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Alt 19.09.2007, 08:40   #1
Redaktion
 
Registriert seit: 19.08.2005
Ort: Bonndeshauptstadt
Beiträge: 4.915
Standard ALG-II-Träger muss angemessene Miete belegen

18. Sep 16:22

Die bei Hartz IV zulässige Mietobergrenze muss die zuständige Behörde vernünftig nachweisen können.

Um festzustellen, ob ein ALG-II-Empfänger in einer unangemessen teuren Wohnung lebt, braucht es eine tragfähige Datengrundlage. Die Auswertung von ein paar Zeitungsanzeigen reiche nicht aus, urteilten Richter.


http://www.netzeitung.de/wirtschaft/...er/744751.html
__________________
Dem Deutschen Volke

Runtergeknechtet zur bitteren Armut und Hungerlöhnen durch die Menschenverachtende Politik der früheren RotGrünen- und heutigen großen Koalition,die sehr gerne alle paar Monate die Daumenschrauben fester anzieht

Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar.
wolliohne ist offline  
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