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| Tags: arge, dachau, keinen, kontakt, wuenscht |
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| Neuer Benutzer Registriert seit: 08.01.2008 Ort: Bayern/ Dachau
Beiträge: 5
| Hallo an alle Weggefährten...ich stöbere schon seit Tagen hier im Forum und muß sagen, ohne die Infos die hier so zu finden sind, hätte ich wohl schon resigniert. Ich möchte Euch einfach mal erzählen, was uns so widerfährt. Wenn Ihr Lust habt, schreibt schön fleissig. Bin für jeden Rat was ich noch tun kann, dankbar. Es geht um meinen Sohn. Er wird in ein paar Tagen 18. Letztes Jahr im Juni passierte was leider in vielen Familien passiert, weil die Pferde einfach zum millionsten Mal mit ihm durchgingen, er flog zu Hause raus. Das Jugendamt brachte ihn dann in einer Jugendpension in München unter, mit der Option "nur vorrübergehend". Ich hatte schon oft mit dem Jugendamt zu tun, mein Sohn hat ADS mit Auffälligkeiten im sozialen Bereich. Seit seinem 7. Lebensjahr hat er verschiedene Therapien absolviert. Die Zusammenarbeit klappte immerr sehr gut. Allerdings war das dass Jugendamt Niedersachsen. Leider war das beim hiesigen Jugendamt nicht so. Der Sachbearbeiter stellte sich als total unterkühlt, bürokratisch und unsachlich vor. Als ich das erste Mal bei ihm saß, mein Sohn schon mehrere Wochen nicht mehr bei mir war, und einfach nur Hilfe wollte, ließ er den Spruch:"Wir sind doch hier kein Supermarkt, wo man hingeht und sich eine Hilfe aus dem Regal nimmt". Bis zu dem Tag hatte ich keinen Kontakt zu meinem Sohn und auch nicht zu dieser Jugendpension. Als ich dort anrief, um mir einen Eindruck zu verschaffen, sagte man mir ich könne meinen Sohn ab dem frühen Abend erreichen, da die Kids am Tag nicht auf ihr Zimmer dürfen! Irgendwann wurde ich dorthin zum Gespräch geladen, indem der zuständige Betreuer derart verbal entgleiste, meinen Sohn richtig runterputzte, er würde nicht mithelfen, würde sich nicht eingliedern und und und...das stimmte ja wohl auch, aus dem gleichen Grund hatte er auch zu Hause und auch in anderen Bereichen ständig Probleme, aber so geht man nicht mit Betreuten um. Der SB vom Jugendamt saß dabei und holte sich schön seine Berechtigung für seine abwehrende Haltung. Er packte noch einen obenauf indem er ein Schreiben aus der Tasche zog, von seinem Chef, das die Jugendhilfe ab sofort beendet sei, wegen fehlender Mithilfe meines Sohnes. Das bedeutete, das er spätestens morgen raus sein mußte. Wohin? Das war dem Amt egal. Das muß man sich mal vorstellen...aus heutiger Sicht bin ich heilfroh, das er nicht total abgerutscht ist. Ein paar Schritte in diese Richtung tat er schon...ein paar Schachteln Zigaretten geklaut, von der Polizei festgenommen, sich zur Wehr gesetzt, Beamte und Passanten beleidigt. Dafür hat er Sozialstunden bekommen, die auch abgearbeitet wurden. Danach ist er ein paar Wochen bei einem Kumpel untergekommen. Allerdings wohnte dieser auch in einer Unterkunft vom Amt und mein Sohn hätte da nicht sein dürfen. Nach Hause konnte er nicht, da auch ich mich inzwischen getrennt hatte und bei einer Freundin untergekommen war. Als er also dort rausflog, ging er zum Jugendamt und bat um Essen und Unterkunft. Man sagte er müsse in die Obdachlosenunterkunft gehen und er könne täglich ins Dachauer Jugendamt kommen um sich 10 Euro zum essen abzuholen. Mein Sohn schämte sich sehr, das es soweit gekommen ist und ich kann sagen, so schlimm