AfA / Arge / Optionskommunen

Zeugnisvorlage und Vorsprache ,Schüler; in Forum: Information; Hallo an Euch, Ich hoffe der eine oder andere hier kann mir weiterhelfen.......... Meine Kinder sind Schüler und besuchen die 10. und 12.Klasse . Zu Beginn des neuen Schuljahres wurde ...

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Alt 29.01.2010, 18:27   1 links from elsewhere to this Post. Click to view. #1
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Standard Zeugnisvorlage und Vorsprache ,Schüler

Hallo an Euch,
Ich hoffe der eine oder andere hier kann mir weiterhelfen..........
Meine Kinder sind Schüler und besuchen die 10. und 12.Klasse . Zu Beginn des neuen Schuljahres wurde für beide eine aktuelle Schulbescheinigung verlangt, die ich auch vorgelegt habe.
Nun bekamen beide ein Schreiben zu einer "persönlichen Meldung" zu erscheinen (der Termin liegt natürlich mitten in der Unterrichtszeit); zu dem Meldetermin sollen sie ihre Halbjahreszeugnisse vorlegen.
Wie können wir uns wehren?
Ich will, dass beide ihre Schule zu Ende machen können ,ohne Einmischung des Jobcenters.
Wie weit darf die ARGE gehen ? Gibt es evtl. schon Urteile ?
Ich meine mich nicht erinnern zu können, das Sorgerecht für meine Kinder an das Jobcenter abgegeben zu haben...............
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Alt 29.01.2010, 20:00   #2
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Standard AW: Zeugnisvorlage und Vorsprache ,Schüler

Den Termin während der Schulzeit würde ich rechtzeitig verlegen
auf eine Zeit nach dem Unterricht.

Keine Panik. Die Frage taucht öfter auf. Hier einige vernünftige Antworten.

- Beratungstermin bei der Arge (Schüler!)

Für einige Schüler kann das der Anlass sein, sich in den nächsten Monaten bei der Berufsberatung beraten zu lassen. Besonders, wenn jemand nicht weiß, was er nach der Schule machen will.

Die "Kinder" könnten gleich fragen, wie es aussieht mit Erstattung von Bewerbungskosten. Und auch ob für ihre konkreten Berufe (geplanten Berufswege) Fahrtkosten zu Aufnahmeprüfungen bzw. zu Vorstellungsgesprächen übernommen werden (können). Vielleilcht können sie die Anträge auf Übernahme schon stellen.

Geändert von Erolena (29.01.2010 um 20:08 Uhr)
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Alt 29.01.2010, 20:23   #3
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Standard AW: Zeugnisvorlage und Vorsprache ,Schüler

Entschuldige, aber wenn ich bei sozialhilfe.24.de unterwegs und ein SB wäre, würde ich auch so antworten ... "mach' Dir keine Sorgen".
... und wenn ich meinen würde, mein Kind sollte mal die Berufsberatung aufsuchen, weil es Zeit wird, dann gebe ich ihm auf den Weg, die Arbeitsagentur aufzusuchen und auch dort die Bewerbungskostenfragen zu klären und nicht beim Jobcenter.
Ich habe meine Tochter nicht hingelassen und es hatte keine Auswirkungen.

sorry, sollte nicht zickig klingen, tut es aber, merk' ich gerade ... bin nur gerade wegen einer anderen Sache etwas in Rage. *seufz*
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LG biddy
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Alt 30.01.2010, 01:38   #4
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Standard AW: Zeugnisvorlage und Vorsprache ,Schüler

Alles klar, keine Aufregung. Ich hoffe, Du meinst nicht, dass ich einen festen Arbeitsplatz bei der ARGE hätte?

Ich sehe das wahrscheinlich schon etwas lockerer als Du und Bahamas - betrifft mich nicht mehr. Ich habe dabei im Blick, dass nicht alle Jugendlichen
(ich rede nicht vom verschüchterten 16-jährigen) immer empfänglich für die
weisen Ratschläge der Eltern sind. Die Ansprechpartner, die ich kurz
selber gesprochen habe, hatten selber Kinder im gleichen Altern und
schon einen guten Draht zum Jugendlichen.

