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| Tags: 3monatsfrist |
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| | #1 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 18.06.2005 Ort: Gelsenkirchen
Beiträge: 129
| Hallo, mein Nachbar hat seit vielen Wochen kein Geld von seinem AG bekommen; er hat ihn zuletzt vor drei Wochen gesehen und mit ihm gesprochen. Bei der AfA hat Nachbar nun nachgefragt, ob er jetzt ohne Sperrfrist kündigen könne. Ihm wurde gesagt, er müsse drei Monate - notfalls auch ohne Geld - abwarten, ansonsten bekäme er eine Sperre. Ist das rechtens??? Wenn ja, wo steht das??? |
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| | #2 |
| Gast
Beiträge: n/a
| SGB III § 144 ; :cry: |
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| | #3 |
| Redaktion Registriert seit: 22.06.2005 Ort: NRW
Beiträge: 2.052
| Wenn er keine Rücklagen hat, kann er da nicht ALG2 beantragen? Schliesslich zählt das Zuflußprinzip! Wo kein Zufluß - möglicherweise Anspruch auf ALG2. :kinn:
__________________ Gruß vagabund .................................................. .................................. Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Die von mir gemachten Aussagen geben meine persönlichen Erfahrungen wieder bzw. stellen meine Meinung dar und keine Rechtsberatung. "Hartz IV ist offener Strafvollzug. Es ist die Beraubung von Freiheitsrechten. Hartz IV quält die Menschen, zerstört ihre Kreativität" Goetz Werner |
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| | #4 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 18.06.2005 Ort: Gelsenkirchen
Beiträge: 129
| Zitat:
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| | #5 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
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| | #6 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 18.06.2005 Ort: Gelsenkirchen
Beiträge: 129
| *kicher* ... ja, Danke Jan http://www.anno-zone.de/forum/images...es/schmatz.gif .... das meinte ich aber nicht wirklich http://www.anno-zone.de/forum/images/smilies/troest.gif Er hat ca 8 Wochen kein Geld bekommen. Lt. AfA reicht diese Zeit nicht aus, er muss noch einen Monat warten .... wo steht, ich muss drei Monate ohne Geld sein, dann ist eine Kündigung kein selbstverschuldetes Arbeitsende??? ... das meinte ich. |
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| | #7 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Zusatz: ich würde frech ALG II beantragen und die Kontosumme ins Minus vorzeigen. Als Darlehn müssen sie es vorstrecken, sonst würde ich außer der Arbeitsgerichtsklage ne Sozialgerichtsklage mit Strafandrohung wegen unterlassener Hilfestellung im Amt nachziehen. | |
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| | #8 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 18.06.2005 Ort: Gelsenkirchen
Beiträge: 129
| hhmmmm .... danke. Ich schließe daraus, dass bei der AfA - wie immer - Dünnschiss erzählt wurde, als von drei Monaten gesprochen wurde und dass nirgendwo diese drei Monate konkret niedergeschrieben sind. Ich drucke ihm das hier aus und reiche es ihm rein. Dann kann er sich kümmern ... |
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| | #9 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Dünnschiet zwar nicht, denn sie gingen bestimmt von einer Eigenkündigung aus, ohne die Hintergründe zu erfragen. Allerdings sollte hier Anwalt genommen werden, weil mehrere Sachen zu beachten sind ehe die Kündigung im Kasten ist. Er soll sich beraten lassen - wichtig !!! |
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