das alles ist...er hat in so kurzer Zeit noch nie so´viel gelernt. Nun kommen wir langsam zur "Ist- Situation". Seit dem 25.10.07 ist er also in unserrem Heimatdorf in einem Container untergebracht. Inzwischen hat er einen Jugendbetreuer, der mit ihm diverse Anträge auf den Weg gebracht hat. ALG I ist durch. ALG II wurde abgelehnt wegen fehlenden Mietkosten. Sein Betreuer sagt, das sei völlig normal, er solle sich eine Wohnung suchen dann zahlt die Arge. Da mir das Ganze viel zu langsam ging, klinkte ich mich vor einigen Wochen mit ein, um das alles etwas ´voran zu treiben. Ganze Tage verbrachte ichim Internet um mich über diverse Rechte und Pflichten schlau zu machen. Mir ist schon klar, nur wer informiert ist kann sich angemessen wehren. So, da sind wir also beim eigentlichen Problem. Am 2.01. schickte ich der SB ein Fax mit folgendem Inhalt: Sehr geehrte Frau XYZ, zunächst wünschen wir Ihnen und Ihrer Familie ein frohes neues Jahr. Kurz vor Weihnachten erhielten wir die Ablehnung unseres Antrages, ALG II. Ich habe die vergangenen Tage genutzt, und mich über diverse Paragraphen des SGB informiert. Es erschien mir zuerst unlogisch, warum jemand der obdachlos ist, keinen Anspruch haben soll. Ein Gespräch mit seinem Jugendbetreuer ergab zudem, dass mein Sohn dann anspruchsberechtigt ist, sobald er Wohnraum hat- mit dem Hinweis, er könne sich ab sofort eine Wohnung suchen. Wir waren sehr froh, dass dieses Dilemma nun endlich angegangen werden konnte, denn aufgrund der aktuellen, äußerst desolaten Wohnsituation, bzw. "Verwahrsituation", ist besondere Eile geboten. Es besteht die Gefahr für das körperliche, geistig- und seelische Wohl meines Sohnes. Mein Sohn konnte und kann aus schwerwiedenden sozialen Gründen nicht mehr im Elternhaus leben. Bereits seit Juli 07 ist er daher obdachlos. Seit Oktoberr ist er in diesem Container untergebracht und das ganze ist nicht nur für einen jungen Menschen äußerst bedenklich. Er hat in diesem Container weder die Möglichkeit zu duschen oder sich eine warme Mahlzeit zuzubereiten. Ferner ist seit Begin die Gasheizung defekt bzw. hat es die Gemeinde trotz diverser Korrespondenzen nicht geschafft, eine volle Gasflasche zu insallieren. Mein Sohn behilft sich daher mit einem kleinen Heizlüfter. Dieses Gerät ist derart überlastet, das es schon Funken sprüht und schwarze Schwelspuren auf dem Boden hinterlässt! Bei den Minusgraden der vergangenen Zeit muß das Heizgerät fast durchgehend laufen, damit es einigermaßen warm wird. Dadurch besteht aktute Brandgefahr! Die Gemein´de weiß seit Wochen davon!! Zudem wurde bereits zweimal eingebrochen; die Polizei Dachau war zur Aufnahme vor Ort. Der Container steht sehr abgelegen (an der örtlichen Kläranlage...wie passend)und mein Sohn fürchtet täglich und vor allem in der Nacht um seine Sicherheit. Bei dem letzten Einbruch wurde eine Scheibe der Doppelverglasung zerstört. Das hat zur Folge, dass die karge Heizleistung des ohnehin überlasteten Heizlüfters zusätzlich noch mal begrenzt wird. Mit anderen Worten: Mein Sohn friert! Zu guter letzt bleibt noch zu erwähnen, das mein Sohn sich sehr schämt. Das Gebiet, wo diese Obdachlosenunterkunft steht wird gerne von Spaziergängern genutzt. Inzwischen geht die Neugier der Einwohner hier schon so weit, das sie dicht an die Fenster heran treten im hinein zu schauen. Die vorhandene Jalousie ist seit dem letzten Einbruch vor Wochen noch kaputt und wurde nie repariert. Neben