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Alt 09.08.2008, 17:48   #1
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Registriert seit: 30.07.2008
Beiträge: 4
Standard Probleme mit Arge Krankenmeldung

Hallo,
ich hoffe es kann mir jemand ein paar Tips geben.
Meine Freundin hat eine sehr starke Form von Migräne. Nun hat sie vor ca. 3 Wochen wieder eine starke Migränephase gehabt. Das alles ging über ca 10 Tage. Da ich z.Z. beruflich unterwegs bin und meine Freundin auch einen 8 Jährigen Sohn hat habe ihre Eltern sie zu sich geholt. In der Zeit wo meine Freundin bei Ihren Eltern war hat sie ein Schreiben der Arge bekommen zwecks Termin. Nun hat sie dadurch natürlich den Termin verpasst und die Arge hat Ihr darauf hin die Leistung um 20% gekürzt ( sie bekommt für sich und das Kind grade mal 850 Euro, davon muß sie die Miete zahlen und Schulsachen/Kleidung und Lebensunterhaltskosten...weiter muß sie noch eine Heizkostennachzahlung abzahlen weil sich die Arge weigert diese zu übernehmen) Nun hat sie als es ihr besser ging versucht eine AU von ihrem Migränearzt nachträglich zu besorgen...der weigerte sich
Sie ist dann zu ihrer Hausärztin gegangen die Ihr dann eine Bestätigung ausgestellt hat das sie wegen Ihrer starken schmerzen bei Ihren Eltern sein musste (die Hausärztin kennt das Problem mit ihrer Migräne seit Jahren, nur ist sie zu dem Zeitpunkt in der Sache nicht der behandelnde Arzt gewesen und kann dadurch keine AU ausstellen). Diese Bestätigung reichte meine Freundin bei der Arge mit der bitte um einen neuen Termin ein. Die Antwort der Arge ist: Da es sich nicht um eine AU handelt könne man nicht von der Kürzung um 20 % zurücktreten ?! Weiter will die Arge wissen ob und wie lange dieser Zustand noch anhält, da ab der 6 Woche ja die Krankenkasse die Lebensunterhaltskosten übernehmen würde ????!!!!
Das heist im Klartext: Wenn es um die Kürzung geht dann ist diese Bescheinigung ihrer Hausärztin wirkungslos....geht es aber darum das ab der 6 Woche die Krankenkasse die zahlung übernehmen muß, wirkt die gleiche Bestätigung wie eine AU !!!!
Das ist so eine Frechheit !!!
Wie weit kann die Arge das Geld eigentlich kürzen? Ich meine, da ist ja noch ein Kind im Spiel. Meine Freundin würde sich nie um Termine drücken, weiter ist sie sich ihrer Verantwortung bewusst. Ich selber habe auch nie geglaubt das es so etwas gibt, das ein Kopfschmerz jemanden für mehrere Tage außer Gefecht setzten kann...bis ich mich mal über diese Krankheit Informiert habe.
Hat jemand einen Rat wie man sich gegen diese Kürzung wehren kann und vor allem was das mit der Krankenkasse soll??? Sie hat nun am 14.08 einen neuen Termin bekommen .
Vielen Dank an euch und viele Grüße

Martin
Mart05 ist offline  
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Alt 09.08.2008, 18:43   #2
Ludwigsburg
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Beiträge: n/a
Standard AW: Probleme mit Arge Krankenmeldung

Zitat:
Zitat von Mart05 Beitrag anzeigen
Arge hat Ihr darauf hin die Leistung um 20% gekürzt

da sollte sie Widerspruch einlegen und gegebenenfalls klagen

...weiter muß sie noch eine Heizkostennachzahlung abzahlen weil sich die Arge weigert diese zu übernehmen

und da hat sie keinen Widerspruch eingelegt?

) Nun hat sie als es ihr besser ging versucht eine AU von ihrem Migränearzt nachträglich zu besorgen...der weigerte sich

AU darf er nachträglich nicht ausstellen, wohl aber eine Bescheinigung, daß sie Migränepatientin ist und deshalb tageweise ausfallen kann.


Sie ist dann zu ihrer Hausärztin gegangen die Ihr dann eine Bestätigung ausgestellt hat das sie wegen Ihrer starken schmerzen bei Ihren Eltern sein musste (die Hausärztin kennt das Problem mit ihrer Migräne seit Jahren, nur ist sie zu dem Zeitpunkt in der Sache nicht der behandelnde Arzt gewesen und kann dadurch keine AU ausstellen).

dürfte sie nur max. 1 Tag rückwirkend

Diese Bestätigung reichte meine Freundin bei der Arge mit der bitte um einen neuen Termin ein. Die Antwort der Arge ist: Da es sich nicht um eine AU handelt könne man nicht von der Kürzung um 20 % zurücktreten ?!

