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| Tags: arge, datenschutz, kein, kfzzulassungsstelle, zwischen |
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| | #1 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 01.07.2008 Ort: "Mia ren boarisch" kurzum Bayern
Beiträge: 574
| Wie ist es möglich, daß mich meine SB der ARGE anruft und sagt, daß Sie über Ihren PC festgestellt hat, daß auf mich noch ein 2. Auto zugelassen ist? Sie nannte mir auch das KFZ-Kennzeichen und den jetzigen Inhaber .... (eine Firma) und fragte mich diesbezüglich aus - ich verstand jedoch nur "Bahnhof". SB besteht darauf, daß ich irgendwas vorlegen muss, daß es eben nicht mein Fahrzeug ist. Tatsächlich ist es so, daß dieses KFZ-Kennzeichen mal meines war - aber ich das KFZ bereits in 2004 verkauft habe. Kaufvertrag aus 2004 habe ich noch. Als ich daraufhin bei der KFZ-Zulassungsstelle angerufen habe, sagte man mir, daß das Kennzeichen tatsächlich einer Firma zugeordnet ist - aber das Fahrzeug nicht mehr auf mich läuft und man gerne hergeht und per Fax die ARGE hierüber unterrichtet. Mir könne man das nicht schriflich bestätigen. Irgendwie gibt mir das schon zu denken. War genauso als ich mich bei der ARGE angemeldet habe - da sagte mir auch der SB der ARGE, daß mein ALG 1 abgelehnt wurde .... Diese Daten hatte er auch über seinen PC erhalten. Würde mich echt interessieren wieso dies sein kann. Danke für Eure Antwort. Muci . |
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| | #2 |
| Redaktion Registriert seit: 19.08.2005 Ort: Bonndeshauptstadt
Beiträge: 4.812
| leider ist inzwischen alles möglich. Einfach Kaufvertrag-Kopi vorlegen.
__________________ Dem Deutschen Volke Runtergeknechtet zur bitteren Armut und Hungerlöhnen durch die Menschenverachtende Politik der früheren RotGrünen- und heutigen großen Koalition,die sehr gerne alle paar Monate die Daumenschrauben fester anzieht Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar. |
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| | #3 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 01.07.2008 Ort: "Mia ren boarisch" kurzum Bayern
Beiträge: 574
| hmmmm, ich will aber nicht, daß das alles möglich ist! Es kann doch nicht sein, daß da untereinander ein Datenaustausch erfolgen darf oder doch?? Alles möglich - JA Alles dürfen auch? Bin der Meinung - NEIN Würde mich wirklich interessieren wie hier die Rechtslage ist. Danke! |
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| | #4 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 01.07.2008 Ort: "Mia ren boarisch" kurzum Bayern
Beiträge: 574
| Ich schreibe grade eine Email an den Datenschutzbeauftragten des Landes Bin auf die Antwort gespannt. |
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| | #5 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.12.2007 Ort: LHS Rheinl.-Pfalz
Beiträge: 182
| Zitat:
ne, oder........ ich glaub ja ned. Der gläserne Bürger äh Kunde ist also selbstverständlich. Das der Datenschutz nur ein Wort ist, habe ich mir schon immer gedacht. Wie praktisch, da kann man sicherlich bald in Zukunft bei der Arge gleich sein Auto abmelden.
__________________ Vertrauen ist der Anfang vom Ende !! eine Lebenserfahrung von mir Hinter jeder Lüge versteckt sich ein wenig Wahrheit !! Denk dran: Du bist einmalig..... genau wie die anderen 6,7 Milliarden Menschen | |
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| | #6 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.006
| doch , ist bekannt das da ein Abgleich stattfindet und wohl auch gesetzeskonform ist |
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| | #7 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 01.07.2008 Ort: "Mia ren boarisch" kurzum Bayern
Beiträge: 574
| Aber schon auch komisch. Als ich HartzIV (SGB II) erhielt wurde meine Akte nicht an die Sachbearbeiterin (SGB XII) weitergegeben. Die saß 2 Zimmer weiter als der HartzIV-Sachbearbeiter. Ich musste nochmal ca. 60 Seiten vorbeibringen - neuer Antrag, neues Glück. Und da darf also so einfach die Stadt an den Bund (ALG II an ALG I) Daten übermitteln und umgekehrt. Bei Stadt zu Stadt (Zulassungsstelle zu ARGE) kann ich es ja noch irgendwie verstehen .... obwohl eigentlich auch nicht so ganz. Dann sind also die ganzen Neuantragsstellungskopien reine Schikane. Warum geben die dann nicht gleich die Aktensammlung weiter, wenn DIE sich schon so schön austauschen können/dürfen? ![]() |
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| | #8 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 01.07.2008 Ort: "Mia ren boarisch" kurzum Bayern
Beiträge: 574
