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Alt 29.09.2007, 14:18   #1
Administrator
 
Benutzerbild von Admin2
 
Registriert seit: 01.07.2007
Beiträge: 368
Standard Beschluß BVerfG: Kontenabfrage Abrufe "ins Blaue hinein" sind unzulässig!

Quelle:
http://www.ra-sehn.de/28,152,kontoab...rde,item,0.php

Zitat:
Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 13.06.2007:
Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass die Vorschriften zur automatischen Kontenabfrage zumindest teilweise gegen den verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz verstossen. Der Gesetzgeber erhält eine Frist zur verfassungsgemäßen Neuregelung bis zum 31.5.2008.
Klargestellt wurde in diesen Zusammenhang auch noch einmal:
1. § 93 Abs. 7 und 8 AO (Abgabenordnung) ermächtigt die Gerichte, Steuerbehörden und Sozialbehörden nur zur automatisierten Abfrage bestimmter Kontostammdaten von Bankkunden und Verfügungsberechtigter, z.B. Name, Geburtsdatum, Kontonummern und Depots. Kontostände und Kontobewegungen können auf diese Art nicht abgefragt werden. Diese Daten muss sich die Behörde auf Grundlage anderer Ermächtigungsgrundlagen besorgen.
2. Die Kontenabrufe stehen unter dem Gebot der Erforderlichkeit. Die Normen erlauben Kontenabrufe nur im Rahmen konkreter Verdachtsmomente. Routinemäßige oder anlasslose Abrufe "ins Blaue hinein" sind danach unzulässig.
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Alt 29.09.2007, 17:47   #2
Redaktion
 
Benutzerbild von Kaleika
 
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Ort: Bremen
Beiträge: 3.398
Standard

Hoffentlich kommt diese Nachricht auch mal bei den argen ARGEN an!
Bzw. ist sie da längst und wird "nur" durch eine interne Regelung ausgehebelt!
Kaleika
Kaleika ist offline  
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