Ich gehe davon aus, alle Schüler können bei der Arbeitsagentur
die Berufsberatung nutzen.
Allerdings bei den Bewerbungskosten sehe ich das anders.
Die Kinder aus der Bedarfsgemeinschaft - also SGB II -
bekommen ihr Bewerbungskosten bei der ARGE - oder liege ich da falsch?

Die Frage ist nicht ganz unwichitig zu klären.
Meiner Meinung nach bestehen Unterschiede in den Leistungen f. Bewerbungen.

Die Bew.kosten gibt es bei der Arbeitsagentur (SGB III)
nur für versicherungspflichtige Ausbildungsgänge.
Also nicht für die Beamtenlaufbahnen (keine SV-Pflicht).
Kannste also schon mal ansparen, damit du x-hundert Kilometer
durch das Land zur Aufnahmeprüfung finanzieren kannst.
Bei der Ausgabe des Bewerbungskostenantrages fiel kein Wort davon.

Beim SGB II könnte einiges anders laufen als beim SGB III.
Bei der ARGE/Jobcenter (SGB II) sind z.B. die Bewerbungskosten
auch für eine schulische Ausbildungen förderbar.

Eine Frage wäre auch:
Werden Kosten für Studienbewerbungen übernommen?
Wird eine Fahrt vor Studienbeginn zum Studienort übernommen,
z.B. wg. Aufnahmeprüfungen, wg. Tag d. off. Tür, wg. Einschreibung;
zum Mietvertrag unterschreiben fahren meist wg. der Bürgschaft noch
ein Elternteil oder Großelternteil mit.
Der Studienort entscheidet sich bei vielen erst im August vor Studienbeginn
und damit die Fahrtkostenhöhe. Es könnte an der Nordsee sein.

Geändert von Erolena (30.01.2010 um 01:44 Uhr)
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Alt 30.01.2010, 03:12   #5
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Standard AW: Zeugnisvorlage und Vorsprache ,Schüler

Zitat:
Zitat von Erolena Beitrag anzeigen
Alles klar, keine Aufregung. Ich hoffe, Du meinst nicht, dass ich einen festen Arbeitsplatz bei der ARGE hätte?
Ich bin - wieder - ganz ruhig ;)
Nein, das meinte ich nicht. Ich bin Deinem Link gefolgt und bezog mich auf ein Posting dort.
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Alt 30.01.2010, 08:58   #6
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Standard AW: Zeugnisvorlage und Vorsprache ,Schüler

Es geht darum, dass ich auf "die Hilfe" des Jobcenters verzichten möchte.
Natürlich können wir es uns einfach machen- die Zeugnisse vorlegen, und uns das Gesabbel der SB anhören.
Meine Kinder möchten sich aber nicht "bewerben"-mein Sohn hat noch 1,5 Jahre bis zum Abi, dann will er studieren.
Meine Tochter ist erst in der 10.Klasse und auch sie will die Schule weitermachen.
Wir wissen was wir wollen- nur weil ich nicht über ausreichend Einkommen verfüge(bin Aufstockerin) sind wir nicht komplett blöde , so dass wir eine "Beratung" ausgerechnet des Jobcenters brauchen!
Eine Bekannte erzählte mir , dass auch ihr Sohn, der seit 1,5 Jahren eine Lehrstelle hat, mit seinem Zeugnis vorprechen muss!
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Alt 30.01.2010, 17:37   #7
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Standard AW: Zeugnisvorlage und Vorsprache ,Schüler

Wenn es für Dich und die Kids nicht in Frage kommt, dort hinzugehen:

Ich habe als Erziehungsberechtigte meiner Tochter damals schriftlich mitgeteilt - obwohl die Post nicht an mich, sondern an sie gerichtet war -, dass eine berufliche Eingliederung (so ähnlich steht's ja hintenrum immer in den Einladungen) momentan nicht angezeigt ist, dass sie schulpflichtig ist (damals 10. Klasse), dem Unterricht nicht fernbleiben kann und wird (Termin morgens) und voraussichtlich bis ... (siehe Schulbescheinigung) die Schule besuchen wird, um folgenden Schulabschluss zu erreichen: ...
Als Antwort erhielt ich "Ist ok, bitte nicht vergessen, eine aktuelle Schulbescheinigung einzureichen." Ende.
Bei Absenkung der Regelleistung einer Schülerin (bis 2012) hätte ich ehrlich gesagt nichts lieber getan, als zu klagen. Mit Presse. *lol*
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Alt 30.01.2010, 20:13   #8
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Standard AW: Zeugnisvorlage und Vorsprache ,Schüler

