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| Tags: 120200, arge, behaelt, kaiserslautern, monatlich, stadt |
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| | #1 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 28.06.2005 Ort: Kaiserslautern
Beiträge: 141
| Hallo Da mein Freund im Dezember knapp 300€ zuviel verdient hat und wir daher zu viel ALG2 bezahlt bekommen haben, allerdings im gleichen Bescheid eine Rückzahlung von September bis November haben, behält nun die ARGE Kaiserslautern 115€ monatlich ein, bis April. Zum Verständnis: Wir mussten im Dezember Lohnzettel von Oktober, November und Dezember abgeben. Wir bekamen eine Rückzahlung von rund 215€, auf der Rückseite stand, dass sie nun von Februar bis April 115€ behalten. Das habe ich heute erfahren, ich sah einfach nur die vorderste Seite mit Rückzahlung und habe gesehen, das mir vom Grundbedarf rund 80€ diesen Monat fehlen. Weiterhin behält die ARGE Kaiserslautern seit Januar die Nebenkosten ein. Das sind erneut rund 40€. Durch den Lohn meines Freundes, da er wieder zu wenig verdient hat, fehlen zusätzlich 80€. Sprich im Januar fehlen uns 120€, Februar 200€. Ab April bezahlen sie uns auch noch nichtmal mehr das Gas, sprich dann fehlen uns sage und schreibe 270€. Für einen Widerspruch habe ich Zeit bis 11. Februar. Müssen wir uns sowas gefallen lassen? Es kann doch nicht sein, das wir nun, trotz Überzahlung im Dezember, drei Monate eine zu geringe Zahlung von 200€ eigenhändig wuppen müssen.... Wir können nun entweder keine Lebensmittel mehr kaufen oder eben keine Miete mehr. Mir fehlen seit Januar 320€!!! Mensch, das System kotzt mich sowas von an.... |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.01.2008 Ort: We´ll come in peace...2012
Beiträge: 307
| Da gibts nur eins: Beratungsschein vom Amtsgericht holen (dafür Leistungsbescheide & letzten Kontoauszug nicht vergessen) und am besten direkt zum Anwalt mit.Die wollen es nicht anders, selber dagegen anzugehen kostet nur Nerven.Alles Gute, Satriale. |
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| | #3 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.01.2006
Beiträge: 4.962
| Auch den Nachweis der letzten Mietzahlung mitnehmen.
__________________ lg andine |
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| | #4 |
| Redaktion Registriert seit: 19.08.2005 Ort: Bonndeshauptstadt
Beiträge: 5.168
| hat es bereits gesagt ! Widerspruch vorher nicht vergessen. Alles gute
__________________ Dem Deutschen Volke Runtergeknechtet zur bitteren Armut und Hungerlöhnen durch die Menschenverachtende Politik der früheren RotGrünen- und heutigen großen Koalition,die sehr gerne alle paar Monate die Daumenschrauben fester anzieht Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar. |
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| | #5 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 28.06.2005 Ort: Kaiserslautern
Beiträge: 141
| Einen Schein werden wir nicht bekommen. Der Mensch der da sitzt verlangt, bevor er einen Schein ausstellt, das wir alle Probleme im "Guten" klären... |
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| | #6 | |
| Erfahrener Benutzer Registriert seit: 09.04.2007 Ort: NRW
Beiträge: 1.919
| Zitat:
Lass den Anwalt den Antrag stellen, dann klappts auch mit dem Beratungsschein!
__________________ [B][COLOR=red]Ein Aufsichtsratposten ist das höchste Parteiamt, das die Wirtschaft ihren Politikern verleiht.[/COLOR][/B] [SIZE=1](aus "Der Privatdemokrat" [FONT=Times New Roman]©Elmar Kupke)[/FONT][/SIZE] [FONT=Times New Roman]Von mir kann man garantiert [B]keine Rechtsberatung[/B] erwarten![/FONT] | |
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| | #7 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 28.06.2005 Ort: Kaiserslautern
Beiträge: 141
| Borgi, Anwalt einen Antrag auf Beratungsschein stellen? Das hat schon unser letzter RA nicht gemacht, weil zuviel Arbeit. |
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| | #8 |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 11.979
| Hallo Eva, begründe Deinen Widerspruch mit deinen Berechnungen. Irgendwelche §§ brauchst Du dafür nicht und ist auch nicht Deine Aufgabe. Das soll das Amt selbst herausfinden. Du kannst ihn gerne mir nochmal zur Ansicht schicken. Du hast schon Recht, in KL wirst Du keinen Beratungsschein bekommen, da haben sich schon viele die Zähne drann ausgebissen.