diesen Gaffern gibt es mitllerweile Bürger, die sich moralisch verpflichtet fühlen und überlegen diverse Medien einzuschlaten. Einschlägige Briefe mit diesem Hinweis sind bereits beim Jugendamt, sowie beim Landkreis eingegangen. Wir haben morgen (Donnerstag, 3.01.08) eine Besichtigungstermin einer 2- Zimmer Wohnung. Sie hat 38 qm, kostet 320 Euro kalt plus 60 Euro NK. Damit liegt sie 0,42 Cent/ qm über dem Satz, bzw. 16 Euro im Monat. Hierzu fand ich folgende Regelung im SGB II, Absatz 10: Bei Neuanmietung von Wohnraum sind die Richtwerte grundsätzlich einzuhalten. Dies gilt nicht für die Neuanmietung von Wohnraum durch wohnungslose Menschen. Hier ist in der Regel eine Überschreitung von 10% zulässig. Ich bitte sie daher, sollte es dazu kommen, dass der Vermieter einverstanden ist und an einen jungen Hartz IV Empfänger vermietet, bei der Angemessenheitsprüfung die Besonderheit des Einzelfalles zu berücksichtigen. Ich hätte das gerne persönlich mit Ihnen besprochen, aber leider hat die Arge heute geschlossen. Es wäre sehr nett wenn Sie mich dazu am Donnerstag Vormittag kurz anrufen könnten, da am Nachmittag der Besichtigungstermin der Wohnung ist und ich bis dahin gerne die Zusage hätte, das die KDU übernommen werden. Bis heute habe ich auf dieses Fax keinerlei Reaktionen bekommen. Ich habe das Schreiben am nächsten Tag, also am 3.01.08 per Einschreiben mit Rückschein an die Arge geschickt. Auc´h daraufhin null Reaktion. Am 4.01.08 probierte ich es telefonisch. Fehlanzeige. Ich vesuchte es über die Zentrale. Hier geht nur ein Anrufbeantworter dran, wo man sein Anliegen aufsprechen kann, was ich auch tat. Keine Reaktion. Am 7.01.08/ Montag versuchte ich es wieder. Wiederr nur der AB. Ich versuchte es per Email. Keine Reaktion. Heute habe ich es wieder versucht und mein Sohn ist zusätzlich hin gefahren. Die zuständige SB sei nicht da, hieß es. Wann sie wieder da wäre, könne man nicht sagen. Daraufhin habe ich eine Beschwerde an die Teamleitung geschickt, per Email. Aber....was soll ich tun, wenn sich auch daraufhin niemand meldet? Die Wohnung hat natürlich jemand anderes gekriegt...möchte doch von denen einfach nur die schriftliche Bestätigung, das sie die KDU plus evtl. eder 10% übernehmen werden...weil ich glaube das ich ohne so ein Schreiben hier bei gar keinem Vermieter aufkreuzen brauch...und außerdem...alles schriflich machen...haben wir ja gelernt! Hat vielleicht von Euch jemand eine Idee, was wir noch anstellen könnten? Hab schon überlegt, mit Schlafsack und Gaskocher dort aufzutauchen und nicht eher wieder zú gehen, bis sich jemand der Herrschaften dort befähigt fühlt uns zu helfen. |
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| | #2 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 08.01.2008 Ort: Bayern/ Dachau
Beiträge: 5
| ...also einen Tag später meldete sich dann also die Teamleiterin bei mir. Ich stellte schnell fest, das sie den gesamten Fall nicht besonders gut kannte. Ich erzählte ihr das bei Neuanmietung von Wohnraum bei Obdachlosen die 10 % Klausel angewendet werden könne, weil hier "die Besonderheit des Einzelfalles" berücksichtigt werden müsse. Da sagt die zu mir: Das gibt es seit 2007 nicht mehr! Jetzt meine Frage an Euch- stimmt das? Ich habe schon selber recherchiert aber ich finde nichts darüber...wo könnte ich noch gucken? Ich mein, mein Sohn wohnt in einem Container und muß da schnellstens raus, das ist eine etwas andere Ausgangslage als wenn jemand in einer Wohnung wohnt und mehr oderr weniger Zeit hat sich was neues zu suchen. Im Rahmen der KDU ist hier einfach kein angemessener Wohnraum zu kriegen, da wären die 10% die Rettung!! Bitte, es wäre sehr hilfreich, wenn mir jemand helfen könnte!! |
