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AfA / Arge / Optionskommunen

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Alt 30.07.2008, 13:33   #1
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Standard Zwischen KFZ-Zulassungsstelle und ARGE kein Datenschutz?

Wie ist es möglich, daß mich meine SB der ARGE anruft und sagt, daß Sie über Ihren PC festgestellt hat, daß auf mich noch ein 2. Auto zugelassen ist?

Sie nannte mir auch das KFZ-Kennzeichen und den jetzigen Inhaber .... (eine Firma) und fragte mich diesbezüglich aus - ich verstand jedoch nur "Bahnhof". SB besteht darauf, daß ich irgendwas vorlegen muss, daß es eben nicht mein Fahrzeug ist.

Tatsächlich ist es so, daß dieses KFZ-Kennzeichen mal meines war - aber ich das KFZ bereits in 2004 verkauft habe. Kaufvertrag aus 2004 habe ich noch.

Als ich daraufhin bei der KFZ-Zulassungsstelle angerufen habe, sagte man mir, daß das Kennzeichen tatsächlich einer Firma zugeordnet ist - aber das Fahrzeug nicht mehr auf mich läuft und man gerne hergeht und per Fax die ARGE hierüber unterrichtet. Mir könne man das nicht schriflich bestätigen.

Wie sieht es denn mit Datenschutz aus? Darf es überhaupt sein, daß die ARGE Zugriff auf solche Daten hat?

Irgendwie gibt mir das schon zu denken. War genauso als ich mich bei der ARGE angemeldet habe - da sagte mir auch der SB der ARGE, daß mein ALG 1 abgelehnt wurde .... Diese Daten hatte er auch über seinen PC erhalten.

Würde mich echt interessieren wieso dies sein kann.

Danke für Eure Antwort.
Muci



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Muci
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Alt 30.07.2008, 14:54   #2
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Standard AW: Zwischen KFZ-Zulassungsstelle und ARGE kein Datenschutz?

leider ist inzwischen alles möglich.

Einfach Kaufvertrag-Kopi vorlegen.
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Dem Deutschen Volke

Runtergeknechtet zur bitteren Armut und Hungerlöhnen durch die Menschenverachtende Politik der früheren RotGrünen- und heutigen großen Koalition,die sehr gerne alle paar Monate die Daumenschrauben fester anzieht

Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar.
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Alt 30.07.2008, 17:19   #3
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Standard AW: Zwischen KFZ-Zulassungsstelle und ARGE kein Datenschutz?

hmmmm, ich will aber nicht, daß das alles möglich ist!

Es kann doch nicht sein, daß da untereinander ein Datenaustausch erfolgen darf oder doch??

Alles möglich - JA
Alles dürfen auch? Bin der Meinung - NEIN

Würde mich wirklich interessieren wie hier die Rechtslage ist.

Danke!

Zitat:
Zitat von wolliohne Beitrag anzeigen
leider ist inzwischen alles möglich.
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Alt 30.07.2008, 17:22   #4
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Standard AW: Zwischen KFZ-Zulassungsstelle und ARGE kein Datenschutz?

Ich schreibe grade eine Email an den Datenschutzbeauftragten des Landes

Bin auf die Antwort gespannt.
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Alt 30.07.2008, 18:26   #5
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Standard AW: Zwischen KFZ-Zulassungsstelle und ARGE kein Datenschutz?

Zitat:
Zitat von Muci Beitrag anzeigen
Wie ist es möglich, daß mich meine SB der ARGE anruft und sagt, daß Sie über Ihren PC festgestellt hat, daß auf mich noch ein 2. Auto zugelassen ist?

Sie nannte mir auch das KFZ-Kennzeichen und den jetzigen Inhaber .... (eine Firma) und fragte mich diesbezüglich aus - ich verstand jedoch nur "Bahnhof". SB besteht darauf, daß ich irgendwas vorlegen muss, daß es eben nicht mein Fahrzeug ist.

Tatsächlich ist es so, daß dieses KFZ-Kennzeichen mal meines war - aber ich das KFZ bereits in 2004 verkauft habe. Kaufvertrag aus 2004 habe ich noch.

Als ich daraufhin bei der KFZ-Zulassungsstelle angerufen habe, sagte man mir, daß das Kennzeichen tatsächlich einer Firma zugeordnet ist - aber das Fahrzeug nicht mehr auf mich läuft und man gerne hergeht und per Fax die ARGE hierüber unterrichtet. Mir könne man das nicht schriflich bestätigen.

Wie sieht es denn mit Datenschutz aus? Darf es überhaupt sein, daß die ARGE Zugriff auf solche Daten hat?

Irgendwie gibt mir das schon zu denken. War genauso als ich mich bei der ARGE angemeldet habe - da sagte mir auch der SB der ARGE, daß mein ALG 1 abgelehnt wurde .... Diese Daten hatte er auch über seinen PC erhalten.

Würde mich echt interessieren wieso dies sein kann.

