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| | #376 | |
| Gast
Beiträge: n/a
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| | #377 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.03.2008 Ort: Raum DO, MS
Beiträge: 915
| Ich war im Jahr 2004 von so einer Schikane betroffen. Ich bekam einen Flugschein nach Lissabon geschenkt und hätte in der Wohnung von Bekannten in der Nähe wohnen können. Als ich den Urlaub beantragte, hieß es,das ich erst 2-3 Tage vorher Bescheid sagen müsse. Bekannte meinen damals schon, das eh keine Angebote kämen und sie sich nie abmelden. Als ich dann beim AA war, wurde mir ein schöner Urlaub gewünscht. Beim Rausgehen hörte ich dann noch:"Sie wissen ja,das sie für diese Zeit kein Geld bekommen und auch nicht versichert sind." War dann beim SB, der mir das selbe sagte. Hab zu Hause im Internet nachgeschaut (das Forum kannte ich noch nicht), bei Arbeitsämtern hier in der Nähe angerufen und dann wieder zum Arbeitsamt. Das wäre vom Chef so angeordnet , nur in meiner Stadt. Ich könne ja vermittelt werden. Ich wollte dann Angebote - es gab aber keine. Da ich noch Kinder hatte, das Geld und auch die Versicherung brauchte, hab ich dann den Urlaubsantrag wieder zurück genommen Aber ich solle es ja nicht wagen einfach so wegzufahren. Hab denen dann gesagt, dass ich wohl nicht so doof wäre, weil ich die ja jetzt kennen würde. Am morgen, als ich zum 1. Mal dort war hatten die mich bereits bei der KK abgemeldet, bekam schon am nächsten Tag die Mitteilung. Abends erzählte ich übers Internet einem Bekannten von der Sache. Er sagte mir, das in Deutschland alle Arbeitslosen gleich behandelt werden müssten und ich solle das mal in einer Email dem AA in Düsseldorf melden. Das tat ich mit Angabe einer Handynummer, da ich am nächsten Tag meine Tochter zu den Bekannten bringen musste, die schon mit dem Auto nach Portugal fuhren. Gegen halb neun Uhr bekam ich einen Anruf aus Düsseldorf. Da hatte die nette Dame bereits mit dem Arbeitsamt gesprochen.("Ich hab da mal was gerade gesetzt") Ich hätte in Urlaub gedurft. Leider hätte ich den Antrag zurückgezogen und ein neuer würde von meinem AA abgelehnt werden. Die hätten Stellenangebote für mich. (über Nacht waren die da eingeflogen) Die bekam ich dann auch am Tag des geplanten Fluges. 1. Zeitarbeitsfirma 40 km entfernt, war ich hingefahren, Die schüttelten nur mit dem Kopf, die angebotenen Stellen waren von dort aus noch mal 40-60 km. 2. Zeitarbeitsfirma suchte geprüfte Buchhalterin mit jahrelanger Erfahrung - davon hatte ich gar keine Ahnung. 3. Zeitarbeitsfirma suchte Fachkraft für Rechnungswesen - auch nichts mit am Hut. Aber danach hab ich denen eine 7 monatige Weiterbildung aus dem Kreuz gezogen, wodurch sich mein Arbeitslosengeldbezug verlängerte. :-) Aber meine Email nach Düsseldorf hat dort wohl wie eine Bombe eingeschlagen. Eine Woche später stand in der Tageszeitung: Mein AA hätte das Gesetzt strikt befolgt, indem es keinen Urlaub gewähre. Da aber die umliegenden Städten da lascher handeln würden und großzügiger wären, dürften wir jetzt auch eine Ortsabwesenheit melden. Seitdem melde ich mich nicht mehr ab, war aber auch noch nicht in Urlaub. Wenn ich morgens 100 km weit weg will, dann fahr ich da hin. |
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| | #378 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.03.2008 Ort: Raum DO, MS
Beiträge: 915
| Ach, ich vergaß noch: dem Chef meines Arbeitsamtes hatte ich auch eine Email geschrieben. Von dort kam auch ein Anruf, noch vor dem aus Düsseldorf. Ich hätte doch nicht sofort dorthin mailen brauchen. Sie könnten mir aber die freudige Nachricht überbringen, dass sie Stellenangebote für mich hätten :-) Hab dann nur gesagt: Was so ein gesponserter Urlaub alles ausmacht. Endlich nach fast einem Jahr die ersten Angebote. |
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| | #379 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.03.2008
Beiträge: 232
