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| Tags: beabsichtige |
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| | #1 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 20.07.2007
Beiträge: 112
| Hallo, kann mir jemand sagen was es heißt wenn der Brief damit anfängt, dass die Sachbearbeiterin "beabsichtig" das ALG II zu kürzen? Denn es steht im Brief auch, sie gibt mir die Mögleichkeit dazu Stellung zu nehmen und das Attest nachzureichen. Heißt es jetzt, sie hat es schon bearbeitet und die Sanktionen sind schon im Gange oder NOCH nicht? lg |
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| | #2 |
| Forumnutzer Forumnutzer Registriert seit: 01.09.2007
Beiträge: 634
| NOCH nicht. Sie will aber. Auch wenn keine Befristung der Stellungnahme drinsteht, solltest Du baldigst reagieren; am besten so, dass keine Sanktion möglich wird. Gruss, M. |
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| | #3 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 20.07.2007
Beiträge: 112
| Danke für deine Antwort Neuerdings ;), sie schrieb ich soll zum nächsten Termin mein Attest mitbringen. Würde das reichen oder soll ich es lieber schon jetzt sobald wie möglich abgeben? |
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| | #4 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.572
| Das heisst genau das, was da steht, Du sollst Stellung dazu beziehen und das würde ich an Deiner Stellung so schnell wie möglich machen |
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| | #5 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 26.03.2008
Beiträge: 144
| Entwarnung. Das Amt arbeitet mit "Textbausteinen" Die Sanktion ist noch nicht in Kraft, Dir wird die Möglichkeit/das Recht gegeben Dich zu dem Vorgang zu äussern. Diesen Termin dringend wahrnehmen und das besagte Attest nachreichen. Dann dürfte nichts schlimmes passieren. Am besten nimm einen Beistand oder Zeugen mit, der sich bei der Anhörung Gesprächsnotizen macht. Das Protokoll sollte der SB gegenzeichnen und später in Deine Akte genommen werden.
__________________ Vor den Erfolg hat der Gesetzgeber die Verwaltung gesetzt... |
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