| |||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
| |
| Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen |
| Tags: arge, datenschutz, kein, kfzzulassungsstelle, zwischen |
![]() |
| LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
| | #26 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 01.07.2008 Ort: "Mia ren boarisch" kurzum Bayern
Beiträge: 583
| Habe heute in anderer Sache mit meinem SB der ARGE telefoniert und bin dann "ganz zufällig" nochmal auf die unten aufgeführte Sache gekommen. Mein SB hat mir dann nochmal die Daten genannt. Nun weiß ich den Namen der Firma (hatte ich beim letzten Gespräch vergessen) und hab mir das mal notiert. Kann doch nicht sein, daß ich von der ARGE Auskunft erhalte, welches Kennzeichen auf wen zugelassen ist oder? Bin mal gespannt wann ich von den Datenschützern Antwort erhalte. Ich geb da keine Ruhe und werde weiterbohren! Zitat:
| |
| | |
| | #27 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 28.03.2007
Beiträge: 662
| Zitat:
Die ARGE ist zwar berechtigt, Deine Daten von der Zulassungsstelle zu erfragen (§ 67a Abs. 2 Satz SGB X), jedoch nicht die von Dritten, was ja nachweislich erfolgt ist. Wobei der § 67a Abs. 2 von Deiner Person (sicherlich) erfüllt wurde!? Abs. 4 und 5 sind dann ebenfalls nicht eingehalten worden. Somit sind folgende Verstöße gegen Gesetze seitens der ARGE gegeben. Bundesdatenschutzgesetz (BDSG): § 4, 5, 6, 7, 14, 15 wobei § 43 oder § 44 der ARGE nahezulegen sind. (Die gefallen mir besonders) Auch § 85 SGB X könnte zutreffend sein. Es besteht auch die Möglichkeit, durch die Firma (Käufer des PKWs) Strafanzeige gegen die ARGE zu stellen wegen Verstoß des BDSG §14 und auf Datenlöschung zu bestehen. Also wende Dich mal an den Käufer. Gruß Haubold | |
| | |
| | #28 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 01.07.2008 Ort: "Mia ren boarisch" kurzum Bayern
Beiträge: 583
| Zitat:
oki | |
| | |
| | #29 | |||||
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 01.07.2008 Ort: "Mia ren boarisch" kurzum Bayern
Beiträge: 583
| Zitat:
Heute habe ich ein Antwortschreiben der Zulassungsstelle erhalten: Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Meine Antwort darauf: Auszug daraus: "wie kann es dann sein, daß ich von der ARGE für das Fahrzeug ........ (KFZ-Kennzeichen) die Firma ....... (Name der Firma) genannt bekommen habe? Unterliegt das nicht dem Datenschutz? Das geht mich doch nichts an." Nun wieder warten .... Geändert von Muci (05.08.2008 um 15:04 Uhr). | |||||
| | |
| | #30 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 01.07.2008 Ort: "Mia ren boarisch" kurzum Bayern
Beiträge: 583
| Zitat:
Auszug daraus:........... woher die ARGE die Information über die Firma ......... hat, kann ich inzwischwen nachvollziehen. In der Tat unterliegen aber die Halterauskünfte dem Datenschutz. Die Info hätte deshalb die ARGE nicht an Sie weitergeben dürfen. Wir möchten Sie deshalb bitten, uns den Namen des Sachbearbeiters der ARGE bekannt zu geben, von dem Sie die Auskunft über die Firma ....... bekommen haben, um mit ihm den Sachverhalt aufklären zu können. Die Tatsache, dass Sie für Ihr verkauftes Fahrzeug keinen Steuerbescheid und keine Versicherungsrechnung mehr bekommen haben, obwohl Ihre Veräußerungsmitteilung an die Zulassungsstelle unvollständig war, ist damit begründet, dass Ihr Fahrzeug ein paar Tage nach dem Verkauf, vermutlich vom Erwerber hier vorübergehend stillgelegt und damit steuer- und versicherungsrechtlich abgemeldet wurde. Was ist jetzt noch zu tun? Das hängt davon ab, was die ARGE noch von Ihnen braucht. Wenn sie die Bestätigung über die Abmeldung Ihres Fahrzeugs mit dem KFZ-Kennzeichen ........ noch von Ihnen verlangt, sind wir nach wie vor gerne bereit, diese der ARGE zuzusenden. Auch hierfür wäre es von Nöten, uns Ihren zuständigen Sachbearbeiter der ARGE ........ bekannt zu geben. Mein Antwortschreiben: ...... ich möchte Sie bitten, mir die Abmeldebescheinigung per Post zuzusenden. Momentan möchte ich davon Abstand nehmen, Ihnen den Sachbearbeiter der ARGE zu nennen. Wenn ich dies tue, könnte es für mich bei der ARGE nachteilig sein. Denn dieser Sachbearbeiter ist direkt für mich zuständig und ich möchte keinesfalls in irgendwelchen Dingen schikaniert werden oder dadurch Nachteile bekommen. Werde es mir aber noch überlegen. .... Seine Antwort: ........ Ihrem Wunsch können wir so leider nicht nachkommen. Da die stadtinterne Aufklärung der Datenweitergabe unumgänglich ist, werden wir Ihren Sachbearbeiter auch selbst herausfinden und mit ihm das klärende Gespräch führen. Bei dieser Gelegenheit werden wir ihm auch die Abmeldung des Fahrzeuges ......... bestätigen. Wir hoffen, dass die Angelegenheit dann damit erledigt ist. Eine Kopie der Abmeldebescheinigung vom ........ haben wir ohne Kommentar an Ihre angegebene Adresse geschickt. ..... Und was mach ich nun? Da wird mein SB aber blöd aus der Wäsche schauen oder? | |
| | |
| | #31 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.12.2007 Ort: LHS Rheinl.-Pfalz
Beiträge: 187
| nunja, dein SB wird wohl etwas überrascht sein...... schliesslich hat er ja nur...... ömmm, wie selbstverständlich, Daten herausgegeben die er nicht herausgeben durfte. Er wird wohl einen auf den Deckel bekommen oder auch nicht, keine Ahnung.
__________________ Vertrauen ist der Anfang vom Ende !! eine Lebenserfahrung von mir Hinter jeder Lüge versteckt sich ein wenig Wahrheit !! Denk dran: Du bist einmalig..... genau wie die anderen 6,7 Milliarden Menschen |
| | |
| | #32 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 01.07.2008 Ort: "Mia ren boarisch" kurzum Bayern
Beiträge: 583
| Zitat:
Nun erhielt ich heute Antwort von der 2. Datenschutzbehörde per Brief. Meine Antwortemail bezüglich des Briefes an die Datenschutzbehörde: Sehr geehrte ...... ich danke Ihnen für Ihr obiges Schreiben. Sie haben sich auf meine Email berufen und geschrieben: "Sie haben sich mit Email vom 30.07.08 an den ......... für den Datenschutz mit der Frage gewandt, ob die ARGE Daten von der KFZ-Zulassungsstelle und Daten von der Bundesagentur für Arbeit abrufen darf". Ich beziehe mich auf Ihr o.g. Schreiben und möchte mich nochmal rückversichern. Ich kann also davon ausgehen, daß es aus datenschutzrechtlichen Gründen auch keine Bedenken gibt auf meine Frage in meinen 1. Satz in meiner Email? Ich zitiere: "Wie ist es möglich, daß mich mein Sachbearbeiter der ARGE anruft und sagt, daß Sie über Ihren PC festgestellt hat, daß auf mich noch ein 2. Auto zugelassen ist? Sie nannte mir auch das KFZ-Kennzeichen und den jetzigen Inhaber .... (eine Firma) und fragte mich diesbezüglich aus - ich verstand jedoch nur "Bahnhof". Ich bitte um kurze Rückäußerung bzw. schriftliche Bestätigung. Gerne per Email. Auf die Antwort bin ich mal gespannt. Kann doch nicht sein, daß die Datenschutzbehörde die Datenschutzverletzung so einfach überliest oder übergeht oder? | |
| | |
| | #33 |
| Forumnutzer Registriert seit: 14.02.2008
Beiträge: 86
| Seit wann ist jemand dazu verpflichtet,der Zulassungsstelle eine Veräußerungsmitteilung zukommen zu lassen? |
| | |
| | #34 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 01.07.2008 Ort: "Mia ren boarisch" kurzum Bayern
Beiträge: 583
| Ich habs halt damals gemacht damit ich aus dem Schneider bin. |
| | |
![]() |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|
| ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Datenschutz und Informationsfreiheit - Einrichtung der ARGE | Martin Behrsing | NRW | 0 | 19.04.2008 16:20 |
| Zu: Rechtswidrige Machenschaften zwischen der ARGE Köln und dem Träger „Zug um Zug“? | Mambo | Erfolgreiche Gegenwehr | 0 | 11.04.2008 12:38 |
| kein datenschutz vorhanden. | aladin | ALG II | 1 | 19.01.2008 16:16 |
| Koeln,Rechtswidrige Machenschaften zwischen der ARGE und dem Traeger „Zug um„Zug | wolliohne | Ein Euro Job / Mini Job | 2 | 13.08.2007 16:31 |
| Untereschied zwischen ARGE und | magge | AfA / Arge / Optionskommunen | 0 | 11.08.2006 11:25 |