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Schweigepflicht???; in Forum: Information; Hallo, ich möchte wissen wie es mit der Schweigepflicht der Argeberater ist. Ich bin 18 und will nicht, dass meine Beraterin meiner Mutter Auskunft gibt wo ich wohne bzw. mich ...
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Alt 27.01.2008, 20:11   #1
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Registriert seit: 25.11.2007
Beiträge: 24
Standard Schweigepflicht???

Hallo,

ich möchte wissen wie es mit der Schweigepflicht der Argeberater ist.
Ich bin 18 und will nicht, dass meine Beraterin meiner Mutter Auskunft gibt wo ich wohne bzw. mich zur Zeit aufhalte. Fällt das unter die Schweigepflicht?

Liebe Grüße,

Mia
Mia8989 ist offline  
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Alt 27.01.2008, 21:39   #2
angel6364
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Beiträge: n/a
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Ich habe gesucht, aber nur Informationen über die Schweigepflicht in Bezug auf Ärzte+Arge und Maßnahmenträger+Arge gefunden.
Lieber wäre es mir gewesen, ich hätte Dir einen Link auf ein konkretes Gesetz geben können, aber war wohl nichts - kommt vielleicht noch von Berufeneren.

Ich, so ganz ohne Paragraphen, würde Dir raten, alle Schreiben, Anträge und Gespräche mit dem Zusatz zu verpflastern: keine meiner Daten darf ohne meine Einwilligung an Dritte weitergegeben werden. Sollte das notwendig sein, Nachfrage und Genehmigung samt Begründung vorab an Dich/von Dir.
Das alles per Einschreiben und/oder Zeugen mit dem Hinweis, daß Du für eventuelle Schäden durch die Weitergabe an private Personen oder öffentliche Einrichtungen die Arge haftbar machen wirst.

Viele Grüße,
angel
 
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Alt 28.01.2008, 01:04   #3
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Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.572
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Kann mir zwar nicht vorstellen das die ARGE das Einwohnermeldeamt ist, aber ohne zu wissen wie die häuslichen Verhältnisse sind, kann man nicht viel raten

Wenn man keine BG bildet, keine Unterhaltsansprüche bestehen und kein Kontakt bestehen sollte, kann man schlecht in eine ARGE laufen und nach dem SB von Frau/Mann sowieso fragen, also solche Sachen würden bei unserer ARGE sicher nicht beantwortet werden, die verraten einem schon selten die Zimmernummer einer(s)SB

Wenn die Mutter allerdings selber ALG II bezieht und eventuell denselben SB hat, könnte das natürlich anders aussehen
Arania ist offline  
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Alt 28.01.2008, 01:08   #4
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Registriert seit: 10.06.2007
Beiträge: 122
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M. E. fällt das sehr wohl unter die Schweigepflicht - genau wie Angaben gegenüber einem potentiellen Arbeitgeber z. B. darüber, wie lange jemand schon arbeitslos ist.

Wenn Du praktisch untertauchen möchtest (wofür es garantiert gute Gründe gibt), denke bitte auch daran, daß man Deine Adresse locker über das Einwohnermeldeamt erfragen kann! Willst Du das vermeiden, begebe Dich sowohl zu dem in Deinem alten Wohnbezirk als auch dem im evtl. neuen. Die haben dort spezielle Sachbearbeiter, denen Du die Gründe schildern mußt (z. B. Stalking, Bedrohung usw.). Dann wird für eine bestimmte Zeit eine Auskunftssperre eingerichtet, und nur wirklich Befugte erhalten die Auskunft.

Auch die gute alte Post nicht vergessen! Über Deinen Nachsendeantrag bekommt per "Postanfrage" in ein paar Tagen jeder Deine Adresse.... Tip daher: Post an Bekannte nachsenden lassen oder Postfach anmieten (kostet einmalig ein paar Euro. Aber Vorsicht wegen Angabe gegenwärtiger Adresse, zumal nicht alles per Fach zugestellt werden kann).
Musterfrau ist offline  
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Alt 29.01.2008, 18:47   #5
angel6364
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Beiträge: n/a
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Jetzt könnte ich mir fast den A... ablachen, wenns nicht so traurig wäre.
Das schreib ich am 27. noch meinen Senf zum Thema, und heute erfahre ich, daß es das Amt geschafft hat, meinem gewalttätigen Ex unsere (sogar vom Gericht begründet verheimlichte) Addresse zu geben.

