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| | #1 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.12.2007 Ort: LHS Rheinl.-Pfalz
Beiträge: 187
| hallo @, Wie der Titel schon sagt, geht es um Vermittlungsvorschläge. Diese werden mir mehr oder weniger öfters von der BA zugesendet, immer ZA´s. Die vergangenen Monate wurde mir die Vermittlungsvorschläge mit Rechtsfolgebelehrung , jedoch ohne Rückmeldedatum zugeschickt. Kein Problem, habe eine Bewerbung geschrieben, in den Briefkasten gesteckt und ab ging die Post. Je nachdem haben die sich bei mir per Telefon oder e-mail gemeldet, wenn nicht, auch gut. Jetzt mit Rechtsfolgebelehrung und Rückmeldedatum. Frage: Genügt es wenn ich der BA per e-mail mitteile dass ich mich dann und dann bei der ZA schriftlich beworben habe, jedoch bis zum Datum XY nichts gehört habe, oder soll ich die ZA auf das Rückmeldedatum hinweisen und auf eine schriftliche Info der Rückantwort bestehen ? Danke für Eure Hilfe
__________________ Vertrauen ist der Anfang vom Ende !! eine Lebenserfahrung von mir Hinter jeder Lüge versteckt sich ein wenig Wahrheit !! Denk dran: Du bist einmalig..... genau wie die anderen 6,7 Milliarden Menschen |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.06.2006 Ort: Hannover
Beiträge: 1.715
| Wenn Du noch keine Rückantwort hast, muss die BA das akzeptieren. Ich kenne keinen Arbeitgeber der da eine Terminsetzung seitens des Bewerbers akzeptieren würde.
__________________ Viele Grüße aus Hannover |
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| | #3 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 01.03.2007
Beiträge: 316
| Zitat:
Ich hoffe, ich konnte Dir helfen
__________________ Alles, was ich schreibe, gibt meine persönliche Meinung/Einschätzung wieder und stellt keine Beratung dar. Wegen Beratung bitte zum Profi (Anwalt, Steuerberater oder weitere ausgewiesene Spezialisten) gehen. | |
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| | #4 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 14.08.2007
Beiträge: 8
| Hallo Habe Samstag ein schreiben von der ARGE bekommen Ich soll zu einen Vermittlungsvorschlag kommen Ich glaube der spinnt mein Vermittler weiß ganz genau das ich ein Problem mit dem alkohol habe und unter angstzustände leide was will der von mir?Was soll ich machen hat einer eine Idee |
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| | #5 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 29.05.2007
Beiträge: 417
| Bist Du erwerbsunfähig? |
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| | #6 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 14.08.2007
Beiträge: 8
| The Internet was without money to invest Nein Ich bekomme seid 5 jahren hartz 4. Geändert von griese (23.09.2008 um 19:29 Uhr). |
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| | #7 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 14.08.2007
Beiträge: 8
| The Internet was without money to investEr meinte mal das ich nicht arbeiten könnte weil ich ein Problem habe Geändert von griese (23.09.2008 um 19:44 Uhr). |
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| | #8 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 29.05.2007
Beiträge: 417
| Naja, dann wirst Du wohl mit Vermittlungsvorschlägen rechnen müssen. Die ARGE kann nicht allein aufggrund Deiner Aussage, dass Du nicht arbeiten kannst, auf Vermittlungsvorschläge verzichten. Also geh hin zu dem Termin und schildere Deine Situation. Dann steht vermutlich eine Amstärztliche Begutachtung an. |
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| | #9 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.01.2006
Beiträge: 4.701
| Zitat:
__________________ lg andine Einen frohen Nikolaus wünsche ich allen Forumsmitgliedern Der Pessimist sieht das Dunkle im Tunnel. Der Optimist sieht das Licht am Ende des Tunnels. Der Realist sieht im Tunnel einen Zug kommen. Und der Zugführer sieht die drei Idioten auf den Gleisen sitzen. | |
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| | #10 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 29.06.2008
Beiträge: 282
| Selbst zu einer Suchtberatung gehen, oder einem Facharzt, einer Selbsthilfegruppe, einer Klinik... Dein Sachbearbeiter hat zunächst die Informationen, die Du ihm gibst. Sofern er Dich für erwerbsfähig hält, wirst Du wahrscheinlich weitere Vermittlungsvorschläge erhalten. Wenn Du unter einer Suchterkrankung leidest, geht es erstmal um Dich. Nur Du weißt, wie sehr Du darunter leidest und ob Du Hilfe in Anspruch nehmen möchtest. Du bist auch derjenige, der entscheidet, ob er das seinem SB jetzt mitteilen möchte oder nicht. Beides hat seine Konsequenzen. Alles Gute!
__________________ Viele Grüße rheinländerin |
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