Danke!
Schulbescheinigung liegt ja schon vor.
Mir ist aufgefallen, dass beide auch plötzlich ihre eigene "Kundennummer" haben............
Und ist es nicht auch seltsam, dass der Lehrling (der Sohn meiner Bekannten) dort vorsprechen muss?
Er hat doch sein Ausbildungsgehalt.........
LG
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Alt 09.02.2010, 19:59   #9
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Zitat:
Zitat von biddy Beitrag anzeigen
Entschuldige, aber wenn ich bei sozialhilfe.24.de unterwegs und ein SB wäre, würde ich auch so antworten ... "mach' Dir keine Sorgen".
... und wenn ich meinen würde, mein Kind sollte mal die Berufsberatung aufsuchen, weil es Zeit wird, dann gebe ich ihm auf den Weg, die Arbeitsagentur aufzusuchen und auch dort die Bewerbungskostenfragen zu klären und nicht beim Jobcenter.
Ich habe meine Tochter nicht hingelassen und es hatte keine Auswirkungen.

sorry, sollte nicht zickig klingen, tut es aber, merk' ich gerade ... bin nur gerade wegen einer anderen Sache etwas in Rage. *seufz*

*Sorry Tastatur ist kaputt*

Den gleichen Gedanken hate ich auch gerade.

Schulbescheinigung vorlegen: ok! Kein Problem, die brauchen ja nen Nachweis.

Termin während der Unterrichtszeit: einfach anrufen und verlegen lassen. Sehe kein Problem darin.

Zeugnis vorlege: DATENSCHUTZ???? Ich bin mir nicht sicher ob man das muss und ob es den SB etwas angeht welche Schulnoten und wie viele unentschuldigte Fehlstunden jemand hat.

An der Einladung selbst finde ich nix falsches, denn es kann für deine Kinder wirklich einen Vorteil haben. Sie können Fragen stellen wegen Ausbildung usw. Aber was ist wenn sie studieren möchten? Dann kan der SB ihnen nicht dabei helfen, dafür gibt es speziele Beratungsstellen an den Hochschulen und Unis.
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Alt 09.02.2010, 20:31   #10
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Standard AW: Zeugnisvorlage und Vorsprache ,Schüler

Zitat:
An der Einladung selbst finde ich nix falsches, denn es kann für deine Kinder wirklich einen Vorteil haben. Sie können Fragen stellen wegen Ausbildung usw.
Bei der Arbeitsagentur vielleicht, aber beim Jobcenter??

Ich hatte neulich einen Termin dort bei der Fallmanagerin. Ich wusste nach vergeblichem Bemühen von mir, es hat keinen Zweck, sie wird nie begreifen, dass eine Aufwandsentschädigungs-Tätigkeit nichts mit Minijob zu tun hat und deshalb habe ich es gelassen, ich hätte zu weit ausholen müssen ... ... von nichts eine Ahnung und soooooo viel (Ausnahmen bestätigen eventuell die Regel).
Da lasse ich zumindest meine Kids nicht "berufsberaten" ... von einem ehemaligen Telekom-Angestellten (somit fachfremd) oder sonstwas.
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Alt 13.02.2010, 23:52   #11
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Standard AW: Zeugnisvorlage und Vorsprache ,Schüler

Mein Kind und ich waren neulich auch beim KJC ..... meine Tochter hatte dort Termin bekommen und sollte auch alle Zeugnisse mitbringen.
Mir erscheint das auch ominös, dass die dort so viel Wert darauf legen und beständig drauf pochen die Zeugnisse zu sehen.

Wir hatten das in der Eile vergessen und ich fand es schon komisch, dass man mein Kind einlädt und sie sich dann 3 Leuten nebst meiner SB gegenüber sieht, denen sie am Ende noch den Numerus clausus erklären muss.
Anwesend war auch ein Berater der dafür zuständig ist Schüler mit dem Hauptschulabschluss in Ausbildung zu bringen. Der kam sich aber selbst fehl am Platze vor, denn er frug gleich beim Eintreten meines Kindes nach dem Schulabschluss und als die sagte Abitur .... da meinte er nur "Da bin ich ja ganz falsch hier. Ich bin eigentlich für Hauptschüler zuständig"

Dann kamen Fragen nach Handy und ob wir einen PC hätten. Haben wir verneint weil der RS solche Dinge nicht zulässt.
Auf unsere Fragen wurden erst nach freundlichen Stunk von der SB geantwortet und gleich mit dem Hinweis, wenn meine Tochter in einen anderen LK zieht wegen Studium Ausbildung ja dann auch ein anderer KJC zuständig wäre. Unsere Fragen was wir in Bezug auf BAB beantragen könnten wollte Madame nicht beantworten.
Das verstehen die unter Berufsberatung und Beratungspflicht.