Zum Haareraufen, zum Mäusemelken, zum Abtoben!!!!

Mia, sei bloß vorsichtig.

Viele Grüße,
angel
 
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Alt 29.01.2008, 18:55   #6
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Beiträge: 1.521
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Zitat:
Zitat von Mia8989 Beitrag anzeigen
Hallo,

ich möchte wissen wie es mit der Schweigepflicht der Argeberater ist.
Ich bin 18 und will nicht, dass meine Beraterin meiner Mutter Auskunft gibt wo ich wohne bzw. mich zur Zeit aufhalte. Fällt das unter die Schweigepflicht?

Liebe Grüße,

Mia
Selbstverständlich!
Mitarbeiter der Arge sind dem Datenschutz verpflichtet
__________________
Grundgesetz Art.20 Abs.4 Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Deshalb NEIN zum EU-Reformvertrag - Widerstand jetzt!


"Vergesst es nie..." Peter Gingold, Domplatzrede 2006 (auch als mp3) http://www.fuldawiki.de/fd/index.php...=Peter_Gingold

Nie wieder Faschismus! Nie wieder Krieg!
Keinen Fußbreit den Nazis!


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Cementwut ist offline  
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Alt 29.01.2008, 19:26   #7
angel6364
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Zitat:
Zitat von Cementwut Beitrag anzeigen
Selbstverständlich!
Mitarbeiter der Arge sind dem Datenschutz verpflichtet
Fein. Und was macht man, wenn sie sich nicht daran halten?
Wenn immenser Schaden dadurch entstanden ist?
Wenn eine gewaltgeschädigte Familie nun das bißchen Sicherheit verloren hat? Nur weil das Amt sich für Datenschutz nicht die Bohne interessiert.
Der Schaden ist nicht in Worte zu fassen, nicht mit Geldwert zu titulieren, er ist unfassbar - in diesem Fall.

Was nun?

Wen darf ich dafür haftbar machen, sprich in den Gulli stopfen?
Wer badet den Schaden an den Kindern aus, denen nun wieder jedes Sicherheitsgefühl verloren geht?
Wer benennt die Höhe dieses immensen Schadens?

Viele Grüße,
angel
 
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Alt 29.01.2008, 19:38   #8
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Registriert seit: 13.09.2007
Beiträge: 1.521
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Zitat:
Zitat von angel6364 Beitrag anzeigen
Fein. Und was macht man, wenn sie sich nicht daran halten?
Wenn immenser Schaden dadurch entstanden ist?
Wenn eine gewaltgeschädigte Familie nun das bißchen Sicherheit verloren hat? Nur weil das Amt sich für Datenschutz nicht die Bohne interessiert.
Der Schaden ist nicht in Worte zu fassen, nicht mit Geldwert zu titulieren, er ist unfassbar - in diesem Fall.

Was nun?

Wen darf ich dafür haftbar machen, sprich in den Gulli stopfen?
Wer badet den Schaden an den Kindern aus, denen nun wieder jedes Sicherheitsgefühl verloren geht?
Wer benennt die Höhe dieses immensen Schadens?

Viele Grüße,
angel
ei verbibscht Anzeigen natürlich, was sonst

das ist eine Straftat - und das weiss derjenige Mitarbeiter in der Arge auch, denn bevor jemand dort eine Arbeitsstelle antritt, unterschreibt der das auch, dass er dem Datenschutz verpflichtet ist
__________________
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Alt 29.01.2008, 19:43   #9
angel6364
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Zitat:
Zitat von Cementwut Beitrag anzeigen
ei verbibscht Anzeigen natürlich, was sonst

das ist eine Straftat - und das weiss derjenige Mitarbeiter in der Arge auch, denn bevor jemand dort eine Arbeitsstelle antritt, unterschreibt der das auch, dass er dem Datenschutz verpflichtet ist
Pffffff...
Sch....
War mit klar. Nur kann das den Schaden auch nicht mehr ungeschehen machen.
Mir ist schlecht.
Noch zu neu, kann mich gar noch nicht mit dem Gedanken anfreunden, daß alles Erreichte für die Katz war. Auch eine Anzeige kann den Schaden nicht ungeschehen machen.

