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| Tags: anhoerung, verweigerung, wegen |
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| | #1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 18.06.2005 Ort: Schleswig-Holstein
Beiträge: 24
| Hallo, ich darf gerade stellungnehmen zu einer Anhörung nach §31 SGB II. Meine ARGE will mich in eine Integrationsmaßnahme stecken und ich habe mich geweigert hierfür eine EV zu unterschreiben. Die nette Frau die mich zwangsrekrutieren sollte, konnte, wollte und/oder durfte mir nichts genaues sagen wie es mit den Fahrtkosten gehandhabt wird. In der EV stand da nichts von drin. Also haben wir uns darauf geeinigt, das ich zum Maßnahmeträger gehe und mich erkundige. Ich bin zu Mikro Partner gegangen und habe folgende Informationen bekommen. Für die Informationsveranstalltung werden die Fahrtkosten ersetzt. Weitere Informationen will man mir nicht geben, da man erst mit der Zuweisung für mich zuständig ist. Diese Maßnahme dauert 6 Monate. Und ob es dabei bleibt, das ich nur einmal im Monat vorbeikommen soll, oder ob ein Bewerbungstraining oder andere Unterstutzungen notwendig sind, nach Meinung des Trägers, kann man erst nach dem ersten Einzelgespräch sagen. Fahrtkosten sollen ersetzt werden. Bei Ihnen werden die Fahrtkosten zum Ende des Monats eingereicht und sie werden dann ersetzt. Außerdem sei die ARGE dafür da, die Fälle zu regeln wo es Probleme gibt. Im Klartext: Mit meiner Unterschrift erteile ich dem Maßnahmeträger eine Blankovollmacht mir Fahrtkosten in noch nicht bekannter Höhe aufzuerlegen. Ich weiß nicht, ob ich diese Kosten überhaupt aufbringen kann. Denn ich habe bereits eine Unterdeckung von über 120 Euro. Mir stehen also nur ca. 220 Euro zur Verfügung, wenn ich Miete gezahlt habe. Ich soll von diesem Betrag jetzt auch noch Fahrkosten (bei dieser Praxis, wenn es gut geht, wohl 5 Wochen) vorfinanzieren. Eine Fahrt Hin und Zurück kostet 4,30 Euro. Bei einem 10 tägigen Bewerbungstraining sind das mal locker 43,00 Euro also ca. 20 Prozent von meinem Monatsbudget. Ich bin also zu meiner Zwangsrekrutiererin gegangen und habe Ihr dargelegt, bevor die Übernahme der Fahrtkosten nicht im Voraus geregelt ist durch die ARGE, unterschreibe ich nicht. Denn ich bin nicht in der Lage, Kosten in unbekannter Höhe vorzufinanzieren. Sie sagte, sie könne mir nur diese Maßnahme vorschlagen, Entscheidungen werden an anderen Srellen in der ARGE gefällt. Und Sie gibt diesen Vorgang wieder zurück an den SB. Wer hat Erfahrung mit diesem Thema? Vorschläge für die Argumentation? Danke im Voraus wellwellwell |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 28.03.2007
Beiträge: 667
| Was wird Dir vorgeworfen als Sanktionsgrund? a, Nichtunterschreiben einer EGV b, Maßnahme nicht angetreten Nach welchen §§ ist diese Maßnahme aufgebaut? Gruß Haubold |
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| | #3 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 18.06.2005 Ort: Schleswig-Holstein
Beiträge: 24
| Hallo Haubold, Anhörung gemäß § 24 SGB X Dieser Fragebogen dient zur Prüfung, ob in Ihrem Fall das Arbeitslosengeld II nach §31 SGB II ALGII abzusenken ist oder wegfällt. Begründung: Sie haben die Teilnahme an der Integrationsmaßnahme YYYYY verweigert Nach welchen §§ die Maßnahme aufgebaut ist, kann ich dem Prospekt nicht entnehmen. Eingeladen wurde ich mit dem netten Standardschreiben ich möchte mich mit Ihnen über Ihre berufliche Situation unterhalten, von einer Person die du nicht kennst, und die dich in irgendeine Maßnahme reindrücken will/muß, denn es muß ja die Statistik stimmen.. Die Eröffnungsveranstaltung findet auch erst Anfang Juni statt. MfG wellwellwell Geändert von wellwellwell (07.05.2008 um 14:14 Uhr). |
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| | #4 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 28.04.2008
Beiträge: 20
