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AfA / Arge / Optionskommunen

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Alt 04.08.2008, 10:36   #26
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Standard AW: Zwischen KFZ-Zulassungsstelle und ARGE kein Datenschutz?

Habe heute in anderer Sache mit meinem SB der ARGE telefoniert und bin dann "ganz zufällig" nochmal auf die unten aufgeführte Sache gekommen. Mein SB hat mir dann nochmal die Daten genannt.
Nun weiß ich den Namen der Firma (hatte ich beim letzten Gespräch vergessen) und hab mir das mal notiert.

Kann doch nicht sein, daß ich von der ARGE Auskunft erhalte, welches Kennzeichen auf wen zugelassen ist oder?

Bin mal gespannt wann ich von den Datenschützern Antwort erhalte.

Ich geb da keine Ruhe und werde weiterbohren!


Zitat:
Zitat von Muci Beitrag anzeigen
Wie ist es möglich, daß mich meine SB der ARGE anruft und sagt, daß Sie über Ihren PC festgestellt hat, daß auf mich noch ein 2. Auto zugelassen ist?

Sie nannte mir auch das KFZ-Kennzeichen und den jetzigen Inhaber .... (eine Firma) und fragte mich diesbezüglich aus - ich verstand jedoch nur "Bahnhof". SB besteht darauf, daß ich irgendwas vorlegen muss, daß es eben nicht mein Fahrzeug ist.

Tatsächlich ist es so, daß dieses KFZ-Kennzeichen mal meines war - aber ich das KFZ bereits in 2004 verkauft habe. Kaufvertrag aus 2004 habe ich noch.

Als ich daraufhin bei der KFZ-Zulassungsstelle angerufen habe, sagte man mir, daß das Kennzeichen tatsächlich einer Firma zugeordnet ist - aber das Fahrzeug nicht mehr auf mich läuft und man gerne hergeht und per Fax die ARGE hierüber unterrichtet. Mir könne man das nicht schriflich bestätigen.

Wie sieht es denn mit Datenschutz aus? Darf es überhaupt sein, daß die ARGE Zugriff auf solche Daten hat?

Irgendwie gibt mir das schon zu denken. War genauso als ich mich bei der ARGE angemeldet habe - da sagte mir auch der SB der ARGE, daß mein ALG 1 abgelehnt wurde .... Diese Daten hatte er auch über seinen PC erhalten.

Würde mich echt interessieren wieso dies sein kann.

Danke für Eure Antwort.
Muci



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Alt 04.08.2008, 11:41   #27
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Standard AW: Zwischen KFZ-Zulassungsstelle und ARGE kein Datenschutz?

Zitat:
Zitat von Muci Beitrag anzeigen
Habe heute in anderer Sache mit meinem SB der ARGE telefoniert und bin dann "ganz zufällig" nochmal auf die unten aufgeführte Sache gekommen. Mein SB hat mir dann nochmal die Daten genannt.
Nun weiß ich den Namen der Firma (hatte ich beim letzten Gespräch vergessen) und hab mir das mal notiert.

Kann doch nicht sein, daß ich von der ARGE Auskunft erhalte, welches Kennzeichen auf wen zugelassen ist oder?

Bin mal gespannt wann ich von den Datenschützern Antwort erhalte.

Ich geb da keine Ruhe und werde weiterbohren!
Geh doch mal die Sache anders an!

Die ARGE ist zwar berechtigt, Deine Daten von der Zulassungsstelle zu erfragen (§ 67a Abs. 2 Satz SGB X), jedoch nicht die von Dritten, was ja nachweislich erfolgt ist. Wobei der § 67a Abs. 2 von Deiner Person (sicherlich) erfüllt wurde!?
Abs. 4 und 5 sind dann ebenfalls nicht eingehalten worden.
Somit sind folgende Verstöße gegen Gesetze seitens der ARGE gegeben.
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG): § 4, 5, 6, 7, 14, 15
wobei § 43 oder § 44 der ARGE nahezulegen sind. (Die gefallen mir besonders)
Auch § 85 SGB X könnte zutreffend sein.

Es besteht auch die Möglichkeit, durch die Firma (Käufer des PKWs) Strafanzeige gegen die ARGE zu stellen wegen Verstoß des BDSG §14 und auf Datenlöschung zu bestehen.

Also wende Dich mal an den Käufer.


