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ALG II

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Alt 31.05.2007, 14:43   #1
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Registriert seit: 31.05.2007
Beiträge: 1
Lächeln Erbschaft: Einkommen wird Vermögen!

Hallo liebe Leute,

ich habe eine wichtige Frage: Kann Einkommen in Vermögen überführt werden? Und damit der Freibetrag von 200 Euro*Lebensjahre geltend gemacht werden?
Wenn ich ALGII (Hartz IV-)Empfänger bin und während meines Bezuges ein kleines Erbe erwarte, dann wird dieses Erbe ja als Einkommen gezählt und es gibt keinen Freibetrag für mich.
Wenn ich das Erbe aber vor dem Bezug von ALGII bekommen hätte, so wäre es als Vermögen gewertet worden und ich könnte wenigstens den Freibetrag behalten.
  1. Gibt es eine (legale) Möglichkeit, das durch das Erbe zu erwartende Einkommen in Vermögen umzuwandeln?
  2. Wird beim Wiederholungsantrag auf ALGII nach 6 Wochen automatisch mein Erbe (vorher noch Einkommen) zu Vermögen?
Danke für all jene, die mir weiterhelfen können!:icon_klarsch:
jagodi ist offline  
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Alt 31.05.2007, 14:50   #2
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Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.183
Standard

1. nein
2.Dein Erbe ist automatisch Vermögen wenn es im Bezug von ALG II zum Tragen kommt , das hat nichts mit den Anträgen zu tun
Arania ist offline  
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Alt 31.05.2007, 15:06   #3
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 28.03.2007
Beiträge: 662
Standard

Zitat:
Zitat von Arania Beitrag anzeigen
1. nein
Falsch!!!!

JA, wenn: Eine nicht genehmigte Ortsabwesenheit führt grundsätzlich zur Beendigung des Leistungsbezuges (§ 40 SGB II i.V. m. § 330 SGB III). Im Monat des Zuflusses ist zugeflossenes Geld als Einkommen anzurechnen, der nicht verbrauchte Teil wird im nächsten Monat zu Vermögen und ist dadurch geschützt. Somit ist es möglich den behördlichen Vermögensraub und monatliche Verteilung von einmaligen Einkommen (§ 2 Abs. 3 ALG II-VO) zu unterlaufen.

Da ich nicht über die Höhe deiner Erbschaft informiert bin, nehme ich an, dass Sie Höher ist als 1 Monat Harzarbeitergeld.

Gruß Haubold
Haubold ist gerade online  
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Alt 31.05.2007, 15:41   #4
Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 30.05.2007
Ort: witten
Beiträge: 70
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Ist der Freibetrag nicht von 200€ auf 150 € x Lebensjahre + 750€ abgesenkt worden?
Floeckchen ist offline  
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Alt 31.05.2007, 15:45   #5
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Forumnutzer
 
Benutzerbild von Dopamin
 
Registriert seit: 29.01.2007
Ort: Kiel
Beiträge: 2.059
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Zitat:
Zitat von Floeckchen Beitrag anzeigen
Ist der Freibetrag nicht von 200€ auf 150 € x Lebensjahre + 750€ abgesenkt worden?
Ja, ist er - und man diskutiert schon wieder ein Anhebung - auf sage und schreibe 700 (JA ihr lest richtig!) Der Vorschlag kam heute von der Linkspartei, mal sehen, was draus wird...

Dopamin
__________________
Schon Sokrates sagte: Ich weiß, dass ich nichts weiß... Er soll ein gelehrter Mann gewesen sein... Deswegen lasse ich mich korrigieren.
Solo le pido a Dios que hartz IV no me sea indiferente, es un monstro grande y pisa fuerte ,toda la pobre inocencia de la gente (frei nach Outlandish)
Dopamin ist offline  
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Alt 01.06.2007, 00:14   #6
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 21.09.2006
Beiträge: 461
Standard

Hallo,

die nicht für alle verbindlichen Durchführungshinweise zu § 11 SGB II der Arbeitsagentur sagen hier folgendes :

Einmalige Einnahmen sind auf einen angemessenen Zeitraum aufzuteilen und monatlich mit einem entsprechenden Teilbetrag anzusetzen, soweit nicht im Einzelfall eine andere Regelung angezeigt ist (§ 2 Abs. 3 Satz 3 Alg II-VO).

Der angemessene Zeitraum ist nach pflichtgemäßem Ermessen festzusetzen. Dabei sollte der Anrechnungszeitraum grundsätzlich so kurz wie möglich gehalten werden.

Ist eine einmalige Einnahme in erheblicher Höhe (z.B. Erbschaften oder Abfindungen während des Leistungsbezuges) anzurechnen, kann auch ein vollständiger Leistungsausschluss in Betracht kommen.

Die Anrechnung der einmaligen Einnahme soll auch bei erheblichen Beträgen einen Zeitraum von zwölf Monaten nicht überschreiten. Der nicht verbrauchte Anteil der einmaligen Einnahme ist danach im Rahmen der Vermögensprüfung zu berücksichtigen

Insbesondere die Pauschale für angemessene private Versicherungen in Höhe von 30 € und die Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen (z. B. Kfz- Versicherung) sind für jeden Monat, für den einmaliges Einkommen angerechnet wird, zu berücksichtigen.

Nachlesen ab Randziffer 5.2
hier
__________________
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen.

Nobody is perfect.
lopo ist offline  
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