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| | #3 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 10.01.2007
Beiträge: 1.457
| Richtwerte sind keine Fixwerte. Grundsätzlich heisst nun mal nicht immer. Wenn nur die eine Wohnung anzumieten ist, dann ist der Preis angemessen! Wenn ARGE die 16 Mehreuro nicht übernehmen möchte, hat sie eine adäquate Wohnalternative zu benennen. |
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| | #4 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.09.2006 Ort: links der Weser
Beiträge: 142
| ich denke, dass du keine Zusage von der Arge bekommen wirst, dass die Wohnung auch 10 & teurer sein darf. Letztendlich geben die solche Blanko-Bestätigungen nicht raus. Und so besch...... die Situation für deinen Sohn auch sein mag. Die Arge braucht ein konkretes Wohnungsangebot, zu dem sie dann ja oder nein sagen. Dagegen könntest du dann im Falle, dass die Wohnungskosten etwas über dem Satz liegen, immer noch vorgehen. Um überhaupt ein Wohnungsangebot zu erhalten ist jedoch nicht die Arge zuständig - zumindestens bei uns im Landkreis nicht. Wende dich an die gemeinnützigen, karitativen Organisationen, ob es eine Einrichtung gibt, die sich um Obdachlose kümmert, wo er bzw. Wäsche waschen kann, oder Essen kann usw. - aber die müßte ja eigentlich auch der Jugendbetreuer kennen. Dessen Job müßte es eigentlich auch sein, sich mit deinem Sohn zusammen um Wohnraum zu bemühen. Ansprechpartner sind da in erster Linie die Wohnungsgenossenschaften/ -unternehmen, die sozialen Wohnungsbau haben, aber die haben natürlich auch sehr viele Bewerber. Ich weiß, dass mein Beitrag dich wahrscheinlich nicht besonders aufmuntert. Aber aus meiner 10jährigen Erfahrung als Straßensozialarbeiterin kenn´ ich das Elend und den Frust aus eigener Erfahrung. Und Wohnungssuche in dem Alter ist sehr, sehr mühsam. Wünsche euch aber viel Glück. |
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| | #5 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 17.01.2006 Ort: Der wilde Süden
Beiträge: 1.587
| Zitat:
Werte die Angebote eures Wohnungsmarktes aus, wenn möglich auch Rückwirkend. Stellt sich damit heraus, dass mit den "angemessenen" KDU keine Wohnung angemietet werden kann ist es besser, die Arge über das Sozialgericht zur Zahlung der nötigen KDU zu verpflichten. Dazu braucht das SG jedoch Belege die zeigen dass die ArGe mit unrichtigen Zahlen arbeitet. Gruß, Anselm Gruß, Anselm
__________________ -- Wir brauchen ein Gesetz das als Konsequenz für neoliberale Gier zwingend Armut verordnet, anstatt diese Gier mit Mitteln des Steuerzahlers auch noch zu stützen und zu fördern! Meine Beiträge sind Meinungsäußerungen, also keinesfalls Rechtsberatung oder als solche zu verstehen, für Rechtsberatung sind Anwälte da. | |
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| | #6 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 08.01.2008 Ort: Bayern/ Dachau
Beiträge: 5
