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AfA / Arge / Optionskommunen

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Alt 08.07.2006, 13:54   #1
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Registriert seit: 12.04.2006
Beiträge: 110
Standard Einklagbarkeit von Leistungen

Hallo, kann ich irgendwie die Leistungen, die AA / ARGEn zu erbringen haben, einfordern ?

Mir liegt eine Broschüre des Bundesministerium für Arbeit und Soziales vor (Titel: Sozialhilfe und Grundsicherung) in der auf Seite 50 steht:

Weil das ALG II aus Steuermitteln finanziert wird, hat die Gemeinschaft ein Interesse an bestmöglichen Eingliederungshilfen (!), aber auch einen Anspruch auf konsequente Eigeninitiative und aktive Mitwirkung der Arbeitssuchenden selbst. Fördern und Fordern gehen gleichberechtigt Hand in Hand.



(also ehrlich: Ich merke davon nichts. Der Haufen mit Problemen wird eher größer, als kleiner.)

Wie wird dies nun in der Praxis umgesetzt ?

Aus meiner Erfahrung kann ich nur sagen, daß man keine Eingliederungshilfen, Hilfe und Beratung erhält.

Im Gegenteil:

Die machen uns nur (noch mehr) Probleme !
Vera....ter ist offline  
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Alt 08.07.2006, 14:04   #2
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.572
Standard

Welche Leistung möchtest Du denn einklagen?
Arania ist offline  
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Alt 08.07.2006, 14:31   #3
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Benutzerbild von Quirie
 
Registriert seit: 23.03.2006
Ort: an der Elbe
Beiträge: 658
Standard

Na, die hier zum Beispiel:

http://www.arbeitsagentur.de/vam/vam...&ls=false&ut=0

:cry: :cry:
__________________
Die Dummheit drängt sich vor, um gesehen zu werden; die Klugheit steht zurück, um zu sehen.
(Verf.unbekannt, Realitätsgehalt 100 %)

- Keine Rechtsberatung, die ist Sache der Rechtsanwälte-
Quirie ist offline  
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