Erwerbslosen Forum Deutschland (Forum)

 
kein_lohn_unter10

AfA / Arge / Optionskommunen

Vollstaendige Uebernahme Reisekosten: EA abgelehnt; in Forum: Information; @Martin Behrsing nochmals vielen Dank fuer deine Unterstuetzung. Hat leider nix genutzt: EA abgelehnt. Zum Verstaendnis fuer alle anderen: meinem GG wird die Fahrkarte zum VG nur anteilig erstattet:ca. 100 ...
Zurück   Erwerbslosen Forum Deutschland (Forum) > Information > AfA / Arge / Optionskommunen

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren



Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen
Tags: , , ,

Antwort

 

LinkBack Themen-Optionen Ansicht
Alt 23.09.2005, 15:44   #1
Milo
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Vollstaendige Uebernahme Reisekosten: EA abgelehnt

@Martin Behrsing

nochmals vielen Dank fuer deine Unterstuetzung. Hat leider nix genutzt: EA abgelehnt. Zum Verstaendnis fuer alle anderen: meinem GG wird die Fahrkarte zum VG nur anteilig erstattet:ca. 100 EUR, nur noch 60 EUR. 20 EUR wurden mal eben rueckwirkend zusaetzlich wegen eines zuvor statt gefunden VG gekuerzt. Neuerdings muessen sich bei uns im LK ALG II-er mit 20 Euro aus dem Regelsatz "selbstbeteiligen".

Der zustaendige Richter hat heute Nachmittag angerufen und den Antrag mit Begruendung auf § 46, Abs. 1 SGB III abgelehnt.
Zitat:
(1) Bewerbungskosten koennen bis zu einem Betrag von 260 Euro jaehrlich uebernommen werden.
Bis wir in diese Gegend gezogen sind, galt dieser Hoechstbetrag ausschliesslich fuer schriftliche Bewerbungen jeder Art, Fahrkosten zu Vorstellungsgespraechen waren aus diesem Betrag immer! ausgenommen.

Hier wird uns auf einmal erzaehlt, dass damit der Gesamtbetrag gemeint waere und der Betrag durch Vorstellungsgespraech im Ausland schon massiv ueberschritten waere usw. usf. :laber: Haette nur noch gefehlt, dass er irgendetwas von "Dankbarkeit und Grosszuegigkeit und Entgegenkommen" gelabert haette... :dampf:

Reisekosten werden im o.g. § nochmals ausdruecklich separat aufgefuehrt
Zitat:
(2) Als Reisekosten koennen die beruecksichtigungsfaehigen Fahrkosten uebernommen werden. Beruecksichtigungsfaehig sind die bei Benutzung eines regelmaessig verkehrenden oeffentlichen Verkehrsmittels anfallenden Kosten der niedrigsten Klasse des zweckmaessigsten oeffentlichen Verkehrsmittels, wobei moegliche Fahrpreisermaessigungen zu beruecksichtigen sind.
Die Begruendung geht uns demnaechst noch schritlich zu...

Muessen wir jetzt unser "Weltbild" was die Fahrkostenuebernahme zu V-Gespraechen angeht vollkommen neu ordnen?! Oder wer spinnt hier?!

Zur Info noch der neuerdings zu benutzende "Antrag auf Fahrkostenuebernahme" ... Telefonisch war er noch "garniert" mit dem allseits bekannten und "beliebten" Spruch: "Das haben wir immer so gemacht!" :dampf:

Achja, in der EinV wurde was die "Foerderinstrumente" (Bewerbungskosten, Fahrkosten etc.) angeht selbstverstaendlich nichts schriftlich fixiert...

