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Alt 10.09.2009, 16:12   #1
WillyV
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Vertrauensschutz bei Überzahlungen - SG Dortmund,S 28 AS 228/08, 22.7.09

Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 22.07.2009, Az.: S 28 AS 228/08

Unkenntnis von Überzahlung beruht nicht auf grober Fahrlässigkeit

Ist für Bezieher von Arbeitslosengeld II anhand der Bewilligungsbescheide nicht ohne weiteres erkennbar, dass die Grundsicherungsbehörde Einkommen unzureichend angerechnet hat, darf die Behörde Überzahlungen für zurückliegende Zeiträume nicht zurückverlangen. Dies hat das Sozialgericht Dortmund entschieden.

Hier lesen: www.kostenlose-urteile.de
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Erstellt von Für Type Datum
Sozialgericht Dortmund (AZ: S 28 AS 228/08) - WEB.DE - Web-Suche dieses Thema Refback 19.07.2012 23:18

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