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| Tags: kuerzungen, pap, schulzeugnisse, verlangt |
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| | #1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 24.06.2008
Beiträge: 3
| Hallo, mein Freund hat im Moment ein großes Problem mit dem Jobcenter (Frankfurt) Sein pAp will unbedingt seine alten Schul- und Ausbildungszeugnisse, er ist aber schon 50 Jahre alt und hat die meisten gar nicht mehr. Ist das rechtens? Darf der pAp das? Da es mit dem pAp sonst auch einige Probleme gibt, würden wir gerne wissen was wir tun müssen wenn er einen neuen pAp haben will... Danke für Hilfe Grüße |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 19.03.2008 Ort: Ruhrgebiet
Beiträge: 1.541
| Mir ist kein Gesetz bekannt, dass derart tief in die Persönlichkeitsrechte von Menschen eingreifen darf - im Gegenteil, bei meiner letzten Weiterbildung, die in diesem Jahrzehnt stattgefunden hat, war es unter diversen Fachleuten, die einhellige Meinung, dass so etwas zu weit führen würde. Mehr dazu: Persönlichkeitsrecht – Wikipedia Persönlichkeitsrechte .:. Lexikon von Juraforum.de netzpolitik.org: » Persönlichkeitsrechte und Identitätsmanagement - und ein BarCamp dazu » Aktuelle Berichterstattung rund um die politischen Themen der Informationsgesellschaft. P. S. Wenn er einen "neuen Ansprechpartner" haben möchte, einen Termin bei seinem Vorgesetzten vereinbaren und die Gründe der "Unzufriedenheit" schildern - notfalls Dienstaufsichtsklage (besonders beim o. g. Themenbereich) androhen bzw. auch durchführen.
__________________ Millionen Kinder und Menschen in diesem Land leben in Verhältnissen, die führende Menschenrechtsorganisationen massive Verstöße gegen den sozialen Rechtsstaat festgestellt und benannt haben - ich kann bei den Entwicklungen noch weniger wegschauen wie bisher ... Geändert von FrankyBoy (24.06.2008 um 10:22 Uhr). Grund: Neuer FM |
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| | #3 | |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 13.305
| Zitat:
Eine dezente Frage wäre auch, ob den so eine Pappnase überhaupt nur einen blassen Schimmer vom Arbeitsmarkt hat. So ab jetzt geht ihr bitte nie wieder alleine, sondern nehmt Euch notfalls mehere Zeugen mit.
__________________ Gruß aus dem Rheinland Martin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland | |
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| | #4 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 24.06.2008
Beiträge: 3
| danke, für die info. mein freund geht leider immer alleine aufs jobcenter, da ich arbeite (ausbildung). sein pAp meinte auch man würde ihm den staplerführerschein bezahlen wenn er eine firma fände die ihn einstellt. da wollte mein freund auch was schriftliches, aber der pAp hat ganz schnell das thema gewechselt. |
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| | #5 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.01.2006
Beiträge: 5.397
| Werden Schulzeugnisse in den Schulen direkt nicht auch nur 10 Jahre aufbewahrt? Wenn er sie nicht mehr hat und das stimmt, wird er sie auch nicht bekommen. Geändert von andine (24.06.2008 um 10:38 Uhr). |
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| | #6 | |
| Redaktion Registriert seit: 18.06.2005 Ort: M. bei Bonn
Beiträge: 3.366
| Zitat:
Moinsen müllerchen und wilkommen hier im Forum... ... und wegen der Begleitung schau mal hier. http://www.elo-forum.org/suche-biete-begleitung-arge/
__________________ Beste Grüße aus M. bei Bonn von Curt The Cat ------------------------------- Alle meine Beiträge und Antworten entspringen meiner pers. Meinung und Erfahrungen , stellen daher keinerlei Rechtsberatung dar ! "Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht" - Bertold Brecht Lieber aufrecht sterben, als auf Knien leben... deshalb WIDERSTAND!!! Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland, Sparkasse Bonn, BLZ 38050000, Kto 1900057306 | |
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| | #7 | |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 12.05.2008
Beiträge: 53
| Zitat:
- Welches Gericht ist zuständig - wer darf klagen - auf Grund welcher Rechtsgrundlage wird die eingelegt (im SGG find ich nichts) - was beantragt man bei so einer Dienstaufsichtsklage Das hörst sich doch wesentlich gewichtiger und damit für den SB auch bedrohlicher an, als die auch mir bekannt Dienstaufsichtsbeschwerde. Danke für Deine Antwort im Voraus. | |
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| | #8 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 20.08.2006 Ort: Köln
Beiträge: 2.277
| Hallo, hier steht alles Nötige zu den Aufbewahrungsfristen schulischer Unterlagen: Sicherheit bei Aufbewahrungsfristen für schulische Unterlagen Gruß Arwen