| Zu dieser dämlichen Regelung zur "Ortsgebundenheit" und dem "Urlaub" habe ich Fragen: 1. 21 Tage bedeutet inklusive Wochenenden und Feiertagen Nur: An Wochenenden und Feiertagen haben die ARGEN doch nicht geöffnet. In dieser Zeit kann weder eine Vermittlung zustande kommen noch ein Jobangebot eingehen oder die Post damit vorbei schlendern. Was also soll das dann, diese Tage in die 21 Tage einzubeziehen ? 2. Wenn ein Arbeitssuchender z.B. von Montag bis Freitag "Urlaub" beantragt werden die Wochenenden nicht mitgerechnet, oder ? Fährt dieser also am Samstag früh fort (er muß ja wegen angemeldeten "Urlaubes" am Montag nicht bereit zu stehen haben) und kehrt erst am Sonntag der kommenden Woche gegen Abend zurück, so kann er noch immer die Post nehmen und steht ab dem nächsten Tag absprachegemäß ggf. zur Verfügung. 3. Nichtversichert sein: Fährt ein Arbeitssuchender übers Wochende mit Freunden fort, so muß und KANN er erst dann zur ARGE gehen wenn diese wieder geöffnet hat = Montag. Weshalb also sollte der nicht versichert sein wenn er über´s Wochenende wegfährt ? 4. Fährt jemand für eine Bewerbung fort und verbleibt dort z.B. 2 Tage (was zuvor nicht vorherzusehen war), - wird der dann "bestraft" ? 5. Hat jemand aus privaten Gründen dringend einen "Urlaub" nötig (z.B. wegen eines Sterbefalles) und braucht einen schnellen "Tapetenwechsel", fährt daraufhin irgendwo in die Pampa in ein kleines Haus (das leersteht) von Freunden und sehen Andere regelmäßig jeden Tag nach seiner Post, rufen den ggf. sofort an und er kommt pünktlich zum Termin, - WO liegt dabei das Problem der ARGE ? Ob der nun trauernd in der eigenen Wohnung hockt oder sich 150 bis 200 km weiter in angenehmer Umgebung erholt, - Erholung ist schließlich die Basis für Arbeitsfähigkeit. Hauptsache derjenige kann jederzeit einen Termin bei der ARGE wahrnehmen. Ob der nun für einige Tage anderweitig ist oder nicht, - er kann sich trotzdem per Internet bewerben, vor Ort dort ggf, direkt auch, kann jederzeit zu einem Termin vor Ort anwesend sein, - WAS also soll dieser ganze Unsinn mit der "Verfügbarkeit" ? Erstens ist ein Mensch keine Sache die "verfügbar" zu sein hat wie z.B. ein Kühlschrank und zudem geht es doch angeblich ausschließlich um Bewerbungsmöglichkeiten und ggf. termingerechte Anwesenheit auf Anschreiben der Arge. Normalerweise, so habe ich es mitbekommen, werden diese Termine bereits 1-2 Wochen VOR dem anberaumten Termin zugesandt. Da könnte der Arbeitslose sogar aus Australien gemütlich anfliegen um "verfügbar" und anwesend zu sein. Und weshalb sollte der Arbeitslose ggf. nicht versichert sein, wenn er nicht in seiner Wohnung hockt ? WO steht denn das nun wieder und mit welcher Begründung ? Wenn ich einen Arbeitslosen mitnehme am Wochenende zur BuGa und unterwegs rauscht mir ein Vollidiot in´s Auto, dann hat seine Anwesenheit in meinem Auto am Wochenende 100 km von der ARGE entfernt absolut NICHTS mit seiner "Verfügbarkeit" zu tun. Mit einer Jobvermittlung schon mal gar nicht. Ich denke, unter Beachtung aller Einzelteile dieses "Gesetzes" geht es bei der Umsetzung desselben in den ARGEN um etwas ganz Anderes. |
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| | #380 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 26.10.2006
Beiträge: 14
| so richtig schlau bin ich aus allen antworten nun nicht geworden :-( wie hoch sind die sanktionen, wenn ich während eines nicht angemeldeten urlaubs eine einladung bekomme und diese dann nicht wahrnehmen kann? 10% von 345 € oder von allem (incl. miete etc.) gesetz dem fall ich melde den urlaub an (10 tage) und dieser wird abgelehnt und ich fahre trotzdem und eine einladung kommt....noch immer 10 % abzug oder dann gar mehr ? wie verhält es sich, wenn man mir ne maßnahme aufdrückt und ich diese dann aufgrund des urlaubs abbreche? wie stichhaltig ist die agumentation, dass man sich im ausland während des urlaubs dort vor ort bewerben will und man sich persönlich dort vorstellt. ggf. eine bescheinigung einreicht, dass man sich dort vorgestellt hat ? ach so, bis dato noch keine sanktionen bekommen Geändert von Peter Berger (14.08.2008 um 18:56 Uhr). |
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| | #381 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.183
| Die Zahlung kann komplett eingestellt werden 4a) Leistungen nach diesem Buch erhält nicht, wer sich ohne Zustimmung des persönlichen Ansprechpartners außerhalb des in der Erreichbarkeits-Anordnung vom 23. Oktober 1997 (ANBA 1997, 1685), geändert durch die Anordnung vom 16. November 2001 (ANBA 2001, 1476), definierten zeit- und ortsnahen Bereiches aufhält; die übrigen Bestimmungen dieser Anordnung gelten entsprechend. Ausserdem bist Du nicht versichert |
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| | #382 | |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 13.10.2008
Beiträge: 15
| Ich seh das auch so das es schon fast eine Straftat darstellt denn auch eine ARGE kann und darf dich in deiner Freiheit nicht einschränken.Man muss doch auch arbeitslosen einräumen mal wegzufahren oder denken die das bedürftige dafür kein geld haben..ok man kann ja auch von sozialen menschen mal eingeladen werden Zitat:
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