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Alt 12.03.2008, 17:17   #1
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Benutzerbild von uljanov
 
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Standard Hilfe Vermittlungsvorschlag

hallo @,

Wie der Titel schon sagt, geht es um Vermittlungsvorschläge. Diese werden mir mehr oder weniger öfters von der BA zugesendet, immer ZA´s. Die vergangenen Monate wurde mir die Vermittlungsvorschläge mit Rechtsfolgebelehrung , jedoch ohne Rückmeldedatum zugeschickt. Kein Problem, habe eine Bewerbung geschrieben, in den Briefkasten gesteckt und ab ging die Post.
Je nachdem haben die sich bei mir per Telefon oder e-mail gemeldet, wenn nicht, auch gut.
Jetzt mit Rechtsfolgebelehrung und Rückmeldedatum.

Frage: Genügt es wenn ich der BA per e-mail mitteile dass ich mich dann und dann bei der ZA schriftlich beworben habe, jedoch bis zum Datum XY nichts gehört habe, oder soll ich die ZA auf das Rückmeldedatum hinweisen und auf eine schriftliche Info der Rückantwort bestehen ?

Danke für Eure Hilfe
__________________
Vertrauen ist der Anfang vom Ende !!
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Hinter jeder Lüge versteckt sich ein wenig Wahrheit !!
Denk dran: Du bist einmalig..... genau wie die anderen 6,7 Milliarden Menschen
uljanov ist gerade online  
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Alt 12.03.2008, 17:40   #2
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Standard

Wenn Du noch keine Rückantwort hast, muss die BA das akzeptieren. Ich kenne keinen Arbeitgeber der da eine Terminsetzung seitens des Bewerbers akzeptieren würde.
__________________
Viele Grüße aus Hannover
Kerstin_K ist offline  
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Alt 12.03.2008, 17:56   #3
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Zitat:
Zitat von uljanov Beitrag anzeigen
hallo @,

Wie der Titel schon sagt, geht es um Vermittlungsvorschläge. Diese werden mir mehr oder weniger öfters von der BA zugesendet, immer ZA´s. Die vergangenen Monate wurde mir die Vermittlungsvorschläge mit Rechtsfolgebelehrung , jedoch ohne Rückmeldedatum zugeschickt. Kein Problem, habe eine Bewerbung geschrieben, in den Briefkasten gesteckt und ab ging die Post.
Je nachdem haben die sich bei mir per Telefon oder e-mail gemeldet, wenn nicht, auch gut.
Jetzt mit Rechtsfolgebelehrung und Rückmeldedatum.

Frage: Genügt es wenn ich der BA per e-mail mitteile dass ich mich dann und dann bei der ZA schriftlich beworben habe, jedoch bis zum Datum XY nichts gehört habe, oder soll ich die ZA auf das Rückmeldedatum hinweisen und auf eine schriftliche Info der Rückantwort bestehen ?

Danke für Eure Hilfe
Ich würde die Arge nur informieren, wenn Du das musst. Wenn zum Beispiel in deren Schreiben drin steht, dass Du diie Bewerbung für diesen konkreten Vorschlag denen schriftlich nachzuweisen hast oder sowas in der Belehrung drin steht. Ansonsten würdde ich mich nicht melden, denn die Erfahrung zeigt: egal, wie gut es gemeint ist von Deiner Seite, mit zusätzlicher Information sind die SBs grundsätzlich überlastet und überfordert, dann fällst Du denen negativ auf und dann fangen die erst an, Dich zu striezen. Also: Wenn drin steht, dass Du eine bestimmte Menge an Bewerbungen oder eine konkrete nachweisen musst, dann mach es. Absagen kannst Du nur nachweisen, wenn auch welche kommen. Darauf hast Du wenig Einfluss. Wenn Du einen Job um keinen Preis der Welt haben willst, kannst Du denen gerne Druck machen und darauf hinweisen, dass Du eine eventuelle Absage unbedingt bis zu einem bestimmten Datum haben willst. Wenn Du an einem Job wirklich interessiert bist, würde ich an Deiner Stelle nicht unnötig darauf hinweisen, dass Du zurzeit ALG II beziehst, eine Auszeichnung ist das ja nicht gerade auf dem Arbeitsmarkt. Aber auch hier kannst Du natürlich den Zusatz schreiben: "Über eine baldige Antwort von Ihnen freue ich mich" und dann nach 14 Tagen anrufen und wenn die dann am Telefon abwinken, kannst Du sagen, Du willst Deine Unterlagen zurück und die Absage schriftlich.
Ich hoffe, ich konnte Dir helfen
__________________
Alles, was ich schreibe, gibt meine persönliche Meinung/Einschätzung wieder und stellt keine Beratung dar. Wegen Beratung bitte zum Profi (Anwalt, Steuerberater oder weitere ausgewiesene Spezialisten) gehen.
sun2007 ist offline  
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Alt 23.09.2008, 11:29   #4
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Registriert seit: 14.08.2007
Beiträge: 8
Rotes Gesicht AW: Hilfe Vermittlungsvorschlag