Könnte man schon, will man aber nicht!

Weiter will die Arge wissen ob und wie lange dieser Zustand noch anhält,

dann soll die SB sie zum med. Dienst schicken!

da ab der 6 Woche ja die Krankenkasse die Lebensunterhaltskosten übernehmen würde ????!!!!

So ein Blödsinn!
ALG II Empfänger haben keinen Anspruch auf Krankengeld - es gibtm unbegrenzt ALG II, bis festgestellt wird, daß man keine 3 Stunde am Tag arbeitsfähig ist.

Das heist im Klartext...

nein, heißt es nicht!


Wie weit kann die Arge das Geld eigentlich kürzen?

Auf 0 - aber nicht fürs Kind. Lebensmitelgutscheine könnte sie aber bekommen.

Ich meine, da ist ja noch ein Kind im Spiel.

Das darf nicht mit sanktioniert werden.
Warum ist sie denn bloß nicht am nächsten Tag spätestens zum Arzt gegangen?
 
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Alt 09.08.2008, 19:09   #3
Eka
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Beiträge: 1.862
Standard AW: Probleme mit Arge Krankenmeldung

Zitat:
Zitat von Ludwigsburg Beitrag anzeigen
Warum ist sie denn bloß nicht am nächsten Tag spätestens zum Arzt gegangen?
Weil man dieses mit solchen Migräneanfällen nicht mehr kann. Straßenverkehrsuntauglichkeit und zeitweise nichtmal mehr in der Lage das Telefon zu bedienen um den Arzt zu rufen. Es ist für Nicht-MigränePatienten schwer vorstellbar, wie sehr man eingeschränkt bzw. untauglich bei so einem Anfall ist. Und Migräne ist auch nicht immer 'die gleiche' Migräne.

LG
Eka
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Audiatur et altera pars....
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Alt 09.08.2008, 20:37   #4
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Beiträge: 4
Standard AW: Probleme mit Arge Krankenmeldung

Hallo,
wollte mich für die Antworten bedanken, wenn meine Freundin Migräne hat ist sie zu nichts mehr fähig sowie EKA schon geschrieben hat.

Gruß
Martin
Mart05 ist offline  
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Alt 09.08.2008, 20:39   #5
Ludwigsburg
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Standard AW: Probleme mit Arge Krankenmeldung

Zitat:
Zitat von Mart05 Beitrag anzeigen
Hallo,
wollte mich für die Antworten bedanken, wenn meine Freundin Migräne hat ist sie zu nichts mehr fähig sowie EKA schon geschrieben hat.

Gruß
Martin
Deshalb: unbedingt Widerspruch!
 
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Alt 09.08.2008, 21:14   #6
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Standard AW: Probleme mit Arge Krankenmeldung

Zitat:
Zitat von Eka Beitrag anzeigen
Weil man dieses mit solchen Migräneanfällen nicht mehr kann. Straßenverkehrsuntauglichkeit und zeitweise nichtmal mehr in der Lage das Telefon zu bedienen um den Arzt zu rufen. Es ist für Nicht-MigränePatienten schwer vorstellbar, wie sehr man eingeschränkt bzw. untauglich bei so einem Anfall ist. Und Migräne ist auch nicht immer 'die gleiche' Migräne.

LG
Eka
Dann holt man den ärztlichen Notdienst. Der kann ja wohl auch eine AU ausstellen wenn jemand nicht aus dem Haus kann.
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Alt 09.08.2008, 21:29   #7
Eka
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Standard AW: Probleme mit Arge Krankenmeldung

Zitat:
Zitat von münchnerkindl Beitrag anzeigen
Dann holt man den ärztlichen Notdienst. Der kann ja wohl auch eine AU ausstellen wenn jemand nicht aus dem Haus kann.
Wie soll das gehen wenn man das Telefon nicht mehr bedienen kann und niemand anderes im Haus/Wohnung ist? Manche Migränepatienten werden sogar Ohnmächtig. Nicht jeder Anfall ist gleich 'schlimm'.
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Alt 09.08.2008, 21:32   #8
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Standard AW: Probleme mit Arge Krankenmeldung

