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| Tags: anzurechnen, hartz, krankenhaustagegeld |
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| Redaktion Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 1.085
| Kürzung nur teilweise zulässig Gericht: Krankenhaustagegeld nicht auf Hartz IV anzurechnen © AP 20.09.2007 14:31:14 - (live-PR.com) - Dortmund (AP) Job-Center dürfen Krankenhaustagegeld nicht als Einkommen eines Arbeitslosen anrechnen, soweit es einem anderen Zweck als die Einkünfte aus Hartz IV dient. Das hat das Sozialgericht Dortmund entschieden. Eine teilweise Anrechnung des Tagegeldes auf das Einkommen sei nur zulässig, wenn damit normalerweise von Hartz IV gedeckte Kosten ausgeglichen würden, teilte das Gericht am Donnerstag in Dortmund mit. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. In dem konkreten Fall hatte ein Langzeitarbeitsloser geklagt, der mit seiner Frau inklusive der Kosten für Wohnung und Heizung monatlich Hartz IV in Höhe von 1.146 Euro bekam. Die Frau hatte während eines 61-tägigen Krankenhausaufenthaltes 1.900 Euro Krankenhaustagegeld aus einer privaten Versicherung erhalten. In dem Tagegeld sah die Arbeitsgemeinschaft (ARGE) anrechenbares Einkommen und forderte 1.535 Euro zurück. Zu Unrecht, befand das Dortmunder Gericht. Das Tagegeld diene einem anderen Zweck als Hartz IV, nämlich der Finanzierung von zusätzlichen Fahrten, Kleidung, Geschenken oder der zeitweiligen Einstellung von Pflegepersonal. Lediglich wegen der Höhe des Tagegeldes in diesem Fall hielt es das Gericht für angemessen, eine teilweise Anrechnung auf das Arbeitslosengeld II zuzulassen, nämlich 420 Euro. Die Eheleute hätten mit dem Tagegeld nicht mit dem Krankenhausaufenthalt in Verbindung stehende Kosten wie Reparaturen im Haushalt oder den Kauf einer Brille decken können, erklärte das Gericht. (Aktenzeichen: Sozialgericht Dortmund, S 22 (31, 48) AS 532/05
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