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| Tags: arbeitsagentur, datenschutzverstoss, nachgewiesener |
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| | #1 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 18.10.2006
Beiträge: 35
| Hallo Mitstreiter habe jetzt nach drei Monaten die Beurteilung des Bundesdatenschutzbeauftragen über einen Datenschutzverstoß der Arbeitsagentur vorliegen (nachdem die Arbeitsagentur die Einschätzung des Landesdatenschutzbeauftragten ignoriert hat). Danach hätten subjektive Wertungen über mein Verhalten in einem Vorstellungsgespräch nicht gespeichert und verarbeitet werden dürfen. Laut Einschätzung des BfDI hat die Arbeitsagentur damit über Jahre hinweg gegen ihre eigene Anweisung (Beachtung des Sozialdatenschutzes) verstoßen und damit meine berufliche Integration erschwert . Die BA hat dem BfDI jedoch zugesagt die Thematik zukünftig in Schulungen zu thematisieren und bittet abschließend um ENTSCHULDIGUNG. Was haltet ihr davon? |
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| | #2 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 29.06.2008
Beiträge: 282
| Zitat:
Allerdings weiß ich von einigen Sachbearbeitern, dass sie in Schulungen zwar einiges lernen, in der Praxis aber angewiesen werden, anders zu arbeiten.
__________________ Viele Grüße rheinländerin | |
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| | #3 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.12.2007 Ort: Philadelphia (bei Storkow/Mark)
Beiträge: 4.125
| Entschuldigung? Raus aus der Akte mit solchem Zeug - das wäre eine adäquate Reaktion. Mario Nette
__________________ "Müßiggang hat Gold im Mund und Morgenstund ist aller Laster Anfang" (Motto der Rehberger) |
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| | #4 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 26.09.2006
Beiträge: 361
| Laut Datenschutz § 8 BDSG kann ein SB oder eine Behörde Schadensersatzpflichtig werden bei § 8 BDSG ...(2) Bei einer schweren Verletzung des Persönlichkeitsrechts ist dem Betroffenen der Schaden, der nicht Vermögensschaden ist, angemessen in Geld zu ersetzen. Das kann sein wenn der SB, oder die Behörde wiederholt Kontostände abfragt, Kontoauszüge ohne Erlaubniss kopiert (ein einfaches durchsehen sollte genügen um festzustellen, das kein Vermögen da ist, oder Geldeingänge aus ....?Schwarzarbeit???), oder die Erlaubniss unter Androhungen von Leistungsverweigerung erzwingt, oder sonst irgendwelche persönlichen Daten sammelt und speichert, die für die Bedürftigkeitsprüfung unerherblich sind. Anfragen bei Stadtwerken Z.B nach dem Verbrauchsverhalten des Bedürftigen sind ein klarer Verstoß gegen das Datenschutzgesetz und Ein eingriff in das persönlichkeitsrecht. Es wäre also für den Betroffenen ratsam Strafanzeige zu erstatten, und Schadensersatzansprüche geltend zu machen. der genaue Wortlaut des § 8 BDSG ist zu finden unter: http://www.juraforum.de/gesetze/BDSG...e_stellen.html
__________________ Wer in einer Demokratie schläft, der wacht in einer Diktatur auf! |
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| | #5 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 15.05.2007
Beiträge: 620
| Wieviele erfolgreiche Geltendmachungen von Schadensersatz sind Dir in dem Zusammenhang bekannt?
__________________ Gruß speedport Ich stehe als Beistand zwanzig Kilometer um Welzheim zur Verfügung! Wer Beistand benötigt, sende mir eine PN! |
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| | #6 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 18.10.2006
Beiträge: 35
| Das hatte ich ja schon beantragt als mir vor Monaten das Ergebnis des Landesdatenschutzbeauftragten vorlag, was von der Arbeitsgentur (bzw. dessen „Datenschutzexperten“) aber bestritten und ignoriert wurde. Habe deshalb jetzt nochmal den BfDI gebeten, der Arbeitsagentur nochmals meinen Löschungsanspruch zu verdeutlichen. Wenn das nicht fruchtet werde ich wohl klagen müssen. Unabhängig davon werde ich bei der Arbeitsagentur natürlich meine bisher angefallenen Auslagen geltend machen. Wegen einer möglichen Schadensersatzpflicht bzw. Amtshaftung werde ich mich nochmal fachkundig beraten lassen. Halte Euch auf dem Laufenden. |
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