Gruß Haubold
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Alt 04.08.2008, 11:43   #28
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Standard AW: Zwischen KFZ-Zulassungsstelle und ARGE kein Datenschutz?

Zitat:
Zitat von Haubold Beitrag anzeigen
Geh doch mal die Sache anders an!

Die ARGE ist zwar berechtigt, Deine Daten von der Zulassungsstelle zu erfragen (§ 67a Abs. 2 Satz SGB X), jedoch nicht die von Dritten, was ja nachweislich erfolgt ist. Wobei der § 67a Abs. 2 von Deiner Person (sicherlich) erfüllt wurde!?

Abs. 4 und 5 sind dann ebenfalls nicht eingehalten worden.


Somit sind folgende Verstöße gegen Gesetze seitens der ARGE gegeben.


Bundesdatenschutzgesetz (BDSG): § 4, 5, 6, 7, 14, 15
wobei § 43 oder § 44 der ARGE nahezulegen sind. (Die gefallen mir besonders)

Auch § 85 SGB X könnte zutreffend sein.


Es besteht auch die Möglichkeit, durch die Firma (Käufer des PKWs) Strafanzeige gegen die ARGE zu stellen wegen Verstoß des BDSG §14 und auf Datenlöschung zu bestehen.



Also wende Dich mal an den Käufer.




Gruß Haubold



oki
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Alt 05.08.2008, 14:55   #29
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Standard AW: Zwischen KFZ-Zulassungsstelle und ARGE kein Datenschutz?

Zitat:
Zitat von Muci Beitrag anzeigen
Tja - ich bin sehr gespannt welche Antwortschreiben ich von den einzelnen Datenschutzbehörden erhalte. Ich gebe da keine Ruhe
Gestern habe ich die Firma angerufen die mir von der ARGE genannt wurde, mit der Geschäftsführung telefoniert, die Sache kurz erklärt und auf den Datenschutz hingewiesen. Die Firma meinte, sie würden nichts dergleichen unternehmen. Haben aber Email ausgetauscht und ich werde der Firma eine Email zukommen lassen, wenn die einzelnen Datenschutzbehörden geantwortet haben.


Heute habe ich ein Antwortschreiben der Zulassungsstelle erhalten:
Zitat:
Auszug daraus: "Es ist tatsächlich zutreffend, dass die ARGE nach den Bestimmungen des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) einen Anspruch auf Übermittlung von Halter- und Fahrzeugdaten aus dem örtlichen und Zentralen Fahrzeugregister hat, wenn sie diese "zur Überprüfung von Personen, die Sozialhilfe, Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende .....beziehen, zur Vermeidung rechtswidriger Inanspruchnahme solcher Leistungen", benötigt ( § 35 Abs. 1 Nr. 13 StVG).
Den Anforderungen des Datenschutzes ist damit Genüge getan.

Bei Auskünften an die ARGE sind diese auf die Tatsache beschränkt, ob auf die benannte Person ein oder mehrere Fahrzeuge zugelassen sind oder waren. Dabei wird keine Aussage über den Zulassungszustand ( -zugelassen / abgemeldet-) getroffen, sondern lediglich die Tatsache der Eintragung als Fahrzeughalter(in) festgestellt."
Zitat:
§ 35 Übermittlung von Fahrzeugdaten und Halterdaten (1) Die nach § 33 Abs. 1 gespeicherten Fahrzeugdaten und Halterdaten dürfen an Behörden und sonstige öffentliche Stellen im Geltungsbereich dieses Gesetzes zur Erfüllung der Aufgaben der Zulassungsbehörde oder des Kraftfahrt-Bundesamtes oder der Aufgaben des Empfängers nur übermittelt werden, wenn dies für die Zwecke nach § 32 Abs. 2 jeweils erforderlich ist StVG - Einzelnorm
Zitat:
§ 32 Zweckbestimmung der Fahrzeugregister (1) Die Fahrzeugregister werden geführt zur Speicherung von Daten .....http://www.bundesrecht.juris.de/stvg/__32.html

Zitat:
§ 33 Inhalt der Fahrzeugregister
(1) Im örtlichen und im Zentralen Fahrzeugregister werden, soweit dies zur Erfüllung der in § 32 genannten Aufgaben jeweils erforderlich ist, gespeichert

1.
nach näherer Bestimmung durch Rechtsverordnung (§ 47 Abs. 1 Nr. 1) Daten über Beschaffenheit, Ausrüstung, Identifizierungsmerkmale, Prüfung, StVG - Einzelnorm


Meine Antwort darauf:

Auszug daraus: "wie kann es dann sein, daß ich von der ARGE für das Fahrzeug ........ (KFZ-Kennzeichen) die Firma ....... (Name der Firma) genannt bekommen habe? Unterliegt das nicht dem Datenschutz? Das geht mich doch nichts an."


