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Sozialgeld; in Forum: Information; Hallo, wie verhält es sich beim Bezug von Sozialgeld im Unterschied zu Alg2? Ist man dann noch krankenversichert, wird das übernommen? Danke vorab! Liebe Grüße....
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Alt 06.07.2007, 01:42   #1
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.07.2007
Beiträge: 2
Standard Sozialgeld

Hallo,

wie verhält es sich beim Bezug von Sozialgeld im Unterschied zu Alg2?

Ist man dann noch krankenversichert, wird das übernommen?

Danke vorab!

Liebe Grüße.
pueblo ist offline  
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Alt 06.07.2007, 06:01   #2
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 05.03.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 1.043
Standard

Zitat:
Zitat von pueblo Beitrag anzeigen
Hallo,

wie verhält es sich beim Bezug von Sozialgeld im Unterschied zu Alg2?

Ist man dann noch krankenversichert, wird das übernommen?

Danke vorab!

Liebe Grüße.
Wer lediglich Sozialgeld i.S.d. SGB II erhält, ist nicht pflichtversichert. Die nicht erwerbsfähigen Sozialgeldbezieher sollten sich deshalb bei einer Krankenkasse freiwillig versichern, falls eine Familienversicherung nicht möglich ist. Der Antrag auf freiwillige Weiterversicherung muss selbst gestellt werden, er erfolgt nicht duch die Arbeitsagentur.
Achtung: es sind Fristen einzuhalten! Die gesetzlichen Krankenkassen nehmen freiwillig Versicherte nur im Anschlus an eine bestehende Pflichtversicherung auf (Vorraussetzung ist: mindestens 12 Monate ohne Unterbrechung oder in den letzten 5 Jahren mindestens 2 Jahre auch mit Unterbrechung Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse gewesen zu sein); der Antrag muss innerhalt 3 Monaten gestellt werden.

http://www.sozialhilfe24.de/sh_az_anz_77.html

http://www.tacheles-sozialhilfe.de/A...sicherung.html
bin jetzt auch da ist offline  
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