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ALG II

Einstiegsgeld; in Forum: Information; Hallo liebe Forumsmitglieder, Ich stelle immer wieder fest,das viele nicht wissen das Einstiegsgeld auch gewährt werden kann bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit. Alles wissenswerte findet ihr hierzu in diesem Link.Wir ...
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Alt 17.06.2007, 12:32   #1
Kaffeeline
Gast
 
Beiträge: n/a
Ausrufezeichen Einstiegsgeld

Hallo liebe Forumsmitglieder,

Ich stelle immer wieder fest,das viele nicht wissen das Einstiegsgeld auch gewährt werden kann bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit.

Alles wissenswerte findet ihr hierzu in diesem Link.Wir haben es damals auch bekommen,und betrug 279Euro und wurde nach Anzahl der Mitglieder in der Bedarfsgemeinschaft berechnet.Wir sind 4 Leute.Aber selbst wenn es etwas weniger ist,beisw.100 Euro.Ist eine Menge Geld und ist anrechnungsfrei.Wird also auch nicht auf das ALG2 angerechnet.

So hier ist der Link,damit ihr für den Fall einer Tätigkeitsaufnahme alles wisst und euren SB auf dieses Einstiegsgeld ansprechen könnt und den Antrag stellen könnt.

http://www.alg2-hartz4.de/index.php?...d=40&Itemid=93
Gruss Kaffeeline
 
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Alt 17.06.2007, 19:15   #2
Ludwigsburg
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Der Link funktioniert leider nicht, habs mehrfach zu verschiedenen Zeiten probiert
 
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Alt 17.06.2007, 19:16   #3
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.183
Standard

bei mir geht er, vielleicht mal den Browser-Cache löschen


Zitat:
Kapitel 3 Leistungen Abschnitt 2 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts Unterabschnitt 3 Anreize und Sanktionen

§29 Einstiegsgeld
(1) Zur Überwindung von Hilfebedürftigkeit kann erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die arbeitslos sind, bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen oder selbständigen Erwerbstätigkeit ein Einstiegsgeld erbracht werden, wenn dies zur Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt erforderlich ist. Das Einstiegsgeld wird als Zuschuss zum Arbeitslosengeld II erbracht.
(2) Das Einstiegsgeld wird, soweit für diesen Zeitraum eine Erwerbstätigkeit besteht, für höchstens 24 Monate erbracht. Bei der Bemessung der Höhe des Einstiegsgeldes soll die vorherige Dauer der Arbeitslosigkeit sowie die Größe der Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt werden, in der der erwerbsfähige Hilfebedürftige lebt.
(3) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen ohne Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung zu bestimmen, wie das Einstiegsgeld zu bemessen ist. Bei der Bemessung ist neben der Berücksichtigung der in Absatz 2 Satz 2 genannten Kriterien auch ein Bezug zu der für den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen jeweils maßgebenden Regelleistung herzustellen.

http://www.sozialhilfe24.de/ges_para_anz186.html

Geändert von Arania (17.06.2007 um 19:18 Uhr).
Arania ist offline  
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Alt 18.06.2007, 14:26   #4
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Registriert seit: 26.05.2007
Beiträge: 25
Standard für mich auch?

ola,
ich beginne ab nächsten monat mit einer vollzeitstelle im anderen bundesland.
kann ich auch dieses einstiegsgeld beantragen?
ist das eine "kann" leistung?
denn wegen schlechter haushaltslage wurde mir schon ein darlehn nicht bewilligt...
und warum gibts hier keine smili`s mehr?
peppy ist offline  
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Alt 18.06.2007, 14:43   #5
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.183
Standard

wie Du liest, ist es eine KANN-Leistung
Arania ist offline  
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Alt 18.06.2007, 14:51   #6
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 14.05.2007
Ort: Berlin
Beiträge: 536
Standard

Zitat:
Zitat von peppy Beitrag anzeigen
ola,
ich beginne ab nächsten monat mit einer vollzeitstelle im anderen bundesland.
kann ich auch dieses einstiegsgeld beantragen?
ist das eine "kann" leistung?
denn wegen schlechter haushaltslage wurde mir schon ein darlehn nicht bewilligt...
und warum gibts hier keine smili`s mehr?

Auf eine schlechte Haushaltslage zu verweisen ist unzulässig.
__________________
Alle von mir gemachten Aussagen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keine Rechtsberatung dar.
Rechtsverdreher ist offline  
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Alt 19.06.2007, 07:56   #7
Neuer Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 26.05.2007
Beiträge: 25
Standard

aha!
gut zu wissen...
aber das darlehn ist ja auch nur ne kann leistung.
dann lassen die sich halt was anderes einfallen :o(

hat eigentlich schon mal jemand ne kann-leistung bekommen?
peppy ist offline  
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Alt 19.06.2007, 09:40   #8
Neuer Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 29.08.2006
Beiträge: 27
Standard

Es ist keine KANN-Leistung, sondern von Arge zu Arge so festgelegt worden, wie lange bezahlt werden sollte....

Wenn die Sachbearbeiter es nicht bezahlen wollen, sollen sie gefälligst begründen, warum nicht.

Bei mir hat es mit KANN überhaupt nichts zu tun. Es ist reine Willkür und Schikane, einem bereits Selbstständigen nach 6 Monaten den Hahn zuzudrehen, weil der Sachbearbeiter einfach mal sparen will (siehe mein aktueller Beitrag unter "Existenzgründer")
Lisa2 ist offline  
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Alt 19.06.2007, 10:25   #9
Ludwigsburg
Gast
 
Beiträge: n/a
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Zitat:
Zitat von peppy Beitrag anzeigen
hat eigentlich schon mal jemand ne kann-leistung bekommen?
Ja, sicher, ich z.B...
 
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Alt 19.06.2007, 12:38   #10
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Forumnutzer
 
Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.183
Standard

Zitat:
Zitat von Lisa2 Beitrag anzeigen
Es ist keine KANN-Leistung, sondern von Arge zu Arge so festgelegt worden, wie lange bezahlt werden sollte....

Wenn die Sachbearbeiter es nicht bezahlen wollen, sollen sie gefälligst begründen, warum nicht.

Bei mir hat es mit KANN überhaupt nichts zu tun. Es ist reine Willkür und Schikane, einem bereits Selbstständigen nach 6 Monaten den Hahn zuzudrehen, weil der Sachbearbeiter einfach mal sparen will (siehe mein aktueller Beitrag unter "Existenzgründer")

Zitat:
§29 Einstiegsgeld
(1) Zur Überwindung von Hilfebedürftigkeit kann erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die arbeitslos sind, bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen oder selbständigen Erwerbstätigkeit ein Einstiegsgeld erbracht werden, wenn dies zur Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt erforderlich ist. Das Einstiegsgeld wird als Zuschuss zum Arbeitslosengeld II erbracht.
Hier steht KANN
Arania ist offline  
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Alt 19.06.2007, 12:41   #11
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Benutzerbild von eAlex79
 
Registriert seit: 20.12.2006
Ort: Kleve (NRW)
Beiträge: 2.244
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Wenn ich mich nicht irre müssen die da netmals ne Begründung zu liefern wenn sie eine KANN Leistung versagen.

Aber ne andere Sache.. wenn eine KANN Leistung bewilligt worden ist die regelmässige Nachbewilligung erfordert, kann die Leistung dann trotzdem ohne weiteres und ohne gute Begründung NICHT mehr gewährt werden?

x
x Alex.
x
__________________
Aegroti salus suprema lex.

Man möge sich dieses zu Herzen nehmen :)

---

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eAlex79 ist offline  
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