__________________ Gruß aus dem Rheinland Martin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland |
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| | #9 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 28.06.2005 Ort: Kaiserslautern
Beiträge: 141
| Hallo Martin Die Berechnung der ARGE stimmt ja schon, wir bekamen schließlich im November/Dezember eine Überzahlung von rund 300€ ALG2. Allerdings bekamen wir gleichzeitig eine Rückzahlung von 215€, die NICHT mit der Überzahlung verrechnet wurde, weil sie das angeblich nicht dürften. Daher ziehen sie uns witzigerweise für 3! Monate rund 115€ monatlich ab, sprich 115€ monatlich weniger, dazu noch 80€ wegen geringem Gehalt UND 40€ Nebenkosten UND ab April 92€ weniger wegen Wegfall Gas. An der ganzen Sache regt mich so auf, das die Einbehaltung von 115€ in keinster Weise auf der ersten Seite ersichtlich war. Da steht bis März ein Bedarf von 601€ schlachmichtot drauf und ab April 530€ schlachmichtot. Wäre doch sinnvoller und für mein Verständnis auch besser gewesen, wären die Monate Feb, März und April separat aufgelistet. Das hätte meiner Meinung nach mehr Logik. Wie soll ich den Widerspruch verfassen? Habe davon keine Ahnung. ich schau mich aber mal um. |
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| | #10 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 28.06.2005 Ort: Kaiserslautern
Beiträge: 141
| Hallo nochmal Ich weiß leider nicht wie ich den Widerspruch genau formulieren soll. Den genauen Verlust pro Monat weiß ich nicht. Wir haben Feb und März einen Bedarf von 601,95, bekam Feb 521,83€ überwiesen, fehlen also schonmal 80,12€, dazu noch die fehlenden Nebenkosten von rund 40€ ergibt 120€ und dazu noch zu gering berechnetes Gehalt von 540€, also pi mal Daumen ein Nettolohn von 570€ (Essensgeld wird ja separat abgezogen und von der ARGE nicht übernommen). Dürfte also rund 200€ ergeben und im April sogar um die 270€! Wie soll ich das formulieren? Eva |
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| | #11 |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 11.979
| Etwa so S.G. D + H, gegen Ihren Bescheid vom lege ich Widerspruch ein. Nach meinen Berechnungen haben Sie den Bedarf zu nioedrig angesetzt. Hinzu kommen die nicht erstatteten Nebenkosten. Ihrem Bescheid fehlt auch jede Transparenz und er ist somit nicht nach zu vollziehen. Vondaher habe ich Sie aufzufordern, mir einen für den normalen Empfängerhorizont nachvollziehbaren Bescheid ztu zusenden, aus dem Ihre Berechnungen - unter Benennung der rechtlichen Grundlagen - klar hervor gehen. Laut meinen Berechnungen weist Ihr Bescheid für den Monatat Febr. (bitte nur Summe angeben) einen Fehlbetrag von: März: April: Ich gebe Ihnen hierzu Gelegenheit, innerhalb einer Frist von 10 Tagen meinem Widerspruch abzuhelfen.