Danke für Eure Antwort.
Muci



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ne, oder........ ich glaub ja ned. Der gläserne Bürger äh Kunde ist also selbstverständlich. Das der Datenschutz nur ein Wort ist, habe ich mir schon immer gedacht.
Wie praktisch, da kann man sicherlich bald in Zukunft bei der Arge gleich sein Auto abmelden.
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Alt 30.07.2008, 19:08   #6
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Standard AW: Zwischen KFZ-Zulassungsstelle und ARGE kein Datenschutz?

doch , ist bekannt das da ein Abgleich stattfindet und wohl auch gesetzeskonform ist
Arania ist offline  
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Alt 30.07.2008, 19:15   #7
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Standard AW: Zwischen KFZ-Zulassungsstelle und ARGE kein Datenschutz?

Aber schon auch komisch.

Als ich HartzIV (SGB II) erhielt wurde meine Akte nicht an die Sachbearbeiterin (SGB XII) weitergegeben. Die saß 2 Zimmer weiter als der HartzIV-Sachbearbeiter. Ich musste nochmal ca. 60 Seiten vorbeibringen - neuer Antrag, neues Glück.

Und da darf also so einfach die Stadt an den Bund (ALG II an ALG I) Daten übermitteln und umgekehrt.

Bei Stadt zu Stadt (Zulassungsstelle zu ARGE) kann ich es ja noch irgendwie verstehen .... obwohl eigentlich auch nicht so ganz. Dann sind also die ganzen Neuantragsstellungskopien reine Schikane. Warum geben die dann nicht gleich die Aktensammlung weiter, wenn DIE sich schon so schön austauschen können/dürfen?


Zitat:
Zitat von Arania Beitrag anzeigen
doch , ist bekannt das da ein Abgleich stattfindet und wohl auch gesetzeskonform ist
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Alt 30.07.2008, 19:32   #8
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Standard AW: Zwischen KFZ-Zulassungsstelle und ARGE kein Datenschutz?

Das Sozialgesetzbuch schützt vor einer missbräuchlichen Erhebung, Verarbeitung und Nutzung persönlicher Daten.
Das Sozialgesetzbuch schützt vor einer missbräuchlichen Verwendung persönlicher Daten. Diese dürfen nur dann erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, wenn eine Rechtsvorschrift dies zulässt oder Sie zustimmen.
Ihre Angaben (Daten) benötigt die Agentur für Arbeit, um feststellen zu können, ob ein Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben besteht.
Ihre Pflicht, hierbei mitzuwirken, ergibt sich aus den §§ 60 ff. Sozialgesetzbuch - Erstes Buch (SGB I).
Ihre persönlichen Daten werden im erforderlichen Umfang auch zur Erfüllung anderer Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit und der Agentur für Arbeit nach dem Sozialgesetzbuch genutzt.
Wenn Sie von der Agentur für Arbeit beraten werden und Leistungen beantragen, werden die hierzu erforderlichen persönlichen Daten in Dateien/Akten erfasst oder automatisch gespeichert.
Über Daten, die in manuell oder automatisiert geführten Dateien oder in Akten gespeichert sind, können Sie Auskünfte verlangen, diese berichtigen oder in den vom Gesetz genannten Fällen auch sperren oder löschen lassen.
An andere Stellen, zum Beispiel Krankenkassen, Rentenversicherungsträger oder andere Behörden, werden Ihre persönlichen Daten nur in dem Umfang weitergeleitet, der durch das Sozialgesetzbuch zugelassen und im Zusammenhang mit Ihrer Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben erforderlich ist. Der Weitergabe von Gutachten und Befundunterlagen des ärztlichen und psychologischen Dienstes der Bundesagentur für Arbeit an Rehabilitationsträger und Rehabilitationseinrichtungen stimmen Sie durch Ihre Erklärung, die Sie im Antrag auf Leistungen zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben unterschreiben, ausdrücklich zu.
Mitwirkungspflichten

Damit die Agentur für Arbeit den Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben beurteilen kann, hat der behinderte Mensch verschiedene Mitwirkungspflichten.......... Hier gehts weiter: Datenschutz - www.arbeitsagentur.de


Zitat:
Zitat von Muci Beitrag anzeigen
Aber schon auch komisch.

Als ich HartzIV (SGB II) erhielt wurde meine Akte nicht an die Sachbearbeiterin (SGB XII) weitergegeben. Die saß 2 Zimmer weiter als der HartzIV-Sachbearbeiter. Ich musste nochmal ca. 60 Seiten vorbeibringen - neuer Antrag, neues Glück.

Und da darf also so einfach die Stadt an den Bund (ALG II an ALG I) Daten übermitteln und umgekehrt.

Bei Stadt zu Stadt (Zulassungsstelle zu ARGE) kann ich es ja noch irgendwie verstehen .... obwohl eigentlich auch nicht so ganz. Dann sind also die ganzen Neuantragsstellungskopien reine Schikane. Warum geben die dann nicht gleich die Aktensammlung weiter, wenn DIE sich schon so schön austauschen können/dürfen?
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Muci ist offline  
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Alt 30.07.2008, 20:23   #9
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Standard AW: Zwischen KFZ-Zulassungsstelle und ARGE kein Datenschutz?

