Keine Sanktion,welche d eine Eingliederungsvereinbarung (EV) ers. VerwaltgsAkt Das Hessische Landessozialgericht hat entschieden, dass in Fällen, in denen ein Betroffener gegen eine Verpflichtung verstoßen hat,
jedenfalls aus diesem Grunde nicht sanktioniert werden kann (Az: L 7 AS 288/06 ER).
Dies ist von besonderem Interesse, weil in den Eingliederungs-vereinbarungen diverse Pflichten enthalten sind, die in ihnen nicht enthalten sein dürfen. ........ http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/...ds=&sensitive=
__________________ Dem Deutschen Volke
Runtergeknechtet zur bitteren Armut und Hungerlöhnen durch die Menschenverachtende Politik der früheren RotGrünen- und heutigen großen Koalition,die sehr gerne alle paar Monate die Daumenschrauben fester anzieht
Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar.
Geändert von wolliohne (26.08.2007 um 20:13 Uhr).
|