__________________ Gruß aus dem Rheinland Martin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland |
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| | #12 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 20.08.2006 Ort: Köln
Beiträge: 2.271
| Zitat:
... Köln!! Ich drück' Dir die Daumen, Eva! Gruß Arwen
__________________ Falls Freiheit überhaupt irgend etwas bedeutet, dann bedeutet sie das Recht darauf, den Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen. George Orwell | |
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| | #13 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 28.06.2005 Ort: Kaiserslautern
Beiträge: 141
| Danke Martin, den werde ich nehmen. Leider kann ich für den März und April aber keine Summen nennen, da ich ja noch nichtmal die jetzige AUszahlung nachvollziehen kann: Sie wollen mir von Feb bis April 115,83€ abziehen, Bedarf 601,95 Auszahlung 521,84, Differenz 80,11€ plus Nebenkosten von 38,50 ergibt 118,61. Ich verstehe kurz gesagt die gesamte Berechnung nicht, denn im Dezember wird mir ein Bedarf von 689,45€ errechnet, von September bis November 723,87€.... Die gehen mir gehörig auf den Keks! Kann ich die mir entstandenen Kosten, zB Mahnkosten von Miete, bei denen noch einklagen? Hierbei handelt es sich ja um Willkür und nicht Sinn! @Arwen Kaiserslautern ist ein sehr zurückgebliebenes kleines Städtchen. Ich lebe gern hier, aber die meisten Menschen benehmen sich, als wenn sie im letzten Jahrhundert hängen geblieben wären. So sehe ich das auch bei der ARGE. In Speyer wurde uns eine Überzahlung mit einer Rückzahlung verrechnet, sollten wir eine Überzahlung gehabt haben, durften wir das in Raten rückzahlen, Alles keine Probleme. |
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| | #14 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 25.11.2007 Ort: Berlin
Beiträge: 1.311
| Wie kann das sein? Das ist doch eindeutig rechtswidrig.
__________________ Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. |
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| | #15 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 28.06.2005 Ort: Kaiserslautern
Beiträge: 141
| Nun habe ich eine Frage: Ich setze den Leutchen der ARGE eine Frist von 10 Tagen um auf meinen Widerspruch zu reagieren. Wie wird weiter verfahren, wenn sich Niemand regt? Was tun, wenn ich trotz meines Widerspruchs, weiterhin zu wenig Geld bekomme? Früher oder später können wir keinen Strom oder Gas oder Miete zahlen oder müssen hungern, da die Tafel jeder BG nur zweimal im Monat Essen verteilt. Es reicht, dass ich schon diesen Monat keine Miete zahlen kann, da ich ja inzwischen einen Verlust von einer Monatsmiete habe! Leider wird auch der Vermieter kein Verständnis zeigen, selbst wenn ich ihm in zwei drei Monaten die gesamten Mieten überweisen könnte.... was ich ja auch irgendwo verstehen kann. |
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| | #16 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.12.2007
Beiträge: 4.426
| Wenn du also in KL keinen Beratungsschein kriegst, dann musst du dir deine Sachen selber schreiben oder den Anwalt selber bezahlen. Normalerweise gibt es beim Gericht Rechtspfleger in der Rechtantragsstelle, die zumindest beim Aufsetzen der etwaigen Unterlagen behilflich sein können, mindestens aber den Sachverhalt ins Protokoll aufnehmen. Rechtsberatung kannst du von ihnen nicht erwarten oder verlangen (naja, du kannst schon, aber ob sie dem Drängen nachgeben?). Zu bedenken ist allerdings Folgendes: Soweit ich weiß, wird eine Einstweilige Anordnung erst dann auch durchgelassen, wenn dir mehr als ein Drittel der Leistung nicht zugeht - dadurch ist erst die notwendige Dringlichkeit gegeben. Musst du also für dich erstmal ausrechnen, um dann zu wissen, ob sich der Gang zum Gericht lohnt. Eine Untätigkeitsklage auf den Widerspruch hin kannst du erst nach 3 Monaten durchschießen, soweit ich weiß. Dann allerding hat sie in den meisten Fällen Erfolg, verursacht den ARGEn arge Kosten (die allerdings letztendlich zu Lasen des Steuerzahlers gehen) und dem Anwalt eine Einnahmequelle. Mario Nette |
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| | #17 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 28.06.2005 Ort: Kaiserslautern
Beiträge: 141
| Mein Freund gab am Freitag den Widerspruch ab, mit Unterschrift und Name des Empfängers ![]() Hätten wir also schonmal einen Beleg, dass der Widerspruch angenommen wurde. Weiterhin haben sie nun bis 22.02.2008 Zeit, sich auf den Widerspruch hin zu äußern, wären dann insgesamt 10 WERKTage. |
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