LG, Milo :uebel:
Angehängte Dateien
Dateityp: pdf antrag_fahrkostenerstattung_vg_200.pdf (98,6 KB, 12x aufgerufen)
 
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 23.09.2005, 17:11   #2
Redaktion
Forumnutzer
 
Benutzerbild von Martin Behrsing
 
Registriert seit: 16.06.2005
Ort: Bonn
Beiträge: 11.979
Standard

also in Beschwerde gehen, da der Richter seine hausaufgabe nicht gemacht hat. Hier muss deutlich zwischen Bewerbungskosten (Porto, Fotos) und Reisekosten (Fahrtkosten) unterschieden werden. Hierzu gibt es nur die Empfehlung, dass Reisekosten unter 6 EUR von der BA nicht übernommen werden können.
Natürlich kann ein Sachbearbeiter immer nach Pflichtgemäßen Ermessen entscheiden. Allerdings, welche Ermessenleistung soll hier noch sein, bei den hohen Fahrtkosten und dem geringen Regelsatz, der überhaupt keine Bewerbung- und Fahrtkosten vorsieht.

Werd Euch ein paar Durchführungshinweise und BT-Drucksachen dazu schicken und dann sofort in die Beschwerde, wobei das Vorstellungsgespräch dann ja wohl gelaufen ist (Damit gibt es dann auch kein Anordnungsgrund mehr). :motz:
__________________
Gruß aus dem Rheinland

Martin

Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland
Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06

Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen
entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung.

Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland
Martin Behrsing ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 23.09.2005, 17:31   #3
Milo
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hallo Martin,

sorry, dass wir gerade zweigleisig fahren, wusste nicht, dass mein GG dir 'ne mail geschickt hatte :D

Nachdem ganzen Sch*** und dann noch einem inkompetenten Richter, musste das an die Oeffentlichkeit, was in diesem LK alles moeglich ist. :dampf:

Was das V-Gespraech angeht, hat unsere Bank ihr Herz fuer uns (oder ALG II-er!? :kinn: ) entdeckt, will allerdings "umgehend" einen Kontoausgleich sehen. Also die Differenzzahlung muss so schnell wie moeglich angeordnet werden. Duerfte bei dieser Fehlinterpretation ja hoffentlich nicht so schwer werden.

Du siehst es also genau so wie wir, dass eine Eigenbeteiligung zu Vorstellungsgespraechen auf gar keinen Fall verlangt werden kann?!

Ggf. ist dann die naechste Klagerunde angesagt!? Sind ja erst 4 von 8 angelaufen...

LG, Milo

P.S.: Der Ein-Euro-Job (Verleih in den 1. Arbeitsmarkt) meines GG ist Anfang November vor dem Arbeitsgericht :D
 
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 23.09.2005, 18:21   #4
Redaktion
Forumnutzer
 
Benutzerbild von Martin Behrsing
 
Registriert seit: 16.06.2005
Ort: Bonn
Beiträge: 11.979
Standard

Anbei ein Auszug aus dem SGB III § 46 der die Bewerbungskosten und reisekosten regelt.

Zitat:
§ 46 [1] Höhe
(1) Bewerbungskosten können bis zu einem Betrag von 260 Euro jährlich übernommen werden.

(2)[2] 1Als Reisekosten können die berücksichtigungsfähigen Fahrkosten übernommen werden. 2Berücksichtigungsfähig sind die bei Benutzung eines regelmäßig verkehrenden öffentlichen Verkehrsmittels anfallenden Kosten der niedrigsten Klasse des zweckmäßigsten öffentlichen Verkehrsmittels, wobei mögliche Fahrpreisermäßigungen zu berücksichtigen sind. 3Bei Benutzung sonstiger Verkehrsmittel ist ein Betrag in Höhe der Wegstreckenentschädigung nach § 6 Abs. 1 des Bundesreisekostengesetzes berücksichtigungsfähig. 4Bei mehrtägigen Fahrten können zusätzlich für jeden vollen Kalendertag ein Betrag von 16 Euro und für den Tag des Antritts und den Tag der Beendigung der Fahrt ein Betrag von jeweils 8 Euro erbracht werden. 5Daneben können die Übernachtungskosten erstattet werden. 6Übersteigen die nachgewiesenen Übernachtungskosten je Nacht den Betrag von 16 Euro, können sie erstattet werden, soweit sie unvermeidbar sind. 7Übernachtungskosten, die die Kosten des Frühstücks einschließen, sind vorab um 5 Euro zu kürzen.