Sie hat ein Kind und Eltern die bescheid wussten weil sie sie geholt haben. Da muss ja wohl jemand fähig gewesen sein den ärztlichen Notdienst zu rufen.
münchnerkindl ist offline  
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Alt 09.08.2008, 21:35   #9
Eka
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Standard AW: Probleme mit Arge Krankenmeldung

Mit dem Kind habe ich auch gerade gedacht, dass man bei solchen Notfällen dieses vielleicht 'anlernen' sollte den Arzt zu rufen und die dementsprechende Telefonnummer immer am Telefon liegen hat, für den Fall der Fälle. Mit 8 Jahren verstehen und können sie manchmal mehr, als man denen zutraut.
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Alt 09.08.2008, 23:44   #10
Ludwigsburg
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Standard AW: Probleme mit Arge Krankenmeldung

Zitat:
Zitat von münchnerkindl Beitrag anzeigen
Der kann ja wohl auch eine AU ausstellen wenn jemand nicht aus dem Haus kann.
Kann er sicher, tut er aber nicht, soviel ich erlebt hab. Man wird an den Hausarzt verwiesen.
 
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Alt 09.08.2008, 23:46   #11
Ludwigsburg
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Standard AW: Probleme mit Arge Krankenmeldung

Zitat:
Zitat von münchnerkindl Beitrag anzeigen
Sie hat ein Kind und Eltern die bescheid wussten weil sie sie geholt haben. Da muss ja wohl jemand fähig gewesen sein den ärztlichen Notdienst zu rufen.
Ich denke, den Notarzt sollte man bei sowas nicht bemühen: man weiß doch, wie man sich am besten selbst helfen kann. Was, wenn man ihn wegen sowas holt und ein anderer Patient muß zu lange warten?
 
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Alt 10.08.2008, 00:09   #12
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Standard AW: Probleme mit Arge Krankenmeldung

Tja, was soll man machen wenn es keinen Arzt in der Gegend gibt der Hausbesuche macht... Irgendwie muss ja ein Dr Med her der die AU ausstellt...
münchnerkindl ist offline  
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Alt 12.08.2008, 18:51   #13
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Standard AW: Probleme mit Arge Krankenmeldung

Zitat:
Zitat von Ludwigsburg Beitrag anzeigen
Ich denke, den Notarzt sollte man bei sowas nicht bemühen: man weiß doch, wie man sich am besten selbst helfen kann. Was, wenn man ihn wegen sowas holt und ein anderer Patient muß zu lange warten?
Ärztlicher Notdienst ungleich Notarzt!!!

Der ärztliche Notdienst ist ein regulärer Hausarzt oder Internist, mit Bereitschaftsdienst. Dies dient dazu, das Problem zu lösen, daß immer weniger Hausärzte Hausbesuche machen. Also keine Hemmungen diesen in den Fällen anzurufen, in denen man auch seinen Hausarzt gebeten hätte zu kommen.
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Tom_ ist offline  
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Alt 12.08.2008, 19:01   #14
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Standard AW: Probleme mit Arge Krankenmeldung

Zitat:
Zitat von Mart05 Beitrag anzeigen
Hallo,
ich hoffe es kann mir jemand ein paar Tips geben.
Meine Freundin hat eine sehr starke Form von Migräne. Nun hat sie vor ca. 3 Wochen wieder eine starke Migränephase gehabt. Das alles ging über ca 10 Tage. Da ich z.Z. beruflich unterwegs bin und meine Freundin auch einen 8 Jährigen Sohn hat habe ihre Eltern sie zu sich geholt. In der Zeit wo meine Freundin bei Ihren Eltern war hat sie ein Schreiben der Arge bekommen zwecks Termin.

Für solche Phasen sollte immer gewährleistet sein, daß jemand täglich den Briefkasten leert und über wichtige Briefe informiert. Die ARGE wäre über die Abwesenheit zu informieren gewesen.

Nun hat sie dadurch natürlich den Termin verpasst und die Arge hat Ihr darauf hin die Leistung um 20% gekürzt ( sie bekommt für sich und das Kind grade mal 850 Euro, davon muß sie die Miete zahlen und Schulsachen/Kleidung und Lebensunterhaltskosten...weiter muß sie noch eine Heizkostennachzahlung abzahlen weil sich die Arge weigert diese zu übernehmen) Nun hat sie als es ihr besser ging versucht eine AU von ihrem Migränearzt nachträglich zu besorgen...der weigerte sich

Kein Arzt darf nachträglich eine AU ausstellen, schon gar nicht, wenn er während der Krankheitsphase den Patienten nie gesehen hat. Also völlig normales Verhalten.

