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Hartz IV: "Schüler-BAföG" darf teilweise angerechnet werden; in Forum: Urteile / Entscheidungen - Wichtige Entscheidungen zu Hartz-IV, ALG, Sozialhilfe, Schulden...; Zitat: Das Bundessozialgericht hat festgestellt, dass ein Teil des so genannten Schüler- BAföG auf den Bezug von Hartz IV-Leistungen anzurechnen ist. In dem konkreten Fall bezog eine Auszubildende, die mit ...

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Alt 06.04.2009, 10:54   #1
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Ausrufezeichen Hartz IV: "Schüler-BAföG" darf teilweise angerechnet werden

Zitat:
Das Bundessozialgericht hat festgestellt, dass ein Teil des so genannten Schüler-BAföG auf den Bezug von Hartz IV-Leistungen anzurechnen ist. In dem konkreten Fall bezog eine Auszubildende, die mit ihrer Mutter, deren Partner und zwei jüngeren Geschwistern in einem Haushalt lebt und die Hartz IV erhielten, Schüler-BAföG in Höhe von 192 Euro pro Monat (sowie Kindergeld in Höhe von 154 € monatlich). Die Agentur für Arbeit darf die BAföG-Zahlung an die Auszubildende allerdings nicht antasten, sofern sie zweckgebunden ist. Das hält das Gericht für 20 Prozent der Leistung für angemessen (für ausbildungsbedingte Aufwendungen); 80 Prozent dürfen also berücksichtigt werden (weil dieser Teil für den Lebensunterhalt vorgesehen ist). (AZ: B 14 AS 61/07 R u. a.)
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Zitat:
Mehr Hartz IV zum Schüler-Bafög

Kassel. Bezieher von Schüler-BaFöG in Arbeitslosenfamilien haben Anspruch auf höhere ergänzende Hartz-IV-Leistungen. Das entschied das Bundessozialgericht (BSG) am Dienstag in Kassel. Das volle Studenten-Bafög beträgt bis zu 412 Euro monatlich und schließt Hartz-IV-Leistungen aus. Mit 192 Euro monatlich ist das Schüler-Bafög deutlich geringer. In Hartz-IV-Familien gibt es für diese Kinder ergänzendes Sozialgeld, das Schüler-BaFöG wird allerdings als Einkommen angerechnet. Bisher wurden den Schülern nach gängiger Praxis nur 20 Prozent des BaFöGs, also 38,40 Euro, als ausbildungsbedingte Mehraufwendungen belassen. Das BSG entschied, eine solche Pauschale sei im Grundsatz zulässig, die bisherige aber zu gering. Die Kinder dürften 20 Prozent des vollen Studenten-Bafögs, also 82,40 Euro, als Mehraufwand behalten.
Ein Link von vielen im Internet zu findenden dazu: 18.03.2009: Mehr Hartz IV zum Schüler-Bafög (Tageszeitung junge Welt)


Gruss

Paolo
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"Hartz-IV ist die arbeitsmarktpolitische Endlösung der Erwerbslosenfrage." - Moi -

Geändert von a f a (06.04.2009 um 16:19 Uhr) Grund: Nachtrag ;-)
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