__________________ Falls Freiheit überhaupt irgend etwas bedeutet, dann bedeutet sie das Recht darauf, den Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen. George Orwell |
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| | #9 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.01.2006
Beiträge: 5.397
| Wow, sogar 30 Jahre auf jeden Fall und länger. |
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| | #10 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 24.06.2008
Beiträge: 3
| wir würden nur gerne wissen wie er jetzt seinem pAp gegenüber auftretten soll, soll mein freund was mitbringen, oder sich weigern das er die zeugnisse vorlegt? |
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| | #11 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
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| | #12 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Er sollte schriftlich antworten... siehe oben, nachfragen, auf welcher Rechtsgrunglage das verlangt wird. Vorläufig natürlich NICHTS hinschicken oder vorzeigen... |
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| | #13 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 09.12.2005
Beiträge: 2.094
| Ein Schreiben aufsetzen, sie sollen ihn die Rechtsgrundlagen schreiben, entsprechende Paragraphen/Dienstanweisungen, damit er dieses nachvollziehen kann. Frist setzen. Bei persönlicher Abgabe eine Kopie mit Eingangsstempel für seine Unterlagen geben lassen. Gruß Eka
__________________ Audiatur et altera pars.... |
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| | #14 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Geht Bayern da mal wieder Extrawege? Hier gibts nach 20 Jahren nichts mehr - nicht mal das Abschlusszeugnis. Viele Grüße, angel | |
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| | #15 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 16.966
| Zitat:
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| | #16 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 07.04.2006 Ort: Landkreis Limburg-Weilburg
Beiträge: 419
| Ich würde den pAp freundlich darauf hinweisen, dass die Schulzeugnisse bei der weltberühmten Katastrophe "Rohrbruch Schillerstr. 17" im heiligen Jahre Anno Tobac abhanden kamen und dass man gerne bereit seie, umfangreiche Ermittlungen einzuleiten und die Schulzeugnisse in Abschrift anzufordern - selbstredend nur gegen vorherige schriftliche Zusicherung der Kostenübernahme für diese historischen Ermittlungen im Spätmittelalter. Bei 30 - 40 Jahren, die der Schulbesuch zurückliegen dürfte, wäre ja gar schon die Hinzuziehung eines promovierten Historikers ratsam - das dürfte nicht billig werden für die Arge!!! Wer Ironie in diesen Zeilen vermutet, liegt nicht arg daneben ;)
__________________ In zeitgemäßer Abwandlung: Ich wünscht´, ich könnt´mir so viele Lebensmittel leisten, um so viel fressen zu können, wie ich kotzen möchte! Meine Beiträge in diesem Forum stellen meine persönliche Meinung dar - keine Rechtsberatung! |
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| | #17 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.11.2006
Beiträge: 1.396
| Zitat:
Da es die nicht gibt und daher auch nicht genannt werden können ist er dann raus. also sehr geehrte blabla Sie teilten mir in ihrem letzten Schriben mit daß sie folgende Unterlagen von mir sehen wollen: Blabla Zeugnisse etc usw. Ich bin gerne bereit dies zu tun wenn sie mir eine schlüssige gesetzliche Grundlage nach der ich verpflichtet bin ihnen diese zur Verfügung zu stellen nennen können. Mit freundlichen Grüssen .......... | |
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| | #18 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 14.04.2008 Ort: NRW
Beiträge: 173
| Zitat:
------------------------------------------- Etliche Schulen lassen es sich gut bezahlen alte Zeugnisse zu suchen und zu kopieren. Hab das einige Male erlebt das alte Schüler bis zu 10 Euro pro Zeugnis zahlen durften. | |
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| | #19 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Es wird wie immer ganz einfach auf die Mitwirkungspflicht hingewiesen. Und dann bist du wieder am Zug. | |
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| | #20 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 04.04.2007 Ort: Nürnberger Land
Beiträge: 640
| Du kannst nicht vorlegen, was du nicht hast und fertig. |
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| | #21 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 19.03.2008 Ort: Ruhrgebiet
Beiträge: 1.541
| Zitat:
BGH, Urteil vom 10. 8. 2001 - RiZ (R) 5/ 00
__________________ Millionen Kinder und Menschen in diesem Land leben in Verhältnissen, die führende Menschenrechtsorganisationen massive Verstöße gegen den sozialen Rechtsstaat festgestellt und benannt haben - ich kann bei den Entwicklungen noch weniger wegschauen wie bisher ... | |
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