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Bitte um solidarische Unterstützung und wichtige Infos, um Ansprüche zu sichern; in Forum: ; Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter, wir haben heute wichtige Info für Euch. Einmal geht es um die Kriminalisierung von Hartz IV-Beziehern, die sich mit- und für uns, bzw. für Euch engagierten ...| Tags: ansprueche, bitte, infos, sichern, solidarische, unterstuetzung, wichtige |
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| Redaktion Forumnutzer/in Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 14.559
| Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter, wir haben heute wichtige Info für Euch. Einmal geht es um die Kriminalisierung von Hartz IV-Beziehern, die sich mit- und für uns, bzw. für Euch engagierten und nun strafrechtlich verfolgt werden. Zum anderen geht es um die anstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Hartz IV. Schon vor einem Jahr hatten wir dazu geraten sogenannte Überprüfungsanträge zu stellen, die auch massenhaft gestellt wurden. Nun hat das Bundesverfassungsgericht am 20. Oktober mündlich verhandelt. Deshalb stellt der Verein Tacheles e. V aus Wuppertal aktualisierte Anträge, Widersprüche und eine mögliche Klage zur Verfügung. Bitte macht davon, falls nicht schon geschehen, massenhaft Gebrauch. Es sollten doch gut bis zu 50.000 Überprüfungsanträge bei den Hartz IV-Behörden eingehen. Liebe Grüße Das Erwerbslosen Forum Deutschland http://www.erwerbslosenforum.de ============================================== 1. Solidarität mit den Angeklagten der Kampagne 'Zahltag!' 2. Prozesstermin in Aachen – Volles Verständnis für den Angeklagten 3. Überprüfungsanträge zu den Regelleistungen im Netz ============================================== 1. Solidarität mit den Angeklagten der Kampagne 'Zahltag!' Am Vormittag des 9. Juni 2009 begleiteten mehrere Menschen eine Frau zur ARGE Mitte in der Luxemburger Str. in Köln. Diese hatte ihre Geldbörse verloren, brauchte aber dringend Geld, um sich als Diabetikerin mit Insulin zu versorgen. Zwar konnte eine Barauszahlung erkämpft werden, aber die von der ARGE herbeigerufene Polizei eskalierte die Situation und räumte gewaltsam. Zwei Menschen aus der Begleitung wurden seitens der ARGE mit einem Hausverbot belegt und Klage wegen „Hausfriedensbruch und Widerstand“ erhoben. Der Prozess findet am 30.11.2009, um 12:00 Uhr, im Amtsgericht direkt neben der ARGE statt. (Luxemburger Str. 101) Noch weitere acht Menschen erwarten in gleicher Angelegenheit Prozesse. Wir werden deshalb am 30.11.09 schon um 9:30 Uhr an der ARGE Luxemburger Str. sein, um dort mit Euch gemeinsam einen Umsonst-Flohmarkt mit Frühstück zu machen. Bringt also Dinge zum Verschenken mit! Solidarität mit den Angeklagten! +++ Über eure Repression können wir nur lachen, unser Widerstand geht weiter! +++ Kommt alle!!! It's 'Zahltag !' ============================================== 2. Prozesstermin in Aachen – Volles Verständnis für den Angeklagten Am Freitag, 04.12.2009, um 12:00 Uhr findet im Amtsgericht Aachen (Adalbertsteinweg 92) der Prozess gegen einen Teilnehmer des Erwerbslosen Forum Deutschland statt. Der Vorwurf: verbale Billigung und Belohnung einer Straftat!. Nach einer am 5. September in der ARGE Aachen erfolgten Geiselnahme **, die nach kurzer Zeit beendet war, hatte er Verständnis für die Motive von „in der Ecke“ gedrängten Menschen in unserem Forum in einem Forum einer Aachener Zeitung geäußert. Während die Aachener Staatsanwaltschaft vergeblich bei uns versuchte über IP-Adressen auf den Autor zu schließen, hatte die besagte aachener Zeitung keine Probleme die IP-Adresse an den Staatsschutz weiter zu geben. Anfänglich wurde auch noch wegen Volksverhetzung ermittelt. Es scheint so, dass es nicht um das Verstehen für eine Geiselnahme oder anderer Sachen geht, sondern um das Verständnis für jemanden, der glaubt verstehen zu können, dass und warum gewalttätige Übergriffe auf ARGE-Mitarbeiter stattfinden und sich zudem darüber wundert, dass dies nicht viel öfters passiert. Wir fordern Euch auf Solidarität mit dem Angeklagten zu zeigen und derartigen Einschüchterungsversuchen eine klare Absage zu erteilen. Deshalb treffen wir uns 11:30 Uhr vor dem Gerichtsgebäude. **Während der angesprochenen Geiselnahme bedrohte eine mittellose und zwischenzeitlich verurteilte Frau zwei Sachbearbeiter der Aachener ARGE mit einer funktionsuntüchtigen Luftdruckpistole. Berichten zu Folge wälzten die sich bedroht wähnenden Opfer der Attacke mit der Frau die Akten, rauchten gemeinsam eine Zigarette (nachdem die Frau drohte, aus dem Fenster zu springen und immerhin zurückgehalten werden konnte) und gaben dem Begehren der Betroffenen nach einem Vorschuss oder wenigstens einem Lebensmittelgutschein noch lange nicht statt. (Bankangestellte z.B. haben da ganz andere Anweisungen.) Offenbar also