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#1 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 15.05.2008
Beiträge: 33
| Hallo, ich bitte euch sehr um Hilfe. Es geht im folgendem um einen sehr guten Freund: (Hört sich blöd an, ich weiß. Aber es würde ihm sehr weiterhelfen) Er wohnt bei seinen Eltern und ist 18 Jahre alt. Sucht schon seit einem Jahr einen Ausbildungsplatz und ist fündig geworden. Nur macht ihm seine Gesundheit immer mehr Probleme.. er will zwar versuchen die Ausbildung zu schaffen, doch weiß er nicht ob es klappt. Die Ärzte können ihm so schnell auch nicht helfen, leider. Jetzt einige Fragen um Klarheit zu schaffen: - Würde er sich jetzt von der Arge abmelden und dort sagen, er hätte Arbeit, könnte die ARGE dann sehen, dass er eine Ausbildung bekommen hat? - Wenn er bei den Eltern wohnen bleibnt (ist momentan eine Bedarfsgemeinschaft), sich aber von der Arge abmeldet. Könnten dort alle weiter leben, so als wären sie alleine? Er hätte sein Geld und sie ihres? Müssen die Eltern dann in eine kleinere Wohnung? Sind fast 100 qm2. - Wenn er die Ausbildung abbrechen würde oder eine Arbeit, würde er weiter Geld von der Arge bekommen oder ALG I? - Wie ist es wenn er auszieht und arbeitet, und dann z.B. aufhört oder gefeuert wird? Muss er dann wieder zurück zu seinen Eltern?# Gruß |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 27.06.2006
Beiträge: 169
| Der einfachste Weg ... - er bleibt in der Bedarfsgemeinschaft mit den Eltern, - seine Ausbildungsvergütung wird bei ihm als Einkommen angerechnet, - mit seinen Einkünften muss er seine Eltern nicht unterhalten, höchstens das Kindergeld wandert als Einkommen zu den Eltern, - er muss sich natürlich mit seinem Einkommen zu einem Drittel an den Kosten der Unterkunft beteiligen. Wenn er sich ganz abmeldet ... - ist er nicht mehr in der BG der Eltern, gehört aber weiter in die Haushaltsgemeinschaft, - muss er mit seinen Einkünften die Eltern nicht unterhalten, nur das Kindergeld wird Einkommen der Eltern, - muss er sich zu einem Drittel an den Kosten der Unterkunft beteiligen, - eröffnet sich für ihn möglicherweise ein Anspruch auf Wohngeld. Wenn er auszieht ... - hat er möglicherweise einen Anspruch auf BAB, - können die Eltern das Kindergeld an ihn weiterleiten und es wird bei ihnen nicht mehr als Einkommen angerechnet, - besteht die Möglichkeit auf ergänzende Leistungen für seine Unterkunft (§ 22 Abs 7 SGB II), - ist die Wohnung für die Eltern nicht mehr angemessen. Welche Leistungen gezahlt werden können, wenn er auszgezogen ist und dann die Ausbildung oder Arbeit abgebrochen wird, sollte er mit der zuständigen Sachbearbeitung diskutieren, wenn es tatsächlich so weit gekommen ist. Viele Grüsse Cha |
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| Erstellt von | For | Type | Datum | |
| ErwerbslosenForum Deutschland | This thread | Refback | 29.08.2008 14:09 | |
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