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| Tags: anrechnen, elterngeld, nachzahlung |
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| | #1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 08.05.2008
Beiträge: 13
| Tja, das wollen sie wirklich machen... Hallo erstmal, das hier ist mein erster Post in diesem schoenen Forum. Vorab moechte ich mich bedanken, denn auch wenn ich jetzt erst angemeldet bin habe ich das vergangene Jahr ueber immer wieder hier vorbeigeschaut und auch immer wieder interessante Einzelheiten gefunden, vom Antrag bis zum Mehrbedarf. Sehr wissenswerte Einzelheiten ueber die uns unsere ARGE natuerlich nicht aufgeklaert hatte. Zu jetzigem Problem finde ich aber keinen Beitrag und auch die Suchmaschine brachte mich nicht weiter. Hier also die Geschichte: Unsere kleine Tochter wurde Ende januar geboren. Wir haben einige Zeit spaeter den Antrag auf Elterngeld abgegen. Uns stehen 300.- Euro zu, das ist der Mindestsatz. Dieser wird NICHT angerechnet. (Klar, weiss schon jeder, nur der Vollstaendigkeit halber) Vorgestern kam dann ein Brief in dem uns mitgeteilt wurde das wir zuviel Elterngeld bekommen wuerden und wir im Zeitraum 01.04.08 - 31.04.08 AlG2 im Hoehe von 600 Euro zuviel bekommen haetten, die wollen sie jetzt zurueck. Ich habe mir sofort das Konto vorgenommen, ja, in der Tat haben wir diesen Monat die Nachzahlung des Elterngeldes bekommen, gezahlt wird es ja ab Geburt des Kindes, bis die Antraege durch sind etc. dauert es ein bisschen also bekamen wir im Mai einmal eine nachzahlung von 600.- und einmal Elterngeld fuer Mai in Hoehe von 3oo.- Euro. Ich also gestern zur Arge, das Missverstaendniss klaeren, die Dame war auch freundlich, hat ein Memo an die SB verfasst das diese es nochmals pruefen solle und hat auch gemeint es wird sich wohl um ein Missverstaendniss handeln. Heute morgen um 8:01 dann ein Anruf auf die Mailbox von der SB, alles habe so seine Richtigkeit, die 600.- wuerden angerechnet werden weil es die Arge nicht interessiere fuer wann das Geld ist sondern wieviel wir in diesem Monat bekommen haetten. Ob das Geld jetzt fuer Februar, Maerz und April sei, waere wurscht, im April haetten wir zuviel Geld bekommen also weniger Anspruch gehabt also muessten wir 600.- Euro zurueckzahlen. Ich solle also die Rueckantwort einsenden. Diese habe ich extra nicht eingesendet, sondern bin persoenlich hin weil auf diesem Bogen steht das ich schon Empfaenger bin, von da die Fragen 3-5 nicht beantworten muss. Diese drehen sich um Einkommen, Mietausgaben etc. Uebrig bleiben nur noch Punkt 1, da kommt Name und Anschrift hin und Punkt sechs bei dem ich einwillige das mir der Bezug gekuerzt wird..... Wie dumm muss ich denn sein? Wo gibts den sowas? Stimmt das alles so? Ich kann doch keinen Bezug gekuerzt bekommen der mir gesetzlich zusteht, egal wann ausbezahlt wird. Oder sehe ich das tatsaechlich falsch? Kann ich mir aber nicht vorstellen, bei jedem der Elterngeld beantragt kommen die ersten Zahlungen verspaetet und als Nachzahlung also haette ich sicher schon mal was davon gehoert. Was mache ich jetzt am besten und was und wie antworte ich am besten. Fest steht das ich bis zum 17.05. geantwortet haben muss sonst wird gekuerzt. Ausserdem wuesste ich auch gerne woher die wissen wann ich was an Elterngeld bekommen habe. Gibt das die Stelle weiter? Oder haben sie echt auf dem Konto geguckt? Wenn naemlich, mache ich richtig Stunk. Ueber jeden kleinen und grossen Tip oder Hinweis wuerde ich mich sehr freuen. Gruesse Noch_einer Edit: Es handelt sich um die ARGE in Kaiserslautern, Rheinland-Pfalz. Hatte ich vergessen, sorry
__________________ Hier koennte IHRE Werbung stehen... Geändert von noch_einer (08.05.2008 um 12:19 Uhr). |
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| | #2 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 08.05.2008
Beiträge: 13
| Oh ja, ich veragss noch etwas, laut ARGE haben wir "die Ueberzahlung verursacht, da Sie eine fuer den Leistungsanspruch erhebliche Veraenderung in Ihren verhaeltnissen verspaetet angezeigt haben." Was doch wohl auch Quatsch ist. Antrag fuer Elterngeld wurde abgegeben, Bewilligung kam, wurde bei der Arge abgegeben, fertig. Gruesse Noch_einer
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| | #3 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.06.2006 Ort: Hannover
Beiträge: 1.747
| Zitat:
__________________ Viele Grüße aus Hannover | |
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| | #4 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 08.05.2008
Beiträge: 13