Nochmal: Sch....
Recht hast Du natürlich.

Viele Grüße,
angel
 
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Alt 29.01.2008, 19:46   #10
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Forumnutzer
 
Registriert seit: 28.03.2007
Beiträge: 667
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Zitat:
Zitat von angel6364 Beitrag anzeigen
Was nun?

Wen darf ich dafür haftbar machen, sprich in den Gulli stopfen?
Wer badet den Schaden an den Kindern aus, denen nun wieder jedes Sicherheitsgefühl verloren geht?
Wer benennt die Höhe dieses immensen Schadens?

Viele Grüße,
angel
Frag doch mal beim RA nach wie er dass sieht.

Bundesdatenschutzgesetz (BDSG): § 4,5,6,7,14,15 wobei der §43 oder §44 der ARGE bzw. dem SB nahezulegen sind.
Auch § 85 SGB X könnte zutreffen.

Gruß Haubold
Haubold ist offline  
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Alt 29.01.2008, 19:47   #11
Redaktion
 
Benutzerbild von vagabund
 
Registriert seit: 22.06.2005
Ort: NRW
Beiträge: 2.052
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Strafanzeige und Schadenersatz fordern ...fällt mir da spontan ein!

Tut mir leid für Euch!

Sicher kann der Schaden dadurch nicht ungeschehen gemacht werden, aber dann sollen die dafür bezahlen, die ihn verursacht haben!
__________________
Gruß
vagabund
.................................................. ..................................
Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland
Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06


Die von mir gemachten Aussagen geben meine persönlichen Erfahrungen wieder bzw. stellen meine Meinung dar und keine Rechtsberatung.

"Hartz IV ist offener Strafvollzug. Es ist die Beraubung von Freiheitsrechten. Hartz IV quält die Menschen, zerstört ihre Kreativität" Goetz Werner
vagabund ist offline  
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Alt 29.01.2008, 19:54   #12
angel6364
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Werde ich alles tun.
Gnadenlos.

Seit heute mittag - wie passend- habe ich auch eine Sozialrechtsanwalt, Termin am kommenden Montag, hoffentlich taugt er was.

Nur ist mir halt nur immer bewusst: den wirklichen Schaden kann niemand wiedergutmachen. Mir ist zum Heulen.
Fast sechs Jahre Kampf vergebens.

Alles Weitere behalte ich nun für mich. Könnt Ihr Euch wohl denken.

Viele Grüße,
angel, tobsüchtig
 
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Alt 29.01.2008, 20:06   #13
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Beiträge: 1.521
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Zitat:
Zitat von angel6364 Beitrag anzeigen
Pffffff...
Sch....
War mit klar. Nur kann das den Schaden auch nicht mehr ungeschehen machen.
Mir ist schlecht.
Noch zu neu, kann mich gar noch nicht mit dem Gedanken anfreunden, daß alles Erreichte für die Katz war. Auch eine Anzeige kann den Schaden nicht ungeschehen machen.

Nochmal: Sch....
Recht hast Du natürlich.

Viele Grüße,
angel
*schluck* jetzt raff ich das erst, du bist derzeit auch noch persönlich davon betroffen?!
das tut mir wirklich leid für dich angel und besonders auch für deine Kidies
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"Vergesst es nie..." Peter Gingold, Domplatzrede 2006 (auch als mp3) http://www.fuldawiki.de/fd/index.php...=Peter_Gingold

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Alt 29.01.2008, 20:23   #14
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Standard StGB § 203 Verletzung von Privatgeheimnissen

link nachreiche
§ 203 StGB Verletzung von Privatgeheimnissen
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Alt 29.01.2008, 20:26   #15
angel6364
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Zitat:
Zitat von Cementwut Beitrag anzeigen
*schluck* jetzt raff ich das erst, du bist derzeit auch noch persönlich davon betroffen?!
das tut mir wirklich leid für dich angel und besonders auch für deine Kidies
Merci für die netten Gedanken.
Ja, der kindesmißbrauchende und -mißhandelnde Vater meiner Kinder, der Vergewaltiger hat nun dank Amt unsere Addresse.

