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| Tags: arge, folgen, klage, welchen |
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| | #1 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 15.10.2007 Ort: Bochum
Beiträge: 197
| Ich klage gegen die ARGE.Und gewinne womöglich noch.Was hat das für Folgen für die ARGE?Mehrkosten, oder irgendwelche Kosten die Ihnen auferlegt werden?Bekommt der zuständige SB evtl einen Rüffel vom Vorgesetzten?Was sind die negativen Folgen für die ARGE? |
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| | #2 |
| Redaktion Registriert seit: 22.06.2005 Ort: NRW
Beiträge: 2.052
| Wenn Du gewinnst, zahlt die ARGE die außergerichtlichen Kosten, z.B. die Anwaltskosten.
__________________ Gruß vagabund .................................................. .................................. Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Die von mir gemachten Aussagen geben meine persönlichen Erfahrungen wieder bzw. stellen meine Meinung dar und keine Rechtsberatung. "Hartz IV ist offener Strafvollzug. Es ist die Beraubung von Freiheitsrechten. Hartz IV quält die Menschen, zerstört ihre Kreativität" Goetz Werner |
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| | #3 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.12.2007
Beiträge: 4.426
| Und wenn es ein sehr grundlegendes Urteil ist und der Fall womöglich auch noch extrem ist, kann es gut sein, dass diese ARGE dann (mal wieder?) in der Presse landet. Nicht in jeder, nur in ausgewählter, klar. Mario Nette |
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| | #4 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.572
| Zitat:
zu 2: die muss die Kosten tragen, und das Urteil umsetzen was auch mit Kosten verbunden sein wird, abe rim Prinzip zahlt die Kosten der Staat oder die Kommune oder oder zu 3: eventuell zu 4: keine, es sei denn es handelt sich um ein Grundsatzurteil das alle anderen ARGEN auch betrifft | |
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| | #5 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.02.2006
Beiträge: 1.099
| Die Kosten die vorm Sozialgericht entstehen zahlt der Steuerzahler, nicht die ARGE, die sind davon befreit. |
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| | #6 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 27.05.2007 Ort: Südthüringen
Beiträge: 264
| Zitat:
In den Medien wird zwar immer aufgezählt, um wieviel sich die Klagen bei den Sozialgerichten erhöht haben, aber den Ursachen geht man nicht auf den Grund und ändert da mal was. Eigentlich müsste jeder SB, der Mist baut, zur Verantwortung gezogen werden - entweder aus der eigenen Tasche oder Tritt in den A.... (nicht nur an eine andere Stelle versetzen). | |
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| | #7 | |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 11.979
| Zitat:
Indirekt bezahlt dies natürlich der Steuerzahler. Aber befreit sind die davon nicht
__________________ Gruß aus dem Rheinland Martin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland | |
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| | #8 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.02.2006
Beiträge: 1.099
| Ganz Deutschland ist übersät von Gesetzen, Vorschriften und Verordnungen. Da steigt keiner mehr durch. So gibt es auch ein Gerichtskostengesetz (GKG). Hier einen Auszug aus diesem Gesetz: § 2 GKG Kostenfreiheit (1) In Verfahren vor den ordentlichen Gerichten und den Gerichten der Finanz- und Sozialgerichtsbarkeit sind von der Zahlung der Kosten befreit der Bund und die Länder sowie die nach Haushaltsplänen des Bundes oder eines Landes verwalteten öffentlichen Anstalten und Kassen. In Verfahren der Zwangsvollstreckung wegen öffentlich-rechtlicher Geldforderungen ist maßgebend, wer ohne Berücksichtigung des § 252 der Abgabenordnung oder entsprechender Vorschriften Gläubiger der Forderung ist. |
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| | #9 |
| Erfahrener Benutzer Registriert seit: 09.04.2007 Ort: NRW
Beiträge: 1.919
| @Mambo Es ist noch immer ein Geheimnis, was eine Arge eigentlich darstellt und was für eine Rechtsform die haben Was mich so maßlos ankotzt ist die Tatsache, dass die Argen ausprobieren wie weit sie denn gehen dürfen. Sollte vom SG das Signal kommen, dass die Arge verliert, dann wird der Kläger dazu genötigt seine Klage zurückzuziehen, um keine Weiteren Kosten entstehen zu lassen. Jeder SB/FM der grundlos sanktioniert und willkürlich Gelder nicht auszahlt sollte der Selbstjustiz übergeben werden. Erst dann werden Gesetze auch von den Argen eingehalten.
__________________ [B][COLOR=red]Ein Aufsichtsratposten ist das höchste Parteiamt, das die Wirtschaft ihren Politikern verleiht.[/COLOR][/B] [SIZE=1](aus "Der Privatdemokrat" [FONT=Times New Roman]©Elmar Kupke)[/FONT][/SIZE] [FONT=Times New Roman]Von mir kann man garantiert [B]keine Rechtsberatung[/B] erwarten![/FONT] |
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| | #10 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 15.10.2007 Ort: Bochum
Beiträge: 197
| Aber ich meine, wenn der Kläger gewinnt, dann hat der Sb ja einen Fehler in seiner "Arbeit" gemacht, um es mal ganz dumm auszudrücken. Denn vorteilig ist so eien Klage gegen die ARGE ja auf jeden Fall nicht, auch wenn keine direkten Kosten entstehen, wenn sie verlieren. Muss der Sb sich da nichts anhören, vom Abteilungsleiter oder sonstwem? |
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| | #11 | |
| Erfahrener Benutzer Registriert seit: 09.04.2007 Ort: NRW
Beiträge: 1.919
| Zitat:
__________________ [B][COLOR=red]Ein Aufsichtsratposten ist das höchste Parteiamt, das die Wirtschaft ihren Politikern verleiht.[/COLOR][/B] [SIZE=1](aus "Der Privatdemokrat" [FONT=Times New Roman]©Elmar Kupke)[/FONT][/SIZE] [FONT=Times New Roman]Von mir kann man garantiert [B]keine Rechtsberatung[/B] erwarten![/FONT] | |
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| | #12 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.02.2006
Beiträge: 1.099
| Sozialhilfe gibt es seit 1961. Bis zu Hartz IV, BSHG. Heute Sozialhilfe für erwerbsfähige Langzeitarbeitslose - SGB II. Für die nicht erwerbsfähigen - SGB XII. Hat sich seit 1961 was verändert, nein, ganz im Gegenteil. |
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| | #13 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.572
| Zitat:
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| | #14 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.01.2008 Ort: We´ll come in peace...2012
Beiträge: 307
| Zitat:
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