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AfA / Arge / Optionskommunen

Klage - mit welchen Folgen für die ARGE / SB?; in Forum: Information; Ich klage gegen die ARGE .Und gewinne womöglich noch.Was hat das für Folgen für die ARGE ?Mehrkosten, oder irgendwelche Kosten die Ihnen auferlegt werden?Bekommt der zuständige SB evtl einen Rüffel ...
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Alt 03.02.2008, 17:22   #1
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Standard Klage - mit welchen Folgen für die ARGE / SB?

Ich klage gegen die ARGE.Und gewinne womöglich noch.Was hat das für Folgen für die ARGE?Mehrkosten, oder irgendwelche Kosten die Ihnen auferlegt werden?Bekommt der zuständige SB evtl einen Rüffel vom Vorgesetzten?Was sind die negativen Folgen für die ARGE?
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Alt 03.02.2008, 17:26   #2
Redaktion
 
Benutzerbild von vagabund
 
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Wenn Du gewinnst, zahlt die ARGE die außergerichtlichen Kosten, z.B. die Anwaltskosten.
__________________
Gruß
vagabund
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Die von mir gemachten Aussagen geben meine persönlichen Erfahrungen wieder bzw. stellen meine Meinung dar und keine Rechtsberatung.

"Hartz IV ist offener Strafvollzug. Es ist die Beraubung von Freiheitsrechten. Hartz IV quält die Menschen, zerstört ihre Kreativität" Goetz Werner
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Alt 03.02.2008, 19:42   #3
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Und wenn es ein sehr grundlegendes Urteil ist und der Fall womöglich auch noch extrem ist, kann es gut sein, dass diese ARGE dann (mal wieder?) in der Presse landet. Nicht in jeder, nur in ausgewählter, klar.

Mario Nette
Mario Nette ist offline  
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Alt 03.02.2008, 19:59   #4
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Zitat:
Zitat von GlobalPlayer Beitrag anzeigen
Ich klage gegen die ARGE.Und gewinne womöglich noch.Was hat das für Folgen für die ARGE?Mehrkosten, oder irgendwelche Kosten die Ihnen auferlegt werden?Bekommt der zuständige SB evtl einen Rüffel vom Vorgesetzten?Was sind die negativen Folgen für die ARGE?
zu 1: keine Ahnung
zu 2: die muss die Kosten tragen, und das Urteil umsetzen was auch mit Kosten verbunden sein wird, abe rim Prinzip zahlt die Kosten der Staat oder die Kommune oder oder
zu 3: eventuell
zu 4: keine, es sei denn es handelt sich um ein Grundsatzurteil das alle anderen ARGEN auch betrifft
Arania ist offline  
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Alt 03.02.2008, 23:13   #5
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Die Kosten die vorm Sozialgericht entstehen zahlt der Steuerzahler, nicht die ARGE, die sind davon befreit.
Mambo ist offline  
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Alt 04.02.2008, 09:43   #6
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Benutzerbild von gitta2
 
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Beiträge: 264
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Zitat:
Zitat von Mambo Beitrag anzeigen
Die Kosten die vorm Sozialgericht entstehen zahlt der Steuerzahler, nicht die ARGE, die sind davon befreit.
Da wundert's mich aber, dass der Staat (Steuerzahler) nicht wach wird und denen bei den ARGE'n mal auf die Finger klopft bei dem vielen Mist, den die verzapfen. Da braucht man sich auch nicht zu wundern, dass die immer so weiter machen können, wenn denen nichts passiert.

In den Medien wird zwar immer aufgezählt, um wieviel sich die Klagen bei den Sozialgerichten erhöht haben, aber den Ursachen geht man nicht auf den Grund und ändert da mal was.

Eigentlich müsste jeder SB, der Mist baut, zur Verantwortung gezogen werden - entweder aus der eigenen Tasche oder Tritt in den A.... (nicht nur an eine andere Stelle versetzen).
gitta2 ist offline  
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Alt 04.02.2008, 14:23   #7
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Benutzerbild von Martin Behrsing
 
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Zitat:
Zitat von Mambo Beitrag anzeigen
Die Kosten die vorm Sozialgericht entstehen zahlt der Steuerzahler, nicht die ARGE, die sind davon befreit.
seit wann sind die davon befreit??? Das wäre mir ganz neu.
Indirekt bezahlt dies natürlich der Steuerzahler. Aber befreit sind die davon nicht
__________________
Gruß aus dem Rheinland

Martin

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Alt 04.02.2008, 16:41   #8
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Standard Gerichtskostengesetz (GKG)

Ganz Deutschland ist übersät von Gesetzen, Vorschriften und Verordnungen.
Da steigt keiner mehr durch.
So gibt es auch ein Gerichtskostengesetz (GKG).