Heizkostennachzahlung: Schleunigst Widerspruch gegen die Ablehnung einlegen. Wenn länger als vier Wochen her, dann Überprüfungsantrag stellen. Heizkosten sind in tatsächlicher Höhe zu übernehmen. Jede Pauschalierung ist gesetzwidrig. Nachzahlungen sind ebenfalls komplett zu übernehmen. Nicht für dumm verkaufen lassen. Eilantrag auf Einstweilige Anordnung an das Sozialgericht stellen. Der ARGE ist aufzugeben, die Nachzahlung inkl. der schon gezahlten Anteile komplett zu übernehmen.


Sie ist dann zu ihrer Hausärztin gegangen die Ihr dann eine Bestätigung ausgestellt hat das sie wegen Ihrer starken schmerzen bei Ihren Eltern sein musste (die Hausärztin kennt das Problem mit ihrer Migräne seit Jahren, nur ist sie zu dem Zeitpunkt in der Sache nicht der behandelnde Arzt gewesen und kann dadurch keine AU ausstellen). Diese Bestätigung reichte meine Freundin bei der Arge mit der bitte um einen neuen Termin ein. Die Antwort der Arge ist: Da es sich nicht um eine AU handelt könne man nicht von der Kürzung um 20 % zurücktreten ?! Weiter will die Arge wissen ob und wie lange dieser Zustand noch anhält, da ab der 6 Woche ja die Krankenkasse die Lebensunterhaltskosten übernehmen würde ????!!!!

Das Schreiben der Hausärztin ist ein ATTEST und damit höherwertig, als eine AU. Damit gültig und es ersetzt auch die fehlende AU eindeutig. Sollte die Kürzung nicht sofort zurückgenommen werden, Widerspruch einreichen und Eilantrag auf Einstweilige Anordnung beim Sozialgericht stellen. Der ARGE ist aufzugeben, die einbehaltenen Leistungsanteile sofort nachzuzahlen und weitere Kürzungen in der Sache zu stoppen.

Bei Krankheit muß die ARGE auch nach 6 Wochen weiterzahlen. Krankengeld über die Krankenkasse gibt es nur beim ALG I und nicht beim ALG II. Also Unwissenheit von Seiten der Sachbearbeiter.

Das heist im Klartext: Wenn es um die Kürzung geht dann ist diese Bescheinigung ihrer Hausärztin wirkungslos....geht es aber darum das ab der 6 Woche die Krankenkasse die zahlung übernehmen muß, wirkt die gleiche Bestätigung wie eine AU !!!!
Das ist so eine Frechheit !!!

Nein, Dummheit oder Unwissenheit von Seiten der SBs der ARGE. Nenne die Bescheinigung ATTEST, denn das ist sie und wie oben gesagt, ein ATTEST ist höherwertig, als eine AU.

Wie weit kann die Arge das Geld eigentlich kürzen? Ich meine, da ist ja noch ein Kind im Spiel. Meine Freundin würde sich nie um Termine drücken, weiter ist sie sich ihrer Verantwortung bewusst. Ich selber habe auch nie geglaubt das es so etwas gibt, das ein Kopfschmerz jemanden für mehrere Tage außer Gefecht setzten kann...bis ich mich mal über diese Krankheit Informiert habe.

Die ARGE kann theoretisch auch auf Null + Lebensmittelgutscheine kürzen, aber nur bei der Mutter, auf gar keinen Fall beim Kind. Fraglich ist ob eine Kürzung bei der Mutter zulässig ist, wenn eine solche Kürzung auch Auswirkungen auf das Kind hat, was in dem Fall eigentlich gar nicht zu vermeiden wäre. Sippenhaftung gibt es nicht.

Hat jemand einen Rat wie man sich gegen diese Kürzung wehren kann und vor allem was das mit der Krankenkasse soll??? Sie hat nun am 14.08 einen neuen Termin bekommen .
Vielen Dank an euch und viele Grüße

Martin
Wie man sich da wehrt? Wie eigentlich immer. Mit Widerspruch und Einstweiliger Anordnung über das Sozialgericht. Zum Termin am 14. sollte unbedingt ein Zeuge mitgehen. Sinnvollerweise jemand mit Ahnung von SGB II und den Spielchen der ARGEn.
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