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Alt 10.07.2008, 15:07   #26
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Registriert seit: 18.06.2005
Ort: Schleswig-Holstein
Beiträge: 24
Standard Trauriger Sieg

Hallo,

heute 10.07 bekomme ich Post vom Sozialgericht. Die Sanktion ist vom Tisch. In sofern habe ich gewonnen, aber die ARGE hat sich fein aus der Affäre gezogen. Aber dafür war die ARGE wenigstens schnell. Mit Ihrem Schriftsatz vom 07.07.2008 teil die ARGE folgendes mit.

In dem Einstweiligen Rechtschutzverfahren

wellwellwell / ARGE

Hebt die Antragsgegnerin den hier strittigen Absenkungsbescheid vom 04.06.2008 für den Zeitraum 01.07.2008 bis 30.09.2008 aus formalen Gründen auf und gibt gleichzeitig dem diesbezüglichem Widerspruch vom 10.06.2008 statt.

Die Nachzahlung wird umgehend angewiesen.

Die Antragsgegnerin sieht daher von der Übersendung der Leistungsakte ab.

Anlage
1 Abdruck

Im Auftrag

xxxxxx

Ich hatte die EA damit aufgebaut das der Bescheid

I. vom Sachverhalt her falsch ist.
II. formell fehlerhaft ist.

Dadurch das die ARGE sich auf die formelle Fehlerhaftigkeit berufen hat, sind natürlich keine weiteren Informationen seitens der ARGE oder durch das Sozialgericht zubekommen. Das heißt zu den Punkten Leistungsfähigkeit, Zumutbarkeit, Vorfinanzierung der Fahrkosten für Maßnahmeträger sind keine konkreten Aussagen getroffen worden, die dem einen oder anderen vielleicht hilfreich sein könnten.

Was bleibt ist, ich bin sanktioniert bis ich über das Geld verfügen kann.

Ist man Freiwild? Die ARGE sanktioniert ungerechtfertigt, überweist irgendwann die Euronen und das war es dann. Und beim nächsten mal das ganze wieder von vorn, es tut der ARGE ja nicht weh.

Was hat man noch für Möglichkeiten gegen die stattgefundene Sanktionierung vorzugehen. Ich habe auch kein Problem damit, mich noch unbeliebter zumachen.

Gruß

wellwellwell
wellwellwell ist offline  
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Alt 10.07.2008, 15:20   #27
Erfahrener Benutzer
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Registriert seit: 28.03.2007
Beiträge: 667
Standard AW: Trauriger Sieg

Zitat:
Zitat von wellwellwell Beitrag anzeigen
Was hat man noch für Möglichkeiten gegen die stattgefundene Sanktionierung vorzugehen. Ich habe auch kein Problem damit, mich noch unbeliebter zumachen.
Als erstes stellst Du deiner ARGE eine Frist, bis wann, dass Geld an Dir auszuzahlen ist (2 Wochen).
Als zweitens stellst Du einen Antrag auf Übernahme der Dir im Widerspruchsverfahren bzw. und Klageverfahren entstandenen Kosten.
(§63 Abs.1 Satz 1 SGB X)

Gruß Haubold
Haubold ist offline  
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Alt 10.07.2008, 16:00   #28
Redaktion
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Benutzerbild von Martin Behrsing
 
Registriert seit: 16.06.2005
Ort: Bonn
Beiträge: 11.979
Standard AW: Anhörung wegen Verweigerung

Zitat:
Hebt die Antragsgegnerin den hier strittigen Absenkungsbescheid vom 04.06.2008 für den Zeitraum 01.07.2008 bis 30.09.2008 aus formalen Gründen auf und gibt gleichzeitig dem diesbezüglichem Widerspruch vom 10.06.2008 statt.
Damit hast Du etwas vollstreckbares in der Hand. Du musst jetzt überhaupt nicht lange warten, sondern kannst dich direkt an die ARGE wenden. Die entstanden Kosten im Widerspruch- und Klageverfahren bedürfen jetzt aber wahrscheinlich noch nicht der Eilbedürftigkeit.

Was Deine ARGE da geleifert hat, ist eine Sache unklagbar stellen. Dies ist ein beleibte Verwaltungshandeln. Damit können sie beim nächsten wieder genauso verfahren und der muss dann den selben Weg gehen.
__________________
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Martin

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