Ab 01.09.2005:

(2) 1Als Reisekosten können die berücksichtigungsfähigen Fahrkosten übernommen werden. 2Berücksichtigungsfähig sind die bei Benutzung eines regelmäßig verkehrenden öffentlichen Verkehrsmittels anfallenden Kosten der niedrigsten Klasse des zweckmäßigsten öffentlichen Verkehrsmittels, wobei mögliche Fahrpreisermäßigungen zu berücksichtigen sind. 3Bei Benutzung sonstiger Verkehrsmittel ist ein Betrag in Höhe der Wegstreckenentschädigung nach § 5 Abs. 1 des Bundesreisekostengesetzes berücksichtigungsfähig. 4Bei mehrtägigen Fahrten können zusätzlich für jeden vollen Kalendertag ein Betrag von 16 Euro und für den Tag des Antritts und den Tag der Beendigung der Fahrt ein Betrag von jeweils 8 Euro erbracht werden. 5Daneben können die Übernachtungskosten erstattet werden. 6Übersteigen die nachgewiesenen Übernachtungskosten je Nacht den Betrag von 16 Euro, können sie erstattet werden, soweit sie unvermeidbar sind. 7Übernachtungskosten, die die Kosten des Frühstücks einschließen, sind vorab um 5 Euro zu kürzen.
Rz. 4 Haufe Kommentar zu § 46 SGB III

Grundsätzlich können die Kosten für die Benutzung regelmäßig verkehrender öffentlicher Verkehrsmittel übernommen werden. Die Arbeitsämter verfügen üblicherweise über die Möglichkeit, über ein Großkundenabonnement (GKA) im Rahmen des En-bloc-Verfahrens Preisnachlässe zu erhalten. Diese sind vorrangig zu nutzen und nur dann die Einzelkosten zu erstatten, wenn die En-bloc-Fahrkarte nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden kann.

Als Fahrkosten gelten auch Flugkosten, Zuschläge für EuroCity (EC), InterCity (IC), InterRegio (IR), FernExpress (FD) und Schnellzüge (D), Gebühren für Reisgepäck und erforderliche Platzkarten, wenn die Gewährung dieser Kosten wirtschaftlicher oder im Einzelfall aus persönlichen oder sonstigen Gründen notwendig ist. Zuschlagskarten sind bei IR, FD und D ab einer Entfernung von 51 km oder bei Nutzung des GKA nicht erforderlich. Die Erstattung der Mehrkosten für die Benutzung des Inter-City-Expresses (ICE) ist bei Nachweis triftiger Gründe im Einzelfall möglich. Gefördert werden ausschließlich Fahrten in der 2. Klasse. Als zweckmäßig ist ein öffentliches Verkehrsmittel dann anzusehen, wenn es die wirtschaftlichste Möglichkeit bietet und dem Einzelfall angemessen ist.

vielleicht doch noch mal den Richter anrufen und darauf hinweisen, dass er § 46 nicht beachtet hat.
__________________
Gruß aus dem Rheinland

Martin

Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland
Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06

Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen
entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung.

Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland
Martin Behrsing ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Themen-Optionen
Ansicht

Forenberechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist aus.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an
Gehe zu

Ähnliche Themen

Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Reisekosten zur ARGE GlobalPlayer Allgemeine Fragen 6 12.09.2008 21:51
Reisekosten Kerstin.S Ein Euro Job / Mini Job 2 29.08.2008 13:24
Wohnungsbeschaffungskosten / Reisekosten ? Krebs Kosten der Unterkunft 2 22.08.2008 14:53
Vermittlungsschein + Reisekosten Sonste ALG II 0 15.06.2008 10:39
Bewerbungskosten - Reisekosten slawek1403 ALG 8 10.04.2008 17:54


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 05:20 Uhr.




Powered by vBulletin® Version 3.7.4 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2009, Jelsoft Enterprises Ltd.
SEO by vBSEO 3.2.0
Template-Modifikationen durch TMS

Beiträge dürfen unter Angabe der URL ausdrücklich überall veröffentlicht werden.
Infos müssen allen Menschen zugänglich gemacht werden.
Dies gilt jedoch nicht für den Bereich Off-Topic des Erwerbslosen Forum Deutschland