Leider legal. Gab mal zu BSHG-Zeiten "Benzfahrer" im Leistungsbezug. Seitdem dürfen die Sozialämter bei der Zulassungsstelle kiebizen. Ob dieses Recht auch der ARGE zusteht, könnte man mal überprüfen lassen. Dieser Fall hier könnte der Hebel dazu sein. Dazu ein SB, der nicht lesen kann.
kleindieter ist offline  
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Alt 30.07.2008, 20:29   #10
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Standard AW: Zwischen KFZ-Zulassungsstelle und ARGE kein Datenschutz?

Habe 3 Datenschutz-Stellen diesbezüglich angeschrieben.

Sollte es korrekt sein, dann frage ich mich wieso man von uns Unterlagen anfordert, wenn sie eh alles im PC haben.

Würde dann vorschlagen, daß jeder ALGII-Empfänger eine Litfasssäule vom Staat erhält und seine ganzen Dokumente und Urkunden dorthin pflastert - ist einfacher. Dann sparen wir uns die ganzen Anträge und man braucht bei Behörden nur noch die Nr. der Litfasssäule angeben

.

Zitat:
Zitat von kleindieter Beitrag anzeigen
Leider legal. Gab mal zu BSHG-Zeiten "Benzfahrer" im Leistungsbezug. Seitdem dürfen die Sozialämter bei der Zulassungsstelle kiebizen. Ob dieses Recht auch der ARGE zusteht, könnte man mal überprüfen lassen. Dieser Fall hier könnte der Hebel dazu sein. Dazu ein SB, der nicht lesen kann.

.
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Muci ist offline  
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Alt 30.07.2008, 21:45   #11
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Standard AW: Zwischen KFZ-Zulassungsstelle und ARGE kein Datenschutz?

[quote=Muci;283620]Das Sozialgesetzbuch schützt vor einer missbräuchlichen Erhebung, Verarbeitung und Nutzung persönlicher Daten.

Ihre Pflicht, hierbei mitzuwirken, ergibt sich aus den §§ 60 ff. Sozialgesetzbuch - Erstes Buch (SGB I).

An andere Stellen, zum Beispiel Krankenkassen, Rentenversicherungsträger oder andere Behörden, werden Ihre persönlichen Daten nur in dem Umfang weitergeleitet, der durch das Sozialgesetzbuch zugelassen und im Zusammenhang mit Ihrer Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben erforderlich ist. Der /quote]

Und in welchem Zusammenhang steht die Zulassung eines Autos mit der Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben? Ich kann keinen erkennen.
rheinlaenderin ist gerade online  
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Alt 30.07.2008, 22:14   #12
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Standard Stichwort "Vermögen".....

Hallo,

ja einer der "Unsinnigen" Versuche verdecktes Vermögen von Hartz IV-Empfängern aufzudecken..........
Übrigens absolut "Legal".............
(das gewisse "Herrschaften" Millionen am Fiskus vorbei in die Schweiz geschaft haben...... )

Aber wie immer.....DIE KLEINEN "Hängt" man.......die GROSSEN bekommen noch Geld raus........
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"...les aristocrates à la lanterne.....".....wie Recht die doch damals hatten......
ArmesWuerstchen ist offline  
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Alt 30.07.2008, 22:33   #13
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Standard AW: Zwischen KFZ-Zulassungsstelle und ARGE kein Datenschutz?

Zitat:
Zitat von Muci Beitrag anzeigen

Würde dann vorschlagen, daß jeder ALGII-Empfänger eine Litfasssäule vom Staat erhält und seine ganzen Dokumente und Urkunden dorthin pflastert - ist einfacher. Dann sparen wir uns die ganzen Anträge und man braucht bei Behörden nur noch die Nr. der Litfasssäule angeben
Echt, du hast Fantasie, toller, sehr praktischer Vorschlag. Allerdings würde ich dann dagegen sein, wenn ich als 1 € - Job die vielen eigenen Seiten hinkleben müsste und den Leim auch noch selber zahlen.

Ansonsten kann ich nur sagen: Wir haben in der BRD längst den KGB und die Stasi überholt. Das haben nur viele noch nicht realisiert.
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Jeder von uns ist es sich selbst schuldig, kein Spielball derer da oben zu sein. Marianne Birthler

aeon7
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Alt 30.07.2008, 23:54   #14
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Standard AW: Zwischen KFZ-Zulassungsstelle und ARGE kein Datenschutz?

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ne, oder........ ich glaub ja ned. Der gläserne Bürger äh Kunde ist also selbstverständlich. Das der Datenschutz nur ein Wort ist, habe ich mir schon immer gedacht.
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Alt 31.07.2008, 00:03   #15
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Nur ne pers. Frage:

Ist es möglich 2 Fahrzeuge zu halten (auto + Motorrad)?
Beide zusammen unters