Hier einen Auszug aus diesem Gesetz:

§ 2 GKG Kostenfreiheit

(1) In Verfahren vor den ordentlichen Gerichten und den Gerichten der Finanz- und Sozialgerichtsbarkeit sind von der Zahlung der Kosten befreit der Bund und die Länder sowie die nach Haushaltsplänen des Bundes oder eines Landes verwalteten öffentlichen Anstalten und Kassen. In Verfahren der Zwangsvollstreckung wegen öffentlich-rechtlicher Geldforderungen ist maßgebend, wer ohne Berücksichtigung des § 252 der Abgabenordnung oder entsprechender Vorschriften Gläubiger der Forderung ist.
Mambo ist offline  
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Alt 04.02.2008, 16:49   #9
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Standard

@Mambo
Es ist noch immer ein Geheimnis, was eine Arge eigentlich darstellt und was für eine Rechtsform die haben

Was mich so maßlos ankotzt ist die Tatsache, dass die Argen ausprobieren wie weit sie denn gehen dürfen. Sollte vom SG das Signal kommen, dass die Arge verliert, dann wird der Kläger dazu genötigt seine Klage zurückzuziehen, um keine Weiteren Kosten entstehen zu lassen.
Jeder SB/FM der grundlos sanktioniert und willkürlich Gelder nicht auszahlt sollte der Selbstjustiz übergeben werden. Erst dann werden Gesetze auch von den Argen eingehalten.
__________________
[B][COLOR=red]Ein Aufsichtsratposten ist das höchste Parteiamt, das die Wirtschaft ihren Politikern verleiht.[/COLOR][/B]
[SIZE=1](aus "Der Privatdemokrat" [FONT=Times New Roman]©Elmar Kupke)[/FONT][/SIZE]

[FONT=Times New Roman]Von mir kann man garantiert [B]keine Rechtsberatung[/B] erwarten![/FONT]
Borgi ist offline  
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Alt 04.02.2008, 17:32   #10
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Aber ich meine, wenn der Kläger gewinnt, dann hat der Sb ja einen Fehler in seiner "Arbeit" gemacht, um es mal ganz dumm auszudrücken.
Denn vorteilig ist so eien Klage gegen die ARGE ja auf jeden Fall nicht, auch wenn keine direkten Kosten entstehen, wenn sie verlieren.
Muss der Sb sich da nichts anhören, vom Abteilungsleiter oder sonstwem?
GlobalPlayer ist offline  
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Alt 04.02.2008, 17:35   #11
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Zitat:
Zitat von GlobalPlayer Beitrag anzeigen
Aber ich meine, wenn der Kläger gewinnt, dann hat der Sb ja einen Fehler in seiner "Arbeit" gemacht, um es mal ganz dumm auszudrücken.
Denn vorteilig ist so eien Klage gegen die ARGE ja auf jeden Fall nicht, auch wenn keine direkten Kosten entstehen, wenn sie verlieren.
Muss der Sb sich da nichts anhören, vom Abteilungsleiter oder sonstwem?
Der SB/FM wird ein wenig mehr überwacht und kann sich somit nicht mehr so oft im "Dienst" einen von der Palme wedeln
__________________
[B][COLOR=red]Ein Aufsichtsratposten ist das höchste Parteiamt, das die Wirtschaft ihren Politikern verleiht.[/COLOR][/B]
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Alt 04.02.2008, 20:43   #12
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Sozialhilfe gibt es seit 1961. Bis zu Hartz IV, BSHG.
Heute Sozialhilfe für erwerbsfähige Langzeitarbeitslose - SGB II.
Für die nicht erwerbsfähigen - SGB XII.
Hat sich seit 1961 was verändert, nein, ganz im Gegenteil.
Mambo ist offline  
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Alt 04.02.2008, 22:39   #13
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Zitat:
Zitat von GlobalPlayer Beitrag anzeigen
Aber ich meine, wenn der Kläger gewinnt, dann hat der Sb ja einen Fehler in seiner "Arbeit" gemacht, um es mal ganz dumm auszudrücken.
Denn vorteilig ist so eien Klage gegen die ARGE ja auf jeden Fall nicht, auch wenn keine direkten Kosten entstehen, wenn sie verlieren.
Muss der Sb sich da nichts anhören, vom Abteilungsleiter oder sonstwem?
Sollte er Beamter sein wird er noch nicht mal ein laues Lüftchen merken, im schlimmsten Fall kommt er in eine andere Abteilung
Arania ist offline  
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Alt 04.02.2008, 23:34   #14
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Benutzerbild von Satriale
 
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Zitat:
Zitat von GlobalPlayer Beitrag anzeigen
Ich klage gegen die ARGE.Und gewinne womöglich noch.Was hat das für Folgen für die ARGE?Mehrkosten, oder irgendwelche Kosten die Ihnen auferlegt werden?Bekommt der zuständige SB evtl einen Rüffel vom Vorgesetzten?Was sind die negativen Folgen für die ARGE?
Dem SB anschliessend, wenn Du im Recht warst, eine Fachaufsichtsbeschwerde aufsetzen, der wird anschliessend sich überlegen, ob er Dich jemals wieder an...
Satriale ist offline  
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