| Das Sozialgesetzbuch schützt vor einer missbräuchlichen Erhebung, Verarbeitung und Nutzung persönlicher Daten. Das Sozialgesetzbuch schützt vor einer missbräuchlichen Verwendung persönlicher Daten. Diese dürfen nur dann erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, wenn eine Rechtsvorschrift dies zulässt oder Sie zustimmen. Ihre Angaben (Daten) benötigt die Agentur für Arbeit, um feststellen zu können, ob ein Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben besteht. Ihre Pflicht, hierbei mitzuwirken, ergibt sich aus den §§ 60 ff. Sozialgesetzbuch - Erstes Buch (SGB I). Ihre persönlichen Daten werden im erforderlichen Umfang auch zur Erfüllung anderer Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit und der Agentur für Arbeit nach dem Sozialgesetzbuch genutzt. Wenn Sie von der Agentur für Arbeit beraten werden und Leistungen beantragen, werden die hierzu erforderlichen persönlichen Daten in Dateien/Akten erfasst oder automatisch gespeichert. Über Daten, die in manuell oder automatisiert geführten Dateien oder in Akten gespeichert sind, können Sie Auskünfte verlangen, diese berichtigen oder in den vom Gesetz genannten Fällen auch sperren oder löschen lassen. An andere Stellen, zum Beispiel Krankenkassen, Rentenversicherungsträger oder andere Behörden, werden Ihre persönlichen Daten nur in dem Umfang weitergeleitet, der durch das Sozialgesetzbuch zugelassen und im Zusammenhang mit Ihrer Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben erforderlich ist. Der Weitergabe von Gutachten und Befundunterlagen des ärztlichen und psychologischen Dienstes der Bundesagentur für Arbeit an Rehabilitationsträger und Rehabilitationseinrichtungen stimmen Sie durch Ihre Erklärung, die Sie im Antrag auf Leistungen zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben unterschreiben, ausdrücklich zu. Mitwirkungspflichten Damit die Agentur für Arbeit den Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben beurteilen kann, hat der behinderte Mensch verschiedene Mitwirkungspflichten.......... Hier gehts weiter: Datenschutz - www.arbeitsagentur.de Zitat:
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| | #9 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 10.01.2007
Beiträge: 1.428
| Leider legal. Gab mal zu BSHG-Zeiten "Benzfahrer" im Leistungsbezug. Seitdem dürfen die Sozialämter bei der Zulassungsstelle kiebizen. Ob dieses Recht auch der ARGE zusteht, könnte man mal überprüfen lassen. Dieser Fall hier könnte der Hebel dazu sein. Dazu ein SB, der nicht lesen kann. |
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| | #10 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 01.07.2008 Ort: "Mia ren boarisch" kurzum Bayern
Beiträge: 574
| Habe 3 Datenschutz-Stellen diesbezüglich angeschrieben. Sollte es korrekt sein, dann frage ich mich wieso man von uns Unterlagen anfordert, wenn sie eh alles im PC haben. Würde dann vorschlagen, daß jeder ALGII-Empfänger eine Litfasssäule vom Staat erhält und seine ganzen Dokumente und Urkunden dorthin pflastert . Zitat:
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| | #11 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 29.06.2008
Beiträge: 273
| [quote=Muci;283620]Das Sozialgesetzbuch schützt vor einer missbräuchlichen Erhebung, Verarbeitung und Nutzung persönlicher Daten. Ihre Pflicht, hierbei mitzuwirken, ergibt sich aus den §§ 60 ff. Sozialgesetzbuch - Erstes Buch (SGB I). An andere Stellen, zum Beispiel Krankenkassen, Rentenversicherungsträger oder andere Behörden, werden Ihre persönlichen Daten nur in dem Umfang weitergeleitet, der durch das Sozialgesetzbuch zugelassen und im Zusammenhang mit Ihrer Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben erforderlich ist. Der /quote] Und in welchem Zusammenhang steht die Zulassung eines Autos mit der Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben? Ich kann keinen erkennen. |
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| | #12 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 28.03.2008
Beiträge: 35
| Hallo, ja einer der "Unsinnigen" Versuche verdecktes Vermögen von Hartz IV-Empfängern aufzudecken.......... Übrigens absolut "Legal"............. (das gewisse "Herrschaften" Millionen am Fiskus vorbei in die Schweiz geschaft haben...... )Aber wie immer.....DIE KLEINEN "Hängt" man.......die GROSSEN bekommen noch Geld raus........
__________________ "...les aristocrates à la lanterne.....".....wie Recht die doch damals hatten...... |
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| | #13 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 08.01.2008 Ort: BY, Mfr. nähe AN
Beiträge: 157
| Zitat:
Ansonsten kann ich nur sagen: Wir haben in der BRD längst den KGB und die Stasi überholt. Das haben nur viele noch nicht realisiert.
__________________ -------------------------------------------------------------------------------------- Jeder von uns ist es sich selbst schuldig, kein Spielball derer da oben zu sein. Marianne Birthler | |
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| | #14 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 01.07.2008 Ort: "Mia ren boarisch" kurzum Bayern
Beiträge: 574
| Zitat:
Nö | |
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| | #15 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 17.09.2005 Ort: Bochum
Beiträge: 735
| Nur ne pers. Frage: Ist es möglich 2 Fahrzeuge zu halten (auto + Motorrad)? Beide zusammen unters |