Wieviel ist das wert?
Ein Mädchen, 13 Jahre alt, mißbraucht, das die Sicherheit der Wohnung verloren hat?
Zwei Jungs, die umgebracht werden sollten.
Eine Frau, schweigen wir lieber übers Weitere.

Ich könnte nur noch fluchen, meine ganze Wohnung in Trümmer hauen.

Alles umsonst.

Viele Grüße,
angel
 
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Alt 29.01.2008, 20:54   #16
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Zitat:
Zitat von angel6364 Beitrag anzeigen
Ich könnte nur noch fluchen, meine ganze Wohnung in Trümmer hauen.

Alles umsonst.
puuuuuu ... das kann ich sehr gut nachvollziehen ...

angel mach da was, zeig dieses hirnlose Ar... vom Amt an, unbedingt!!!

du hast doch so denke ich (hoffe ich doch sehr) da auch jede Unterstützung, oder?!

Frage, is das ok für dich das hier zu bequatschen?
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Alt 29.01.2008, 20:57   #17
Eka
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Hallo @angel,

Ich glaube im moment vermögen keine tröstenden Worte euch Trost zu spenden.

Ich würde sofort zum Anwalt gehen, oder direkt ein Eilantrag beim Gericht eine einstweilige Verfügung veranlassen, gegen den Mann, dass er Euch nicht näher kommen darf.

Auch würde ich das Amt anzeigen. Wie ich oben verstanden habe, hatte seinerzeit das Gericht, auf nicht Herausgabe Eurer Adresse zugestimmt.

Wenn dieses, das Gericht sowieso schon zustimmte, müsste es auch so im Einwohnermeldeamt stehen. Gefahr auf Leib und Leben nennt sich dieses wohl.
Ich muss meinen Antrag alle 3 Jahre verlängern.

Ich denke, wenn dieses eh schon bei Euch im Einwohnermeldeamtregister eingetragen ist, kann das Amt richtig ärger bekommen. Reiche bitte so schnell wie möglich rechtliche Schritte ein.

Ich wünsche Dir und Deinen Kindern ganz viel Kraft!

LG Eka
__________________
Audiatur et altera pars....
Eka ist offline  
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Alt 29.01.2008, 21:32   #18
angel6364
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Zitat:
Frage, is das ok für dich das hier zu bequatschen?
Ist es. Hilft sicher auch anderen.

Zitat:
Zitat von Eka Beitrag anzeigen
Hallo @angel,

Ich glaube im moment vermögen keine tröstenden Worte euch Trost zu spenden.

Ich würde sofort zum Anwalt gehen, oder direkt ein Eilantrag beim Gericht eine einstweilige Verfügung veranlassen, gegen den Mann, dass er Euch nicht näher kommen darf.
Anwaltstermin ist am Montag, schauen wir mal, was der so dazu sagt. Ist neu, denn im Moment bin ich nicht mehr fähig, alles alleine zu machen. Noch mal der Anblick der feixenden Arge-Vertreterin beim SG-Termin und ich werde gewalttätig.

Zitat:
Auch würde ich das Amt anzeigen. Wie ich oben verstanden habe, hatte seinerzeit das Gericht, auf nicht Herausgabe Eurer Adresse zugestimmt.
Etwas komplizierter. Es war der letzte Termin beim Gericht in fünf Jahren Hölle, ging wie immer darum, daß er die Kleine zum Umgang haben möchte. Niemals, keine Frage.
Aaaaber, wir wohnen in Bayern, das gehen die Uhren anders. Auch ein Mißbraucher bekommt die leiblichen Kinder zum Umgang, denn das Recht des Vaters geht hier vor.
Nun gut, ohne mich.
Dann besagter Termin, zwischenzeitlich Arge-erzwungener Umzug.
Während der Verhandlung die Mitteilung der Richterin, ich müsse dem Ex keinesfalls meine neue Addresse angeben, Briefverkehr muss eh gerichtlich angeordnet übers Jugendamt laufen, zwecks Vorkontrolle auf Zumutbarkeit fürs Kind, Urteil nach der Kleinigkeit von fünf Jahren im Sinne des Kindes.
Mit Begeisterung nahm ich das zur Kenntnis, Addresse verweigert - glückliche Kinder zuhause.
Und nun das.

Aber ich werde das schon in den Griff kriegen: mit dieser geballten Hilfestellung hier!!

Viele Grüße,
angel
 
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