| |||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
| |
| Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen |
| Tags: anhoerung, verweigerung, wegen |
![]() |
| LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
| | #26 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 18.06.2005 Ort: Schleswig-Holstein
Beiträge: 24
| Hallo, heute 10.07 bekomme ich Post vom Sozialgericht. Die Sanktion ist vom Tisch. In sofern habe ich gewonnen, aber die ARGE hat sich fein aus der Affäre gezogen. Aber dafür war die ARGE wenigstens schnell. Mit Ihrem Schriftsatz vom 07.07.2008 teil die ARGE folgendes mit. In dem Einstweiligen Rechtschutzverfahren wellwellwell / ARGE Hebt die Antragsgegnerin den hier strittigen Absenkungsbescheid vom 04.06.2008 für den Zeitraum 01.07.2008 bis 30.09.2008 aus formalen Gründen auf und gibt gleichzeitig dem diesbezüglichem Widerspruch vom 10.06.2008 statt. Die Nachzahlung wird umgehend angewiesen. Die Antragsgegnerin sieht daher von der Übersendung der Leistungsakte ab. Anlage 1 Abdruck Im Auftrag xxxxxx Ich hatte die EA damit aufgebaut das der Bescheid I. vom Sachverhalt her falsch ist. II. formell fehlerhaft ist. Dadurch das die ARGE sich auf die formelle Fehlerhaftigkeit berufen hat, sind natürlich keine weiteren Informationen seitens der ARGE oder durch das Sozialgericht zubekommen. Das heißt zu den Punkten Leistungsfähigkeit, Zumutbarkeit, Vorfinanzierung der Fahrkosten für Maßnahmeträger sind keine konkreten Aussagen getroffen worden, die dem einen oder anderen vielleicht hilfreich sein könnten. Was bleibt ist, ich bin sanktioniert bis ich über das Geld verfügen kann. Ist man Freiwild? Die ARGE sanktioniert ungerechtfertigt, überweist irgendwann die Euronen und das war es dann. Und beim nächsten mal das ganze wieder von vorn, es tut der ARGE ja nicht weh. Was hat man noch für Möglichkeiten gegen die stattgefundene Sanktionierung vorzugehen. Ich habe auch kein Problem damit, mich noch unbeliebter zumachen. Gruß wellwellwell |
| | |
| | #27 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 28.03.2007
Beiträge: 667
| Zitat:
Als zweitens stellst Du einen Antrag auf Übernahme der Dir im Widerspruchsverfahren bzw. und Klageverfahren entstandenen Kosten. (§63 Abs.1 Satz 1 SGB X) Gruß Haubold | |
| | |
| | #28 | |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 11.979
| Zitat:
Was Deine ARGE da geleifert hat, ist eine Sache unklagbar stellen. Dies ist ein beleibte Verwaltungshandeln. Damit können sie beim nächsten wieder genauso verfahren und der muss dann den selben Weg gehen.
__________________ Gruß aus dem Rheinland Martin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland | |
| | |
![]() |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|
| ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Praktikum verweigerung ... | Sweety | U 25 | 15 | 04.09.2008 00:14 |
| 30% minderung wegen verspätet eingereichter Jahresabrg.sowie Anhörung | darthfader | ALG II | 7 | 23.08.2008 18:13 |
| Welche Repressalien bei Verweigerung? | leo 001 | Ein Euro Job / Mini Job | 10 | 24.04.2008 16:47 |
| Verweigerung der Kautionszahlung | Stiefmutter | Kosten der Unterkunft | 4 | 05.02.2008 09:08 |
| Verweigerung von Bildungsgutschein | RedSnowBlueRain | Allgemeine Fragen | 8 | 24.06.2007 15:21 |