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| Tags: algiiurteil, einkommen, pharmastudie |
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| Redaktion Registriert seit: 19.08.2005 Ort: Bonndeshauptstadt
Beiträge: 4.915
| Viele Hartz-IV-Empfänger versuchen das wenige Geld durch kleinere Jobs aufzubessern. Immer wieder Streit mit den Behörden gibt es, wenn das Geld vom Arbeitslosengeld II abgezogen wird. Nun hat das Sozialgericht Düsseldorf (AZ: S 42 AS 60/07) in einem ungewöhnlichen Fall zugunsten eines Hilfebedürftigen entschieden. Der Hartz-IV-Empfänger hatte an einer Arzneimittel-Studien der Pharmaindustrie teilgenommen - und dafür eine Aufwandsentschädigung von 1580 Euro kassiert. Die zuständige Behörde rechnete das als Einkommen an und kürzte das Arbeitslosengeld II. Dagegen klagte der Mann - Begründung: Die Aufwandsentschädigung müsse mit den erheblichen Fahrtkosten für die Teilnahme an der Medikamenten-Studie verrechnet werden. Außerdem habe er sich wegen der häufigen Blutentnahmen aufwendiger und deshalb teurer ernähren müssen. Die Richter gaben ihm Recht und wiesen zusätzlich auf das erhebliche Gesundheitsrisiko hin, deshalb sei die Entschädigung ein "vorweggenommenes Schmerzensgeld", aber kein Einkommen. WDR 2 Der Sender. - Quintessenz - ALG-II-Urteil: Einkommen durch Pharma-Studie
__________________ Dem Deutschen Volke Runtergeknechtet zur bitteren Armut und Hungerlöhnen durch die Menschenverachtende Politik der früheren RotGrünen- und heutigen großen Koalition,die sehr gerne alle paar Monate die Daumenschrauben fester anzieht Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar. |
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