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| Tags: bescheid, senkung, trotz |
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| | #1 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 20.07.2007
Beiträge: 112
| Hallo, ich hatte vor einigen Tagen einen Termin bei der Arge. War aber krank, einen Tag davor auch beim Arzt, der mir ein Attest mitgegeben hatte für eine Woche. Dieses Attest brachte eine Bekannte zur Arge, an dem Tag, an dem ich den Termin hatte. Aber noch davor. Dann rief ich auch noch an und sagte der Sachbearbeiterin warum ich nicht kommen konnte. Meine Bekannte hatte die Kopie des Attests mit einem Stempel der Arge zurückbokemmen. Nun bekam ich heute einen Brief: Ich sei nicht gekommen, daher gibts 10% Senkung. Ich habe ihr keinen wichtigen Grund genannt etc.! Also müsst ich doch jetzt Widerspruch einlegen oder? Und wie am besten? lg |
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| | #2 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
was steht denn im Attest? | |
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| | #3 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 20.07.2007
Beiträge: 112
| Auf dem Attest steht halt von wann bis wann ich Arbeitsunfähig bin. Eine Woche lang. |
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| | #4 |
| Gast
Beiträge: n/a
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| | #5 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 20.07.2007
Beiträge: 112
| Ich kann das nicht finden... Ich hab ein Attest! Ich hab der Oma bescheid gegeben. Doppelt abgesichert! Was sollen die noch wollen? Mein Arzt gibt ein Attest und fertig! Ist doch rechtmäßig oder nicht??? |
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| | #6 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.02.2006
Beiträge: 1.099
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| | #7 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat: Ich hatte selbst keine Zeit ihr den Link zu suchen. hatte heute "email Duell" mit meinem SB, weil er es geschafft hat, nach 7 Monaten einen Ablehnungsbescheid zu schicken... es ging um die Kosten für die Helfer eines Umzug... aber das hat sich gelohnt... hab gerade die Nachricht bekommen, daß aufgrund meines "Überprüfungsantrages" die Entscheidung revidiert wurde, und der Bewilligungsbescheid "keine 7 Monate" mehr dauern wird | |
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| | #8 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 20.07.2007
Beiträge: 112
| So wie ich das jetzt verstanden habe ist ein AU ein AU und so kann ich NICHT zur Arge. Und muss ich auch nicht. Habe ich das richtig verstanden? Wenn ja, wie soll der Widerspruch aussehen? Und an wen soll ich ihn schicken? Widerspruchsstelle oder SB? Falls ich nämlich auch noch nächsten Montag krank bin geh ich da wieder nicht hin. lg |
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| | #9 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 20.06.2007 Ort: Köln
Beiträge: 83
| Mir ist das auch Passiert, wenn du nicht Bettlegerich Krankgeschrieben bist. mußt du diesen Termin auf der Arge Wahrnehmen sonst droht die nächste Senkung |
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| | #10 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 20.07.2007
Beiträge: 112
| Ja wie BETTLEGERIG in die Diagnose oder was? ^^ Ist doch totalster Quatsch! AU ist doch AU. Ist doch nicht rechtmäßig! Außerdem steht in der Rechtsbelehrung nur was von MELDEN und das hab ich ja zu genüge getan. Bitte helft mir mal richtig! Liebe Grüße |
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| | #11 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 20.06.2007 Ort: Köln
Beiträge: 83
| Wenn du eine au hast steht dann drin dass du bettlegerig krankgeschrieben bist ,muß der arzt da reinschreiben, ansonsten mußt du solche Termine wahrnehmen. Mir wurde deshalb das Geld auch gekürzt. Die Diagnose was du hast geht den SB nichts an. mfg |
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| | #12 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 21.01.2008
Beiträge: 33
| das mit dem "bettlägerig" ist völliger tünnes. sowas gehört wenn überhaupt nur in ein einfaches attest. eine au bleibt eine au. und man ist dem amt genauso auskunftpflichtig wie einem arbeitgeber. nämlich gar nicht. es reicht wenn man die au fristgerecht abgibt. ich habe meinen hausarzt selber mal gebeten ob er sowas auf die au schreibt, der hat nur dumm geguckt und meinte sowas ist absolut unüblich und macht man nicht. über seine weitere meinung über die arge usw. lass ich mich mal nicht aus, die war schlimmer als meine eigene. im zweifelsfall teile ich dem sb mit das ich durchfall habe/hatte. damit ist es nunmal nicht möglich mal eben wohin zu fahren. hat bisher immer funktioniert, auch wenn in wirklichkeit nur ein finger gestaucht war. das kann der sb anhand der au gar nicht nachvollziehen und muss er auch nicht. der wirkliche krankheitsgrund ist unser privatvergnügen. der geht niemanden etwas an. und sollte man deshalb zum amtsarzt müssen, is eh alles wieder vorbei. davon mal abgesehen wäre die aufforderung zum amtsarzt zu müssen weil man wegen einer au einen termin nicht wahrgenommen hat völlig unverhältnismässig. Geändert von basti123 (28.02.2008 um 08:07 Uhr). |
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| | #13 |
| Gast
Beiträge: n/a
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