Störerhaftung bei ungeschütztem WLAN-Netz Zitat: OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 01.07.2008 - Az. 11 U 52/07
Störerhaftung bei ungeschütztem WLAN-Netz - Der Inhaber eines Internetanschlusses haftet grundsätzlich nicht als Störer für die unberechtigte Nutzung einer WLAN-Verbindung durch unberechtigte Dritte, die mit ihm in keinerlei Verbindung stehen. |
Quelle und weiterlesen hier: MIR 2008, Dok. 206: OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 01.07.2008 - Az. 11 U 52/07 - Störerhaftung bei ungeschütztem WLAN-Netz - Der Inhaber eines Internetanschlusses haftet grundsätzlich nicht als Störer für die unberechtigte Nutzung einer WLAN-Verbindu
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