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Alt 22.01.2008, 20:03   #1
Redaktion
Forumnutzer
 
Benutzerbild von Martin Behrsing
 
Registriert seit: 16.06.2005
Ort: Bonn
Beiträge: 11.545
Standard Neues Gesetzblatt nach Urteil des Bundesverfassungsgericht zu § 44 b SGB II

http://frei.bundesgesetzblatt.de/img/space.gif http://frei.bundesgesetzblatt.de/img/ico_pdffile.gif Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu § 44b des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch)
__________________
Gruß aus dem Rheinland

Martin

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Alt 22.01.2008, 21:54   #2
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Benutzerbild von Jenie
 
Registriert seit: 15.03.2007
Ort: NRW
Beiträge: 2.256
Standard

mh ok aber nun haben sie noch zwei Jahre zeit das wieder zu verändern...
__________________
Schicke Bruno mal ganz viel und
Jenie ist gerade online  
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Alt 12.09.2008, 09:31   #3
jms
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 12.09.2008
Ort: Stödtlen -Baden Württemberg
Beiträge: 7
Ausrufezeichen AW: Neues Gesetzblatt nach Urteil des Bundesverfassungsgericht zu § 44 b SGB II

Achtung Wichtig !

jetzt bereits Schadensersatzforderungen gegen die Geschäftsführungen der ARGEn und Jobcenter anmelden - da ansonsten nicht mehr durchsetzbar !
jms ist offline  
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Alt 12.09.2008, 10:22   #4
Ludwigsburg
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Neues Gesetzblatt nach Urteil des Bundesverfassungsgericht zu § 44 b SGB II

SGB 2 - Einzelnorm
 
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Alt 12.09.2008, 10:24   #5
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 25.08.2007
Beiträge: 101
Standard AW: Neues Gesetzblatt nach Urteil des Bundesverfassungsgericht zu § 44 b SGB II

Zitat:
Zitat von jms Beitrag anzeigen
Achtung Wichtig !

jetzt bereits Schadensersatzforderungen gegen die Geschäftsführungen der ARGEn und Jobcenter anmelden - da ansonsten nicht mehr durchsetzbar !

Kannst dann mal eine vorlage Muster basteln.
almosenempfänger ist offline  
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Alt 12.09.2008, 10:48   #6
TOTO38
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Neues Gesetzblatt nach Urteil des Bundesverfassungsgericht zu § 44 b SGB II

Was Heist das jetzt genau ich bin nicht so fit darin, aber ich würde es gerne Verstehen weil wir Seit ca 3 Jahren nur Ärger haben. Wäre jemand von euch so nett und würde das Verdeutlichen wäre wirklich lieb.



LG TOTO
 
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Alt 16.09.2008, 10:12   #7
Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 22.08.2008
Beiträge: 72
Blinzeln AW: Neues Gesetzblatt nach Urteil des Bundesverfassungsgericht zu § 44 b SGB II

Zitat:
Zitat von jms Beitrag anzeigen
Achtung Wichtig !

jetzt bereits Schadensersatzforderungen gegen die Geschäftsführungen der ARGEn und Jobcenter anmelden - da ansonsten nicht mehr durchsetzbar !
unda was bitte soll man da für eine Abfindungssumme reinschreiben ?
wegen was genau ? Wo ist der schaden entstanden ?
Bei wem ?
Anzeige bei der Polizei oder der BundesStA ?

hm..

also wenn ich zu meiner Arge Briefe schreibe, erwähne ich auch immer mal zwischen durch "der Arge xxxx, die übrigens eine verfassungsfeindliche organisation ist, wie gerichtlich ja nun feststehend.."

Das fürt immer wieder zu komisch glotzenden Sachbearbeitern..
Einer fragte mal, ob ich die arge beleidigen wolle, dann sag ich halt "wieso. das hat immerhind das BverfG entschieden"..

Sowas wissen die dummen SB-Drohnen natürlich nicht, dass Sie in einem Amt arbeiten, was es gar nicht geben dürfte.

Braeburn1977 ist offline  
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