| Hallo Ihr Lieben, erstmal herzlichen Dank für Eure Antworten und hilfreiche Tipps. Wie genau kann ich den hiesigen Wohnungsmarkt analysieren? Weiß die Gemeinde die Höhe unseres Mietspiegels, oder wo kann ich den erfragen? Es hat sich in den letzten Tagen schon wieder einiges getan. Wir waren fleissig auf Wohnungssuche, allerdings gilt nach wie vor- alle Wohnungen die preiswert waren lagen trotzallem noch über dem Satz. Wir dürfen in der Kreisstadt Dachau 8,68 und im Landkreis 6,64 ausgeben pro qm. Selbst winzig kleine Wohnungen liegen im Umland bei über acht Euro. Und wir haben die Erfahrung gemacht das die Vermieter sobald sie "Arge" hören, bedient sind und sich nicht mehr melden. Sie haben ja auch genaug Auswahl...vor und nach uns kamen immer auch noch Bewerber. Also haben wir unsere Strategie geändert. Ich habe gott-sei-dank jemanden der uns finanziell aushilft. So sind wir diesmal los und sind bei zwei Wohnungen zumindest in derr engeren Auswahl. Allerdings ist es auch so noch schwer genug, denn sobald die Damen und Herren hören, das mein Sohn arbeitssuchend ist, sinken die Chancen merklich. Aber wie schon erwähnt, haben wir jemanden der dafür finanziell gerade steht und uns erstmal aushilft. Das widerum beruhigt die potenziellen Vermieter und so haben wir zumindest eine Aussicht auf Erfolg. Leider ärgert mich das Ganze doch ziemlich, da mein Sohn ja tatsächlich bedürftig ist und die Arge ihr Ziel ja mal wieder erreicht hat. Das Dumme dabei ist aber, das wir einfach nicht mehr warten können, denn ohne Wohnung bekommt mein Sohn seine angestrebte Ausbildung im Reha Bereich nicht. Ein Teufelskreis. Auch wenn er eine Wohnung hat, kann ich doch sicher die Arge nicht im nachhinein bemühen...sie werden sagen der Wohnraum ist zu teuer, und er soll umziehen. Dann geht alles wiederr von vorne los....ach, es ist echt schwer.Aber jetzt schauen wir mal, ob wir die Wohnung kriegen. Das wäre schon eine echte erleichterung. Liebe Grüße |
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| | #7 | |||||||
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 17.01.2006 Ort: Der wilde Süden
Beiträge: 1.587
| Zitat:
Wie Du den Markt analysierst? Du hast das weiter unten bereits beschrieben und getan. Wohnung suchen und die Suche protollieren, ebenso wie Zeitungsanzeigen sammeln und im Internet nachsehen. Den aktuellen Mietspiegel kannst Du bei eurem Mieterverein bekommen KLICK: Mieterverein oder eventuell hilft auch dies. KLICK: Mietpreiseberechnung fuer die Stadt Dachau KLICK: Ihre Rechtsanwälte für Mietrecht - Beratung und Information Zitat:
Wenn nicht, nachholen! Das brauchst Du dafür, um für eine Einstweilige Anordnung bei eurem Sozialgericht Belege zu haben, die verdonnern dann eure Arge, eure "überhöhte" Miete solange weiter zu übernehmen bis ihr entweder selbst eine "günstige" Wohnung gefunden habt, oder die ArGe ihre Preisvorstellungen der Realität anpasst. Zitat:
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Deshalb ist es jetzt Zeit der Arge Paroli zu bieten und per Nachweis dass deren Qm-Preise zu niedrig bemessen sind und es dafür nichts auf dem freien Wohnungsmarkt gibt beim Sozialgericht eine einstweilige Anordnung zu erwirken, dass die ArGe reale Preise zu übernehmen hat. Zitat:
Gruß, Anselm
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| Neuer Benutzer Registriert seit: 08.01.2008 Ort: Bayern/ Dachau
Beiträge: 5
| Hallo Anselm, vielen, vielen Dank für Deine Hilfe. Werde meine Wohnungssuchbelege bündeln und meiner Arge zukommen lassen. Den Mietvertrag werden wir am Wochenende unterzeichnen. Ich werde bei diesem Gespräch mit dem Vermieter klären, ob er Willens ist die Mietbescheinigung auszufüllen. Das lasse ich ebenfalls der Arge zukommen und wenn sie dann nicht wollen muß ich zum Gericht. Kannst Du mir da auch weiterhelfen? Wie macht man das? Echt toll, soviele nützliche Tipps....vielen Dank! Gruß Milly |