| Hallo wellwellwell! Du sollst also die "Katze im Sack" kaufen? Ich rate dir, erst mal einen Brief aufsetzen, indem du deutlich machst, das du dich NICHT geweigert hast, an einer Maßnahme teilzunehmen. Allerdings würde ich im gleichen Zuge einen Fahrkostenantrag stellen, indem du auch FahrkostenVorschuß beantragst, da diese Kosten nicht im Regelsatz enthalten sind. Der Regelsatz dient zum Erhalt deines Lebens und nicht um Vorschüsse zu leisten, die du für den Lebensunterhalt benötigst. Dies können und dürfen sie nicht von dir verlangen. Sie müssen dir auch expliziet mitteilen können, um was für eine Maßnahme es sich genau handelt. Im Regelsatz steht zwar was von nem Euro und ein paar zerdrückte in Punkto Fahrkosten, aber die zählen nicht. Und wenn du noch mal zur ARGE oder sonst wohin gehen mußt, nimm dir jemanden als Beistand mit. Gemeinsam sind wir stark |
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| | #5 | ||
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 02.11.2007 Ort: Franggn
Beiträge: 3.363
| Zitat:
Zitat:
§ 33 SGB X Bestimmtheit und Form des Verwaltungsaktes? SGB X - EinzelnormWar da nicht im TV vor Kurzen was über diese Mikro Partner? | ||
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| | #6 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Geändert von Hartziger (07.05.2008 um 22:38 Uhr). | |
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| | #7 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 28.04.2008
Beiträge: 20
| Hallöchen nochmals. Stimmt, im Prinzip recht einfach. Und genauso funzt das dann mit den Bewerbungskosten. Steht mir selbst nämlich noch bevor das Schreiben. Sehe ja selbst nicht ein, das ich von dem bissl Geld auch noch in Vorleistung treten soll. Die wollen was von mir. Da wir immer noch in einem Sozialstaat leben, habe die uns am Leben zu erhalten und nicht auch noch auszubeuten. Lieber Bewerbungskosten zahlen als was zu Essen im Magen? Da entscheide ich mich fürs überleben. LG, Starina |
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| | #8 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.12.2007
Beiträge: 4.426
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| | #9 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 24.04.2007 Ort: Arnsberg
Beiträge: 143
| Stimmt! Mikro Partner spielte als Bildungsträger eine zentrale Rolle in dem Crewing Projekt. Frontal 21 berichtete darüber am 28.04.08. ZDF.de - Arbeitslose auf Kreuzfahrt wellwellwell sollte sich weiter unbedingt dagegen wehren und sich nicht in eine Mikro Partner Maßnahme rein zwingen lassen, denn die scheinen besonders unseriös zu sein. Nur befürchte ich, dass die Weigerung allein wegen des fehlenden Fahrgelds bzw. der ungeklärten Fahrtkostenerstattung zur Sanktion führen wird. Borgi und primax waren mit einer anderen Strategie bereits erfolgreich und haben ihre Zwangsmaßnahme durch konsequentes Beharren auf den Sozialdatenschutz zum Scheitern gebracht - sanktionslos. Borgi: Auf welcher Grundlage darf eine gGmbH eine Rechtsfolgenbelehrung schreiben? primax: http://www.elo-forum.org/weiterbildu...tml#post188385 Die Bildungsträger haben nämlich alle einen Vertrag mit der BA bzw. deren Regionaldirektion. Darin ist festgelegt, dass sie eine Berichterstattungspflicht gegenüber der Behörde haben. Die Berichterstattung kann aber nur erfolgen, wenn du den Träger vom Sozialdatenschutz entbindest. Die verstecken eine solche Schweigepflichtentbindungserklärung gern in umfangreichen vernebelnden Merkblättern die sie den Teilnehmern zur Unterschrift vorlegen. Hier gilt: Borgi und primax haben es so gemacht, durften nach Hause gehen und hatten Ruhe. Umgekehrt läuft es mit dem Datenaustausch übrigens ähnlich ab. Das Jobcenter Arnsberg zum Beispiel lässt sich auf der letzten Seite eines Fragebogens "Bewerberprofil" den folgenden Text unterschreiben: Ich erkläre mich damit einverstanden, dass zur Vermittlung notwendige, personenbezogene Daten in Form von Bewerbungsunterlagen (z.B. Lebenslauf, Zeugnisse), zum Zwecke der Vermittlung in Arbeit oder Qualifikation, ggf.an potentielle Arbeitgeber und Bildungsträger weitergegeben werden. So etwas sollte niemand unterschreiben und wer es bereits unterschrieben hat, sollte das schnellstens widerrufen.