Hallo Habe Samstag ein schreiben von der ARGE bekommen Ich soll zu einen Vermittlungsvorschlag kommen Ich glaube der spinnt mein Vermittler weiß ganz genau das ich ein Problem mit dem alkohol habe und unter angstzustände leide was will der von mir?Was soll ich machen hat einer eine Idee
griese ist offline  
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Alt 23.09.2008, 13:48   #5
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Beiträge: 417
Standard AW: Hilfe Vermittlungsvorschlag

Bist Du erwerbsunfähig?
avalon ist offline  
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Alt 23.09.2008, 18:55   #6
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Benutzerbild von griese
 
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Beiträge: 8
Standard AW: Hilfe Vermittlungsvorschlag

The Internet was without money to invest
Zitat:
Zitat von avalon Beitrag anzeigen
Bist Du erwerbsunfähig?
Nein Ich bekomme seid 5 jahren hartz 4.

Geändert von griese (23.09.2008 um 19:29 Uhr).
griese ist offline  
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Alt 23.09.2008, 19:22   #7
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Beiträge: 8
Standard AW: Hilfe Vermittlungsvorschlag

The Internet was without money to invest
Zitat:
Zitat von griese Beitrag anzeigen
Nein Ich bekomme seid 5 Jahren hartz 4.
Er meinte mal das ich nicht arbeiten könnte weil ich ein Problem habe

Geändert von griese (23.09.2008 um 19:44 Uhr).
griese ist offline  
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Alt 23.09.2008, 21:15   #8
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Beiträge: 417
Standard AW: Hilfe Vermittlungsvorschlag

Naja, dann wirst Du wohl mit Vermittlungsvorschlägen rechnen müssen. Die ARGE kann nicht allein aufggrund Deiner Aussage, dass Du nicht arbeiten kannst, auf Vermittlungsvorschläge verzichten.

Also geh hin zu dem Termin und schildere Deine Situation. Dann steht vermutlich eine Amstärztliche Begutachtung an.
avalon ist offline  
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Alt 23.09.2008, 21:18   #9
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Benutzerbild von andine
 
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Beiträge: 4.701
Standard AW: Hilfe Vermittlungsvorschlag

Zitat:
Zitat von griese Beitrag anzeigen
Hallo Habe Samstag ein schreiben von der ARGE bekommen Ich soll zu einen Vermittlungsvorschlag kommen Ich glaube der spinnt mein Vermittler weiß ganz genau das ich ein Problem mit dem alkohol habe und unter angstzustände leide was will der von mir?Was soll ich machen hat einer eine Idee
Ihn nach einer Suchtberatung fragen ...
__________________
lg andine
Einen frohen Nikolaus wünsche ich allen Forumsmitgliedern
Der Pessimist sieht das Dunkle im Tunnel.

Der Optimist sieht das Licht am Ende des Tunnels.

Der Realist sieht im Tunnel einen Zug kommen.

Und der Zugführer sieht die drei Idioten auf den Gleisen sitzen.
andine ist gerade online  
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Alt 24.09.2008, 01:03   #10
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Beiträge: 282
Standard AW: Hilfe Vermittlungsvorschlag

Selbst zu einer Suchtberatung gehen, oder einem Facharzt, einer Selbsthilfegruppe, einer Klinik...

Dein Sachbearbeiter hat zunächst die Informationen, die Du ihm gibst. Sofern er Dich für erwerbsfähig hält, wirst Du wahrscheinlich weitere Vermittlungsvorschläge erhalten.

Wenn Du unter einer Suchterkrankung leidest, geht es erstmal um Dich. Nur Du weißt, wie sehr Du darunter leidest und ob Du Hilfe in Anspruch nehmen möchtest. Du bist auch derjenige, der entscheidet, ob er das seinem SB jetzt mitteilen möchte oder nicht. Beides hat seine Konsequenzen.

Alles Gute!
__________________
Viele Grüße

rheinländerin
rheinlaenderin ist offline  
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