Heute bekam ich von der LVA meinen Bescheid zur Überprüfung, ob alle versicherungspflichtigen Zeiten darin in Ordnung wären und ganz unten drunter der Hinweis, dass für das komplette Jahr 2009 sie nichts zuordnen können. Ich solle einen Nachweis erbringen was ich in diesem Jahr gemacht habe. Ich dachte immer KJC zahlt auch an die Rentenversicherungsstelle. Wie kann es dann sein, dass ein komplettes Jahr fehlt?

Manchmal denke ich die SB oder FM sind gänzlichst unfähig da.

LG
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Alt 14.02.2010, 00:18   #12
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Haben sie erklärt, warum sie wissen möchten, ob Handy und PC vorhanden sind?


Zitat:
Unsere Fragen was wir in Bezug auf BAB beantragen könnten wollte Madame nicht beantworten.
Das hast Du aber nett ausgedrückt ... "wollte" ...

Zitat:
Wie kann es dann sein, dass ein komplettes Jahr fehlt?
Würde ich sofort abklären. Du müsstest auch vom Jobcenter oder von der BA in Nürnberg einen "Leistungsnachweis/Bescheinigung über beitragspflichtige Einnahmen für den Rentenversicherungsträger" - oder so ähnlich betitelt - für 2009 erhalten haben. Wenn nicht, dann würde ich diesen sofort bei der ARGE anfordern.
Mein Schrieb kam erst kürzlich.
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Alt 14.02.2010, 01:08   #13
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Das will ich vom Anwalt mit einfordern lassen. Der schreibt immer so schöne Sätze ..... den letzten Schrieb meiner SB hat er als verbalen Kollateralschaden bezeichnet
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Diana ist offline  
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Alt 14.02.2010, 16:44   #14
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Zitat:
Zitat von Diana Beitrag anzeigen
Das will ich vom Anwalt mit einfordern lassen. Der schreibt immer so schöne Sätze ..... den letzten Schrieb meiner SB hat er als verbalen Kollateralschaden bezeichnet
...sehr gut...hab ich mir gleich notiert...kommt gleich in mein nächstes Schreiben!!

...ich behaupte mal...diese v.K. (neue Abkürzung*ggg*) finden täglich statt...sprich Falschberatung, Falschinfos usw. usf.

...haste noch mehr solcher "Nettigkeiten"?
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*Wenn der Deutsche hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern schaut, wer schadensersatzpflichtig ist. Kurt Tucholsky

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rechtmäßig: mit dem Willen des zuständigen Richters vereinbar Ambrose Bierce (Des Teufels Wörterbuch)

*Aufklärung ist der Ausgang des Menschen aus seiner selbstverschuldeten Unmündigkeit.
Unmündigkeit ist das Unvermögen, sich seines Verstandes ohne Leitung eines anderen zu bedienen. (Kant)

*Probleme sind nur Lösungen in Arbeitskleidung
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Alt 15.02.2010, 12:22   #15
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Zitat:
Zitat von Erolena Beitrag anzeigen
Die "Kinder" könnten gleich fragen, wie es aussieht mit Erstattung von Bewerbungskosten. Und auch ob für ihre konkreten Berufe (geplanten Berufswege) Fahrtkosten zu Aufnahmeprüfungen bzw. zu Vorstellungsgesprächen übernommen werden (können). Vielleilcht können sie die Anträge auf Übernahme schon stellen.
Ja das haben wir auch gefragt, aber nur patzige ungenügende Antworten bekommen und den Hinweis dass eventuell dann eine andere ARGE zuständig sein könnte. Wirklich "Super Beratung"