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| | #9 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 17.01.2006 Ort: Der wilde Süden
Beiträge: 1.587
| Zitat:
Damit Du Dir bereits im Vorfeld einiges ersparen kannst lies das hier. la-bora - Aktuelles Und hier ist auch Info die mich Stunden kosten würde hier nochmal aufzuschreiben. ;) http://www.fb4.fh-frankfurt.de/proje..._anordnung.pdf Lexikon von Juraforum.de Rechtsschutz nach §123 VwGO - Einstw.Anord.-SGG Hartz IV: Aufschiebende Wirkung bei Zwangsumzug Hartz IV 4 | ALG II | Hilfe & News zu Hartz 4 http://www.elo-forum.org/kosten-der-...e-wohnung.html Urteil - Angemessenen Kosten der Unterkunft Gruß, Anselm
__________________ -- Wir brauchen ein Gesetz das als Konsequenz für neoliberale Gier zwingend Armut verordnet, anstatt diese Gier mit Mitteln des Steuerzahlers auch noch zu stützen und zu fördern! Meine Beiträge sind Meinungsäußerungen, also keinesfalls Rechtsberatung oder als solche zu verstehen, für Rechtsberatung sind Anwälte da. | |
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| | #10 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 08.01.2008 Ort: Bayern/ Dachau
Beiträge: 5
| Hi Anselm, ja das weiß ich, habe bis jetzt auch immer alles per Einschreiben mit Rückschein an die Arge verschickt...das lernt man ja mit der Zeit. Super Links, hab sie mir schon alle abgespeichert und werde sie der Reihe nach abarbeiten. Das mit der einstweiligen Anordnung gehe ich sofort an... Geld für einen Anwalt hab ich nicht also versuchen wir es allein...wird schon schief gehen...tausend Dank jedenfalls!!!! |
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| | #11 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 27.06.2006 Ort: bayern
Beiträge: 20
| hallo freund das geld für die einschreiben mit rü kannst du dir doch sparen. oder? gib doch deine papiere selbst ab und lass dir das bestätigen ein eintrag in die edv bei der anmeldung reicht doch doch vergiss nicht: habe in dachau schon eine sb (hatte ihr kind dabei und macht gerade eine lautstarke "führung" für dieselbe) sagen hören: die arbeitslosen wären alle "bimbos" ich selber habe da aber ein sehr gute sb & kann mich garnicht beklagen..
__________________ bekommst du 5€ bei ZAF : arbeite nur für 5€ ! bekommst du 7€ bei ZAF : arbeite nur für 7€ !! hast du ein prekäres arbeitsverhältniss, liefere prekäre arbeit ab ! betrügt man dich bei ZAF...betrüge.... !! |
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| | #12 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 2.691
| Jetzt hast Du einen alten Thread wieder hochgeholt Das mit dem Sparen kann nicht für jeden gelten: Für mich z.B. sind Hin- und Rückfahrt zur ARGE mit öffentl. Verkehrsmitteln teurer als Einschreiben/Rückschein.
__________________ LG biddy |
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| | #13 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 29.05.2008 Ort: Gevelsberg
Beiträge: 511
| Hallo Milly, mich würde brennend interessieren, ob du die Sache regeln konntest. Habe selber ein Kind mit ADHS, und bei mir wurden auch von heut jetzt auf gleich sämtliche Hilfen vom JA aufgehoben. Wenn du magst gern per PN. Grus ashna |
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