fühlten sich die Sachbearbeiter die ganze Zeit über sehr sicher. Der männliche Sachbearbeiter hatte zudem für alle Fälle einen Axtstil(!) im Büro parat. Weiterführende Links: Originalthread im Erwerbslosen Forum Aachen:Geiselnahme in Jobcenter unblutig beendet „Adorno-Zitat reicht für den Verdacht der Volksverhetzung“ Landgericht Aachen: Adorno Zitat reicht für den Verdacht der Volksverhetzung ============================================== 3. Überprüfungsanträge zu den Regelleistungen im Netz Tacheles hat nun aktualisierte Überprüfungsanträge Überprüfungsanträge veröffentlicht. Diese sollten gestellt werden, für den Fall das das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) rückwirkend die Regelleistungen für zu niedrig hält oder dies andere Punkte für unzulässig befindet. Wenn es rückwirkend Geld zurück gibt, bekommt nur derjenige Geld zurück, der für die Vergangenheit einen Überprüfungsantrag und die Gegenwart einen Widerspruch vor der Verkündung derr BVerfG - Entscheidung gestellt hat. Es muss nochmal klargestellt werden, beim BVerfG geht es entgegen falscher medialer Berichterstattung nicht nur um die Regelleistung für die Kinder, sondern genauso um die Regelleistung für die Erwachsenen. Ferner hängen an dem Verfahren die Mehrbedarfe, auch die für Krankenkost, Strom, Heizung, Warmwasser, Kindergeldanrechnung und ggf. noch viel mehr, dran. Die BVerfG- Entscheidung wird genauso Auswirkung auf das SGB XII haben. Sollte das BVerfG die Verfassungswidrigkeit der Regelleistungen für die Vergangenheit feststellen, dann kriegen nur diejenigen Geld nachgezahlt, die jetzt einen Überprüfungsantrag und Widerspruch einlegen. Hier gibt es zwei Friste: 1. Frist bis Ende des Jahres, hier wirkt der Überprüfungsantrag bis längstens Anfang 2005 zurück, danach bis längstens Anfang 2006, die zweite Frist ist der Tag der Verkündigung der Entscheidung des BVerfG, nur bis einen Tag vorher ist das erfolgreiche Stellen eines Überprüfungsantrages möglich. Ob es rückwirkend Geld gibt, ist rechtlich unklar, aber es besteht deutlich die Chance das es das gibt. Daher sollten bundesweit alle Beratungsstellen, Sozial- und Wohlfahrtsverbände, Anwälte, Betroffenenorganisationen dazu offensiv aufrufen. Das heißt aus meiner Sicht Pressemitteilungen rausgeben, Aushänge starten, Flugblätter verteilen … Dann gibt es innerhalb der Erwerbslosenszene einen ziemlich ätzend ausgetragenen Disenz über die Ausgestaltung der Überprüfungsanträge, hierzu ist zu sagen, dass es inhaltlich egal ist, wie diese im Detail ausformuliert sind, maßgeblich ist das er eingelegt wurde und das der Betroffene den Zugang zur Behörde nachweisen kann. Die Überprüfungsanträge, Widersprüche und Bedienungsanleitung dazu findet ihr hier: Regelleistung verfassungswidrig? – Jetzt rückwirkend Ansprüche sichern!
__________________ Gruß aus dem RheinlandMartin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland |
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| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 02.12.2006 Ort: Kassel
Beiträge: 285
| Reicht das wenn man einen Überprüfungsantrag bei seinem Zuständigen Amt einlegt oder muss man den auch wenn man nach 2005 auch noch in anderen städten gewohnt hat dort einen überprüfungsantrag hinschicken?
__________________ Liebe Grüße Nina Ich gebe keine Rechtsberatung, da ich nur aus eigenen Erfahrungen schreiben kann. |
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| Redaktion Forumnutzer/in Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 14.559
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Besser ist es, wenn du die dort einlegst, denn verlassen kannst Du dich nicht, dass dein Amt diese weiter leitet. Also mach dir die Mühe.
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| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 02.12.2006 Ort: Kassel
Beiträge: 285
| Ok, das wäre für meine mutter. sie ist derzeit in Lindlar hat aber bis vor 2 oder 3 jahren noch in Kassel gewohnt. Daher denke ich ist ein überprüfungsantrag zu beiden ämtern zu schicken besser oder? Weil in Kassel haben die ja normal nicht die akten die in Lindlar sind oder? *denk*
__________________ Liebe Grüße Nina Ich gebe keine Rechtsberatung, da ich nur aus eigenen Erfahrungen schreiben kann. Geändert von Octavius (25.11.2009 um 14:50 Uhr) |
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| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 02.12.2006 Ort: Kassel
Beiträge: 285
| Habe wie schon geschrieben hingeschrieben seit 2004. Der Brief ist aber schon unterwegs. Soll ich da noch was ändern, also noch einen Brief hinterher schicken, mit der Änderung? :( Dachte, das dies dann automatisch dann als 01.01.2005 gilt...
__________________ Liebe Grüße Nina Ich gebe keine Rechtsberatung, da ich nur aus eigenen Erfahrungen schreiben kann. |
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