Stattdessen hatte man für Kind ein einjähriges Praktikum im Visier, wo Kind dann eventuell im Anschluss daran einen Beruf erlernen kann.
Einjähriges Praktikum (z.B. bei einem Beschäftigungsträger in Form eines Ein-Euro-Job) um dann im Anschluss daran "Einzelhandelskauffrau" oder "Bürokauffrau" bei der Beschäftigungsgesellschaft zu erlernen.
Wirklich "hochqualitativ"

Zitat:
...ich behaupte mal...diese v.K. (neue Abkürzung*ggg*) finden täglich statt...sprich Falschberatung, Falschinfos usw. usf.
Ja das denk ich auch. Ganz so möchte man ja seine Klientel doch nicht loslassen, denn wir ELO's sichern deren Arbeitsplätze und sind zudem noch Sandsack für deren Frustabbau und Machtspielchen.

LG
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Alt 15.02.2010, 17:33   #16
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Und das mit Abitur!!!
Zitat:
Stattdessen hatte man für Kind ein einjähriges Praktikum im Visier, wo Kind dann eventuell im Anschluss daran einen Beruf erlernen kann.
Einjähriges Praktikum (z.B. bei einem Beschäftigungsträger in Form eines Ein-Euro-Job) um dann im Anschluss daran "Einzelhandelskauffrau" oder "Bürokauffrau" bei der Beschäftigungsgesellschaft zu erlernen.
Wirklich "hochqualitativ"
Hier würde ich wirklich überlegen, mich zu beschweren.
Seid ihr sicher, dass der potentielle Azubi wirklich nicht zur Arbeitsagentur "darf"?
Seid ihr etwa eine Optionskommune?

Was will sie denn gern machen? Falls wirklich im Handel, dann wird sie doch einen Ausbildungsplatz bekommen. Oder?
Falls sie eine ganz normale Lehre plant und keine Lehrstelle erhalten sollte, dann kann sie als Überbrückung einjährige Berufsfachschule besuchen. Diese wird, so weit ich sehe, dann anerkannt bei der Lehre. (IHK-Beratung nutzen).

Es gibt vielmehr Kaufleute (nicht nur den schlecht bezahlten Einzelhandel)
BERUFENET, Berufsinformationen einfach finden - Suche
(Suchbegriff Kauffrau = 55 Berufsrichtungen)

Sie könnte nach dem Abi ein Berufsakademie-Studium machen (wenn sie nicht an Uni oder FHS will). BA-Studium ist aber ganz schön schwer. Dauert ungefähr drei Jahre, davon die Hälfte Praxis, die Hälfte Theorie. Plätze gibt es z.B. bei den großen Ketten (Kaufland u.ä.) Es gibt Vergütung vom Praxispartner plus Bafög. Am Ende hat sie einen Abschluss, der dem einer Fachhochschule (angeblich) gleichgestellt sein soll.
z.B. hier: http://www.ba-eisenach.de/fileadmin/...elh_060306.pdf

Oder aber Betriebswirtschaft oder Managment studieren.
z.B. mit internationaler Ausrichtung in Frankfurt/Oder
Europa-Universität Viadrina: Informationen rund um Ihr Studium

Geändert von Erolena (15.02.2010 um 17:41 Uhr)
Erolena ist offline  
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Alt 15.02.2010, 17:53   #17
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Zitat:
Zitat von Erolena Beitrag anzeigen
Und das mit Abitur!!!
Hier würde ich wirklich überlegen, mich zu beschweren.
Seid ihr sicher, dass der potentielle Azubi wirklich nicht zur Arbeitsagentur "darf"?
Seid ihr etwa eine Optionskommune?
Jugendliche, die U27 sind, können die Beratung des BBZ in Anspruch nehmen, auch wenn sie im ALGII-Bezug stehen.
Weiss ich aus eigener Erfahrung.
__________________
Weh denen, die unheilvolle Gesetze erlassen und unerträgliche Vorschriften machen, um die Schwachen vom Gericht fern zu halten, und den Armen meines Volkes ihr Recht zu rauben, um die Witwen auszubeuten und die Waisen auszuplündern. Jes 10,1-2
Ihr habt den Weinberg geplündert, eure Häuser sind voll von dem, was ihr den Armen geraubt habt.
Wie kommt ihr dazu, mein Volk zu zerschlagen ? Ihr zermalmt das Gesicht der Armen. Jes 3,14-15
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