigung der Ortsabwesenheit aus privaten Gründen nach SGBII für max. 21 Kalendertage im Jahr. --- Natürlich muss man sich auch einen Tagesausflug von 30km genehmigen lassen, denn unerlaubtes Entfernen vom Wohnort verstößt gegen die sogenannte Anwesenheitspflicht, welche besagt, dass der ALGII-Empfänger von ca. 7 Uhr bis ca. 19 Uhr am Wohnort, d.h. konkret "zuhause" erreichbar sein muss, u.a. durch Post, Telefon oder persönliche Besuche von MA der ARG, da immer ein Arbeitsangebot denkbar ist. Außerdem muss gewährleistet sein, dass der Arbeitslose innerhalb max. 2 Stunden das Amt aufsuchen kann, falls dies nötig sein sollte. Für persönliche Besorgungen am Ort wird praktisch eine Unterbrechung der Anwesenheitspflicht von 1h gewährt, die Uhrzeit kann sich der Arbeitslose selbst wählen. D.h. aber, dass der SB, wenn der Arbeitslose z.B. nicht ans Telefon geht oder die Tür nicht öffnet, nach ca. 1h einen zweiten Versuch unternimmt und dann sollte er aber in seinem eigenen Interesse da sein. Längere Termine, etwa beim Arzt, sind mit dem Fallmanager vorher abzusprechen. Wenn er 30km weit weg ist, kann er der Anwesenheitspflicht kaum nachkommen. Prinzipiell gilt alles das auch am Wochenende; private Arbeitsvermittler rufen auch gern mal sonnabends an und wenn der Arbeitslose angeben muss, am Sonntagnachmittag in einen Unfall in einem anderen Ort verwickelt gewesen zu sein, ohne den Ausflug mit seinem SB abgesprochen zu haben, macht sich das auch nicht gut. Die Pflicht zur ständigen Erreichbarkeit ist in der EGV fixiert, also vom Arbeitslosen unterschrieben. Geändert von Robinson (10.08.2007 um 18:31 Uhr). |
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| | #89 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 20.06.2005 Ort: Hamburg
Beiträge: 1.259
| Zitat:
__________________ meine Beiträge basieren auf meinen persönlichen Erfahrungen und sind keine Rechtsberatung ---------- Es gibt kein "Besser" oder "Schlechter", nur Unterschiede. Diese müssen respektiert werden, egal ob es sich um die Hautfarbe, die Lebensweise oder eine Idee handelt. (Indianische Weisheit Kote Kotah, Chumash) | |
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| | #90 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 20.08.2006 Ort: Köln
Beiträge: 2.271
| Zitat:
Dazu hätte ich gerne mal eine Quellenangabe. Danke. Gruß, Arwen
__________________ Falls Freiheit überhaupt irgend etwas bedeutet, dann bedeutet sie das Recht darauf, den Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen. George Orwell | |
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| | #91 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.02.2006 Ort: 71336 Waiblingen
Beiträge: 1.611
| Zitat:
Es besteht nur die Pflicht, werktäglich seinen Briefkasten zu lehren.
__________________ Gruß Rüdiger | |
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| | #92 |
| Forumnutzer Registriert seit: 30.08.2006
Beiträge: 200
| Für die Ausgestaltung der EGV gibt es große Freiräume, auch die EAO kann hier entsprechend konkretisiert und ergänzt werden. Daher ist auch eine Quellanangabe nicht möglich, da die Behörde selbst kreativ sein kann, solange die Gesetze nicht verletzt werden. @ Arwen: Bitte beim Zitieren nicht den Originaltext entstellen Aber: Es kommt nicht auf die Geschwindigkeit des Autos an, sondern darauf, dass der Arbeitslose die Ortsgrenze nicht ohne Genehmigung überschreiten darf. Formal gesehen, nicht für 5 min und nicht für 100m. Ich hatte das vorhin wohl missverständlich ausgedrückt, also nochmal: Bei größeren Entfernungen dürfte die Einhaltung der Anwesenheitspflicht technisch schwierig zu erfüllen sein, formell verletzt ist sie aber bereits schon - entfernungsunabhängig - beim Überschreiten der Ortsgrenze ohne Genehmigung. Aber letztlich: man kann das doch alles regulär mit seinem Sachbearbeiter/Fallmanager absprechen. Der wird nichts dagegen haben, wenn mal jemand mit dem Bus in die Kreisstadt zum Baumarkt fährt oder einen Familienausflug am Wochenende macht, nur wissen muss er es. Geändert von Robinson (10.08.2007 um 18:41 Uhr). |
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