Nun wieder warten ....
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Geändert von Muci (05.08.2008 um 15:04 Uhr).
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Alt 05.08.2008, 19:36   #30
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Zitat:
Zitat von Muci Beitrag anzeigen
Meine Antwort darauf:

Auszug daraus: "wie kann es dann sein, daß ich von der ARGE für das Fahrzeug ........ (KFZ-Kennzeichen) die Firma ....... (Name der Firma) genannt bekommen habe? Unterliegt das nicht dem Datenschutz? Das geht mich doch nichts an."
Habe heute noch Antwort erhalten:

Auszug daraus:........... woher die ARGE die Information über die Firma ......... hat, kann ich inzwischwen nachvollziehen. In der Tat unterliegen aber die Halterauskünfte dem Datenschutz. Die Info hätte deshalb die ARGE nicht an Sie weitergeben dürfen.
Wir möchten Sie deshalb bitten, uns den Namen des Sachbearbeiters der ARGE bekannt zu geben, von dem Sie die Auskunft über die Firma ....... bekommen haben, um mit ihm den Sachverhalt aufklären zu können.

Die Tatsache, dass Sie für Ihr verkauftes Fahrzeug keinen Steuerbescheid und keine Versicherungsrechnung mehr bekommen haben, obwohl Ihre Veräußerungsmitteilung an die Zulassungsstelle unvollständig war, ist damit begründet, dass Ihr Fahrzeug ein paar Tage nach dem Verkauf, vermutlich vom Erwerber hier vorübergehend stillgelegt und damit steuer- und versicherungsrechtlich abgemeldet wurde.

Was ist jetzt noch zu tun?
Das hängt davon ab, was die ARGE noch von Ihnen braucht.
Wenn sie die Bestätigung über die Abmeldung Ihres Fahrzeugs mit dem KFZ-Kennzeichen ........ noch von Ihnen verlangt, sind wir nach wie vor gerne bereit, diese der ARGE zuzusenden. Auch hierfür wäre es von Nöten, uns Ihren zuständigen Sachbearbeiter der ARGE ........ bekannt zu geben.



Mein Antwortschreiben:
...... ich möchte Sie bitten, mir die Abmeldebescheinigung per Post zuzusenden.

Momentan möchte ich davon Abstand nehmen, Ihnen den Sachbearbeiter der ARGE zu nennen.
Wenn ich dies tue, könnte es für mich bei der ARGE nachteilig sein. Denn dieser Sachbearbeiter ist direkt für mich zuständig und ich möchte keinesfalls in irgendwelchen Dingen schikaniert werden oder dadurch Nachteile bekommen. Werde es mir aber noch überlegen. ....



Seine Antwort:
........ Ihrem Wunsch können wir so leider nicht nachkommen. Da die stadtinterne Aufklärung der Datenweitergabe unumgänglich ist, werden wir Ihren Sachbearbeiter auch selbst herausfinden und mit ihm das klärende Gespräch führen. Bei dieser Gelegenheit werden wir ihm auch die Abmeldung des Fahrzeuges ......... bestätigen.
Wir hoffen, dass die Angelegenheit dann damit erledigt ist.
Eine Kopie der Abmeldebescheinigung vom ........ haben wir ohne Kommentar an Ihre angegebene Adresse geschickt. .....



Und was mach ich nun? Da wird mein SB aber blöd aus der Wäsche schauen oder?
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Alt 05.08.2008, 20:28   #31
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Standard AW: Zwischen KFZ-Zulassungsstelle und ARGE kein Datenschutz?

nunja, dein SB wird wohl etwas überrascht sein...... schliesslich hat er ja nur...... ömmm, wie selbstverständlich, Daten herausgegeben die er nicht herausgeben durfte.

Er wird wohl einen auf den Deckel bekommen oder auch nicht, keine Ahnung.
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Alt 06.08.2008, 10:32   #32
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Standard AW: Zwischen KFZ-Zulassungsstelle und ARGE kein Datenschutz?