| Hallo Kerstin, danke fuer die Antwort, dann brauch ich mir schon mal keine Gedanken mehr darum zu machen wie ich beweisen kann das es nicht meine Schuld war. Also nur noch Panikattacken aufgrund der 600.- Euro die ich evtl. zurueckzahlen muss. Hab ich schon erwaehnt das ich nicht weiss woher? ![]() Gruesse noch_einer
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| | #5 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.02.2006
Beiträge: 1.099
| Sofort dagegen Widerspruch einlegen und bei Nichtabhelfen den Klageweg beschreiten. Die verzögerte Auszahlung habt nicht Ihr zu verantworten. Die Argumentation hast Du bereits selbst formuliert. Der "verharzte" Mensch ist "gläsern". Es finden Datenabgleiche und Übermittlungen statt. |
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| | #6 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 28.09.2006
Beiträge: 107
| Moin, wir bekommen auch Elterngeld, aber haben der ARGE bis vor kurzem nichts davon gesagt, weil nur anrechenbares Einkommen angegeben werden muß. Ich nehme an, daß die Deine Kontoauszüge sehen wollten? Allerdings heißt es tatsächlich in § 11 SGB (3a): Abweichend von den Absätzen 1 bis 3 wird der Teil des Elterngeldes, der die nach § 10 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes anrechnungsfreien Beträge übersteigt, in voller Höhe berücksichtigt. Siehe hier: SGB 2 - Einzelnorm Bei o.g. § 10 heißt es: (1) Das Elterngeld und vergleichbare Leistungen der Länder sowie die nach § 3 auf das Elterngeld angerechneten Leistungen bleiben bei Sozialleistungen, deren Zahlung von anderen Einkommen abhängig ist, bis zu einer Höhe von insgesamt 300 Euro im Monat als Einkommen unberücksichtigt. (2) Das Elterngeld und vergleichbare Leistungen der Länder sowie die nach § 3 auf das Elterngeld angerechneten Leistungen dürfen bis zu einer Höhe von 300 Euro nicht dafür herangezogen werden, um auf Rechtsvorschriften beruhende Leistungen anderer, auf die kein Anspruch besteht, zu versagen. Siehe hier: BEEG - Einzelnorm Jetzt ist die Frage, ob die ARGE wirklich eine Nachzahlung, die sich ja aus jeweils 300,- pro Monat zusammensetzt, in einem Monat anrechnen kann. Man könnte argumentieren, daß das Elterngeld zweckgebunden ist und es nicht Deine Schuld ist, daß es auf einmal gezahlt wurde. Obwohl der letzte Punkt ziemlich schwach ist. Ich erinnere da nur an Steuerrückzahlungen, die ebenfalls in voller Höhe angerechnet werden. Ich würde empfehlen zur Öffentlichen Rechtsberatung zu gehen und mit Hilfe eines Anwalts dort einen Widerspruch zu verfassen. Aber schnell, ein Monat ist schnell um! Viel Glück und viele Grüße, Winterprinz
__________________ It never troubles the wolf how many the sheep may be. Virgil |
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| | #7 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 28.09.2006
Beiträge: 107
| Habe gerade noch das hier entdeckt: Nachzahlung nach Rechtsstreit Ist zwar ein anderer Fall, aber eignet sich bestimmt als Argument.
__________________ It never troubles the wolf how many the sheep may be. Virgil |
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| | #8 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 11.07.2007
Beiträge: 20
| Hallo zusammen, mein Sohn wurde Febr.Damals noch Erziehungsgeld. Die erste Auszahlung erfolgte im Juli.Somit erhielt ich im Juli das Erziehungsgeld für den Monat Juli und eine Nachzahlung ab Febr.Solange wurde für die Bearbeitung gebraucht. Ich habe nur eine Veränderungsmitteilung gemacht Kopie des Bescheides im Anhang. Das hier die Arge sagt das für die Monate der Nachzahlung eine Anrechnung zu erfolgen hätte ist falsch.Eine Anrechnung dieses Betrages wäre rechtswidrig. Falls die Arge versuchen sollte diese Nachzahlung (wegen langer Bearbeitungdauer )hier als Einkommen anzurechnen sofort Widerspruch einlegen. Noch besser ist es hier einen Anwalt einzuschalten. Aber glaub mir hier zieht die Arge den kürzeren. mfg Kijara |
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| | #9 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.01.2006
Beiträge: 4.962
| Das ist falsch. Jedes Einkommen ist anzugeben, auch nicht anrechenbares Einkommen. Dazu gehört das Elterngeld genauso wie das Landeserziehungsgeld. Geändert von andine (09.05.2008 um 12:46 Uhr). |
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| | #10 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.01.2006
Beiträge: 4.962
| Zitat:
Ich glaube auch, dass die Arge da den kürzeren zieht. | |
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| | #11 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 08.05.2008
Beiträge: 13
