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Alt 12.08.2008, 09:31   1 links from elsewhere to this Post. Click to view. #1
Redaktion
 
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Standard Keine ALG-II-Rückforderung bei Irrtum des Jobcenters

Rechtstipp:
ddp) 11.08.2008 07:24:08 - Hartz-IV-Empfänger müssen Leistungen bei einem Irrtum zu ihren Gunsten nicht zurückzahlen, wenn sie ihre Vermögensverhältnisse zutreffend angegeben haben und den Fehler auch nicht selbst erkennen mussten. Das entschied das Sozialgericht Stuttgart. Im konkreten Fall hatte eine Hilfebedürftige im Antrag auf Arbeitslosengeld II (ALG II) zutreffend einen privaten Rentenversicherungsvertrag als Vermögen angegeben. Sie erhielt zunächst die Auskunft, dass die Versicherung zum geschützten Vorsorgevermögen zähle und daher ein Anspruch auf ALG II bestehe.


(live-PR.com) - Stuttgart (ddp.djn). Hartz-IV-Empfänger müssen Leistungen bei einem Irrtum zu ihren Gunsten nicht zurückzahlen, wenn sie ihre Vermögensverhältnisse zutreffend angegeben haben und den Fehler auch nicht selbst erkennen mussten. Das entschied das Sozialgericht Stuttgart. Im konkreten Fall hatte eine Hilfebedürftige im Antrag auf Arbeitslosengeld II (ALG II) zutreffend einen privaten Rentenversicherungsvertrag als Vermögen angegeben. Sie erhielt zunächst die Auskunft, dass die Versicherung zum geschützten Vorsorgevermögen zähle und daher ein Anspruch auf ALG II bestehe.
Erst bei der Bearbeitung des Fortzahlungsantrags fiel der Fehler auf. Daraufhin strich das Jobcenter das ALG II und forderte die Rückzahlung der bereits gewährten Leistung. Die Hilfebedürftige könne sich nicht auf Vertrauensschutz berufen, da sie ihre Vermögensverhältnisse beim Erstantrag «nicht transparent genug» dargestellt habe. Die Richter entschieden hingegen zu Gunsten der Klägerin. Sie habe ihre Vermögensverhältnisse korrekt dargestellt und daher darauf vertrauen dürfen, dass die ursprüngliche Auskunft des Jobcenters zutreffe.
(SG Stuttgart, Urteil vom 13. März 2008, AZ: 15 AS 2965/06)
ddp.djn/rog/rab © ddp
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Runtergeknechtet zur bitteren Armut und Hungerlöhnen durch die Menschenverachtende Politik der früheren RotGrünen- und heutigen großen Koalition,die sehr gerne alle paar Monate die Daumenschrauben fester anzieht

Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar.
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Erstellt von For Type Datum
SG Stuttgart: Keine Rückforderung von Hartz IV bei Irrtum der ARGE This thread Trackback 24.08.2008 11:03

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