Zitat:
Zitat von Muci Beitrag anzeigen
Wie ist es möglich, daß mich meine SB der ARGE anruft und sagt, daß Sie über Ihren PC festgestellt hat, daß auf mich noch ein 2. Auto zugelassen ist?

Sie nannte mir auch das KFZ-Kennzeichen und den jetzigen Inhaber .... (eine Firma) und fragte mich diesbezüglich aus - ich verstand jedoch nur "Bahnhof". SB besteht darauf, daß ich irgendwas vorlegen muss, daß es eben nicht mein Fahrzeug ist.

Tatsächlich ist es so, daß dieses KFZ-Kennzeichen mal meines war - aber ich das KFZ bereits in 2004 verkauft habe. Kaufvertrag aus 2004 habe ich noch.

Als ich daraufhin bei der KFZ-Zulassungsstelle angerufen habe, sagte man mir, daß das Kennzeichen tatsächlich einer Firma zugeordnet ist - aber das Fahrzeug nicht mehr auf mich läuft und man gerne hergeht und per Fax die ARGE hierüber unterrichtet. Mir könne man das nicht schriflich bestätigen.

Wie sieht es denn mit Datenschutz aus? Darf es überhaupt sein, daß die ARGE Zugriff auf solche Daten hat?

Irgendwie gibt mir das schon zu denken. War genauso als ich mich bei der ARGE angemeldet habe - da sagte mir auch der SB der ARGE, daß mein ALG 1 abgelehnt wurde .... Diese Daten hatte er auch über seinen PC erhalten.

Würde mich echt interessieren wieso dies sein kann.

Danke für Eure Antwort.
Muci

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Obiges Zitat ist auch die Email die ich an 3 Stellen von Datenschutzbehörden geschickt habe.

Nun erhielt ich heute Antwort von der 2. Datenschutzbehörde per Brief.

Meine Antwortemail bezüglich des Briefes an die Datenschutzbehörde:

Sehr geehrte ......

ich danke Ihnen für Ihr obiges Schreiben. Sie haben sich auf meine Email berufen und geschrieben: "Sie haben sich mit Email vom 30.07.08 an den ......... für den Datenschutz mit der Frage gewandt, ob die ARGE Daten von der KFZ-Zulassungsstelle und Daten von der Bundesagentur für Arbeit abrufen darf".

Ich beziehe mich auf Ihr o.g. Schreiben und möchte mich nochmal rückversichern. Ich kann also davon ausgehen, daß es aus datenschutzrechtlichen Gründen auch keine Bedenken gibt auf meine Frage in meinen 1. Satz in meiner Email?

Ich zitiere: "Wie ist es möglich, daß mich mein Sachbearbeiter der ARGE anruft und sagt, daß Sie über Ihren PC festgestellt hat, daß auf mich noch ein 2. Auto zugelassen ist? Sie nannte mir auch das KFZ-Kennzeichen und den jetzigen Inhaber .... (eine Firma) und fragte mich diesbezüglich aus - ich verstand jedoch nur "Bahnhof".

Ich bitte um kurze Rückäußerung bzw. schriftliche Bestätigung. Gerne per Email.

Auf die Antwort bin ich mal gespannt. Kann doch nicht sein, daß die Datenschutzbehörde die Datenschutzverletzung so einfach überliest oder übergeht oder?
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Alt 06.08.2008, 11:48   #33
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Zitat:
Zitat von Muci Beitrag anzeigen

obwohl Ihre Veräußerungsmitteilung an die Zulassungsstelle unvollständig war, ist damit begründet, dass Ihr Fahrzeug ein paar Tage nach dem Verkauf, vermutlich vom Erwerber hier vorübergehend stillgelegt und damit steuer- und versicherungsrechtlich abgemeldet wurde.
Seit wann ist jemand dazu verpflichtet,der Zulassungsstelle eine Veräußerungsmitteilung zukommen zu lassen?
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Alt 06.08.2008, 11:57   #34
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Zitat:
Zitat von rupabo Beitrag anzeigen
Seit wann ist jemand dazu verpflichtet,der Zulassungsstelle eine Veräußerungsmitteilung zukommen zu lassen?
Ich habs halt damals gemacht damit ich aus dem Schneider bin.
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