| Hallo, erst einmal Danke fuer eure Antworten. Erst einmal muss ich hinzufuegen das ich mich geirrt habe. Das KINDERGELD wurde sofort einen oder zwei Tage nach der Geburt der Kleinen beantragt. Das Elterngeld erst knappe sechs Wochen nach der Geburt und wurde innerhalb einer Woche bewilligt. Bewilligungsdatum: 17.03 Auszahlungsdatum: 15.04. Die Verzoegerung kam da meine Frau doch einige Probleme hatte sich von ihrem Kaiserschnitt zu erholen, wir etwas ausserhalb wohnen, unser 'Oldtimer' mal wieder kaputt war und der Trip zum Jugendamt mit Oeffentlichen Verkehrsmitteln knappe 4 Stunden gekostet haette. So lange konnte und wollte ich die beiden nicht alleine lassen und da man ja drei Monate Frist hat um das Elterngeld zu beantragen habe ich damit etwas gewartet. Nur der Vollstaendigkeit halber, aendert aber laut Beratung nichts an der Sachlage. Diese ist jetzt also folgende: Ich habe mich ausser in diesem Forum auch noch telefonisch bei zwei Beratungsstellen informiert. Widerspruch kann ich noch gar nicht einlegen da das Schreiben erst einmal nur eine Benachrichtung ist das der Sachverhalt soundso aufgefallen ist und mir damit Moeglichkeit mich zu aeussern gegeben wird. Nach Absprache mit den Beratern werde ich also wahrscheinlich so vorgehen. - zuerst am Dienstag probieren mit einer anscheinend sehr kompetenten Dame von der Arge telefonisch die Sachlage zu klaeren. Im besten Fall klaert sich damit alles von selbst, wahrscheinlich aber wird sie mir mit Bedauern mitteilen das sie da auch nichts machen kann und das halt so die Vorgehensweise der Arge KL ist. Daraufhin - den Schmierzettel ausfuellen, die Sachlage noch einmal beschreiben, bei Abschnitt sechs in dem ich mich bereit erklaere das Geld einbehalten wird beim Betrag eine ganz fette "0" eintragen und hinzufuegen das ich mich NICHT damit einverstanden erklaere das etwas einbehalten wird und ich gegen einen solchen Bescheid Widerspruch einlegen werde. Damit habe ich meine Schuldigkeit getan und werde ein paar Tage spaeter einen Brief bekommen in dem mir freundlich mitgeteilt wird das sch***egal ist was ich moechte, der Bescheid ist da, trari, trara, zahl jetzt... Daraufhin werde ich - bei der Rechtsabteilung Widerspruch einlegen, schon mal erzaehlen das ich im Falle der Nichtbeachtung a) vors SG ziehen werde und b) mir eine einstweilige Verfuegung besorgen werde damit mir bis zum Beschluss des Gerichtes erst einmal kein Geld geklaut werden darf. Nachdem der Widerspruch dann abgelehnt worden ist werde ich - mir beim Amtsgericht einen Beratungsschein holen, mir einen Anwalt suchen mit diesem eine einstweilige Verfuegung gegen die Arge erwirken und danach vors Sozialgericht, hoffen, hoffen, hoffen.... So. 600.- Euro wollen sie haben, bis das hier alles durch ist, habt ihr ne Vorstellung was DAS den Steuerzahler kostet? Ich bin erst seit einem Jahr wieder in Deutschland und bereue es grad wieder. Ich bin hergekommen weil ich meinem Kind nicht die Unsicherheit im Ausland antun wollte nur um in meinem eigenen Land zusehen zu muessen wie ihr buchstaeblich die Milch aus der Flasche geklaut wird. So zum Aber gut, ist die Vorgehensweise so in Ordnung? Wuerdet ihr etwas anders machen oder habt ihr noch hier und da ein paar 'perfektionierende' Tips? Gruesse und schoenes Wochenende noch_einer
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| | #12 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 28.09.2006
Beiträge: 107
| Wo steht das?
__________________ It never troubles the wolf how many the sheep may be. Virgil |
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| | #13 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.01.2006
Beiträge: 4.962
| Im Antrag ... |
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| | #14 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 28.09.2006
Beiträge: 107
| Jetzt wo Du es sagts sehe ich es auch. Allerdings hat sich unsere ARGE nicht beschwert, als wir neulich in einem anderen Zusammenhang mitgeteilt haben, daß wir schon eine ganze Weile Erziehungsgeld bekommen. Abgesehen davon habe ich zur Umsetzbarkeit der ganzen EK so meine Bedenken. Die wollen im neuen Antrag sogar Trinkgelder angegeben haben. Wenn die das ernst meinen, daß sie über alle Einkommen informiert werden wollen, dann soll man sie auch ernst nehmen. "Teile ich Ihnen hiermit mit, daß ich für eine gefunde Pfandflasche heute Einkommen in Höhe von 0,08 € hatte"
__________________ It never troubles the wolf how many the sheep may be. Virgil |
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| | #15 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.01.2006
Beiträge: 4.962
| Lass das lieber bleiben. |
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| | #16 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 28.09.2006
Beiträge: 107
| Zitat:
http://www.elo-forum.org/beruf/24456...tml#post245660 Vielleicht hiflt es weiter. Gruß, WP
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