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| Tags: arge, finger, mitarbeiter, schaut |
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| | #1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 20.07.2008
Beiträge: 14
| Ein mir bekannter Antragsteller erhielt nach nach Folgeantrag einen höheren Bewillingungsbescheid.Er beschwerte sich bei der Arge,es seien ihn ja in den letzten 2 Jahren zu wenig Geld gezahlt worden.Die Arge schrieb ihn nach Prüfung an,man hätte sich in den letzten Jahren Verrechnet,genau so wie jetzt.Also wurden ihm 200 Euro abgezogen.Die Person liess dies Von einem Sachkundigen überprüfen uns es war wirklich so.Nun ging der Bekannte gestern zur ARGE,dort nahm man an der Info ihn in Empfang und steckte ihm,man hätte alles im Betriebssystem geändert,so dass der Antrag aus Juli gültig sei und er somit 200 Euro mehr bekommt.Man wolle die Mitarbeiter vor Ärger schützen. Wie kam es zur Überzahlung? Der Antragsteller arbeitet und hatte im ersten Monat 1058 Netto mit Familie bekam er dann Unterstützung.Die Folgemonate ´verdiente er 1300 Euro.Obwohl er alles angab und Verdienstbescheinigungen reinreichte haben die nie die Erhöhung berücksichtigt.Also immer zu viel gezahlt.Im Juli haben sie dann noch mehr Fehler gemacht und es kam ein noch höherer Betrag heraus.Na ja,Fehler über Fehler nun bekommt die Familie etwa 300 Euro mehr als ihr zusteht,nur um die Mitarbeiter zu schützen.Nett....Es geht mir nicht um den Bekannten,aber wer schaut der Arge auf die Finger? Uns ziehen sie bis auf den letzten cent alles ab und schmeissen das Geld raus um sich selbst zu schützen. |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.03.2008 Ort: Berlin
Beiträge: 1.006
| Du, sei mir jetzt nicht böse, aber irgendwie kann ich das nicht so recht nachvollziehen. Die Familie bekommt jetzt mehr als ihnen zusteht und weiß das auch ? ![]() Sorry, ist mir zu hoch, dabei bin ich überhaupt nicht blond Kannst Du das mal bitte irgendwie näher ausführen ? ?
__________________ Grüße aus Bärlin Die Reichen sind so unersättlich, die wollen alles besitzen, sogar die Armut! Don`t dream it - be it ! Der beste Weg, einen schlechten Vorschlag vom Tisch zu fegen, besteht darin, einen Besseren zu machen |
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| | #3 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 15.05.2007
Beiträge: 620
| Zitat:
Mal ganz davon abgesehen, daß ich es ungewöhnlich finde, wenn ein Bekannter (also nicht Freund oder Verwandter) so genau über die Einkommensverhältnisse Bescheid weiß. Oder bist Du der Betroffene selbst?
__________________ Gruß speedport Ich stehe als Beistand zwanzig Kilometer um Welzheim zur Verfügung! Wer Beistand benötigt, sende mir eine PN! | |
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| | #4 |
| Redaktion Registriert seit: 19.08.2005 Ort: Bonndeshauptstadt
Beiträge: 4.915
| einfache Antwort,natürlich die BA Nürnberg. dein Bekannter sollte sich weiterhin ruhig verhalten weil nicht zur evtl.Rückzahlung verpflichtet.
__________________ Dem Deutschen Volke Runtergeknechtet zur bitteren Armut und Hungerlöhnen durch die Menschenverachtende Politik der früheren RotGrünen- und heutigen großen Koalition,die sehr gerne alle paar Monate die Daumenschrauben fester anzieht Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar. |
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| | #5 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 10.01.2007
Beiträge: 1.457
| Wir überprüfen mit Unterstützung der Gerichte. BA ist nicht die Aufsichtsbehörde aller Arbeitslosenquälbehörden. Hier ist die Verrechnung wohl illegal. Der Betrag, der im Bescheid auzsgewiesen ist, steht dem Kunden während der Bewilligungszeit zu. Und wenn dieser viel zu hoch sein sollte. Hier hilft ein Blick in §45 SGB X. Im Rechtskreis des BGB wäre die Aufrechnung, tolerabel. Aber hier nicht. Welche Ausreden die SB bemühen, interessiert, auch bei kreativer Phantasie, niemanden. |
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