__________________ You fool some people sometimes but you cant fool all the people all the time (B. Marley/P. Tosh) |
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| | #10 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 26.11.2006 Ort: Rhein-Neckar
Beiträge: 1.189
| Hm meines Erachtens dürfte das Beharren auf Erstattung der Fahrkosten vor Maßnahmeantritt keine Sanktionen zur Folge haben. Denn was nicht geht geht nicht. Soviel Fahrtkosten sind im Regelsatz nicht vorgesehen. Und jede Maßnahme ist da ja eine außergewöhnliche Belastung. Von daher ist in einem solchen Falle ein angemessener Vorschuß zu gewähren. Auf sowas habe ich mich nie eingelassen während meines HartzIV Bezuges. Einmal hat man mir gedroht, aber da habe ich mich nicht beirren lassen, sondern sofort den Chef verlangt, Sagte daß ich mich jetzt lange genug mit den Brötchen rumgeärgert habe und jetzt den Bäcker sprechen will. Damit war dann jede Sanktionsdrohung vom Tisch. Klar die Maßnahme war auch vom Tisch. Ich verstehe bloß nicht, daß sich da überhaupt jemand drauf einläßt, sich die Fahrtkosten nicht vorab überwiesen zu lassen. Das Lamm sollte nicht erst blöken wenn es unter dem Hackebeil liegt sondern lieber vorher. Also wellwell laß dich nicht unterkriegen. LG Hexe |
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| | #11 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 24.04.2007 Ort: Arnsberg
Beiträge: 143
| Zitat:
Und für den Fall, dass wellwellwell rechtzeitig vor seinem Maßnahmebeginn im Juni den Fahrtkostenvorschuss doch noch auf seinem Konto haben sollte, kann er ja dann meinen Vorschlag ausprobieren.
__________________ You fool some people sometimes but you cant fool all the people all the time (B. Marley/P. Tosh) | |
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| | #12 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 18.06.2005 Ort: Schleswig-Holstein
Beiträge: 24
| Hallo, ich werde erstmal einen Antrag auf Fahrtkosten mit Auszahlung im Voraus stellen. Und auf meine Anhörung antworten. Und nun meine Frage wieviele Tage braucht die ARGE, wenn Sie eine Sanktion verhängt, bis die bei der Zahlung wirksam wird. Ich könnte Freitag am 16.Mai abgeben, aber auch am letzten Tag der Fristsetzung eine Woche später. Und dann ist die Frage wieviele Tage braucht die ARGE um im Falle einer Sanktion, dies zahlungstechnisch wirksam werden zulassen. Oder anders gefragt, habe ich eine Chance, wenn die ARGE sanktioniert, das es der ARGE ablauftechnisch nicht mehr möglich ist, die Kürzung mit der Zahlung zum 31. Mai vorzunehmen? wellwellwell |
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| | #13 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 26.11.2006 Ort: Rhein-Neckar
Beiträge: 1.189
| Zitat:
Du mußt ja Gelegenheit haben, zu diesen Vorwürfen( aus meiner Sicht absurden Vorwürfen) Stellung zu nehmen. Aber wohlgemerkt theoretisch- manchmal drängt sich mir aber der Verdacht auf, daß schon im Voraus snaktioniert wird. Und sollte die Anhörung wider erwarten ergeben, daß du doch nicht sanktioniert wirst, sind das wohl die berühmtem Pc Fehler wenn deine Kohle am Monatsletzten nicht drauf ist. Aber ok das wäre nicht beweisbar. Dir die Daumen drücke daß du aus der Sache rauskommst ohne noch mehr Streß zu haben. LG Hexe | |
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| | #14 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 18.06.2005 Ort: Schleswig-Holstein
Beiträge: 24
| Hallo, nun habe ich meine Sanktion. Ich habe einen Antrag auf Fahrkostenübernahme im Voraus gestellt und auf die Anhörung geantwortet. Der Ablehnungsbescheid auf meinen Antrag auf Fahrtkostenübernahme im Voraus: Betreff Antrag auf Übernahme der Fahrtkosten für die Teilnahme an der Maßnahme GANZIL Sehr geehrter Herr wellwellwell, eine Übernahme der Fahrtkosten zur Teilnahme bei der Integrationsmaßnahme GANZIL lehne ich hier mit ab. Der Bildungsträger rechnet selbst die Fahrtkosten für jeden einzelnen Teilnahmetag ab. Gegen diesen Bescheid haben Sie die Möglichkeit Widerspruch....... Man geht bei der Begründung gar nicht auf meinen Antrag, Kostenübernahme im Voraus, ein. Sonder lehnt ab, da der Maßnahmeträger die Fahrkosten in unbekannter Höhe, im Nachhinein des folge Monats erstattet. Hier der Sanktionsbescheid: ... hier: Absenkung des Arbeitslosengeldes II gemäß §31 SGB II Sehr geehrter Herr wellwellwell, Ihr Arbeitslosengeld II wird für die Zeit vom 01.07.2008 bis 30.09.2008 monatlich um 30 von Hundert der maßgebenden Regelleistung abgesenkt, höchstens jedoch in Höhe des Ihnen zustehenden Gesamtbetrages. Daraus ergibt sich eine Absenkung Ihres Arbeitslosengeldes II in Höhe von 104,00 Euro monatlich. Die ursprüngliche Bewilligungsentscheidung vom 17.05.2008 wird insoweit für o.g. Zeitraum gemäß § 48 Absatz 1 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch (SGB X) aufgehoben. Im Einzelnen sind von der Absenkung betroffen: - die Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes (§ 20 SGB II) Begründung: Sie haben am 30.04.2008 trotz Belehrung über die Rechtsfolgen die Maßnahme (GANZIL) bei Micro Partner abgebrochen, obwohl Ihnen die weitere Teilnahme an dieser Maßnahme unter Berücksichtigung Ihrer Leistungsfähigkeit und Ihrer persönlichen Verhältnisse zumutbar war. Zur Begründung bzw. Erklärung des Verhaltens wurde von Ihnen dargelegt, dass da keine Fahrtkosten übernommen werden könnten Sie an der Maßnahme nicht teilnehmen Die Gründe konnten jedoch bei der Abwägung der persönlichen Einzelinteressen mit denen der Allgemeinheit nicht als wichtig im Sinne des § 31 Absatz 1 Satz 2 SGB II anerkannt werden. Die o. g. Entscheidung beruht auf § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr.2 und Abs. 6 SGB II. Hinweise auf Pflichtverletzung und Rechtmittelbelehrung. Fragen: A) Wie kann ich eine Maßnahme abbrechen oder einen Anlass für einen Abbruch geben, wenn ich Sie noch gar nicht angetreten habe (Erstveranstaltungstag 2. Juni 2008)? Laut Micro Partner sind Sie ja erst mit der Zuweisung durch die ARGE für mich zuständig. Die EGV habe ich ja nicht unterschrieben, weil die Vorfinanzierung der Fahrkosten noch nicht geregelt ist. Und ohne neue Eingliederungsvereinbarung bin ich ja nicht dem Maßnahmeträger zugewiesen. B) Wie werden meine persönlichen Verhältnisse und meine Leistungsfähigkeit gewertet oder definiert? Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, Leitlinien, Kommentare zur Rechtssprechung, Maßstäbe???????? C) Eine Belehrung über die Rechtsfolgen hat aus meiner Sicht, nicht stattgefunden. Wie ist die rechtlich einwandfreie Belehrung definiert? Ich werde Widerspruch einlegen. Und eine Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung vorsichtshalber schon mal vorbereiten. Also Vorschläge, Hinweise, Erfahrungen ... ich bin ganz Ohr. Danke im Voraus wellwellwell |
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| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 11.979
| Dann pack den Kram zusammen und gehe am Monatag zum Sozialgericht und stelle einen Antrag auf einstweilige Anordnung. Bzw. erst Wierspruch einlegen zum SG kannst Du erst gehen, wenn das Geld nicht da ist.
__________________ Gruß aus dem Rheinland Martin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland |
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| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 19.07.2007 Ort: Leipzig
Beiträge: 173
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